Die jüdische Geschichte in Köln betrifft das Leben der Juden in Köln, die urkundlich erstmals im Jahr 321 bezeugt sind, und reicht damit mindestens bis in die Spätantike zurück (vgl. Geschichte der Stadt Köln). Die heutige Synagogen-Gemeinde Köln bezeichnet sich aufgrund dieser historischen Kontinuität selbst als „älteste jüdische Gemeinde nördlich der Alpen“.Auf der Website der Synagogen-Gemeinde Köln, ; abgerufen am 16. Dezember 2007.
Antike mini|220px|Kaiser Konstantin verband Köln und Deutz mit einer ersten festen Brücke (Zeichnung um 1608). Für die Berufung in ein städtisches Amt waren im Römischen Reich Grundbesitz und ein gewisses Ansehen der Person Voraussetzung. Juden war jedoch der Zugang zu öffentlichen Ämtern und damit eine Stellung unter den Ratsherren (Curialen) lange Zeit verwehrt: Zwar war ihre Religion als religio licita („erlaubte Religion“) anerkannt, gleichzeitig waren sie damit jedoch vom Kaiseropfer und den Opfern an die römischen Staatsgötter befreit, und diese waren zugleich Grundvoraussetzung für die Bekleidung eines öffentlichen Amtes.Tacitus, Historiae 5,5,4.
Im Verlauf des 3. Jahrhunderts wurde jedoch die Mitgliedschaft in den Stadträten von einer Ehre zu einer Belastung, da die Curialen für Mindereinnahmen bei Steuern und Abgaben persönlich hafteten und auch sonst immer mehr Pflichten übernehmen mussten. In der Spätantike versuchte die urbane Oberschicht daher zunehmend, die Beteiligung an diesen kostspieligen Ämtern zu vermeiden oder aber die Lasten zumindest auf möglichst viele Schultern zu verteilen.Vgl. Jens-Uwe Krause: Geschichte der Spätantike. Tübingen 2018, S. 260. Damit verwandelte sich das Verbot, Juden in die Stadträte aufzunehmen, faktisch in ein Privileg.
Diese Ausnahmestellung wurde schließlich beseitigt: Das am 11. Dezember 321Das Edikt Kaiser Konstantins von 321, Bundeszentrale für politische Bildung, bpb.de an den Kölner Stadtrat ergangene Dekret Kaiser Konstantins I. antwortete auf eine Anfrage der Curialen und verfügte, dass fortan auch Juden in die curia berufen werden konnten, bzw. dass diese (mit einigen Ausnahmen) nötigenfalls auch gegen ihren Willen in die Pflicht genommen werden durften.Eck 2004. S. 325 Es dient zugleich als frühester Beleg für die Existenz einer jüdischen Gemeinde in der Stadt Köln (und im heutigen Deutschland insgesamt).Vgl. zur historischen Einordnung ausführlich Werner Eck: Der Erlass von 321 n.Chr. zur Aufnahme von Juden in den Rat des römischen Köln. Ursachen und Folgen. In: Archäologische Gesellschaft Köln e. V. (Hrsg.): 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland, Köln 2021, S. 1–25. Das kaiserliche Dekret ist im Codex Theodosianus (16,8,3) überliefert und hat in der Übersetzung folgenden Wortlaut:
Wichtig ist, dass das Edikt von der Existenz jüdischer Bürger in Köln ausgeht; die Gemeinde muss also bereits vor 321 bestanden haben. Eine in die Mitte des 6. Jahrhunderts datierte Abschrift des 16. Buches des Codex Theodosianus aus dem Vatikan, die den kaiserlichen Erlass enthält, wurde ab September 2021 in einer Sonderausstellung des Museums Kolumba in Köln gezeigt.Bericht des WDR
Mittelalter mini|Plan des jüdischen Viertels am Rathausplatz
Ein jüdisches Ritualbad, eine Mikwe, in der Kölner Altstadt-Nord datiert in ihrer ersten Bauphase aus dem 8. Jahrhundert. In der Folge wurde der Bau mehrfach erneuert und renoviert. Nach 1096 erfolgte der Umbau der Mikwe zu Beginn des 12. Jahrhunderts.
Die jüdische Gemeinde war spätestens seit dem 11. Jahrhundert in einem Viertel nahe dem heutigen Rathaus angesiedelt. Noch heute zeugt der Name „Judengasse“ davon. Im 12. und 13. Jahrhundert verschärfte sich die antijüdische Haltung der Stadtbewohner. Sie wurden beschuldigt, für die Pest verantwortlich zu sein. In der Bartholomäusnacht 1349 kam es zu einem Pogrom, der als „Judenschlacht“ in die Stadtgeschichte einging. In dieser Nacht drang ein aufgebrachter Mob in das Judenviertel ein und ermordete die meisten Bewohner. 1424 wurden die Juden „auf alle Ewigkeit“ aus der Stadt verbannt. Dieses Verbot einer Ansiedlung wurde erst Ende des 18. Jahrhunderts aufgehoben. Eine neue jüdische Gemeinde entstand erst wieder unter französischer Verwaltung. In der frühen Neuzeit wurde das Gelände des Judenviertels überbaut, ihre ehemaligen Bewohner gerieten in Vergessenheit. Erst nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges kamen bei den Wiederaufbaumaßnahmen die mittelalterlichen Fundamente, darunter eine Synagoge und die monumentale Kölner Mikwe, zu Tage. Erste archäologische Untersuchungen wurden nach dem Krieg von Otto Doppelfeld in den Jahren 1953 bis 1956 durchgeführt. Aus Gründen des Geschichtsbewusstseins wurde das Gelände in der Nachkriegszeit nicht überbaut und blieb bis heute als Platz vor dem historischen Rathaus erhalten. Das Judenviertel ist Teil der „Archäologischen Zone Köln“.
Mittelalterliche Pogrome in Köln mini|hochkant|Judenverbrennung im Heiligen Römischen Reich (mittelalterliches Manuskript, heute in der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern) Schon Jahrhunderte vor dem großen Pogrom vom August 1349 war im Kölner Raum das Klima gegenüber der jüdischen Bevölkerung keineswegs freundlich. 1096 kam es im Verlauf des Ersten Kreuzzuges zu mehreren Pogromen. Obwohl der Kreuzzug von Frankreich ausging, kam es zuerst im Heiligen Römischen Reich zu belegten Übergriffen. Am 27. Mai 1096 fielen in Mainz Hunderte von Juden Gewaltexzessen zum Opfer. Die Pfalz des dortigen Erzbischofs Ruthard, wohin dieser die Juden zu ihrem Schutz hatte verbringen lassen, wurde von den Kreuzfahrern nach kurzer Gegenwehr gestürmt. Ähnliches geschah im Juli desselben Jahres in Köln.Schubert 2007. S. 45; Wenniger 1984 S. 17. Juden wurden zwangsgetauft. Die Erlaubnis Kaisers Heinrich IV., wonach zwangsgetaufte Juden wieder zu ihrem Glauben zurückkehren durften, wurde von Papst Wibert von Ravenna nicht bestätigt.Patschovsky1999. S. 330. Seit dieser Zeit kam es nicht nur im Rheinland immer wieder zu kleineren und größeren Übergriffen.
Im Jahre 1146 wurden mehrere Juden bei Königswinter von einem aufgebrachten christlichen Mob erschlagen, kurz vor Beginn des Zweiten Kreuzzuges.Schmandt 2002. S. 85. Auch in Andernach,Germania Judaica 11,1 S. 15 Altenahr,GJ II,1 S. 10. BonnGJ II,1 S. 94. und LechenichGJ II,1 S. 475. wurden Juden getötet und ihre Häuser teils geplündert. Diese Ereignisse sind vermutlich mit einer Verfolgungswelle von 1287/88 in Verbindung zu bringen.Nur wenige Jahre später, 1298, fand besonders in Franken eine Verfolgungswelle statt, die auf den sogenannten König Rintfleisch zurückgehen soll. Siehe hierzu Lotter, F.: Die Judenverfolgung des „König Rintfleisch“ in Franken um 1298. Die endgültige Wende in den christlich – jüdischen Beziehungen im deutschen Reich des Mittelalters, in: Zeitschrift für Historische Forschung 4 (1988) S. 385–422. Tätliche Übergriffe auf Kölner Juden sind für diesen Zeitraum nicht belegt, wobei von einer bestehenden Diskriminierung ausgegangen werden muss.
Nach dem Vierten Laterankonzil im Jahr 1215 waren alle Juden dazu angehalten, sich durch ihre Kleidung deutlich als Nichtchristen auszuweisen.Schubert 2007. S. 48. Daneben war es möglich, dass der Inhaber des Judenregals sogenannte Tötbriefe ausstellte, also beschloss, bestimmten Schuldnern – etwa bei Missernten – die Schulden bei jüdischen Geldverleihern zu erlassen oder die Zinsen zu senken.Ziwes 1995. S. 251; Schubert 2007. S. 50. Des Weiteren kann man für die 1320er Jahre vermuten, dass mancher Kölner versuchte, sich den Zahlungsverpflichtungen gegenüber jüdischen Gläubigern durch die Berufung auf die kirchliche Gesetzgebung zu entziehen. Papst Johannes XXII. hatte im Jahre 1317 eine rigorose „Anti-Judenwucher-Kampagne“ gestartet und öffentlich erklärt, dass Wucherzinsen an Juden nicht entrichtet werden müssten. Der Kölner Stadtrat sah sich genötigt, gegen diese kirchlich sanktionierte Rückzahlungsverweigerung vorzugehen und stellte 1321 Klagen gegen jüdische Zinsforderungen unter Strafe. 1327 wiederholte der Rat diese Bestimmung und wandte sich damit eindeutig gegen ein päpstliches Reskript, welches speziell gegen einen Salman von Basel gewandt war.Schmandt 2002. S. 78f. Derselbe Stadtrat nahm 1334 selbst auf besagtes päpstliche Schreiben Bezug und rief Erzbischof Walram von Jülich um Unterstützung an, als ein jüdischer Finanzier namens Meyer von ihm Außenstände einforderte. Das Verfahren endete mit der Herausgabe aller städtischen Schuldbriefe und der Verurteilung Meyers zum Tode.Ennen, L. u. Eckertz, G.: Quellen zur Geschichte der Stadt Köln, Bd. IV, Köln 1872, Nr. 201, S. 220. Die Stadtväter waren ihrer Schulden bei Meyer ledig und Walram erhielt das konfiszierte Vermögen des Verurteilten. Zudem hatte der Erzbischof ebenfalls Schulden bei Meyer gehabt und konnte diese im gleichen Zuge tilgen.Janssen, W.: Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter, Bonn/Köln 1973 V, Nr. 226, S. 61: „…item hoc anno judeus quidam ditus Meyer, id ets villicius, in Bunna pecuniis maximis Walramus per officiatos archiepiscopi Coloniensis nequiter comburitur et occiditur. Cum enim in archiepiscopus sibi obligaretur, fingunt eum falsarium et comburunt…“ Insgesamt scheinen die Juden in Köln zwischen 1096 und 1349 als „Mitbürger“Hier ist nicht der rechtliche Status gemeint, sondern der Einwohner allgemein. an Leib und Leben allerdings relativ sicher gewesen zu sein. Hinweise darauf, dass man Anstoß an ihnen genommen hat, gibt es aber zur Genüge.Schmandt 2002. S. 86. So ist etwa die sogenannte Judensau auf einer der Stuhlwangen des Kölner Domchores bekannt, die vermutlich aus den 1320er Jahren stammt.Franzheim 1984. S. 82.
In den Jahrzehnten vor dem Pogrom in Köln scheinen die Beziehungen zu den dort ansässigen Juden immer schlechter geworden zu sein. So wurde um 1300 mit dem Bau eines Mauerteils um das Judenviertel begonnen. Vermutlich wurde diese Baumaßnahme auf Betreiben der jüdischen Gemeinde selbst durchgeführt.Schmandt 2002. S. 26f. Ratsbeschlüsse dokumentieren die Verschlechterung des innerstädtischen Klimas zwischen Christen und Juden. So befassen sich Beschlüsse der Jahre 1252 bis 1320 mit Fragen über Rechtsstellung, Schutz und Besteuerung der Kölner Juden.Schmandt 2002. S. 36. Die Pogromwelle betraf auch andere Städte des Reiches. So ist ein Schreiben des Kölner Stadtrates an den Rat der Stadt Straßburg überliefert. Darin äußert sich der Kölner Rat am 12. Januar 1349 besorgt über die Vorgänge in Straßburg und warnt eindringlich vor einer Eskalation. Die Juden und ihre Habe seien durch Schutz- oder Trostbriefe geschützt, diese müsse man einhalten. Zudem sei der Vorwurf, die Juden hätten die Brunnen vergiftet und so die Pest verursacht, in keinem einzigen Fall nachgewiesen.Graus 1988. S. 179. Im selben Schreiben stellen die Kölner Ratsherren klar, dass sie die Kölner Juden entschieden schützen würden.Schmandt 2002. S. 93. Für die Jahre nach 1320 sind allerdings zahlreiche religiös motivierte Judenfeindlichkeiten des Kölner Klerus bekannt, die sich besonders über die Privilegien der Kölner Juden ereiferten.Schmandt 2002. S. 86; So etwa die sogenannte Judensau auf einer der Stuhlwangen des Kölner Domchores die in die 1320er Jahre datiert wird. Franzheim, L.: Juden in Köln (Anm. 23) S. 82f. Der Grund hierfür kann in der Veränderung des Judenregals gesehen werden. Der Kölner Klerus profitierte nun nicht mehr alleinig vom Geldleihgeschäft der Juden. Zunehmend verdiente der Stadtrat mit, was noch zu zusätzlichen Spannungen zwischen Erzbischof und Rat führte.
mini|hochkant|1266 lässt Erzbischof Engelbert II. das „Judenprivileg“ in Stein meißeln.