mini|Das Haus nach dem Anschlag mini|hochkant|GedenksteinGedenktafel in Lübeck mit NS-Symbolen beschmiert mini|Erweiterung aus dem Jahre 2015 Beim Lübecker Brandanschlag auf ein Haus für Asylbewerber in der Lübecker Hafenstraße starben in der Nacht zum 18. Januar 1996 zehn Menschen (drei Erwachsene und sieben Kinder und Jugendliche). Sie stammten aus der Demokratischen Republik Kongo, Angola, Togo und dem Libanon, die jüngsten waren in Deutschland geboren. 38 weitere Hausbewohner wurden verletzt.https://hafenstrasse96.org/ Das Verbrechen wurde nicht aufgeklärt, die Ermittlungen stehen unter starker öffentlicher Kritik.Panorama – die Reporter: Die Brandnacht, NDR, 19. Januar 2016

Verlauf Das freistehende Haus in der Hafenstraße 52 war ein 1893/94 erbautes ehemaliges Seemannsheim, das 1985 durch das Diakonische Werk in eine Asylbewerberunterkunft umgebaut wurde. Es lag nördlich der Lübecker Innenstadt zwischen Trave und Jerusalemsberg, das Grundstück grenzte an drei Straßen. Die breite Vorderfront des Hauses lag westlich zur Hafenstraße, zur Konstinstraße Richtung Norden war ein breiter Holzvorbau mit einer Eingangstür angelegt, zur Gertrudenstraße im Osten befand sich ein Hof, an dem sich der Eschenburgpark anschloss. Südlich grenzte das Grundstück an das der Cerealienfabrik H. & J. Brüggen. Im Erdgeschoss des Hauses befanden sich Büro- und Gemeinschaftsräume sowie die Wohnung einer Familie. Die beiden Obergeschosse sowie das Dachgeschoss waren mit Wohnungen und Schlafräumen belegt. In der Tatnacht hielten sich 48 Menschen im Haus auf.Andreas Juhnke: Brandherd. Der zehnfache Mord von Lübeck: Ein Kriminalfall wird zum Politikum, Berlin 1998, S. 14

Der Brand brach in der Nacht zum 18. Januar 1996 zwischen 3:00 und 3:40 Uhr aus und wurde um 3:41 Uhr bei der Polizei von der Bewohnerin Françoise Makudila gemeldet, die noch während des Telefonats starb. Ein weiterer Notruf ging um 3:42 Uhr ein und wurde von einem Bewohner getätigt, der unverletzt aus dem ersten Stock springen und zur Telefonzelle rennen konnte. Der erste Löschzug traf sechs Minuten später ein, die Feuerwehr stellte von außen starke Brandherde an verschiedenen Stellen des Gebäudes fest. Versuche durch den Vorbau oder den Eingang hineinzugelangen scheiterten. Die meisten Bewohner der unteren Stockwerke konnten sich durch Sprünge aus dem Fenster retten, teilweise in die ausgelegten Sprungkissen, viele von ihnen verletzten sich dabei schwer. Die Menschen, die im Obergeschoss geschlafen hatten, kletterten auf das Dach, dabei stürzten Monica (Maiamba) Bunga und ihre siebenjährige Tochter Suzanna (Nsuzana) ab. Bunga war sofort tot, das Kind starb einige Stunden später im Krankenhaus. Die anderen konnten mit einer auf mehr als zehn Meter gesteckten Freileiter vom Sims heruntergeholt werden.Andreas Juhnke: Brandherd. Der zehnfache Mord von Lübeck: Ein Kriminalfall wird zum Politikum, Berlin 1998, S. 32 Während der Rettungsmaßnahmen durch die Feuerwehr verunfallte die eingesetzte Reserve-Drehleiter der Berufsfeuerwehr Lübeck, deren voll ausgefahrener Leiterpark notgedrungen ohne Sicherung gegen Zurücklaufen auf einem Dachvorsprung abgelegt worden war. Zwei Feuerwehrbeamte und ein von ihnen geretteter Junge, die sich zu diesem Zeitpunkt auf der Leiter befanden, blieben körperlich unverletzt, als die Leiter beim Hinabsteigen zu Boden kippte. An der Drehleiter entstand ein Totalschaden.

In ihrer Wohnung im zweiten Stock verbrannten neben der 29-jährigen Françoise Makudila ihre fünf Kinder Christine, Miya, Christelle, Legrand und Jean-Daniel Makudila. In einer anderen Wohnung, ebenfalls im zweiten Stock, erstickte der siebzehnjährige Rabia El Omari. Er hatte noch seine Familie geweckt, sich selber aber nicht mehr retten können. Nach dem Löschen des Brands fand man in dem Vorbau die stark verbrannte Leiche des 27-jährigen Sylvio Amoussou.

Ermittlungen und Verfahren Am Morgen nach der Brandnacht wurden im 35 Kilometer entfernt liegenden Grevesmühlen drei junge Männer, denen ein rechtsextremer Hintergrund nachgesagt wird, festgenommen. Nach Zeugenaussagen waren sie bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr am Brandort zugegen. Da sie auffällig waren, nahm die Polizei um 3:55 Uhr ihre Personalien auf. Am Abend des 18. Januar 1996 inhaftierte man noch einen vierten Verdächtigen, der mit den Beschuldigten ebenfalls in der Nacht zuvor in Lübeck war. An diesem und an zwei der morgens Festgenommenen stellte ein Gerichtsmediziner am späten Abend Brandspuren an Gesichtern, Haaren, Wimpern und Augenbrauen fest, die nicht älter als 24 Stunden sein konnten. Nachdem in einem ersten Brandgutachten angegeben worden war, dass das Feuer im ersten Stock ausgebrochen und nicht von außen gelegt worden sei, zudem die Männer um 3:19 Uhr an einer Tankstelle bemerkt worden seien und somit ein Alibi zur Tatzeit hätten, kam es am darauf folgenden Tag zur Freilassung der Verdächtigen., abgerufen am 23. Oktober 2012

Am 20. Januar 1996 nahm man einen zwanzigjährigen, aus dem Libanon stammenden Bewohner des Hauses fest. Er wurde durch die Aussage eines Rettungssanitäters belastet, der angab, der neuerliche Beschuldigte habe ihm gegenüber die Tat gestanden.Der Spiegel: Wahrheit wird ihn einholen, Artikel vom 9. Juni 1997, abgerufen am 2. Januar 2015 Allerdings blieben in teils längeren Befragungen seine Zeugenaussagen hierzu nicht frei von Widersprüchen. Auch ergaben weitere Brandgutachten, unter anderem das des ehemaligen Frankfurter Feuerwehrchefs Ernst Achilles, dass eine Brandentstehung im Vorbau des Erdgeschosses nicht auszuschließen sei, zudem habe sehr wohl die Möglichkeit bestanden, dass ein oder mehrere Täter von außen hätten eindringen können.focus.de: KOBRA-3D hat ermittelt, Artikel vom 12. August 1996, abgerufen am 23. Oktober 2012

Der Libanese wurde am 2. Juli 1996 aus der Haft entlassen, da weder ein hinreichender Tatverdacht noch ein plausibles Motiv aufgezeigt werden konnten. Dennoch eröffnete die Jugendkammer des Lübecker Landgerichts am 16. September 1996 den Prozess und führte ihn mit etwa 40 Verhandlungstagen bis zum 30. Juni 1997. Er endete mit einem Freispruch, den die Staatsanwaltschaft selbst gefordert hatte. Auch das im Jahr 1999 vor dem Landgericht in Kiel auf Antrag der Nebenklage geführte Revisionsverfahren endete mit einem Freispruch; die als Beweismittel eingeführten Abhörprotokolle aus der Haftzeit des Beklagten erwiesen sich als ent- und nicht als belastend.Spiegel online: Lübecker Brandanschlag. Safwan Eid erneut freigesprochen, Artikel von 2. November 1999, abgerufen am 23. Oktober 2012

Die am 14. August 1996 eingestellten Ermittlungen gegen die Männer aus Grevesmühlen wurden nicht wieder aufgenommen. Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft gäbe es auch in diese Richtung keinen hinreichenden Tatverdacht. Auch die mehrfachen Geständnisse der Tat und deren Widerruf von einem dieser Männer in den folgenden Jahren ließen die Behörden nicht erneut tätig werden.Der Spiegel: Es ist eben passiert, Artikel vom 13. Juli 1998, abgerufen am 23. Oktober 2012

Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden Gegen die eingesetzte Ermittlungskommission der Lübecker Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft wurden im Verlauf ihrer Arbeit sowohl von den Medien, der Öffentlichkeit wie den Anwältinnen des beschuldigten Hausbewohners schwere Vorwürfe erhoben. Auf der einen Seite seien belastende Spuren in Richtung der Männer aus Grevesmühlen nicht weiter verfolgt, hingegen seien die Ungereimtheiten im Verdacht gegen den Libanesen mit „Phantasie aufgefüllt“ worden.Wolf-Dieter Vogel: Der Lübecker Brandanschlag. Fakten, Fragen, Parallelen zu einem Justizskandal, Berlin 2001, S. 34 Ein weiterer Kritikpunkt war, den Prozess trotz der dürftigen Beweislage überhaupt eröffnet zu haben.

Umgang mit dem Verdacht gegen die Jugendlichen Tatsächlich gab es eine Reihe von Ungereimtheiten und Widersprüchen, die nie geklärt wurden. So wurde den die Freilassung der Grevesmühlener Jugendlichen entscheidenden Staatsanwälten die in der Nacht zuvor festgestellten Sengspuren an den Gesichtern der Beschuldigten nicht mitgeteilt. Eine Bekanntgabe erfolgte erst Wochen später.Andreas Juhnke: Brandherd. Der zehnfache Mord von Lübeck: Ein Kriminalfall wird zum Politikum, Berlin 1998, S. 66 Die Haarproben selbst sind innerhalb der Behörden im Laufe der Ermittlungen verschwunden und konnten nicht mehr als Beweismittel verwendet werden.

Das Alibi der Jugendlichen basierte auf den Angaben, dass sie sich am 18. Januar 1996 um 3:19 Uhr an einer fünfzehn Kilometer weit entfernten Tankstelle aufgehalten hätten und der Brand um 3:15 Uhr gelegt worden sei. Der Brandbeginn konnte zeitlich allerdings nie genau eingegrenzt werden und die betreffende Tankstelle am Padelügger Weg in Lübeck war real knapp sechs Kilometer vom Brandort entfernt, der somit in einer durchschnittlichen Fahrzeit von etwa zwölf Minuten erreichbar war.google-Routenplaner Padelügger Weg 41/Hafenstraße (Anmerkung: die Eric-Warburg Brücke ist erst ab 2008 nutzbar), abgerufen am 3. Januar 2015

Die Verdächtigen hatten während der Verhöre angegeben, dass sie in der Nacht mit einem Wartburg aus Grevesmühlen nach Lübeck gefahren seien, um ein Auto oder Autoteile zu stehlen. Der Diebstahl eines VW Golf GTI fand gegen 2:00 Uhr in der Lübecker Karavellenstraße statt, der Wagen wurde am nächsten Tag in einem Waldstück in der Nähe von Grevesmühlen sichergestellt. Die Angaben zum Verlauf sowie den Zeiten der Ereignisse in der Nacht durch die Beschuldigten waren widersprüchlich und standen zum Teil im Gegensatz zu denen von Zeugen, die die Jugendlichen in der Nacht in Lübeck bemerkt hatten. Insbesondere waren im Zusammenhang mit dem Autodiebstahl sechs Jugendliche in den beiden Fahrzeugen gesehen worden. Den Behörden wurde vorgeworfen, auch in diese Richtung keine weiteren Ermittlungen angestellt und Gegenüberstellungen mit Zeugen veranlasst zu haben.Wolf-Dieter Vogel: Der Lübecker Brandanschlag. Fakten, Fragen, Parallelen zu einem Justizskandal, Berlin 2001, S. 15 f.

Aufgefallen ist zudem ein besonderes Verhältnis, das ermittelnde Polizeibeamte zu dem am 18. Januar 1996 abends festgenommenen vierten Verdächtigen hatten und das die Medien als den üblichen Umgang mit V-Leuten beschrieben. Obwohl als Mittäter des Autodiebstahls genannt, wurden weder seine Personalien in den Akten notiert, diese gab man mit „bekannt“ an, noch wurde eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt. Bezogen auf diesen Beschuldigten war ausgesagt worden, dass er mit dem gestohlenen Golf gefahren sei, darum konnte das Alibi an der Tankstelle, das drei Männer mit einem Wartburg betraf, für ihn nicht gelten. Dennoch wurde ihm dieses mit „unangemessener Großzügigkeit“ – auch an ihm waren Sengspuren festgestellt worden – zugerechnet.Andreas Juhnke: Brandherd. Der zehnfache Mord von Lübeck: Ein Kriminalfall wird zum Politikum, Berlin 1998, S. 63

Umgang mit dem Verdacht gegen den Hausbewohner