miniatur|Zweites Vatikanisches Konzil Apostolicam actuositatem (AA) heißt, nach seinen Anfangsworten, das Dekret über das Apostolat der Laien. Das Dekret wurde vom Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert und nach feierlicher Schlussabstimmung mit 2305 Jastimmen und 2 Neinstimmen am 18. November 1965 von Papst Paul VI. promulgiert.vgl. , 601.

Vorgeschichte Als die Konzilsväter ihre Beratungen über die Schemata begannen, die letztlich in das Dekret Apostolicam actuositatem mündeten, konnten sie sich auf eine lange Tradition von Diskussionen über das Laienapostolat stützen. Vor allem Katholiken in Mittel- und Westeuropa und dort sowie darüber hinaus in der Katholischen Aktion hatten seit den 1920er Jahren und in der kirchlichen Aufbruchstimmung in den 1950er Jahren die Aufgaben, die Möglichkeiten und die Hindernisse des Laienapostolates erörtert. Wichtige Beiträge sind unter anderem der Pax Romana, einer internationalen Bewegung katholischer Intellektueller, der Christlichen Arbeiterjugend (CAJ), Joseph Cardijn, Vittorino Veronese und Jacques Maritain zu verdanken.Bernard Minvielle: L’apostolat des laïcs à la veille du Concile (1949–1959). Histoire des Congrès mondiaux de 1951 et 1957 (= Studia Friburgensia, Series historica, Band 2). Éditions Universitaires de Fribourg Suisse, Fribourg 2001, ISBN 2-8271-0899-2, S. 35–85.

Das Laienapostolat im Konzil In den Konzilsdokumenten ist von den Laien mehrfach die Rede. Insbesondere das Dekret über das Laienapostolat führt aus, dass die Laien „in Kirche und Welt ihren eigenen Anteil an der Sendung des ganzen Volkes Gottes“ verwirklichen (AA 2; vgl. LG 31). Bemerkenswert ist, dass das Konzil das Laienapostolat nicht mehr von dem Apostolat der Kleriker ableitete, sondern von der Vereinigung des einzelnen Christen mit Christus.vgl. , 598. Die Laien haben „auch am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi teil“ und „verwirklichen in Kirche und Welt ihren eigenen Anteil an der Sendung des ganzen Volkes Gottes. Durch ihr Bemühen um die Evangelisierung und Heiligung des ganzen Menschen und um die Durchdringung und Vervollkommnung der zeitlichen Ordnung mit dem Geist des Evangeliums üben sie tatsächlich ein Apostolat aus“ (AA 2).

Inhalt des Dekrets Einleitung Bereits in der Einleitung stellt das Dekret klar, dass das Apostolat zur Berufung der Christen selbst gehört und daher „in der Kirche niemals fehlen“ kann (AA 1). Ziel des Dekrets ist die Darstellung und Ausarbeitung der „Natur, Eigenart und Vielgestaltigkeit des Laienapostolats“ (AA 1). Auch wird eine Revision des Kirchenrechts in Belangen des Laienapostolats angekündigt.

I. Kapitel: Die Berufung der Laien zum Apostolat Die Teilhabe am dreifachen Amt Christi als Priester, Prophet und König haben die Laien Teil an der Sendung der Kirche. Durch ihre Position „inmitten der Welt“ legen sie durch ihr Tun Zeugnis für Christus ab und dienen damit dem Heil aller Menschen (AA 2). Es ist „ehrenvolle Last“ auch der Laien, daran mitzuwirken, dass die Botschaft Jesu die ganze Welt erreicht (AA 3). Zur Bewältigung dieser Last werden die Gläubigen mit den Gaben des Heiligen Geistes gestärkt. Durch den Empfang dieser Charismen „erwächst jedem Glaubenden das Recht und die Pflicht, sie in Kirche und Welt zum Wohl der Menschen und zum Aufbau der Kirche zu gebrauchen.“ (AA 3) Das geistliche Leben gilt es nicht von den Pflichten der Arbeit zu trennen, sondern die Arbeit und häusliche Pflichten in Vereinigung mit Christus zu erfüllen, um so „im Licht des Glaubens“ „immer und überall Gott zu erkennen“ (AA 4). Anschließend gibt der vierte Paragraph noch einige konkrete Hinweise sowohl zu Lästereien, dem richtigen Verhältnis zum Geld als auch zum freundschaftlichen Umgang. Die Berufung des Laien soll durch seinen Stand, ob in Ehe, Familie, Witwenschaft oder Ehelosigkeit, ein „besonderes Gepräge annehmen“, dementsprechend sollen die Laien bedacht sein, ihre Gaben weiterzuentwickeln und beispielsweise mit der Familie in Einklang zu bringen (AA 4). Als Vorbild wird den Christen die Jungfrau Maria dargestellt, die „auf Erden ein Leben wie jeder andere verbrachte, voll von Sorge um die Familie und von Arbeit, war sie doch immer innigst mit ihrem Sohn verbunden und arbeitete auf ganz einzigartige Weise am Werk des Erlösers mit …“ (AA 4). Sie gebe damit Beispiel für ein gelungenes geistliches und apostolisches Wirken.

II. Kapitel: Die Ziele des Laienapostolates Das Apostolat soll „in der Kirche wie in der Welt“ ausgeübt werden. Auch wenn die geistliche und weltliche Ordnung zu unterscheiden sind, ist der Laie doch als Christ und Bürger in besonderer Weise Teil beider Ordnungen (AA 5). Die Ordnungen „dürfen keinsfalls als die Bereiche von Gnade und Natur angesehen werden, erst recht nicht als antagonistische Dualität von Himmlischem und Irdischem oder von Kirche und Welt.“Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: Einleitung in das Dekret über das Laienapostolat Apostolicam actuositatem. In: Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium, Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Freiburg i. B., 35. Auflage, 2008, 383–388, 385. Die „Aufgabe der ganzen Kirche“ liegt in der Befähigung der Menschen, die gesamte zeitliche Ordnung richtig aufzubauen und durch Christus auf Gott hinzuordnen, wenngleich der „Eigenwert“ von Wirtschaft, Kultur, Arbeit und Kunst anerkannt wird. Dabei komme es den Bischöfen und Priestern zu „die Grundsätze über das Ziel der Schöpfung und über den Gebrauch der Welt klar zu verkünden“, den Laien aber, die zeitliche Ordnung aufzubauen „sowie von christlicher Liebe gedrängt, unmittelbar und entschieden handeln. Sie sollen aus ihrer spezifischen Sachkenntnis heraus und in eigener Verantwortung als Bürger mit ihren Mitbürgern zusammenarbeiten und überall und in allem die Gerechtigkeit des Reiches Gottes suchen.“ (AA 7). Neben jener sozialen Tätigkeit soll aber auch der kulturelle Bereich Ziel des Apostolates sein (vgl. AA 7). Ursprung alles apostolischen Wirkens ist die Liebe, die sich durch das caritative Werk besonders deutlich wird. Durch die sozialen Kommunikationsmittel ist die Menschheit enger zusammengerückt, weshalb die Werke der Nächstenliebe „dringlicher und umfassender“ geworden sind. Zu beachten bei allem caritativem Tun ist, dass im Nächsten das Bild Gottes gesehen wird und seine „personale Freiheit und Würde“ geachtet wird. So soll auch eine Hilfe zur Selbsthilfe und Unabhängigkeit gegeben werden (AA 8). In den Hilfswerken soll mit allen Menschen guten Willens zusammengearbeitet werden (vgl. AA 8).

III. Kapitel: Verschiedene Bereiche des Laienapostolates Der Titel des dritten Kapitels wurde in den Beratungen wiederholt verändert. Eine Unterscheidung im Titel zwischen Subjekt und Objekt des Apostolats wurde aufgegeben. Mit dem Begriff Bereiche wird auf beides aufmerksam gemacht.Ferdinand Klostermann: Kommentar zum Dekret über das Apostolat der Laien, in: LThK, 2. Auflage, Ergänzungsband 2, Einleitung und Kommentar zu Apostolicam actuositatem, 587-701, 634. Das Apostolat der Jugend ist also sowohl das Apostolat ausgeübt von Jugendlichen als auch die Sendung an Jugendliche. Im ersten Satz wird betont, das die Laien „ihr vielfältiges Apostolat sowohl in der Kirche als auch in der Welt“ betätigen (AA 9). Zu den wichtigeren Bereichen zählt das Dekret „die Familie, die Jugend, die sozialen Millieus“ und das gesellschaftliche Leben (AA 9). Der Frau wird kein eigener Abschied gewidmet. Dies war zunächst vorgesehen, dann aber durch Kürzungen aufgehoben. So findet sich die ausdrückliche Betonung des Apostolats der Frau bereits in AA 9. Im Bereich der Kirche unterstützen die Laien die Hirten, die ihr eigenes Apostolat sonst nicht voll entfalten könnten. Das Apostolat der Laien besteht in der „Teilnahme am liturgischen Leben“ und durch „die Weitergabe des Wortes Gottes […] vor allem durch katechetische Unterweisung.“ (AA 10). Ihre Sachkenntnis bringen sie auch in die Verwaltung der kirchlichen Güter ein. Ein Engagement in der Pfarrei soll stets mit dem Blick auf das Bistum geschehen. Einer überpfarrlichen Aufgabe, die vom Bischof übertragen wird, sollen die Laien offen gegenübertreten. In AA 11 reißt das Dekret ein Apostolat der Ehe und der Familie an, was sich ähnlich auch in Gaudium et spes findet. „Die Unauflöslichkeit und Heiligekeit des ehelichen Bandes“ soll durch das Leben der Partner „sichtbar“ gemacht werden. „Die Gatten sind einander die ersten und wichtigsten Seelsorger.“Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: Einleitung in das Dekret über das Laienapostolat Apostolicam acuositatem. In: Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium, Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Freiburg i. B., 35. Auflage, 2008, 383–388, 386. Die Familie ist „Grund- und Lebenszelle der Gesellschaft“, daher soll sie „in der gegenseitigen Liebe“ und im Gebet als Hauskirche erweisen. In diesem Sinne ist das Familienapostolat keine Privatangelegenheit, sondern „reicht weit über die Familie hinaus, denn diese hat schon von Gott her eine entscheidende Funktion für die ganze Gesellschaft.“Ferdinand Klostermann: Kommentar zum Dekret über das Apostolat der Laien, in: LThK, 2. Auflage, Ergänzungsband 2, Einleitung und Kommentar zu Apostolicam actuositatem, 587-701, 641. Abschnitt 12 widmet sich der Jugend. Es wird ihre Tatkraft und Begeisterung gelobt. Apostel der Jugend sollen die Jugendlichen selbst sein, in eigener Verantwortung und in ihren jeweiligen Milieus. Damit greifen die Verfasser auf Ansprachen von Papst Pius XII. vor der Christlichen Arbeiterjugend zurück. Dabei sollen die Jugendlichen aber von Erwachsenen unterstützt und ermutigt werden. Der letzte Satz von AA 12 stellt das Apostolat der Kinder heraus. Der Bereich der „sozialen Milieus“ wird in AA 13 behandelt. Ein wichtiges Milieu stellt der Beruf dar. Hier gelingt es den Laien Kirche präsent zu machen. Dies kann durch „Milieufremde“ wie Priester und andere Laien in der Form nicht gelingen. Ihr Apostolat zeigt sich in der Einheit von Leben und Glauben (AA 13). Durch die zuvorkommende Hilfe, aber auch durch das Wort wird Christus so dem Nächsten verkündet. Analoges gilt für die häuslichen und gesellschaftlichen Bereiche. Der Dreischritt der Christlichen Arbeiterjugend „Sehen, urteilen, handeln“ ist hier gekürzt worden. Die Kommission des Dekrets sieht darin eine generelle Methode des Apostolats, weswegen es nicht auf diesen Bereich besonders angewendet werden kann.Ferdinand Klostermann: Kommentar zum Dekret über das Apostolat der Laien, in: LThK, 2. Auflage, Ergänzungsband 2, Einleitung und Kommentar zu Apostolicam actuositatem, 587-701, 645f. Das Apostolat im „nationalen und internationalen Bereich“ (AA 14) zeichnet sich vor allem durch die Verpflichtung jeglichen Apostolats auf das Gemeinwohl. Zur Mitarbeit in Staat und Gesellschaft werden die Christen ermutigt. Dabei ist auch eine Zusammenarbeit „mit allen Menschen guten Willens“ empfohlen. Insbesondere gilt das für die Beziehungen zwischen den Völkern.

IV. Kapitel: Verschiedene Formen des Apostolates In das Kapitel wird eingeführt mit der Feststellung, dass apostolische Tätigkeiten durch Einzelne und durch Vereinigungen ausgeübt werden können (vgl. AA 15). Zunächst sollte das Kapitel sich mit den gemeinschaftlichen Formen des Apostolats (Titel „über die gemeinschaftlichen Formen“) auseinandersetzen. In den Diskussionen entschied man sich aber schließlich auch, das Apostolat des Einzelnen zu würdigen, weshalb es zu größeren Textänderungen kam.Ferdinand Klostermann: Kommentar zum Dekret über das Apostolat der Laien, in: LThK, 2. Auflage, Ergänzungsband 2, Einleitung und Kommentar zu Apostolicam actuositatem, 587-701, 648.