Laizismus, auch Laizität, (von , im Gegensatz zum Priester) ist ein religionsverfassungsrechtliches Modell, dem das Prinzip strenger Trennung zwischen Religion und Staat zugrunde liegt. Der Begriff laïcité wurde 1871 vom französischen Pädagogen Ferdinand Buisson geprägt, der sich für einen „religionsfreien Schulunterricht“ einsetzte. In einigen Staaten ist der Laizismus in der Verfassung verankert. Etliche weitere, meist westliche Staaten sind laut ihrer Verfassung zwar nicht laizistisch, praktizieren jedoch in unterschiedlichem Umfang eine Trennung von Staat und Religion.
Geschichte Die Bezeichnung „Laizismus“ entstand im 19. Jahrhundert in Frankreich für eine antiklerikale Haltung, die sich gegen jeden kirchlichen Einfluss auf Belange des französischen Staates wendete, aber nicht explizit gegen das Christentum selbst. 1894 begann in Frankreich die Dreyfus-Affäre. Innenpolitische Umbrüche, ein latenter Antisemitismus und Einflussversuche klerikal-restaurativer Kreise führten zu einer jahrelangen gesellschaftlichen Polarisierung des Landes. Außenpolitisch kam es 1904 zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Frankreich und dem Vatikan. Sie wurden erst 1921 wieder aufgenommen.Jörg Zedler (Hrsg.): Der Heilige Stuhl in den internationalen Beziehungen 1870-1939. Utz, München 2010, ISBN 978-3-8316-4021-8, hier S. 289. Innenpolitisch trat das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat von 1905 in Kraft, für dessen Verabschiedung sich insbesondere der damalige Abgeordnete und spätere Ministerpräsident Aristide Briand eingesetzt hatte. Damit wurde das von Buisson geschaffene Prinzip erstmals konkret angewendet. Der Begriff laïcité wurde erstmals in der Verfassung von 1946 verwendet. Deren Artikel 1 lautet: La France est une République indivisible, laïque, démocratique et sociale.
Der in Deutschland häufig verwendete Begriff des Laizismus ist mit dem der Laizität nicht gleichzusetzen,Karin Furer: „Teaching about religion“ – Religionskunde im Vergleich. LIT Verlag, Münster 2012, ISBN 978-3-643-80116-6, S. 23. da er etymologisch eine andere Nebenbedeutung hat, auch wenn diese im allgemeinen Sprachgebrauch oft nicht berücksichtigt wird. Während Laizismus (laïcisme) zumindest ursprünglich als Kampfbegriff einer antireligiösen Ideologie entstanden ist, umfasst Laizität neben der Trennung von Religion und Staat auch das Gebot der Gleichheit und des Respekts gegenüber allen Religionen und die weltanschauliche Neutralität des Staates.Karin Furer: „Teaching about religion“ – Religionskunde im Vergleich. LIT Verlag Münster, 2012, ISBN 978-3-643-80116-6, S. 20. Im Gegensatz zur französischen Ausprägung der Laizität, nach der primär der Staat vor dem als schädlich angesehenen Einfluss der katholischen Kirche geschützt werden sollte, kann die Trennung von Kirche und Staat – wie in den USA – auch primär dem Schutz der Kirchen vor staatlicher Einflussnahme dienen und mit einem starken gesellschaftlichen Einfluss der Kirchen einhergehen.Antje von Ungern-Sternberg: Religionsfreiheit in Europa: die Freiheit individueller Religionsausübung in Großbritannien, Frankreich und Deutschland – ein Vergleich. Mohr Siebeck, 2008, ISBN 978-3-16-149682-0, S. 333.
Laizistische Staaten Staaten, die nach ihrer Verfassung laizistisch sind, das heißt, dass der Begriff „Laizismus“ in der Verfassung verankert ist, sind folgende, teilweise nicht anerkannten Staaten: Albanien Aserbaidschan (Artikel 7 der Verfassung von 1995Aserbaidschanische Verfassung bei president.az (englisch).) Burkina Faso (Artikel 31 der vierten Verfassung von 1997Constitution du Burkina Faso (englisch)) Volksrepublik China Ecuador (Artikel 1 der Verfassung von 2008www.asambleanacional.gob.ec (spanisch; PDF; 496 kB)) Frankreich (Artikel 1 der Verfassung von 1958); Trennung von Staat und Kirche durch ein Gesetz von 1905 Indien Japan (Artikel 20 und 89 der Verfassung von 1947, im Artikel 28 der alten Meiji-Verfassung von 1889 nur nominell, vgl. Staats-Shintō) Kosovo Kuba (seit 1959) Mexiko (Artikel 3 der Verfassung von 1917) Nordzypern (u. a. Präambel und Art. 71 der Verfassung von 1983) Portugal (Artikel 41, Absatz 4 der Verfassung von 1976) São Tomé und Príncipe (Artikel 8 der Verfassung von 2003) Südkorea (Artikel 20 der Verfassung der Republik Korea) Tschechien (Artikel 3 der Liste von Grundrechten und Freiheiten wie zwei Mal interpretiert vom Verfassungsgericht (sp. zn. III. ÚS 136/2000, sp. zn. Pl. ÚS 6/02)) Türkei (Artikel 2 der Verfassung von 1924) Uruguay (Artikel 3 der Verfassung von 1964)
Allerdings weisen diese Staaten markante Unterschiede in der Ausprägung und Umsetzung des Laizismus auf.
Tschechien, Frankreich und Portugal sind die einzigen ihrem verfassungsrechtlichen Anspruch nach laizistischen Staaten der Europäischen Union. Am 9. Dezember 1905 wurde in Frankreich das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat verabschiedet. Es realisierte in Frankreich das heute noch geltende Prinzip der vollständigen Trennung von Religion und Staat. Das Gesetz galt vor allem der katholischen Kirche; aus Gründen der Neutralität wurden die anderen Konfessionen in diese Regelung einbezogen. Allerdings ist in Portugal sowie in beiden elsässischen Départements und dem Département Moselle in Frankreich die Umsetzung des Laizismus durch in Konkordaten vereinbarte Rechte der römisch-katholischen Kirche unvollständig.
In der Türkei wird der Laizismus als „Unterordnung der Religionsausübung unter den Staat“ interpretiert. Der Staat bildet die islamischen Imame aus und macht durch das Amt für Religiöse Angelegenheiten enge inhaltliche Vorgaben für deren Arbeit.
Säkulare Staaten und kirchliche Tradition Viele westliche Staaten sind zwar nicht nach ihrer Verfassung explizit laizistisch, praktizieren jedoch in unterschiedlichem Ausmaß die Trennung von Staat und Religion(en) und so die Neutralität des Staates in religiösen und weltanschaulichen Belangen. In diesem Sinne gelten die meisten Staaten in Afrika, Amerika, Ozeanien und Europa als säkular.
Der Katholizismus akzeptiert seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine relative Laizität des Staates und der weltlichen Sachbereiche (vgl. Gaudium et Spes, 1965), hält aber an seinem geistlichen Absolutheitsanspruch fest. Den evangelischen oder orthodoxen Staatskirchen ist eine Anerkennung des Laizismus eigentlich nicht möglich; sie gelingt nur auf dem theologischen Umweg über den traditionellen „Gehorsam des Christen“ gegenüber jedweder Obrigkeit , also auch der säkular-demokratischen. Die evangelischen Freikirchen haben das Staatskirchentum immer abgelehnt, also aus religiöser Perspektive die Religionsfreiheit gutgeheißen, und begrüßen daher auch die jüngere Selbstkorrektur der katholischen Position.
Laïcité in Frankreich mini|Der Marquis de Condorcet (1743–1794), Vorkämpfer des Laizismus in Frankreich
Die Auswirkungen des französischen politischen Kampfes von 1905 sind bis heute in der Interpretation des Begriffs im Alltagsleben spürbar. Dabei sind zwei Interpretationen zu unterscheiden: eine liberale, die unter Laizismus die institutionelle Trennung von Staat und Kirche versteht, und eine radikale (laïcard), für die Laizismus das Verbot jeglicher religiöser Betätigung außerhalb eines engen, privaten Bereiches bedeutet. Während das liberale Verständnis des Laizismus heute auch bei den christlichen Kirchen akzeptiert wird, gibt es zahlreiche Vertreter der harten Interpretation in den Reihen der politischen Elite, traditionell insbesondere der politischen Linken bis hin zum Parti communiste français.
Im heutigen französischen Verständnis ist Laizität zu einem politischen Ideal geworden, das die Grundsätze der Neutralität des Staates gegenüber den Religionen, deren Gleichbehandlung sowie die Glaubensfreiheit zum Ziel hat. Laizität ist ein Verfassungsprinzip. Religion ist ausschließlich Privatangelegenheit, woraus folgt, dass Religion nicht nur keine staatliche, sondern auch keine öffentliche Funktion hat. Bereits während der Französischen Revolution war das gesamte Kirchenvermögen verstaatlicht worden, allerdings wurde mit dem Konkordat von 1801 den Religionsgemeinschaften ein Ausgleich durch staatliche Besoldung der Geistlichen gewährt. Mit dem Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat von 1905 wurde jegliche staatliche Förderung von Religionsgemeinschaften ersatzlos eingestellt. Vor 1905 errichtete Kirchen oder Synagogen wurden zu staatlichem Eigentum erklärt, wobei jene Teile, die „dem Kult dienen“, den einzelnen Glaubensgemeinschaften zur Nutzung überlassen werden können. Frankreich erkennt „kirchliche Organisationen“ zwar in ihrer Existenz an, sie erhalten jedoch keine staatlichen Zuschüsse; allerdings existieren steuerliche Begünstigungen.
Davon ausgenommen sind das Elsass und das Département Moselle. Denn Elsaß-Lothringen gehörte zum Zeitpunkt des Gesetzes von 1905 nicht zu Frankreich, sondern zum Deutschen Reich. Die Elsässer und die Lothringer wehrten sich nach der Rückkehr 1919 gegen die Übernahme der französischen Regelung, so dass hier bis heute die Regelungen des Konkordats von 1801 gelten. Auch im Übersee-Département Französisch-Guyana wird das Personal der katholischen Kirche vom Staat bezahlt.
Die Anstaltsseelsorge (aumôneries) ist ebenfalls vom Verbot der staatlichen Förderung von Religion ausgeschlossen, wobei auf die Verwirklichung der Religionsfreiheit hingewiesen wird (Art. 1 Abs. 2 des Trennungsgesetzes von 1905). Dazu gehört auch die Militärseelsorge, die zunächst auf katholische, protestantische und jüdische Militärgeistliche beschränkt war. 2005 wurde sie durch eine islamische Militärseelsorge ergänzt.Zur Anstalts- und Militärseelsorge: Christian Walter: Religionsverfassungsrecht; Tübingen 2006, S. 324 f.
In Frankreich sieht es der Staat als Aufgabe an, seine Bürger gegen religiöse Praktiken, die der öffentlichen Ordnung oder den Rechten des Einzelnen zuwiderlaufen, zu schützen. In französischen öffentlichen Schulen ist es verboten, Lehrer oder Schüler nach ihrer Religion zu fragen. Jedoch existiert daneben ein fest verankertes, breit gefächertes privates Schulsystem, insbesondere das enseignement catholique. Pfarrer können nicht zugleich für öffentliche Unternehmen arbeiten. Frankreich betrachtet die religiösen Auffassungen der Bürger als reine Privatsache; es gibt keine amtlichen Statistiken zur Religionszugehörigkeit der Bevölkerung. Dies hat unter anderem zur Folge, dass es in der aktuellen politischen Debatte in Frankreich zu Segregation oder Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt keine verlässlichen Zahlen gibt. Seit 2004 ist es auch untersagt, in Schulen auffällige religiöse Zeichen zu tragen, wie Schleier, Kippa, Kreuze, Turbane (bei Sikhs) oder Ordenstracht. Allerdings übertragen die staatlichen Sender France 2 (TV) sowie France Culture (Radio) sonntägliche Gottesdienste und Andachten.
Der vormalige französische Präsident Nicolas Sarkozy hat in verschiedenen Reden und in seinem Buch Der Staat und die Religionen eine Neubestimmung der französischen Laizität vorgeschlagen, die er offene oder positive Laizität nennt. Damit sollen die Religionen mehr in die öffentliche Verantwortung genommen werden, auch um Fundamentalismus zu verhindern.Nicolas Sarkozy: Der Staat und die Religionen, Lutherisches Verlagshaus, 2008. In der Diskussion der auch durch persönliches Verhalten unterstrichenen Neupositionierung ist Sarkozy von laizistischen Verbänden stark kritisiert worden., .