mini|Schulkinder im DP-Lager Schauenstein (1946) Der Begriff Displaced Person (kurz DP) ist englisch für eine „Person, die nicht an diesem Ort beheimatet ist“, im Plural auch Displaced People, und wurde im Zweiten Weltkrieg vom Hauptquartier der alliierten Streitkräfte (SHAEF) geprägt.
Displaced Persons im Zweiten Weltkrieg Als „DP“ wurde in dieser Zeit eine Zivilperson bezeichnet, die sich kriegsbedingt außerhalb ihres Heimatstaates aufhielt und ohne Hilfe nicht zurückkehren oder sich in einem anderen Land neu ansiedeln konnte. Unmittelbar nach der Gründung der United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) wurde im November 1943 beschlossen, dass diese internationale Hilfsorganisation sich um Unterbringung, Versorgung und Rückführung in deren Heimat kümmern sollte, sobald die militärische Lage das zulassen würde.George Woodbridge: UNRRA – The History of the United Nations Relief and Rehabilitation Administration. Band 2, Columbia University Press, 1950, S. 470 f. In einem Memorandum, das erstmals im Sommer 1944 formuliert wurde, legten die Alliierten Regelungen, Aufgaben und Zuständigkeiten für ihre Truppen fest, wie DPs unterzubringen, zu versorgen und zu verwalten waren. DPs waren vor allem Zwangsarbeiter und Zwangsverschleppte der nationalsozialistischen Herrschaft, die vornehmlich aus Ost-, aber auch aus Westeuropa stammten und sich bei Kriegsende in Deutschland aufhielten. Die alliierten Armeen rechneten 1944 mit 11,3 Millionen DPs.
Die Bezeichnung wurde bereits 1943 durch den Migrationsforscher Eugene M. Kulischer in anderem Sinn verwendet, nämlich „für solche Personen, die durch die Achsenmächte oder durch eine mit ihnen verbündete Macht während des Zweiten Weltkriegs aus ihrer Heimat deportiert oder durch einen Arbeitsvertrag zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen waren“.Zitiert nach Henriette von Holleuffer: Zwischen Fremde und Fremde: Displaced Persons in Australien, den USA und Kanada 1946–1952 (Studien zur Historischen Migrationsforschung), Osnabrück 2001, ISBN 3-932147-19-7, S. 13.
Displaced Persons nach dem Zweiten Weltkrieg
Unterscheidung der DPs
Zu den „DPs“ gehörten Zwangsarbeiter, die während des Krieges zur Arbeit in deutschen Betrieben verpflichtet worden waren, ferner Kriegsgefangene, ehemalige Konzentrationslagerhäftlinge und Osteuropäer, die nach Kriegsbeginn entweder freiwillig in Deutschland eine Arbeit aufgenommen hatten oder 1944 vor der sowjetischen Armee geflüchtet waren.Angelika Königseder, Juliane Wetzel: Lebensmut im Wartesaal. Die jüdischen DPs (Displaced Persons) im Nachkriegsdeutschland, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-596-10761-X, S. 7. Manche haben sich in Häftlingsvereinigungen zusammengeschlossen, um gemeinsam besser für Anklagen gegen die Täter der Verfolgung kämpfen zu können.
Das SHAEF verstand unter DPs „alle Zivilisten außerhalb der Grenzen ihrer Heimatstaaten“,Wolfgang Jacobmeyer, Vom Zwangsarbeiter zum heimatlosen Ausländer. Die Displaced Persons in Westdeutschland 1945–1951, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1985, ISBN 3-525-35724-9, S. 30 f. die zu ihrem Aufenthalt in der Fremde durch Kriegseinwirkung im weitesten Sinn gekommen waren und die alliierte Hilfe brauchten, um heimzukehren oder sich in einem anderen Land ansässig zu machen. Grob unterteilt wurden sie in Angehörige der in den am 26. Juni 1945 gegründeten UN zusammengeschlossenen Staaten (UNDPs) Angehörige ehemaliger Feindstaaten (ex-enemy DPs), aus Italien, Finnland, Rumänien, Bulgarien und Ungarn Angehörige von Feindstaaten (enemy DPs), aus Deutschland, Österreich, Japan Staatenlose bzw. Personen, die ihre behauptete Nationalität nicht nachweisen konnten
Spezielle Kategorien waren: sowjetische DPs wegen der vertraglichen Vereinbarungen über ihre Repatriierung auf der Konferenz von Jalta UNDPs, die sich schon vor Kriegsbeginn im Ausland aufhielten Personen, die Anspruch auf Kriegsgefangenenstatus als Angehörige von UN-Staaten erhoben nicht-internierte britische und amerikanische Staatsbürger Personen mit zweifelhafter Staatsbürgerschaft, die UNDP-Status beanspruchten Personen, deren Nationalität durch Territorialveränderungen berührt war rassisch, religiös oder politisch Verfolgte Angehörige neutraler Staaten (Schweizer, Schweden) nichtdeutsche Kollaborateure
Als „DPs“ anerkannt wurden daher auch ca. 300.000 jüdische Flüchtlinge, die 1946/47 nach antisemitischen Exzessen in Polen und Osteuropa (siehe Pogrom von Kielce) in die westlichen Besatzungszonen Deutschlands flohen.Hans-Peter Föhrding, Heinz Verfürth: Als die Juden nach Deutschland flohen, Kiepenheuer & Witsch, Köln 2017.Angelika Königseder, Juliane Wetzel: Lebensmut im Wartesaal …, S. 9; Jürgen Matthäus: Keine Opfer, keine Täter – Deutsche Reaktionen auf die Zuwanderung von polnischen Juden nach dem Kielce-Pogrom…, in: Alfred Gottwaldt u. a. (Hrsg.): NS-Gewaltherrschaft, Berlin 2005, ISBN 3-89468-278-7, S. 360 f. nennt eine Anzahl von 141.000 im Oktober 1946 und 200.000 bei hoher Fluktuation bis 1950. In den späteren westlichen Besatzungszonen befanden sich zum Ende des Zweiten Weltkriegs etwa 6,5 Millionen DPs, für die in der amerikanischen Besatzungszone 1946 etwa 450 Lager eingerichtet worden waren, darunter das Emslandlager.
Repatriierung Repatriierung nannte man in der Nachkriegszeit die organisierte Rückführung entwurzelter und versprengter Menschen in den Staat, dessen Bürger sie waren. Die Streitkräfte der Alliierten begannen mit der Rückführung auf der Grundlage der in Jalta getroffenen Vereinbarungen. Weil die Menschen auf eigene Faust in Trecks durchs Land zogen, wurden sie zunächst in Lager gebracht und dort versorgt. Die Arbeit wurde von einer internationalen Hilfsorganisation übernommen, der 1943 gegründeten United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen, unter der Leitung der Militärverwaltungen der westlichen Besatzungszonen.
Angesichts der Kriegswirren ist die genaue Zahl ungeklärt, sie wird mit zwischen 6,5 und 12 Millionen beziffert, wobei sich letztere Zahl auf alle von den Alliierten befreiten DPs bezieht, also auch auf jene, die sich in den zuvor von Deutschland besetzten Gebieten befanden. Ein großer Teil dieser Menschen konnte relativ schnell von den Alliierten in ihre Ursprungsländer zurückgeführt („repatriiert“) werden. In den Fällen von Staatsangehörigen der westlichen Alliierten stellte die Repatriierung ein geringes Problem dar. Auch die Rückkehr von Zwangsarbeitern aus Nord-, West- und Südeuropa verlief den Umständen entsprechend zügig. Bis September 1945 konnten alle bis auf ungefähr 1,2 Millionen DPs repatriiert werden.
Nur die Heimführung von Fremdarbeitern aus Osteuropa, insbesondere der Ukraine und dem Baltikum, dauerte unverhältnismäßig lange. Dies hatte vor allem zwei Gründe: So konnten beispielsweise die ehemaligen Zwangsarbeiter aus Polen erst Ende 1945 aus Ludwigshafen heimkehren, da die Sowjetunion erst auf der Rückführung aller sowjetischen Bürger bestanden hatte, bevor sie den Weg durch ihre Besatzungszone auch anderen DPs erlaubte.
Auch kam es vor, dass sich ehemalige polnische Zwangsarbeiter der Rückführung widersetzten, da sie nicht in ihre kommunistisch regierte Heimat zurückkehren wollten. In dieser Haltung wurden sie auch durch Funktionäre der polnischen Exilregierung bestärkt. Dazu kam die Tatsache, dass der Ostteil Polens von der Sowjetunion annektiert worden war. Unter den sowjetischen Zwangsarbeitern herrschte oft die Furcht, in der Sowjetunion nach ihrer Heimkehr für ihre Zwangsarbeit beim deutschen Gegner bestraft zu werden. Diese Sorge war begründet, da es umfangreiche Repressalien gab und von den repatriierten Sowjetsoldaten 157.000 wegen des Verdachts der Kollaboration hingerichtet wurden.Die Zahl stammt aus einem Aufsatz von Ulrike Goeken-Haidl, Repatriierung in den Terror? Die Rückkehr der sowjetischen Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen in ihre Heimat 1944–1956, in: Dachauer Hefte 16 (2000) „Zwangsarbeit“, S. 190–209, hier S. 207.
In der Sowjetunion waren zunächst die rückwärtigen Stellen der Roten Armee für die Rückführung sowjetischer Staatsbürger zuständig. Spätestens in der zweiten Jahreshälfte 1944 waren diese Strukturen aber weitgehend überfordert angesichts der schnell anschwellenden Zahl von DPs, auf die die sowjetischen Truppen bei ihrem sich beschleunigenden Vormarsch trafen und die sie von den ebenfalls schnell vorankommenden Alliierten überstellt erhielten. Aus diesem Grund ordnete Außenminister Wjatscheslaw Michailowitsch Molotow im Oktober 1944 die Einrichtung einer Repatriierungsbehörde unter der Führung von General Filipp Iwanowitsch Golikow mit einer Planzahl von 1710 Mitarbeitern an. Im Rahmen dieser Organisation sollten das Innenministerium der UdSSR und der Militärgeheimdienst SMERSch die politische „Filtration“ der Betroffenen sicherstellen. Zudem verhandelte die Behörde mit den Alliierten und den Regierungen zuvor besetzter Länder über den Umgang mit Sowjetbürgern in deren Zugriff und organisierte die Ansiedlung der Repatriierten in der Sowjetunion. Allerdings waren diese Strukturen nahezu konstant überfordert. Die Überprüfung der zahlreichen DPs in Auffanglagern war in den meisten Fällen in den dafür vorgesehenen zehn Tagen nicht zu leisten. Spätestens im Sommer 1945 fand wegen dieser Überlastung und der nicht mehr bestehenden unmittelbaren Gefahr der Untergrundtätigkeit für die Achsenmächte grundsätzlich zunächst die Rückführung in die jeweilige Heimat und dann eine dort nachgeholte Filtration statt.
Von 1944 bis Juli 1945 waren rund 1,5 Millionen Menschen in sowjetisch kontrollierte Gebiete zurückgekehrt. Von diesem Zeitpunkt an folgte eine gewaltige, kaum organisierte Rückkehrerwelle. Für die Zeit von August bis November 1945 wird von rund drei Millionen Rückkehrern ausgegangen. In diesem Zeitraum wurden viele Menschen nicht erfasst und auch nicht nach den staatlichen Vorgaben zur Repatriierung behandelt. Insbesondere ehemalige Zwangsarbeiter wurden häufig ohne Rechtsgrundlage von einzelnen Einheiten der Roten Armee, teils erneut zwangsweise, als Zivilarbeiter verpflichtet. Diese Praxis wurde im August 1946 mit einem Befehl des Verteidigungsministeriums untersagt. Irregulär beschäftigte DPs mussten danach entweder einen Arbeitsvertrag erhalten oder in die Sowjetunion entlassen werden. Weibliche DPs wurden häufig Opfer sexueller Gewalt durch Soldaten der Roten Armee.
Obwohl es bei den Westalliierten Vorbehalte gegen die Rückführung von Sowjetbürgern gab, kamen sie in den meisten Fällen den diesbezüglichen Forderungen nach, weil die militärische Unterstützung durch die Sowjetunion weiterhin benötigt wurde und die Sowjetunion anfangs den Zugriff auf zahlreiche ehemalige westalliierte Kriegsgefangene hatte, die die Rote Armee aus der Hand der Achsenmächte befreit hatte. Zudem hatten die Westalliierten und die europäischen Staaten kein Interesse an der dauerhaften Versorgung und Verwaltung Hunderttausender DPs aus der Sowjetunion.