Das Gnadensplitting – nicht zu verwechseln mit dem Witwensplitting – ist in Deutschland ein besonderer Einkommensteuertarif im Rahmen der Einzelveranlagung. Geschiedene Ehegatten werden im Scheidungsjahr nach der Splittingtabelle veranlagt, wenn gemäß Abs. 6 Nr. 2 EStG folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Ehegatten erfüllten im Scheidungsjahr zumindest zeitweise die Voraussetzungen zur Ehegattenveranlagung, der bisherige Ehegatte hat im Scheidungsjahr wieder geheiratet und Der bisherige Ehegatte und sein neuer Ehegatte erfüllen im Scheidungsjahr zumindest zeitweise die Voraussetzungen zur Ehegattenveranlagung.
Kategorie:Einkommensteuerrecht (Deutschland)