mini|Eine für das 19. Jahrhundert typische systematische Einteilung der Menschen in Rassen (nach Karl Ernst von Baer, 1862)

Rassentheorien (zusammenfassend auch als Rassenkunde oder Rassenlehre bezeichnet) sind Theorien, welche die Menschheit in verschiedene Rassen einteilen. Sie waren vor allem im 19. und im frühen 20. Jahrhundert sehr einflussreich, gelten aber heute als überholt und wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Die Rassen wurden primär aufgrund äußerlicher (phänotypischer) Merkmale wie Hautfarbe, Behaarung oder Schädelform typologisch unterschieden, häufig wurden aber auch zusätzliche Unterschiede im Charakter und den Fähigkeiten entsprechender Individuen angenommen bzw. behauptet.

In verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Milieus und zu verschiedenen Zeiten erfuhr die Bezeichnung „Rasse“ jeweils unterschiedliche Verwendungen bei Versuchen zur Gruppierung oder Klassifizierung des Menschen. In der Anthropologie wurde Rasse vom späten 17. Jahrhundert bis gegen Ende des 20. Jahrhunderts als Bezeichnung zur Klassifizierung von Menschen verwendet, seit dem 19. Jahrhundert vielfach synonym mit Volk.Wolfgang Pfeifer (Hrsg.): Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. dtv, München 1995, ISBN 3-423-03358-4, S. 1084–1085. Daneben entstanden auch in der Ethnologie und der Soziologie sowie als Rassenbiologie in der Biologie auf den Menschen bezogene Rassekonzepte.

Derartige Untergliederungen der Menschheit waren zum Teil nur neutrale Versuche einer Klassifizierung, zum Teil waren sie aber auch mit Wertungen verbunden, indem man angeblich höher- und minderwertige Menschenrassen unterschied (Rassismus) und Zusammenhänge zwischen rassisch bedingten Eigenschaften und der Kulturentwicklung behauptete.

In der heutigen Biologie wird der Mensch weder in Rassen noch in Unterarten unterteilt. Molekularbiologische und populationsgenetische Forschungen seit den 1970er Jahren haben gezeigt, dass eine systematische Unterteilung der Menschen in Unterarten ihrer enormen Vielfalt und den fließenden Übergängen zwischen geographischen Populationen nicht gerecht wird. Zudem wurde herausgefunden, dass die augenfälligen phänotypischen Unterscheidungsmerkmale der Rassentheorien nur von sehr wenigen Genen verursacht werden, der größte Teil genetischer Unterschiede beim Menschen stattdessen innerhalb einer sogenannten „Rasse“ zu finden ist. Anders ausgedrückt: Die Variationen eines jeden Merkmals innerhalb der Art Mensch gehen in sehr unterschiedlicher Weise über die angeblichen Rassengrenzen hinaus und beweisen damit deren willkürlichen Charakter.Philipp Sarasin, Marianne Sommer (Hrsg.): Evolution. Ein interdisziplinäres Handbuch. J. B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2010, ISBN 978-3-476-02274-5, S. 38, 83–86.

Überdies ist etwa die Hautfarbe evolutionär ein sehr labiles Merkmal, das heißt, sie hat sich bei Wanderungsbewegungen menschlicher Populationen über verschiedene Breitengrade hinweg in relativ kurzer Zeit verändert. Dies liegt daran, dass die Hautfarbe unter starkem Selektionsdruck steht.Nina G. Jablonski, George Chaplin: The evolution of human skin coloration. 2000, doi:10.1006/jhev.2000.0403 So gehen Anthropologen heute davon aus, dass die ersten nach Europa eingewanderten modernen Menschen (Cro-Magnon-Mensch) dunkelhäutig waren. Erst in den letzten 5000 Jahren hellte sich die Hautfarbe der Europäer auf, vermutlich durch Anpassung an die durch Europas geringe Sonnenstrahlung erschwerte körpereigene Herstellung von Vitamin D und durch Wahl der Sexualpartner nach veränderten Schönheitsidealen.

Die Einteilung des Menschen in biologische Rassen entspricht damit nicht mehr dem Stand der Wissenschaft. Dennoch wird der Begriff bisweilen in der biomedizinischen Forschung und im offiziellen Sprachgebrauch in manchen Ländern (etwa in den USA, dem UK und in Lateinamerika) nach wie vor verwendet. Dabei wird das Wort race nicht in einem biologischen Sinn, sondern als soziale Kategorie verwendet, die sich weitgehend auf eine Selbsteinschätzung der betroffenen Personen stützt. So widmen sich heutzutage insbesondere die Critical Race Theory und die Kritische Weißseinsforschung dem Thema Rasse.

Begriffsgeschichte mini|„Die Rassen der Menschheit“, Webster’s Dictionary 1911. Vertreter verschiedener Völker repräsentieren die hier sogenannten „fünf Hauptrassen“: Mongolide, Kaukasier, Malaien, Amerikaner, Äthiopier.

Die Verwendung des Wortes Rasse ist vereinzelt in romanischen Sprachen seit dem frühen 13. Jahrhundert nachgewiesen.Werner Conze, Antje Sommer: Rasse. In: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Band 5, Klett-Cotta, Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 135–178, hier S. 137. Vermehrt gebräuchlich wurde es im 15. Jahrhundert, und zwar hauptsächlich bei der Beschreibung von Adelsfamilien und in der Pferdezucht.Christian Geulen: Geschichte des Rassismus. C.H. Beck, München 2007, S. 13 f. (Details / Rezension zum Buch hier); zum Übergang von Pferderassen zu Menschenrassen vgl. Arnd Krüger: A Horse Breeder’s Perspective: Scientific Racism in Germany. 1870–1933. In: N. Finzsch, D. Schirmer (Hrsg.): Identity and Intolerance. Nationalism, Racism, and Xenophobia in Germany and the United States. University Press, Cambridge 1998, S. 371–396. In der Folgezeit fand es zunehmend Verwendung für verschiedenste Arten menschlicher Kollektive, etwa für Religionsgemeinschaften („christliche Rasse“) oder auch für die Menschheit insgesamt („menschliche Rasse“).Geulen, S. 36 f. Zur Klassifikation von Menschen im Sinne einer anthropologischen Taxonomie wurde es wohl erstmals 1684 von François Bernier benutzt.Imanuel Geiss: Geschichte des Rassismus. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-518-11530-8, S. 17 und 148. Im Französischen und im Englischen avancierte der Begriff Rasse „zu einem zentralen Begriff der Geschichtsschreibung“ (Geulen); im Deutschen dagegen blieb er zunächst eher unbedeutend und erlangte erst im späten 19. Jahrhundert eine größere Popularität. Deutschland war insofern nicht nur, was die Ausbildung eines Nationalstaats betraf, sondern auch hinsichtlich der Verwendung des Rasse-Begriffs „eine verspätete Nation“.Geulen, S. 60.

In der biologischen Anthropologie war die Unterteilung der Art Homo sapiens in verschiedene Rassen bis in das späte 20. Jahrhundert üblich.Siehe zum Beispiel Herder Lexikon der Biologie. Spektrum Akademischer Verlag, 1994, Band 5, S. 408, oder Wolfgang Hennig: Genetik. Springer, 1995, S. 703. In der Nachkriegsliteratur nach dem Zweiten Weltkrieg überwog die populationsgenetische Rassendefinition („Eine Rasse ist eine Gruppe verwandter, miteinander sich mischender Einzelwesen, eine Population, die sich von anderen Populationen durch die relativ große Gemeinsamkeit bestimmter vererbbarer Merkmale unterscheidet“).L. C. Dunn: Rasse und Biologie. Berlin 1951, S. 20 (= Schriftenreihe der UNESCO: Die moderne Wissenschaft zur Rassenfrage); zitiert aus Kornelia Grundmann: Die Rassenschädelsammlung des Marburger Museum Anatomicum als Beispiel für die Kraniologie des 19. Jahrhunderts und ihre Entwicklung bis zur Zeit des Nationalsozialismus. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 13, 1995, S. 351–370; hier: S. 366 f. Seit den 1970er Jahren erwuchsen jedoch aufgrund genetischer Untersuchungen zunehmend Zweifel an der Berechtigung, von menschlichen Rassen zu sprechen.R. C. Lewontin: im Webforum Is Race „Real“? des Social Science Research Councils, 2006. In einer „Stellungnahme zur Rassenfrage“ urteilten 1995 achtzehn international renommierte Humanbiologen und Genetiker im Anschluss an die UNESCO-Konferenz „Gegen Rassismus, Gewalt und Diskriminierung“ in Schlaining, dass der Begriff der Rasse in seiner Anwendung auf die menschliche Vielfalt „völlig obsolet geworden“ sei, und riefen dazu auf, ihn „durch Anschauungen und Schlussfolgerungen auf der Grundlage des heutigen Verständnisses genetischer Vielfalt“ zu ersetzen.Deklaration von Schlaining: (PDF), 1995, Abschnitt II: „Zur Obsoletheit des Begriffes der ‚Rasse‘“. Es gebe aus biologischer und genetischer Sicht keinen Grund mehr, den Begriff „Rasse“ weiter zu verwenden. 1996 veröffentlichte die „American Association of Physical Anthropologists“ eine Erklärung, der zufolge das Konzept der Rasse als einer abgrenzbaren Gruppe von Menschen, die sich hauptsächlich aus Vertretern mit typischen Merkmalen zusammensetze, wissenschaftlich nicht haltbar sei.AAPA statement on biological aspects of race. In: American Journal of Physical Anthropology. Volume 101, 1996, S. 569 f; eine unwesentlich veränderte Fassung wurde 2009 auf .

Enzyklopädien wie der Brockhaus oder Meyers Lexikon bezeichnen in ihren aktuellen Ausgaben (Brockhaus ab 2006) derartige typologisch-rassensystematische Kategorien als „veraltet“.Siehe beispielsweise die Artikel: ; ; ; in Meyers Lexikon Online. Lexikon der Biologie, Band 11, Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg 2003, ISBN 3-8274-0336-7, S. 421 (Artikel Rasse). Auf der Grundlage der neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse sprach sich 2008 das Deutsche Institut für Menschenrechte insbesondere gegen die Verwendung des Begriffs „Rasse“ in Gesetzestexten aus.Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.); Hendrik Cremer: (PDF) Policy Paper, Nr. 10, August 2008, .

In Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wird er weiterhin verwendet. Dies gilt auch für Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie für Art. 1 Abs. 1 des 14. Zusatzprotokolls zu dieser Konvention,Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten das vom 4. November 2000 stammt und am 1. April 2005 in Kraft trat. Diese Bezugnahmen auf den Begriff „Rasse“ sind jedoch nicht als gesetzgeberische Bestätigungen einer Rassentheorie anzusehen, sondern sie bringen zum Ausdruck, dass eine unterschiedliche Behandlung von Menschen aufgrund ihrer Zuordnung zu verschiedenen Rassen diskriminierend und daher abzulehnen ist. In der Gesetzesbegründung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heißt es, dass das Gesetz nicht die Existenz menschlicher Rassen annehme, sondern dass derjenige, der sich rassistisch verhält, dies annehme.Gesetzesbegründung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (PDF; 648 kB) vom 8. Juni 2006 Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 verwendet (in Nr. 18BGBl. 2011 I, S. 2854.) den Begriff „Rasse“.

In Norwegen wurde 2010 vom Gesetzgeber der Begriff „Rasse“ aus den sich mit Diskriminierung befassenden nationalen Gesetzen entfernt, da der Begriff als problematisch und unethisch gilt.Jon Dagsland Holgersen (23 July 2010) Aftenposten. Abgerufen am 10. Dezember 2013Rase: Et ubrukelig ord Aftenposten. Abgerufen am 10. Dezember 2013 Das norwegische Gesetz gegen Diskriminierung verwendet lediglich die Begriffe ethnische und nationale Herkunft, Abstammung und Hautfarbe.Das Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierung wegen ethnische Herkunft, Religion etc. Regjeringen.no, Ministerium für Arbeit; abgerufen am 10. Dezember 2013

Im Juli 2018 strich die französische Nationalversammlung mit der Begründung, es sei veraltet, das Wort „Rasse“ aus der Verfassung.Frankreich streicht „Rasse“ aus der Verfassung. In: FAZ.net, 12. Juli 2018.

Näheres zum Gebrauch und zur Etymologie des Wortes Rasse siehe Rasse.

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