mini|400px|Häufigkeit von Vergewaltigungen weltweit (Stand 2018)WomanStats Project (englisch) Aufgrund großer lokaler Unterschiede in Meldehäufigkeit und Erfassung sind die Daten nur bedingt vergleichbar. Vergewaltigung ist als Form sexualisierter Gewalt eine schwerwiegende Sexualstraftat, die oft als das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, orale oder anale Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder einem Gegenstand definiert wird. Täter und Opfer von Vergewaltigung können Menschen jeden Geschlechts sein.
Eine Vergewaltigung kann körperliche Verletzungen im Sinne eines medizinischen Traumas verursachen und geht in der Regel mit schweren seelischen Verletzungen im Sinne eines psychischen Traumas einher. Wird das Trauma nicht verarbeitet, birgt es das Risiko einer transgenerationalen Weitergabe. Neben gegebenenfalls anhaltenden körperlichen oder seelischen Schmerzen kann es zu einer Übertragung von Geschlechtskrankheiten oder einer Schwangerschaft kommen. Immer bedeutet die Vergewaltigung eine massive Verletzung der Selbstbestimmung des Opfers.
Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. Eine Vergewaltigung verletzt das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung, das vom deutschen Grundgesetz als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit unter in Verbindung mit gefasst wird.
Definition
Historisch wurden abhängig von Ort und Zeit teils sehr unterschiedliche Dinge als Vergewaltigung aufgefasst.
Allgemein kann eine Vergewaltigung als das Ausführen einer sexuellen Handlung an einer anderen Person ohne deren Zustimmung angesehen werden.
Je nach Definition erfolgt teilweise eine Abgrenzung gegen andere Formen der sexualisierten Gewalt über ein Einschränken auf Handlungen des Eindringens in bestimmte Körperteile.
Die Weltgesundheitsorganisation definiert Vergewaltigung als gewaltsame oder auf andere Art erzwungene Penetration von Scheide oder Anus durch einen Penis, andere Körperteile oder ein Objekt, auch wenn nur geringfügig.Etienne G. Krug, Linda L. Dahlberg, James A. Mercy, Anthony B. Zwi, Rafael Lozano: World report on violence and health, Kapitel 6 Sexual violence, Seite 149, Weltgesundheitsorganisation, Genf 2006. In: apps.who.int
Artikel 36 „Sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung“ der Istanbul-Konvention stellt fest:
Rechtslage Nahezu alle gegenwärtigen Gesellschaften kennen einen Straftatbestand der Vergewaltigung und ächten diese als eine der schwersten Straftaten. Eine einheitliche Definition dieses Rechtsbegriffs gibt es jedoch nicht. Ein erzwungener Geschlechtsverkehr in der Ehe oder mit Gegnern im Verlauf kriegerischer Handlungen oder mit gesellschaftlichen Außenseitern (Minderheiten oder Sklaven) wurde oder wird nicht überall als strafwürdiges Verbrechen angesehen. Viele Gesellschaften kannten oder kennen zudem eine Schuldzuweisung an das Opfer, die sich etwa in Ausgrenzung bis zu zwangsweiser Eheschließung mit dem Vergewaltiger äußert. Noch im 20. Jahrhundert galten Vergewaltigungen in Beziehungen als Schande für die Frau, deren Tabuisierung und faktische Straflosigkeit weltweit erst von der zweiten Frauenbewegung durchbrochen wurden.Ruth Becker, Beate Kortendiek: Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung. Theorie, Methoden, Empirie (Geschlecht und Gesellschaft), VS Verlag 3. Auflage 2010, ISBN 978-3-531-17170-8, S. 871 f.
In Europa gilt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). In acht europäischen Staaten gilt Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung, wenn er ohne Zustimmung geschieht – Deutschland, Irland, Großbritannien, Belgien, Zypern, Island, Luxemburg und Schweden (Stand: 2019).
Aufgrund der international sehr unterschiedlichen Rechtslage ist ein Vergleich von Statistiken schwierig.
Deutschland Hilfemaßnahmen In Deutschland sind Regelungen getroffen worden, um Opfern von Gewalt – auch in Fällen von Vergewaltigung – Schutz und Unterstützung zu gewähren: Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ (HilfetelefonG): Auf dieser Basis wird das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116-016) bereitgestellt. Das HilfetelefonG ist ein Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und führte erstmals bundesgesetzlich einen kostenfreien Anspruch gewaltbetroffener Frauen auf Schutz und Beratung ein. Die vertrauliche Spurensicherung ist eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland nach Abs. 1 SGB V. Sie soll auch in Fällen, in denen ein Opfer nicht sofort Strafanzeige erstatten will, eine Sicherung der Beweismittel ermöglichen. Unter anderem können Untersuchungen auf K.O.-Tropfen durchgeführt und anonym abgerechnet werden. Das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen ist Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen des Familiengerichts in Fällen häuslicher Gewalt. Die Opferentschädigung ist seit dem 1. Januar 2024 im SGB XIV geregelt. Zuvor war sie durch das Opferentschädigungsgesetz geregelt. Das Opferrechtsreformgesetz vom 3. Dezember 2015 stärkte die Rechte von Verletzten im Strafverfahren. Zu zivilgesellschaftlichen Hilfsangeboten siehe auch: Gewalt gegen Frauen#Zivilgesellschaftliche Gegenmaßnahmen.
Strafrecht Die Vergewaltigung (synonym: per vim stuprum, veraltet: Notzucht) wird seit 1997 unabhängig von Ehestand und Geschlecht des OpfersDreiunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 177 bis 179 StGB (33. StrAndG) vom 1. Juli 1997, Bundesgesetzblatt Teil I 1997 Nummer 45 vom 4. Juli 1997 Seite 1607–1608 in StGB geregelt.
Die Norm in § 177 Absatz 6 StGB lautet seit dem 10. November 2016Letzte Änderung durch: Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016, . wie folgt; die Höchststrafe beträgt gem. § 38 StGB fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe:
Vergewaltigung ist ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung mit qualifizierten sexuellen Handlungen. Seit dem 10. November 2016 ist die Vergewaltigung auch ein Regelbeispiel des besonders schweren Falls des Straftatbestands sexueller Übergriff, sodass auch bestimmte Taten, die bisher nicht strafbar waren oder als sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen oder Nötigung galten, als Vergewaltigung gelten. Mit der Reform war der Wechsel zu einem „Nein-heißt-Nein“-Modell verbunden. Grundtatbestand des § 177 StGB ist seitdem nicht mehr die sexuelle Nötigung, sondern der Tatbestand sexueller Übergriff.Tatjana Hörnle: Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes sexueller Selbstbestimmung. Neue Zeitschrift für Strafrecht 2017, S. 13–21 (14) Es sind nicht mehr „einschüchternde Tatmodalitäten (Gewalt, Drohung, Ausnutzung einer schutzlosen Lage)“ notwendig für das Bejahen einer Vergewaltigung.Tatjana Hörnle: Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes sexueller Selbstbestimmung. Neue Zeitschrift für Strafrecht 2017, S. 13–21 (19)
Vergewaltigung ist nach geltendem Recht keine echte Qualifikation, sondern lediglich eine „Strafzumessungsregel“BGH, Beschluss vom 24. März 2020, Aktenzeichen , Randnummer (Rn.) 5–6 = NStZ-RR 2020, 211, beck-onlineBGH, Beschluss vom 5. Juni 2018, Aktenzeichen Rn. 6Allgemein für Regelbeispiele: Kristian Kühl in: Lackner/Kühl, 29. Auflage 2018, StGB § 46 Rn. 11 für einen besonders schweren Fall, also ein „Regelbeispiel“.Joachim Renzikowski in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2017, § 177 Rn. 142Martin Heger in: Lackner/Kühl, 29. Auflage 2018, StGB § 177 Rn. 1.
Vergewaltigung liegt vor, wenn eine Person vorsätzlich mit einer anderen gegen deren erkennbaren Willen den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen am Opfer vornimmt oder vom Opfer vornehmen lässt, insbesondere wenn sie mit dem Eindringen in den Körper verbunden sindBGH, Beschluss vom 4. Dezember 2018, Aktenzeichen Rn. 7 = NStZ 2019, 407, beck-online (qualifizierte sexuelle Handlungen; zum Beispiel Oralverkehr oder Analverkehr). Dies kann auch bei Einführen eines Fingers in die Scheide erfüllt sein.Martin Heger in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Auflage 2018 § 177 Rn. 22BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1999, Aktenzeichen = NStZ 2000, 254, beck-online Auch das Benutzen von Gegenständen kann darunter fallen. S. 7, Zitat: „Aber auch das Eindringen mit Gegenständen kann eine in gleicher Weise belastende und erniedrigende Verhaltensweise darstellen, die unter das zweite Regelbeispiel fällt“ und S. 6 Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters oder eines Dritten eingedrungen wird.Joachim Renzikowski in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2017, § 177 Rn. 144 Danach wird beispielsweise auch der erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert. Vergewaltigung setzt nach der Reform keine eigenhändige Verwirklichung voraus. Es genügt beispielsweise, wenn ein Mittäter den Beischlaf mit dem Opfer vollzieht.BGH, Beschluss vom 24. September 2018 = NStZ 2019, 275, beck-online Auch Begehung in mittelbarer Täterschaft kommt in Frage.Theo Ziegler in: BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg, 46. Edition, Stand: 1. Mai 2020, § 177 Rn. 48
Seit Juli 1997 umfasst § 177 StGB auch Vergewaltigungen in der Ehe, die zuvor als Nötigung gem. § 240 StGB und ggf. als Körperverletzung gemäß § 223 ff. StGB strafbar waren, was einen geringeren Strafrahmen und eine schnellere Verjährung zur Folge hatte. Außerdem galt als Vergewaltigung lediglich erzwungener Beischlaf. Alle anderen erzwungenen sexuellen Handlungen fielen unter den Tatbestand der sexuellen Nötigung gem. § 178 I StGB a.F., der ebenfalls nur außereheliche Aktivitäten umfasste.
Strafrahmen und Verjährung Der Strafrahmen für sexuellen Übergriff ( Absatz 1 und 2 StGB) umfasst Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bzw. bei einer Qualifikation für Krankheit und Behinderung bzw. für gewaltsam, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage begangene Taten (§ 177 Absatz 4 und 5) von einem Jahr bis höchstens fünfzehn Jahren. Die Mindeststrafe beträgt bei Vergewaltigung (regelmäßig) mindestens zwei Jahre, im Falle der Qualifikation des § 177 Absatzes 7 StGB (Mindeststrafe drei Jahre) lautet der Urteilstenor auf schwere Vergewaltigung (oder sexuelle Nötigung oder sexueller Übergriff)Martin Heger in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Auflage 2018 § 177 Rn. 24, im Fall des Absatzes 8 auf besonders schwere Vergewaltigung (oder sexuelle Nötigung oder sexueller Übergriff) (Mindeststrafe fünf Jahre). Darüber hinaus sieht StGB für den Fall des erfolgsqualifizierten Delikts der Vergewaltigung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von zehn bis fünfzehn Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe vor und entsprechend 30 Jahren Verjährungsfrist (Mord verjährt nicht).
Die Verjährungsfrist für Straftaten mit mehr als zehn Jahren Höchststrafe (z. B. die Qualifikationen § 177 Absatz 4, 5, 7 und 8) dauert 20 Jahre; da für „besonders schwere Fälle“ die Höchststrafe des Grundtatbestands maßgeblich ist ( Absatz 4) gilt diese Verjährungsfrist für Vergewaltigung also dann, wenn die Tatbestände der vorgenannten Absätze verwirklicht wurden; ist die Vergewaltigung aber „nur“ ein besonders schwerer Fall eines sexuellen Übergriffs nach § 177 Absatz 1 oder 2 beträgt die Verjährungsfrist also nur fünf Jahre.
Der Lauf der Verjährungsfrist für Vergewaltigung beginnt wie bei vielen anderen Sexualstraftaten gemäß StGB erst ab der Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers, bei älteren Opfern mit Beendigung der Tat.
Historische Entwicklung der Verjährung für Sexualstraftaten ohne Todesfolge:
Für Vergewaltigungen, die am 30. Juni 1994, 30. Juni 2013, 27. Januar 2015 noch nicht verjährt waren bzw. erst danach begangen wurden, ruht die Verjährung bis zur Vollendung des 18., 21. bzw. 30. Lebensjahres des Opfers.alle Versionen von § 78b StGB bei lexetius