Die Wahlbeteiligung oder die Stimmbeteiligung gibt den Anteil der Wahlberechtigten wieder, die bei einer Wahl oder einem Referendum tatsächlich gewählt haben. Abhängig von der jeweiligen Gebietskörperschaft werden diejenigen, die einen leeren oder ungültigen Wahlzettel abgegeben haben, entweder zu den Wählern oder zu den Nichtwählern gezählt. Diese sind bei vielen Wahlen de facto die stärkste „Partei“.Es gibt auch eine Partei der Nichtwähler

In der Öffentlichkeit wird der Begriff meist im Zusammenhang mit politischen Wahlen gebraucht, allerdings kann er auch bezogen auf andere Wahlen benutzt werden. Bei politischen Wahlen ist sie eine Art der politischen Partizipation.

Definition Die Wahlbeteiligung wird in der Regel als das Verhältnis der teilnehmenden Wähler zu der Gesamtzahl aller Wahlberechtigten definiert:

So betrug beispielsweise bei der österreichischen Nationalratswahl 2008 die Anzahl der Wahlberechtigten 6.333.109 Personen, von denen 4.990.952 Personen tatsächlich gewählt haben.Nationalratswahl 2008 – Wahltag, Stichtag, endgültiges Gesamtergebnis. BMI Österreich Daraus errechnet sich hier eine Wahlbeteiligung von 78,81 %. Es ist in diesem Beispiel auch ersichtlich, dass die Zahl der abgegebenen Stimmzettel (Zahl der Wähler) die Summe aus den gültigen (4.887.309) und den ungültigen (103.643) Stimmzetteln ist. Diese Berechnungsweise gilt auch in Deutschland und in der Schweiz.Ergebnis der Bundestagswahl 2009. Bundeswahlleiter Deutschland Statistik Schweiz Die Zahl der Wähler ergibt sich somit auch aus der Gesamtzahl der Wahlberechtigten abzüglich der Nichtwähler.

Bei dieser Definition ist zu berücksichtigten, dass in einigen Ländern eine Registrierung erforderlich ist, um ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. So betrug 2004 in den USA der Anteil der registrierten Wahlberechtigten 79 % der Personen im Wahlalter. Die Wahlbeteiligung bezogen auf alle Personen im Wahlalter betrug somit nur 55,27 %.The American Presidency Project, Voter Turnout in Presidential Elections 1824–2008 (engl.)

Forschung In der politikwissenschaftlichen Forschung wird aggregierte Wahlbeteiligung als eine Kernvariable zur Beurteilung der politischen Partizipation herangezogen. Sehr niedrige und sinkende Wahlbeteiligungsquoten werden häufig in Verbindung mit einer Krise der Demokratie gebracht. Zudem wird Wahlbeteiligung im Vanhanen-Index genutzt, um den Demokratisierungsgrad eines Landes zu messen.

Zur Erklärung unterschiedlicher Niveaus der Wahlbeteiligung haben sich verschiedene Theorien herausgebildet. Einflussreich ist das sogenannte Paradox der Wahlbeteiligung nach Anthony Downs. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass sich Menschen nur dann an einer Wahl beteiligen, wenn der individuelle Nutzen größer ist als die Kosten. Dies trifft nur in dem unwahrscheinlichen Fall zu, dass die eigene Stimme entscheidend für den Wahlausgang ist. Diese Theorie wird häufig als ökonomische Theorie bezeichnet. Davon abzugrenzen sind soziologische Erklärungsansätze, die Wahlbeteiligung auf Basis von Gruppenzugehörigkeiten und Identitäten erklären. Sozialpsychologische Erklärungsansätze fokussieren sich eher auf Parteiidentifikation sowie Kandidaten- und Sachfragenorientierung, die jeweils eine Beteiligung an der Wahl begünstigen.

In der empirischen Untersuchung unterschiedlicher Niveaus der Wahlbeteiligung werden institutionelle Variablen (Wahlpflicht, Wahlsystem, Regierungssystem etc.) und das sozioökonomische Umfeld (Bruttoinlandsprodukt, wirtschaftliche Entwicklung etc.) herangezogen. Empirische Untersuchungen beziehen sich dabei sowohl auf Demokratien als auch auf Diktaturen.

Deutschland alternativtext=1979 65,7 1984 56,8 1989 62,3 1994 60,0 1999 45,2 2004 44,0 2009 43,3 2014 48,1 2019 61,4|mini|Deutsche Wahlbeteiligung an den Europawahlen mini|Europawahlen in Deutschland mit Nichtwählern mini|Bundestagswahlen Bei Bundestagswahlen lag die Wahlbeteiligung (Quote) bislang immer über 70 %, 1972 und 1976 sogar über 90 %. Bei Landtagswahlen liegt sie in der Regel bei über 50 Prozent, bei Kommunalwahlen über 45 Prozent. Bei der Europawahl 2024 lag sie mit 64,7 Prozent deutlich höher als in den Europawahlen zuvor.

Die bisher höchste Wahlbeteiligung bei freien Wahlen gab es bei der Volkskammerwahl 1990 in der DDR mit 93,4 Prozent und bei der Bundestagswahl 1972 mit 91,1 Prozent, die niedrigste (Stand 2023) bei der Bundestagswahl 2009 mit 70,8 Prozent.

Es gibt in Deutschland keine Mindestwahlbeteiligung, d. h., es gibt keine Mindestzahl an abgegebenen Stimmen, unterhalb derer die Wahl ungültig wäre. Leere Wahlzettel gelten nach dem Bundeswahlgesetz als ungültig ().

Auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalebene sinkt die Wahlbeteiligung seit ihrem Höhepunkt in den 1970ern. Die Gründe für diesen allgemein als Wahlmüdigkeit bezeichneten Abwärtstrend sind umstritten. Die Normalisierungshypothese verweist auf die historisch und im internationalen Vergleich ungewöhnlich hohe Wahlbeteiligung in den 50er und 60er Jahren in Deutschland und deutet das Sinken als Normalisierung. Manche Politikwissenschaftler und Soziologen führen dies auf das durch gebrochene Wahlversprechen sinkende Vertrauen in die Parteiendemokratie zurück. Außerdem seien die politischen Unterschiede zwischen den Parteien immer schwerer erkennbar („Politikverdrossenheit“). Es gibt auch die Theorie, die sinkende Wahlbeteiligung sei ein Generationeneffekt, d. h., die neu ins Wahlalter eintretenden Jahrgänge würden zu einem geringen Teil wählen gehen.Werner T. Bauer: Wenn die Wähler weniger werden, Wien, August 2004 (PDF; 144 kB).Geringe Wahlbeteiligung als Problem. Deutsche Welle vom 13. September 2005

Um das Ausmaß dieses Phänomens zu verdeutlichen, wird gelegentlich das Bild einer „Partei der Nichtwähler“ herangezogen: Hätten alle Nichtwähler für eine weitere, fiktive Partei gestimmt, wäre diese bei einigen Wahlen die stärkste Fraktion im Parlament. Aus der hohen Zahl von Nichtwählern und den steigenden Zahlen von ungültigen Stimmen ergibt sich ein großes Stimmenpotenzial.

Nationalsozialismus und DDR Bei den unfreien Wahlen zum Reichstag in der Zeit des Nationalsozialismus und der Volkskammer in der DDR wurden offiziell signifikant höhere Wahlbeteiligungen ausgewiesen, als dies bei freien Wahlen erreichbar gewesen wäre. Die Wahlbeteiligung wurde in der jeweiligen Propaganda als ein Ausdruck der Unterstützung der Bevölkerung für das Regime dargestellt.

Wahlbeteiligungen bei den Reichstagswahlen im Nationalsozialismus, an denen lediglich eine Partei (NSDAP) zugelassen war: Reichstagswahl Wahlbeteiligung in % 1933 95,2 1936 99,0 1938 99,6

Wahlbeteiligungen bei Volkskammerwahlen der DDR (Beispiele, da sich die Größenordnung nicht veränderte): Volkskammerwahl Wahlbeteiligung in % 1950 99,7 1986 99,74

Aber auch bei den ersten freien Wahlen in der DDR am 18. März 1990 war die Wahlbeteiligung sehr hoch, fiel dann allerdings zu den ersten Landtagswahlen im Oktober und zur Bundestagswahl im Dezember des Jahres 1990 stark:

Volkskammerwahl Wahlbeteiligung in %Amtliches Endergebnis der Wahlen zur 10. Volkskammer am 18. März 1990 1990 93,38

Bundestagswahlen

Bundestagswahl Wahlbeteiligung in %Offizielle Wahlergebnisse des Bundeswahlleiters Kommentar 1949 78,5 1953 86,0 1957 87,8„Kleine Wiedervereinigung“ 1961 87,7 1965 86,8 1969 86,7 1972 91,1„Willy-Wahl“ (höchste Wahlbeteiligung in der BRD) 1976 90,7 1980 88,6 1983 89,1 1987 84,3 1990 77,8„Deutsche Wiedervereinigung“ 1994 79,0 1998 82,2 2002 79,1 2005 77,7 2009 70,8 niedrigste Wahlbeteiligung im vereinigten Deutschland 2013 71,5 2017 76,2 2021/23 76,6 2025 82,5 höchste Wahlbeteiligung im vereinigten Deutschland

Landtagswahlen Im Folgenden sind die Wahlbeteiligungen der jeweils letzten Landtagswahl in den deutschen Bundesländern gezeigt: +Liste (Stand 21. September 2026 – Wahlen BE/MV)LandJahrWahlbeteiligung in % 2026 78,1 2026 77,8 2024 74,4 2026 74,2 2024 73,6 2023 73,1 2024 72,9 2026 69,6 2026 68,4 2025 67,6 2023 66,0 2022 61,4 2022 60,3 2022 2023 56,8 2022 55,5

Liechtenstein Das Fürstentum Liechtenstein ist verfassungsmässig als eine „konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage“ definiert – mit zwei Souveränen. Das Volk einerseits, und der Landesfürst andererseits. Das Volk selbst kann sowohl direkt-, wie auch indirektdemokratisch in das Politgeschehen eingreifen. Die Landtagswahlen, in denen 25 Volksvertreter bestimmt werden, finden in der Regel alle 4 Jahre statt.

Traditionellerweise ist die Wahlbeteiligung im Fürstentum sehr hoch. Während sie bis in die 1980er Jahre jeweils bei über 90 % gelegen hat, sank sie bis zu der Landtagswahl 2009 auf rund 85 %.

Landtagswahlen Wahlbeteiligung in % Vergleich zur letztenWahl (in Prozentpunkten) 1945 93,3 – 1949 91,9 −1,4 1953a 90,7 −1,2 1953b 93,3 +2,6 1957 93,4 +0,1 1958 96,4 +3,0 1962 94,9 −1,9 1966 95,6 +0,7 1970 94,9 −0,7 1974 95,6 +0,7 1978 95,7 +0,1 1982 95,4 −0,3 1986 93,3 −2,1 1989 90,9 −2,1 Februar 1993 87,5 −3,4 Oktober 1993 85,3 −2,2 1997 86,9 +1,6 2001 86,8 −0,1 2005 86,5 −0,3 2009 84,6 −1,9 2013 79,8 −4,8 2017 77,8 −2,02021 78,0 +0,22025 76,3 −1,7

Österreich 1919 bis 1930 Wahlbeteiligung bei Nationalratswahlen der ersten Republik ab 1919: Nationalratswahl Wahlbeteiligung in % (PDF; 11 kB) Vergleich zur letztenWahl (in Prozentpunkten) (1919) (93,27) – 1920 84,4 (−8,87) 1923 87,0 +2,6 1927 89,3 +2,3 1930 90,2 +0,9

Anmerkung: Im Jahr 1919 fand keine Nationalratswahl statt, sondern eine Wahl der konstituierenden Nationalversammlung, daher die Einklammerungen.

Seit 1945 Wahlbeteiligung bei Nationalratswahlen der zweiten Republik ab 1945:

Nationalratswahl Wahlbeteiligung in % Vergleich zur letztenWahl (in Prozentpunkten) 1945 93,27 – 1949 95,49 +2,22 1953 94,15 −1,34 1956 94,31 +0,16 1959 92,90 −1,41 1962 92,73 −0,17 1966 92,74 +0,01 1970 90,95 −1,79 1971 91,42 +0,47 1975 91,92 +0,50 1979 91,18 −0,74 1983 91,29 +0,11 1986 88,85 −3,07 1990 83,58 −5,27 1994 80,24 −3,34 1995 83,08 +2,84 1999 80,42 −2,66 2002 84,27 +3,85 2006 78,48 −5,79 2008 78,81 +0,33 2013 74,42 −4,39 2017 80,00 +5,58 2019 75,59 −4,41 2024 77,68 +2,09

Anmerkung: Die besonders hohen Wahlbeteiligungen von 1945 bis 1986 lassen sich unter anderem dadurch erklären, dass (in einem Teil der Bundesländer) in Österreich bis Anfang der 1990er Wahlpflicht herrschte.

Schweiz Die Zahl der Möglichkeiten abzustimmen, der «Urnengänge», in der Schweiz ist weltweit einmalig hoch – alle Behördenwahlen und Volksabstimmungen über Verfassungen, Gesetze, Finanzvorlagen, Volksinitiativen, Referenden etc. in Bund, Kantonen und Gemeinden zusammengenommen.

Im «halb-direktdemokratischen» politischen System der Schweiz sind die Stimm- und Wahlberechtigten (der Souverän, das Volk, auf Bundesebene seit 1971 nicht nur Männer →Frauenstimmrecht in der Schweiz) nicht nur berechtigt, ihre Repräsentanten zu wählen (Gemeinde-, Kantons-, National- und Ständeräte, sowie Exekutive), sondern auch über Abstimmungen direkten Einfluss auf die Regierungs- und legislativen Tätigkeiten zu nehmen. Dazu sind vier Abstimmungstermine jährlich vorgesehen.Blanko-Abstimmungstermine. Übersicht vorgesehener Abstimmungstermine für die nächsten Jahre, auf admin.ch Zu einem dieser «Urnengänge» finden auch Wahlen statt (im üblichen Rhythmus der Legislativen).

In der Schweiz errechnet sich die Stimm- und Wahlbeteiligung, indem man die Anzahl der abgegebenen und eingelegten Stimm- oder Wahlzettel durch die Anzahl der Wahl-/Stimmberechtigten teilt. Leere oder ungültig gemachte Stimmen fliessen in die Stimm-/Wahlbeteiligung ein.

Stimm- und Wahlbeteiligung