In vier Bundesländern Deutschlands ist ein Regierungsbezirk (kurz Reg.-Bez.) der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg und Hessen), Regierung (in Bayern) oder Bezirksregierung (in Nordrhein-Westfalen). Die Bezeichnung stammt aus der Verwaltungseinteilung Preußens, wo sie Anfang des 19. Jahrhunderts als Königliche Regierung entstand.

Die Landesmittelbehörde steht als Mittelinstanz zwischen oberen und obersten Landesbehörden (Ministerium) und dem Landrat als unterer Landesbehörde für den Bezirk eines Kreises.

Regierungsbezirke mini|Politische Gliederung Deutschlands in Länder, Regierungsbezirke, Kreise und kreisfreie Städte In folgenden vier Ländern gibt es Regierungsbezirke: Baden-Württemberg – 4 Regierungsbezirke: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen Bayern – 7 Regierungsbezirke (siehe auch hier): Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben. Unabhängig von diesen Bezirksregierungen als staatlicher Mittelbehörde existieren auch mit diesen deckungsgleiche Selbstverwaltungskörperschaften, die Bezirke. Hessen – 3 Regierungsbezirke: Darmstadt, Gießen, Kassel Nordrhein-Westfalen – 5 Regierungsbezirke (siehe auch Liste): Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

Folgende vier Länder verfügten in der Vergangenheit über Regierungsbezirke, haben diese jedoch abgeschafft: Rheinland-Pfalz – zuletzt 3 Regierungsbezirke: Koblenz, Rheinhessen-Pfalz, Trier – abgeschafft zum 1. Januar 2000; die räumliche Einteilung der Regierungsbezirke wird für die amtliche Statistik weiterverwendet Sachsen-Anhalt – 3 Regierungsbezirke: Dessau, Halle, Magdeburg – abgeschafft zum 1. Januar 2004 Niedersachsen – zuletzt 4 Regierungsbezirke: Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Weser-Ems – abgeschafft zum 1. Januar 2005; Einteilung blieb für die Landesschulbehörde sowie für die amtliche Statistik weiterverwendet erhalten. Die räumlichen Zuständigkeitsbereiche der 2014 eingerichteten Ämter für regionale Landesentwicklung entsprechen weitgehend den Regierungsbezirken Sachsen – 3 Regierungsbezirke: Chemnitz, Dresden, Leipzig – abgeschafft zum 1. März 2012; die Regierungsbezirke wurden am 1. August 2008 im Zuge einer Verwaltungsneuordnung in Direktionsbezirke umbenannt, zum 1. März 2012 erfolgte die Zusammenlegung zu einer einzigen Landesdirektion Sachsen; die räumliche Einteilung der Direktionsbezirke wird für die amtliche Statistik weiterverwendet

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben nach ihrem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland 1990 keine Regierungsbezirke eingerichtet, in Schleswig-Holstein und im Saarland sowie in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gab es nie Regierungsbezirke.

Geschichte Preußen gliederte zwischen 1808 und 1816 sein Staatsgebiet in Provinzen und Regierungsbezirke. Letztere gaben seit 1811 ein Amtsblatt für öffentliche Mitteilungen heraus. Mit der Verfassung des Königreichs Bayern von 1808 erfolgte noch vor Preußen die endgültige systematische Einteilung des nunmehrigen Königreichs Bayern in Kreise, die als Mittelbehörden nicht den heutigen Landkreisen, sondern den heutigen Bezirken entsprachen.

Während der Zeit des Deutschen Reiches gab es in den größeren nichtpreußischen Bundesstaaten ebenfalls den preußischen Regierungsbezirken vergleichbare Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung, allerdings unter anderen Bezeichnungen: Kreise in Bayern (bereits seit 1806) und Württemberg (1818–1924), Provinzen in Hessen(-Darmstadt) (1803–1848 und 1861–1937), Landeskommissärbezirke in Baden, Kreishauptmannschaften in Sachsen.

In der NS-Zeit wurden im Zuge der Vereinheitlichung der Verwaltungsterminologie nach preußischem Vorbild durch die Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938 die bayerischen Kreise und die sächsischen Kreishauptmannschaften mit Wirkung zum 1. Januar 1939 in Regierungsbezirke umbenannt.Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938. Im Reichsgesetzblatt, Teil I Nr. 201 vom 29. November 1938, S. 1675 f., Digitalisat.

Nach 1945 wurden die Regierungsbezirke in den meisten Flächenstaaten wieder als staatliche Mittelinstanz eingerichtet. Die Verwaltungsbehörde für die Regierungsbezirke, deren Grenzen sich im Laufe ihrer Geschichte mehrmals geändert haben, wurde entweder „Regierungspräsidium“, „Regierung“, „Der Regierungspräsident“ oder „Bezirksregierung“ genannt. Leiter dieser Behörde ist der Regierungspräsident.

In der Deutschen Demokratischen Republik wurden im Zuge der Abschaffung der Länder bei der Verwaltungsreform von 1952 vierzehn Bezirke eingerichtet, deren Gebiete nur in Einzelfällen früheren Regierungsbezirken ähnelten. Bei der Wiedereinrichtung der Länder in der in Auflösung begriffenen DDR 1990 wurden nur in Sachsen-Anhalt und Sachsen erneut Regierungsbezirke geschaffen, die jedoch heute nicht mehr bestehen (siehe folgender Abschnitt).

Die Abschaffung in mehreren deutschen Bundesländern entsprang dem Bestreben, die Aufgaben landesweit zu bündeln (durch Ministerien oder Landesoberbehörden) bzw. auf die kommunale Ebene zu verlagern. So hat z. B. Rheinland-Pfalz seine Regierungsbezirke aufgelöst, während etwa in Baden-Württemberg diese Verwaltungsebene durch die Verwaltungsreform von 2005 gestärkt wurde, indem neue Aufgaben auf sie übertragen worden sind.

Eine andere Entwicklung vollzog sich in Nordrhein-Westfalen. Mit Beginn 2007 wurden verschiedene Sonderbehörden (z. B. Staatliche Umweltämter, Ämter für Agrarordnung, Ämter für Arbeitsschutz) in die Bezirksregierungen eingegliedert. Ein Teil ihrer Tätigkeiten wurden auch zu den Kommunen verlagert. Die Industrievertreter haben diesen Schritt ursprünglich als Bürokratieabbau befürwortet. Zunehmend werden jedoch Befürchtungen laut (BDI, VCI), dass die kommunalen Abhängigkeiten nicht mehr den bisherigen unabhängigen rechtlichen Standard gewährleisten können.

Werden Aufgaben der Mittelbehörden auf untere Instanzen verlagert, ist verwaltungsorganisatorisch der Grundsatz der Einräumigkeit zu beachten, wonach der örtliche Zuständigkeitsbereich der allgemeinen Behörden und der Sonderbehörden sowie der verschiedenen Sonderbehörden untereinander territorial deckungsgleich und diese unterschiedlichen Behörden für ein und dasselbe geografische Gebiet zuständig sein sollen („verwaltungsgeografische Kongruenz“).

Ehemalige Regierungsbezirke

Vor 1945 aufgelöst: Berlin (Brandenburg, 1822) Kleve (Jülich-Kleve-Berg, 1822) Reichenbach (Schlesien, 1820) Stralsund (Pommern, 1932) Westpreußen (Ostpreußen, 1939) 1920 infolge der Abtretungen laut Versailler Vertrag verkleinert, 1922 in Regierungsbezirk Westpreußen umbenannt, im Zuge der deutschen Annexionen in Polen 1939 in geänderter Form neu eingerichtet und nach der deutschen Kriegsniederlage 1945 aufgelöst: Marienwerder (Westpreußen / Danzig-Westpreußen) Erstmals 1920 infolge der Abtretungen laut Versailler Vertrag aufgelöst, im Zuge der deutschen Annexionen in Polen 1939 neu eingerichtet, nach der deutschen Kriegsniederlage 1945 erneut aufgelöst: Bromberg (Posen / Danzig-Westpreußen) Danzig (Westpreußen / Danzig-Westpreußen) Posen (Posen / Wartheland) Vorübergehend 1939 im Zuge der deutschen Annexionen in Polen eingerichtet, nach der deutschen Niederlage 1945 aufgelöst: Hohensalza (Wartheland) Kattowitz (Schlesien) Litzmannstadt (hieß bis 1941 Regierungsbezirk Kalisch; Wartheland) Zichenau (Ostpreußen) 1945 nach Anfall der Ostgebiete des Deutschen Reiches an Polen und die Sowjetunion aufgelöst: Allenstein (Ostpreußen) Breslau (Schlesien) Gumbinnen (Ostpreußen) Köslin (Pommern) Königsberg (Ostpreußen) Liegnitz (Schlesien) Oppeln (Schlesien) Schneidemühl (Pommern) Stettin (Pommern) Wegen neuer Nachkriegs-Verwaltungsstruktur in den westlichen Besatzungszonen aufgelöst: Minden (Nordrhein-Westfalen, 1947) Sigmaringen (Hohenzollernsche Lande, 1946) Wegen neuen Sitzes in den westlichen Besatzungszonen umbenannt: Minden-Lippe (Nordrhein-Westfalen, 1947) Wegen neuer Nachkriegs-Verwaltungsstruktur in der sowjetischen Besatzungszone/DDR aufgelöst und durch die Bezirke der DDR als Ersatz für die Länder und Regierungsbezirke ersetzt: Erfurt (Thüringen, 1945) Frankfurt (Brandenburg, 1952) Halle (Sachsen-Anhalt, 1952; Neugründung nach Wiedervereinigung) Magdeburg (Sachsen-Anhalt, 1952; Neugründung nach Wiedervereinigung) Merseburg (Halle-Merseburg, 1945) Potsdam (Brandenburg, 1952) Zwickau (Sachsen, 1946) Wegen der Bildung des Landes Baden-Württemberg 1952 umbenannt: Baden, Landesbezirk Württemberg, Landesbezirk Während der Gebietsreformen der 1960er und 1970er Jahre aufgelöst bzw. neu zugeschnitten und umbenannt: Aachen (Nordrhein-Westfalen, 1972) Aurich (Niedersachsen, 1978) Braunschweig, Verwaltungsbezirk (Niedersachsen, 1978) Hildesheim (Niedersachsen, 1978) Montabaur (Rheinland-Pfalz, 1968) Nordbaden (Baden-Württemberg, 1973) Nordwürttemberg (Baden-Württemberg, 1973) Oldenburg, Verwaltungsbezirk (Niedersachsen, 1978) Osnabrück (Niedersachsen, 1978) Pfalz (Rheinland-Pfalz, 1968) Rheinhessen (Rheinland-Pfalz, 1968) Stade (Niedersachsen, 1978) Südbaden (Baden-Württemberg, 1973) Südwürttemberg-Hohenzollern (Baden-Württemberg, 1973) Wiesbaden (Hessen, 1968) Abschaffung der Regierungsbezirksebene in Rheinland-Pfalz 1999: Rheinhessen-Pfalz Trier Koblenz Abschaffung der Regierungsbezirksebene in Sachsen-Anhalt 2003: Dessau Halle Magdeburg Abschaffung der Regierungsbezirksebene in Niedersachsen 2004: Braunschweig Hannover Lüneburg Weser-Ems Zusammenlegung der Landesdirektionen (vorm. Regierungsbezirke) in Sachsen 2012: Direktionsbezirk Chemnitz Direktionsbezirk Dresden Direktionsbezirk Leipzig

Historische Entwicklung der Regierungsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland

Datum Land (Bundesland) Veränderung Anzahl23. Mai 1949Bundesrepublik Deutschland 3125. April 1952Baden-Württemberg +2 336. Mai 1968Hessen −1 (Wiesbaden) 329. Juli 1968Rheinland-Pfalz −2 301. August 1972Nordrhein-Westfalen −1 (Aachen) 291. Februar 1978Niedersachsen −4 251. Januar 1981Hessen +1 (Gießen) 263. Oktober 1990Sachsen-Anhalt +3 291. Januar 1991Sachsen +3 321. Januar 2000Rheinland-Pfalz −3 291. Januar 2004Sachsen-Anhalt −3 261. Januar 2005Niedersachsen −4 221. März 2012Sachsen −3 19

Anzahl der Länder mit Regierungsbezirken

Datum Maßnahme Veränderung Anzahl23. Mai 1949Gründung der Bundesrepublik Deutschland 63. Oktober 1990Eingliederung der neuen Länder in die Bundesrepublik Deutschland (Sachsen-Anhalt) +1 71. Januar 1991Bildung der Regierungsbezirke in Sachsen +1 81. Januar 2000Auflösung der Regierungsbezirke in Rheinland-Pfalz −1 71. Januar 2004Auflösung der Regierungsbezirke in Sachsen-Anhalt −1 61. Januar 2005Auflösung der Regierungsbezirke in Niedersachsen −1 51. März 2012Aufhebung der Landesdirektionen (vormals Regierungsbezirke) in Sachsen −1 4

Siehe auch Regierungsbezirk (Bayern) Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen Statistische Ebenen in der Europäischen Union

Literatur

Geometro: Deutschlandkarte (Verwaltung, politisch): Bundesländer, Regierungsbezirke, Landkreise. Landkarte, 17. Juni 2016. ISBN 978-3-9817675-4-4

Weblinks

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie: Verwaltungskarte Deutschland. Bundesländer, Regierungsbezirke, Kreise Ausgabe 2014 Regierungsbezirke nach Fläche, Bevölkerung und Bevölkerungsdichte am 31.12.2015 destatis.de, abgerufen am 9. Februar 2017 (xls, 122 kB, Datei ist nicht barrierefrei) Historisches Lexikon Bayerns: Regierungsbezirke Bayerns

Einzelnachweise

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