mini|hochkant=1.3|Wandtafel von 1911 mit Darstellung der fünf „Menschenrassen“ nach damaliger Lehrmeinung. Der Europäer befindet sich als größte Figur im Zentrum (vgl. eurozentristisches Weltbild). mini|hochkant=1.3|Schild mit der Aufschrift „nur für Weiße“ auf Afrikaans und Englisch (Apartheid Museum Johannesburg, Südafrika)
Rassismus oder Rassenideologie ist ein Komplex von Praktiken, Einstellungen und Strukturen, durch den Menschen aufgrund äußerlicher Merkmale oder negativer Fremdzuschreibungen als „Rasse“, „Volk“ oder „Ethnie“ kategorisiert und systematisch ausgegrenzt werden. Die zugeschriebenen Unterschiede werden dabei übertrieben, als natürlich dargestellt, hierarchisch bewertet oder stereotypisiert. Rassismus funktioniert sowohl über individuelle Vorurteile als auch über institutionelle und strukturelle Mechanismen der Diskriminierung.
Der Begriff Rassismus entstand zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der kritischen Auseinandersetzung mit politischen Konzepten, die auf Rassenideologien basierten. Bis ins 20. Jahrhundert wurden vor allem aufgrund biologischer Merkmale wie Hautfarbe oder Körperformen angebliche „Menschenrassen“ in heute obsoleten Rassentheorien konstruiert und damit Sklaverei, Assimilationspolitik, Ethno- oder Genozid gerechtfertigt. Während historisch biologische Merkmale im Vordergrund standen, operiert Rassismus heute verstärkt über kulturelle, religiöse oder nationale Zuschreibungen (Rassismus ohne Rassen, Kulturrassismus).
Biologisch lässt sich eine Unterteilung der rezenten Art Homo sapiens in „Rassen“ beziehungsweise Unterarten nicht rechtfertigen. Zur Untersuchung bestimmter geographisch voneinander abweichender Merkmale des Menschen werden in der Humanbiologie stattdessen einzelne Populationen abgegrenzt, die nur auf das untersuchte Merkmal bezogen sind. Auch wenn daraus Erkenntnisse über die Abstammungsgeschichte des Menschen gewonnen werden, sind sie weder für taxonomische Zwecke geeignet noch belegen sie die biosystematische Unterteilung des Menschen in Untergruppen.
Rassisten und Rassenideologen betrachten Menschen, die ihren eigenen Merkmalen möglichst ähnlich sind, meist als höherwertig, während alle anderen als geringerwertig betrachtet werden (Chauvinismus). Dieser hierarchischen Herabsetzung geht eine oft penible Zuordnung von Menschen zu Gruppen voraus, wobei Misch- und Mehrfachidentitäten sowie Gruppenübertritte als schwerwiegende Problemfälle begriffen werden. Oft möchten Rassenideologen einen Verkehr der Gruppen untereinander erschweren (Segregation) und dabei insbesondere die Vermischung durch familiäre Verbindungen verhindern.
Rassismus zielt nicht auf subjektiv wahrgenommene Eigenschaften einer Gruppe, sondern stellt deren Gleichrangigkeit und im Extremfall deren Existenzberechtigung in Frage. Rassistische Diskriminierung versucht typischerweise, auf projizierte genetische und davon abgeleitete persönliche Unterschiede zu verweisen. Rassismus dient zur Legitimation von Machtausübung und Herrschaftsverhältnissen sowie zur Mobilisierung von Menschen für politische Ziele.Lexikon in 20 Bänden. Zeitverlag, Hamburg 2005, ISBN 3-411-17560-5 (Gesamtwerk), Band 12, S. 89; Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 27. Februar 2007. Durch rassistische Hierarchien soll der Zugang zu Ressourcen, Orten und gesellschaftlichen Positionen kontrolliert werden.
Rassismus manifestiert sich auf verschiedenen Ebenen: von alltäglichen Vorurteilen und Mikroaggressionen über institutionelle Diskriminierung in Bildung, Justiz oder Arbeitsmarkt bis hin zu struktureller Benachteiligung in gesellschaftlichen Systemen. Die Folgen reichen von ungleichen Chancen über Rassentrennung und Pogrome bis zu sogenannten „ethnischen Säuberungen“ und Völkermord.
Seit der Ächtung von Rassismus durch die Vereinten Nationen nach dem Zweiten Weltkrieg unternimmt die Neue Rechte die strategische Wiederbelebung diskriminierender Grundkonzepte im Rahmen eines Kulturrassismus (siehe Ethnopluralismus).Armin Pfahl-Traughber, Konservative Revolution und Neue Rechte. Rechtsextremistische Intellektuelle gegen den demokratischen Verfassungsstaat. Leske & Budrich, Opladen 1998, ISBN 3-8100-1888-0. Auf diese Weise können beispielsweise rigide Grenzpolitiken gerechtfertigt oder Flüchtlinge diskriminiert werden.
Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung unterscheidet nicht zwischen rassistischer und ethnischer Diskriminierung.Erklärung über Rassen und Rassenvorurteile vom 27. November 1978 auf unesco.de Unabhängig von Herkunft oder Nationalität kann jeder Mensch von Rassismus betroffen sein. Ein erweiterter Rassismusbegriff kann auch eine Vielzahl anderer Kategorien einbeziehen. Der Begriff des Rassismus überlappt mit dem der Fremdenfeindlichkeit, wird in den Sozialwissenschaften jedoch differenziert verwendet.
Allgemeines Rassismus ist eine Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.Beate Küpper, Andreas Zick: Rechtsextremismus: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Bundeszentrale für politische Bildung, 20. Oktober 2015. Im strengen Sinne des Wortes versucht er, soziale Phänomene anhand pseudowissenschaftlicher Analogieschlüsse aus der Biologie zu erklären. Als Reaktion auf die egalitären Universalitätsansprüche der Aufklärung versucht er eine scheinbar unantastbare Rechtfertigung sozialer Ungleichheit durch den Bezug auf naturwissenschaftliche Erkenntnisse. Kultur, sozialer Status, Begabung und Charakter, Verhalten etc. gelten als durch die erbbiologische Ausstattung determiniert. Eine vermeintlich natur- oder gottgegebene, hierarchisch-autoritäre Herrschaftsordnung und die daraus gefolgerten Handlungszwänge dienen der Rechtfertigung von Diskriminierung, Ausgrenzung, Unterdrückung, Verfolgung oder Vernichtung von Individuen und Gruppen – sowohl auf individueller als auch auf institutioneller Ebene. Unterschiede in Hautfarbe, Sprache, Religion und Kultur stabilisieren die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Gruppen und sollen die Vorrangstellung des Eigenen vor dem Fremden sichern. Der zivilisatorische Fortschritt der Moderne wird als dekadente, einer natürlichen Ungleichheit der Menschen widersprechende Verfallsgeschichte interpretiert.Lexikon der Politik. Band 1. Politische Theorien. Hrsg. Dieter Nohlen, München 1995, ISBN 3-406-36904-9, S. 497.
Der Historiker Imanuel Geiss sieht in den historischen Grundlagen des indischen Kastenwesens die „älteste Form quasi-rassistischer Strukturen“.Imanuel Geiss: Geschichte des Rassismus. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-518-11530-8, S. 49 f. Laut Geiss nahmen sie ihren Anfang spätestens mit der Eroberung Nordindiens durch die Arier gegen 1500 v. Chr.; „Hellhäutige Eroberer pressten unterworfene Dunkelhäutige als ‚Sklaven‘ in die Apartheid einer Rassen-Kasten-Gesellschaft, die sich auf Dauer in der ursprünglichen Form nicht halten ließ, aber zur extremen Fragmentierung und Abschottung der Kasten als unübersteigbare Lebens-, Berufs-, Wohn-, Essens- und Ehegemeinschaften führte“ (ebenda). Im antiken Griechenland wurden die Barbaren zwar nicht als „rassisch minderwertig“, sondern „nur“ als kulturell bzw. zivilisatorisch Zurückgebliebene betrachtet,Vgl. z. B. Albrecht Dihle: Die Griechen und die Fremden. C. H. Beck 1994, ISBN 3-406-38168-5. aber auch hier sprechen einige Historiker von prototypischem oder auch „Proto-Rassismus“.
Der „moderne“ Rassismus entstand im 14. und 15. Jahrhundert und wurde ursprünglich eher religiös begründet (Fredrickson, S. 14).George M. Fredrickson: Rassismus – Ein historischer Abriss. Hamburger Edition, 2004, ISBN 3-930908-98-0. Ab 1492, nach der Reconquista, der Rückeroberung Andalusiens durch die Spanier, wurden Juden und Muslime als „fremde Eindringlinge“ oder schlicht als „marranos“ (Schweine) verfolgt und aus Spanien vertrieben. Zwar existierte die formale Möglichkeit der (mehr oder weniger freiwilligen) Taufe, um Vertreibung oder Tod zu entrinnen, jedoch wurde angenommen bzw. unterstellt, dass die Conversos (konvertierte Juden) oder Moriscos (konvertierte Mauren) weiterhin heimlich ihren Glauben ausübten,Léon Poliakov, Christian Delacampagne, Patrick Girard: Rassismus. Über Fremdenfeindlichkeit und Rassenwahn. Luchterhand-Literaturverlag, Hamburg 1992, ISBN 3-630-71061-1, S. 59. wodurch den Konvertiten faktisch die Möglichkeit genommen wurde, vollwertige Mitglieder der Gesellschaft zu werden. Das „Jüdische“ oder das „Islamische“, aber auch das „Christliche“, wurde zum inneren Wesen, zur „Essenz“ des Menschen erklärt und die Religionszugehörigkeit so zur unüberwindlichen Schranke. Die Vorstellung, die Taufe oder Konversion reiche nicht, um den Makel zu tilgen, essentialisiert oder naturalisiert die Religion und gilt vielen Historikern daher als Geburt des modernen Rassismus. Die Vorstellung, ein Jude oder Moslem behielte auch dann sein jüdisches oder muslimisches „Wesen“, wenn er seine Religion geändert hat – es liege ihm gewissermaßen im Blute –, ist im Kern rassistisch. „Die alte europäische Überzeugung, dass Kinder dasselbe ‚Blut‘ haben wie ihre Eltern, war eher eine Metapher und ein Mythos als ein empirischer wissenschaftlicher Befund, aber sie sanktionierte eine Art genealogischen Determinismus, der in Rassismus umschlägt, wenn er auf ganze ethnische Gruppen angewandt wird“ (Fredrickson, S. 15). Die Estatutos de limpieza de sangre („Statuten von der Reinheit des Blutes“), erstmals niedergelegt 1449 für den Rat der Stadt Toledo, werden in historischen Überblicksdarstellungen als Vorläufer der Nürnberger Rassegesetze wahrgenommen. Der Historiker Max Sebastián Hering Torres weist in seiner Darstellung der entsprechenden Verordnungen darauf hin, dass der rassistische Ansatz der Limpieza außer Frage steht und Elemente dieses Konzepts an Passagen der Nürnberger Rassegesetze erinnern, dass aber das dort formulierte Blutreinheitskonzept den Nationalsozialisten unbekannt war. Die eigene Qualität der NS-Rassengesetze lasse eine lineare Interpretation vom vormodernen Antijudaismus bis hin zum NS-Antisemitismus und Holocaust von Millionen Juden in Konzentrationslagern nicht zu.Christina von Braun: Blut als Metapher in Religion und Kunst, ab S. 5.Max Sebastián Hering Torres: Rassismus in der Vormoderne: die „Reinheit des Blutes“ im Spanien der Frühen Neuzeit, Campus Verlag 2006, S. 238–246.Besprechung von Nikolaus Böttcher, H-Soz-Kult, November 2007, bei H-Net. Die rassistische Doktrin von der „Reinheit des Blutes“ stigmatisierte eine ganze ethnische Gruppe aufgrund von Kriterien, an denen die Betroffenen weder durch Bekehrung noch durch Assimilation etwas ändern konnten.George M. Fredrickson: Rassismus – Ein historischer Abriss. Hamburger Edition, 2004, ISBN 3-930908-98-0, S. 38 f.
Aus der christlichen Glaubensgemeinschaft, der eigentlich jeder angehört, der durch die Taufe zu einem Teil der Gemeinschaft geworden ist, war eine Abstammungsgemeinschaft, ein Rassenäquivalent, geworden – ein Vorgang, in dem sich fast 500 Jahre vor dem Nationalsozialismus das rassistische Ideologem vom „Volkskörper“ mit den damit einhergehenden Vorstellungen, beispielsweise von der „Unreinheit des jüdischen Blutes“, ankündigt.