Als mens rea (lat. ‚schuldiger Geist‘; auch mental element oder fault element) bezeichnet man im anglo-amerikanischen Strafrecht eine Voraussetzung der Strafbarkeit. Als positive Voraussetzung der Strafbarkeit (im Gegensatz zu den defences) umschreibt er alle inneren Verbrechensbestandteile im Gegensatz zum actus reus: „Actus non facit reum, nisi mens sit rea“. („Keine Schuld ohne Bewusstsein der Schuld“.)

Es werden vier verschiedene Erscheinungsformen unterschieden: intent oder intention, knowledge, recklessness und negligence.Tom Bruno: The Four Types of Mens Rea Kanzleiwebsite, abgerufen am 7. Mai 2017 Fälle einer gefährdungs- oder verschuldensunabhängigen Haftung (strict liability) setzen gerade keine subjektive Vorwerfbarkeit voraus.Mens rea - Intention e-lawresources, abgerufen am 7. Mai 2017

Im deutschen Strafrecht spricht man vom subjektiven Tatbestand, Unrechtsbewusstsein oder auch Schuldvorwurf.Mens rea Wörterbuch Englisch-Deutsch, Linguee.de, abgerufen am 7. Mai 2017 Hier wird zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Tatbegehung unterschieden.

Literatur

Einzelnachweise

Kategorie:Strafrecht (Vereinigte Staaten) Kategorie:Strafrecht (England und Wales)