Tierrechte sind subjektive Rechte und umfassen Grundrechte für Tiere, wie das Recht auf Leben und Freiheit. Für die Vertreter dieser Forderungen, auch Tierrechtler genannt, sind Tiere als Eigentum oder Ressource des Menschen moralisch verwerflich. Im Gegensatz zum Tierschutz, wird jede Form der Ausbeutung von Tieren, sei es für Nahrung, Kleidung, Forschung oder Unterhaltung abgelehnt.
Teilaspekte wie die Tierethik untersuchen, inwiefern Tiere, ggf. einschließlich des Menschen, aus moralischer Sicht über solche Rechte verfügen. Darüber hinaus werden Tierrechte als Teile einer staatlichen Rechtsordnung diskutiert.
Die Tierrechtsbewegung ist eine soziale Bewegung, die Tierrechte einfordert und durch den philosophischen Diskurs maßgeblich beeinflusst ist.
Geschichte 1822 wurde in England das erste Tierschutzgesetz verabschiedet, vor allem zum Schutz von Pferden. In Deutschland verfügte das Reichsstrafgesetzbuch in § 360 erst rund 50 Jahre später, ab 1871, dass jemand bestraft werden kann, der „öffentlich oder in Aergerniß erregender Weise Thiere boshaft quält oder roh mißhandelt“. Der Stuttgarter Pfarrer Albert Knapp gründete 1837 den ersten deutschen Tierschutzverein; 1881 entstand dann der Deutsche Tierschutzbund. Beide Vereinigungen setzten sich seit ihrer Gründung für Tierrechte ein.
Nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes sind bis heute viele Rechte von Tieren nur ansatzweise, wenn überhaupt formalisiert. So wurde bereits 2013 beschlossen, dass Bauern ihre Ferkel nur bis 2019 ohne Betäubung kastrieren durften; endgültig rechtswirksam wurde das Gesetz zum 1. Januar 2021.
Philosophische Standpunkte Tierrechte werden für jene Tiere vorgeschlagen, die nach Ansicht der Vertreter der Tierrechte ein Bewusstsein besitzen. Grundlage hierfür sind häufig ethische Konzepte der Philosophie, die davon ausgehen, dass Tiere über eine Leidens- und Schmerzfähigkeit verfügen.
Eine pathozentrische Ethik (Wortstamm ) fordert auf dieser Grundlage, alle empfindungsfähigen Lebewesen moralisch zu berücksichtigen. Damit verwandt, aber noch darüber hinaus geht die Position, Tieren eine eigene Würde zuzusprechen, mithin ein Recht auf Selbstbestimmung (Autonomie). Freiheit oder Selbstbestimmung steht dabei teilweise als Wert im Zweifelsfall höher als Leidensvermeidung, bzw. Glücksförderung. Solchen Tieren, meist werden dazu alle Wirbeltiere gezählt, sollen demzufolge das Verfügungsrecht am eigenen Leib sowie die Möglichkeit begrenzter Selbstbestimmung gegeben werden. Die gängige Praxis, Tiere als Eigentum oder Handelsgut zu behandeln, wird abgelehnt.
Die Vergabe von Rechten an bestimmte Tiere bedeutet nicht die rechtliche Gleichstellung von Mensch und Tier. Tierrechte sollen nach Ansicht ihrer Befürworter einer Tierart nach Komplexität des Gehirns und entsprechend vermuteter Unterschiede der Bewusstseinsfähigkeit zugesprochen werden. Unabhängig vom Nutzen, den ein Tier dem Menschen bietet, argumentieren Tierrechtler, soll dem Tier die Bestimmung über das eigene Schicksal so weit wie möglich gewährt werden; das Eigentum an Tieren und deren Nutzung soll also hinter das Selbstbestimmungsrecht des Tieres zurücktreten. Tierrechtler betrachten den Gebrauch von Tieren zum Gewinn von Nahrung oder Kleidung, zur Unterhaltung oder zu Forschungszwecken für unvereinbar mit den vorgeschlagenen Tierrechten.
Ein Teil der modernen Tierrechtstheorie geht auf eine Gruppe von Dozenten der University of Oxford zurück, die in den 1970er Jahren anzuzweifeln begannen, ob der moralische Status von Tieren gegenüber dem von Menschen notwendigerweise minderwertig sein sollte. Unter ihnen befand sich auch der Psychologe Richard Ryder, der 1970 – analog zum Rassismus – den Begriff Speziesismus prägte. Ryder war Mitautor von Animals, Men and Morals: An Inquiry into the Maltreatment of Non-humans, das von Roslind und Stanley Godlovitch und John Harris herausgegeben und 1972 veröffentlicht wurde. Eine Rezension von Peter Singer für die The New York Review of Books legte wiederum die Grundlage für dessen 1975 erschienenes Buch Animal Liberation, welches als ein Klassiker der Tierrechtsbewegung gilt.
Als wichtige Werke zum Thema werden unter anderem The Case for Animal Rights von Tom Regan (erschienen 1983), Created from Animals: The Moral Implications of Darwinism von James Rachels (1990), Rattling the Cage: Toward Legal Rights for Animals von Steven M. Wise (2000) und Animal Rights and Moral Philosophy von Julian H. Franklin (2005) betrachtet. Neben diesen Büchern erschien auch eine Vielzahl wissenschaftlicher Aufsätze, zum Beispiel von Donald VanDeVeer und von Brent A. Singer u. a. (vgl. auch unten im Absatz zu Philosophie). In Deutschland setzen sich seit mehreren Jahren eine Reihe von Verbänden für die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung elementarer Tierrechte und deren Umsetzung ein.
Gemein ist den meisten Argumenten ein naturalistisches Moment, das aufgrund gewisser für einen Rechtsbegriff relevant genannter homologen, d. h. evolutionär kontinuierlichen, Eigenschaften eine Widerspiegelung im Moral- beziehungsweise Rechtsverständnis fordert. Oft konstituieren Tierrechtsargumente so auch gleichzeitig eine moralphilosophische Herleitung für Menschenrechte. Aufgrund der angeblich naturwissenschaftlichen Unschärfe des Artbegriffs auf der Subjektebene, könne allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Art niemandem ein subjektives Recht zugeschrieben oder aberkannt werden. Dieser angebliche Fehlschluss wird als speziesistisch bezeichnet.
Bisweilen werden Tierrechte auch auf der Grundlage der Kritischen TheorieEtwa im von der Tierrechts-Aktion-Nord herausgegebenen Buch „Das steinerne Herz der Unendlichkeit erweichen“ oder mit poststrukturalistischen Argumenten begründet.
Utilitaristische Theorien Peter Singer mini|hochkant=0.8|Peter Singer; sein Buch Animal Liberation wird von vielen als Keimzelle für die Entstehung der Tierrechtsbewegung betrachtet
Peter Singers Buch Animal Liberation. Die Befreiung der TiereEine Tierbefreiungsbewegung gab es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Buches praktisch nicht. Die Forderung nach der Befreiung der Tiere ist nach Singer als Metapher zu verstehen. Er fordert eine strikte Gewaltfreiheit (Vgl. Vorwort der 1990er Ausgabe und P. Singer: Democracy and Disobiedence, 1974, Oxford University Press) von 1975 wird als ein einflussreiches Werk in der Tierrechtsgeschichte angesehen, das wesentlich zur Begründung einer Tierrechtsbewegung beigetragen hat. Darin argumentiert Singer, es gebe keine moralische Rechtfertigung, das Leid eines Wesens, gleich welcher Natur es sei, nicht zu berücksichtigen. Zudem folgt er Richard Ryder und bezeichnet die Verweigerung der Berücksichtigung von Interessen anderer Spezies in Anlehnung an die Begriffe „Sexismus“ und „Rassismus“ als „Speziesismus“. Das Gleichheitsprinzip führt somit zur Einbeziehung der Präferenzen schmerzempfindlicher Tiere, insbesondere Säugetiere, Vögel und Fische, bei der utilitaristischen Abwägung.
Singer plädiert in seinem 1979 erschienenen Werk Praktische Ethik für eine Differenzierung zwischen bloß schmerzempfindlichen Wesen und solchen, die über ein Selbstbewusstsein und einen Sinn für die Zukunft verfügen (den Personen). Obwohl ihr Schmerz gleich zu gewichten ist, wiegt die Tötung einer „Person“ schwerer als die eines „bloß“ bewussten Lebewesens. Denn nur bei der Tötung einer „Person“ werden Präferenzen hinsichtlich der Zukunft durchkreuzt und die Autonomie des Wesens verletzt. Das Leben von „Personen“ besitzt daher einen besonderen Wert.Den Begriff des Rechts (etwa: Recht auf Leben) vermeidet Singer, bzw. gebraucht ihn bloß als „Kürzel, um auf fundamentale moralische Erwägungen zu verweisen.“ (Praktische Ethik. 2. Auflage. Reclam, S. 130) Singer betont, dass es sowohl nichtmenschliche Wesen mit Personen-Eigenschaft gebe, als auch menschliche Wesen, die als bloß bewusst einzustufen seien.
Als Konsequenz seiner präferenzutilitaristischen Ethik fordert Singer die Abschaffung der industriellen Nutztierhaltung, bzw. eine vegetarische oder vegane Lebensweise. Tierversuche lehnt er zu großen Teilen, wenn auch nicht kategorisch, ab.Praktische Ethik. 2. Auflage. Reclam, S. 96f. Im Rahmen des Great Ape Project fordert Singer, Menschenaffen fundamentale Rechte zuzusprechen.
Obwohl Singer als Tierrechtler und wichtiger Vertreter der Tierrechtsbewegung gilt, misst er dem philosophischen Konzept des Rechts keine große Bedeutung in seiner Moralphilosophie ein. Vielmehr sollen seine Forderungen nach Tierrechten als Kürzel dienen, um auf „fundamentalere moralische Prinzipien“ zu verweisen.Praktische Ethik. 2. Auflage. Reclam, S. 130.
Deontologische Theorien Individualrechte mini|Tom Regan Als eine weitere qualitative Neuerung auf dem Gebiet wird der Ansatz von Tom Regan (The Case for Animal Rights) eingeschätzt. In dessen Zentrum befinden sich Wesen, die sogenannte „Subjekte eines Lebens“ sind. Solche zeichnen sich durch Eigenschaften und Fähigkeiten wie Wahrnehmungen, Wünsche, Gedächtnis, Annahmen, Selbstbewusstsein, Zukunftsvorstellungen und Interessen aus. Subjekte eines Lebens sind normale erwachsene Menschen, normale Säugetiere, die ein Jahr alt oder älter sind, sowie jene Menschen, deren geistige Fähigkeiten diesen Tieren entsprechen.
Subjekte eines Lebens haben ein individuelles Wohlergehen, das sich nicht prinzipiell vom Wohlergehen des Menschen unterscheidet: Sie haben biologische, psychologische und soziale Interessen, die im Laufe ihres Lebens mehr oder weniger realisiert bzw. erfüllt werden können. Es kann ihnen im Leben besser oder schlechter ergehen.
Zentral für das Verständnis des Wohlergehens ist die Autonomie: Subjekte eines Lebens haben Präferenzen, die sie selbst verfolgen können und selbst verfolgen wollen. Außerdem haben Subjekte eines Lebens einen inhärenten Wert. Wesen mit inhärentem Wert dürfen nie so behandelt werden, als hinge ihr Wert von ihrer Nützlichkeit für andere ab. In Anlehnung an Immanuel Kant könne man sagen: Wesen mit inhärentem Wert dürfen nie als bloßes Mittel zur Maximierung der Interessen aller betrachtet werden.
Ein weiterer Begriff, der auf Regan zurückgeführt wird, ist, etwa in einem speziesismuskritischen Argument oder auch als Erwiderung auf eine vertragstheoretische Kritik, die Unterscheidung zwischen sogenannten „Moral Agents“ (moralisch Handelnden) und „Moral Patients“ (moralisch Behandelten). Es sei innerhalb einer menschlichen Moral selbstverständlich, dass Individuen, die weder Moral begreifen, gestalten oder im Umgang mit anderen berücksichtigen können, dennoch einen zumindest elementaren Schutz durch ihre Regeln erfahren. Es sei für eine Verneinung von Tierrechten nicht hinreichend, tierisches Unvermögen der Teilhabe am ethischen Dialog zu konstatieren. Stattdessen müssten moralisch relevante Unterschiede hervorgebracht werden.
Kantianischer Ansatz Christine Korsgaard verfasste einflussreiche Beiträge zur Neuinterpretation der Philosophie Immanuel Kants. In ihrem Aufsatz „Interacting with Animals: A Kantian Account“ legt sie dar, weshalb ein neu interpretierter kantianischer Ansatz auch Tiere dem Reich der Zwecke zuordenbar macht und sie damit als Selbstzweck und genauso wie Menschen niemals als bloße Mittel angesehen werden dürften.
Der wesentliche Unterschied ihrer Neuinterpretation besteht hierbei zum einen in der Einführung des Begriffs des „natürlich Guten“ bzw. „natürlich Schlechten“. So geht sie davon aus, dass wir Wesen sind, aus deren Perspektive Dinge natürlich gut oder schlecht sein können – dies setzt sie als „natürliche Tatsache“ voraus. Unter dieser Voraussetzung wäre das autonome, vernünftige Selbst nicht mehr Adressat formulierter moralischer Gesetze. Stattdessen trete an dessen Stelle unser „tierliches Selbst“ (sic!), dem Wert verliehen wird.