Der Begriff (englisch für „umherwandern“, „umherstreifen“, „streunen“) bezeichnet die Fähigkeit eines Mobilfunknetz-Teilnehmers, in einem anderen Netzwerk als seinem Heimnetzwerk selbsttätig Anrufe zu empfangen oder zu tätigen, Daten zu schicken und zu empfangen oder Zugriff auf andere Mobilfunknetzdienste zu haben. Die Bezeichnung ist synonym mit der Handynutzung im Ausland, wo das eigene Heimnetzwerk nicht zur Verfügung steht. Dies funktioniert sowohl im GSM-Standard, wo der Begriff eingeführt wurde, als auch im UMTS- und LTE-Standard.GSM Association Permanent Reference Document AA. 39. Die Einsatzbereitschaft der Endgeräte außerhalb des eigenen Funknetzes wird durch Authentisierung, Autorisierung und Verrechnungsverfahren () technisch unterstützt.
Geschichte Roaming hat seinen Ursprung in dem Wunsch, durch eine länderübergreifende Standardisierung des digitalen Mobilfunks grenzenlose mobile Kommunikation zu ermöglichen. Diese – in den 1980er Jahren visionäre – Idee ist im sogenannten vom 7. September 1987, in den Artikeln 7 und 12, verbindlich festgeschrieben worden.gsmhistory.com (PDF; 4,7 MB) Abgerufen am 3. Januar 2021.
Begriffsabgrenzung Vom Begriff „Roaming“ (auch „Makromobility“) zu unterscheiden sind Handover und Cell Change (auch „Mikromobility“); diese Begriffe bezeichnen den Wechsel der Funkzelle während eines laufenden Gesprächs oder einer laufenden Datenverbindung. Wird hierbei das Netzwerk (PLMN) gewechselt, spricht man von InterPLMN-handover bzw. InterPLMN-cell-change.
Die Nutzung beider Funktionen ermöglicht eine grenzüberschreitende unterbrechungsfreie Bereitstellung der Dienste, wenn beispielsweise Schwesterunternehmen international operierender Mobilfunkunternehmen ihre direkt benachbarten nationalen Netze zusammenschalten.
National Roaming Der Begriff kommt zur Anwendung, wenn ein Anbieter das Netz eines anderen Anbieters im gleichen Land nutzt. Technisch betrachtet ist dies – abgesehen von der Nachbarschafts-Planung der Funkzellen – das Gleiche wie Roaming zwischen internationalen Partnern. National Roaming ist dabei im Prinzip – genau wie „normales“ Roaming – auch möglich, ohne dass Handover stattfinden, was bei regional begrenzten Netzen (z. B. in Indien oder den USA) sinnvoll ist. Im deutschsprachigen Raum wurde diese Funktion genutzt, als O2 (damals als Viag Interkom) in ländlichen Gebieten ohne eigenes O2-Netz das Netz von T-Mobile nutzte oder als Orange Schweiz in Gebieten, in denen das eigene Netz nicht zur Verfügung stand, bis 2003 das Swisscom-Netz nutzte., orange.ch, abgerufen am 8. Juni 2014.
National Roaming wird häufig im Kontext von M2M-Kommunikation eingesetzt, wenn IoT-Endgeräte über M2M-SIM-Karten Zugang zum Mobilfunknetz erhalten. Da in Deutschland kein Netzbetreiber flächendeckendes Mobilfunknetz anbieten kann, nutzen IoT-Geräte SIM-Karten die auch im Inland roamen und damit die Netze aller Mobilfunkbetreiber nutzen dürfen. Klassische Consumer-SIM-Karten wie z. B. im Smartphone dürfen das für gewöhnlich nicht, sondern sind an das Mobilfunknetz des eigenen Netzbetreibers gebunden. M2M-SIM-Karten gibt es bei Netzbetreibern Telekom Deutschland, Vodafone und Telefónica, eigens dafür gegründeten Tochtergesellschaften der Netzbetreiber.z. B. m2m-mobil (Drillisch) oder 1nce (Telekom) als auch unabhängigen Resellern wie Wireless Logic, EMnify oder wherever SIM
International Roaming (abgekürzt als IR) wird als Abgrenzung zum „National Roaming“ verwendet und bezeichnet einen Verbindungsaufbau aus einem Mobilfunknetz im Ausland. In Exklaven werden meistens Mobilfunksender des jeweiligen Landes installiert, damit deren Bewohner weder von den Netzbetreibern des umgebenden Staates abhängig sind, noch für Besucher aus dem zugehörigen Land Roaming-Gebühren anfallen.
In Überseegebieten gibt es dagegen meist autarke Mobilfunk-Gesellschaften und durch die Benutzung derer Netze fallen dann auch für Besucher aus dem „Heimatland“ Roaming-Gebühren an.
Outbound Roaming bezeichnet die Benutzung eines fremden Netzes (Beispiel: Benutzung eines ausländischen Mobilfunknetzes im Urlaub).
Inbound Roaming bezeichnet die Benutzung des eigenen Netzes durch einen fremden Teilnehmer (Beispiel: ausländischer Mobilfunkteilnehmer zu Besuch).
Bemerkung: Outbound und Inbound hängen immer von der Sicht des jeweiligen Netzbetreibers ab. Ein Teilnehmer von Netz A, der sich im Netz B befindet, ist aus Sicht seines Heimatnetzes A ein Outbound Roamer. Aus Sicht des besuchten Netzes B ist er ein Inbound Roamer.
Roaming allgemein Bei Roaming wird unterschieden zwischen „SIM-basiertem Roaming“ und „Username-/Password-basiertem Roaming“, wobei auch das Roaming in Netzwerken mit unterschiedlichen Netzwerkstandards wie z. B. WLAN und GSM unter den technischen Begriff des Roamings fällt. Ausstattung und Funktionalität des Gerätes, wie z. B. SIM-Karten-Fähigkeit, Antennen- und Netzwerkschnittstellen und Energiemanagement, bestimmen die Möglichkeiten des Zugriffs.
Am Beispiel von WLAN-/GSM-Roaming werden folgende Szenarien unterschieden (vgl. GSM Association Permanent Reference Document AA.39): SIM-basiertes Roaming: Ein GSM-Benutzer bewegt sich (im Slang: „roamt“) in ein öffentliches WLAN, das von: seinem eigenen GSM-Netzwerkbetreiber betrieben wird oder einem anderen Netzwerkbetreiber betrieben wird und eine entsprechende Übereinkunft („roaming agreement“) mit dem Heimnetzbetreiber besitzt. benutzername-/passwortbasiertes Roaming: Ein GSM-Benutzer verbindet sich mit einem öffentlichen WLAN, das von: seinem eigenen GSM-Netzwerkbetreiber betrieben wird oder einem anderen Netzwerkbetreiber betrieben wird und eine entsprechende Übereinkunft mit dem Heimnetzbetreiber besitzt.
Die oben erwähnten Roaming-Szenarien sind bidirektional gedacht, d. h., sie umfassen sowohl das Roaming von einem GSM-Netzwerk in ein WLAN als auch von einem WLAN in ein GSM-Netzwerk. Traditionelles Roaming in Netzwerken gleichen Standards z. B. von einem WLAN in ein WLAN oder GSM-Netzwerk in ein GSM-Netzwerk wurde oben bereits beschrieben und definiert sich ebenfalls durch die Fremdheit des Netzwerkes, basierend auf der Art des Teilnehmer-Eintrages im Heimbenutzerverzeichnis.
Betreffend die möglichen Szenarien zur Autorisierung eines Teilnehmers, wird von den Mobilfunkanbietern häufig angestrebt, dass der Teilnehmer Zugriff auf die gleichen Dienste und Serviceleistungen unabhängig von der Zugriffsart, Netzwerkstandard oder Netzwerk erhält. Andere Szenarien mit einer Differenzierung der freigegebenen Dienste nach Netzwerken oder Netzwerkstandards existieren jedoch auch, z. B. bei Prepaid-Verfahren. Die Zugriffsszenarien können ein weites Spektrum von Diensten umfassen, insbesondere: Zugriff auf gemeinsame Intranetdienste; Zugriff auf spezifische Dienste des Serviceproviders (sogenannte ) und Zugriff auf das öffentliche Internet. Der unterbrechungsfreie (nahtlose) Zugriff (englisch ) zu diesen Diensten unabhängig von der Zugriffsart und dem Netzwerkstandard ist eines der Ziele bei der Zusammenführung der unterschiedlichen Netzwerkstandards. Dabei wird auch von (englisch für „beständige Sitzung“ oder „andauernde/dauerhafte Verbindung“) gesprochen.
Heim- und Fremdnetzwerke Die „Fremdheit“ des Netzwerkes („visited network“) wird durch die Art des Teilnehmer-Eintrages im Netzwerk definiert. Hat ein Teilnehmer keinen Eintrag im Heimbenutzerverzeichnis des Netzwerkes (z. B. HLR (Home Location Register) bei GSM-Netzen oder lokale Customer Database bei WLANs), müssen die notwendigen Teilnehmerdaten des Teilnehmers z. B. beim Heimnetzwerk des Teilnehmers vom besuchten Netzwerk erst angefordert werden, damit der Teilnehmer authentisiert und eine allfällige Autorisierung zur Benutzung der Netzwerkdienste überprüft werden kann. Der „fremde“ Teilnehmer erhält einen Eintrag in einer Benutzerdatenbank des besuchten Netzwerkes (z. B. Visitor Location Register, VLR) und die autorisierten Netzwerkdienste werden freigegeben. Für den konkreten Vorgang des Roaming ist die Möglichkeit der Zuordnung der Teilnehmerdaten in jedem Fall unabdingbar, damit im entsprechenden Netz Authentifikation, Autorisierung und Billing des Teilnehmers vorgenommen werden können. Der Begriff des Roaming ist damit nicht an einen bestimmten Netzwerkstandard gebunden, sondern an die Art des Teilnehmereintrages im Heimbenutzerverzeichnis des Mobilfunknetzes. Kann ein Teilnehmer im fremden Netzwerk sein persönliches Serviceprofil nutzen, das er auch im Heimatnetzwerk verwendet, spricht man auch von sogenannter Global Service Roaming Capability.
E-Roaming (Elektroautos) Der Begriff „Roaming“, im Speziellen auch umgangssprachlich bekannt als „E-Roaming“, ist ein Konzept für das Aufladen von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen an anderen Ladestationen. In der Praxis ermöglicht E-Roaming den Fahrern von Elektrofahrzeugen eine größere Interoperabilität, indem sie über eine gemeinsame Plattform (Anbieter) und ein einziges Netzabonnement oder einen Vertrag Zugang zu öffentlichen Ladestationen eines beliebigen Besitzers/Betreibers von Ladestationen erhalten.
Beispiel: Ein Stromanbieter gibt folgende Preise an:
Laden an den eigenen Säulen oder im eigenen Ladenetz: z. B. 49 ct/kWh Laden bei fremden Betreibern (= E-Roaming): ab 59 ct/kWh bis zu 89 ct/kWh
Es gibt proprietäre (geschlossene) Ladenetzwerke, wie z. B. Tesla Supercharger, und Anbieter, die Ladepunkte durch Verträge und Vereinbarungen gemeinsam nutzen. Im letzteren Fall kann das Elektrofahrzeug zwischen diesen Ladepunkten „hin- und herwandern“ (roamen). Tesla testet (Stand 2024) die Freigabe seiner Supercharger für andere EVs.
Roaming Agreements Die rechtlichen Geschäftsbedingungen, die zwischen den Roaming-Partnern für die Verrechnung der bezogenen Leistungen ausgehandelt werden, werden üblicherweise in sog. Roaming-Agreements festgehalten. Die GSM-Association gibt ihren Mitgliedern den Inhalt solcher Roaming-Agreements in groben Zügen standardisiert vor. Roaming-Agreements können zur rechtlichen Umsetzung der Authentifikation, Autorisierung und Billing der netzfremden Teilnehmer typischerweise auch Verfahren zur Einhaltung minimaler Sicherheitsstandards umfassen, wie z. B. Location Update Verfahren oder finanzielle Absicherungs- und Garantieverfahren.
Realisierung mini|Roaming-Symbol unter AndroidAus Sicht der beteiligten Netzwerke ist Roaming ein vermittlungstechnisches Leistungsmerkmal. Hauptfunktionalität ist der Zugriff der Mobilfunkvermittlungssysteme des besuchten Netzes auf eine Heimnetzbenutzerdatenbank, wie z. B. ein Teilnehmerregister (HLR) des Heimatnetzes des Kunden. So wird überprüft, ob der betreffende Teilnehmer nicht gesperrt ist und die notwendige Autorisierung zur Benutzung der Dienste besitzt (im Allgemeinen oder für Roaming im Besonderen).
Bei Prepaidkarten kann Roaming je nach Karte entweder nicht möglich sein (d. h., die Karte funktioniert im Ausland überhaupt nicht), eingeschränkt möglich sein (z. B. ankommende Rufe werden in das fremde Netz weitergeleitet, und SMS können wie gewohnt gesendet und empfangen werden) oder ohne Einschränkung möglich sein, bzw. abgehende Telefonate sind nur im Call-Back-Verfahren möglich, bei dem der Nutzer über einen USSD-Code einen Rückruf über seinen Heimnetzbetreiber anfordert und dieser die Verbindung zum gewünschten Gesprächspartner herstellt. Seit Einsatz dieses Verfahrens hat sich die Anzahl der Länder, in denen Nutzer von Prepaid-Karten aktiv telefonieren können, vervielfacht.
Der Transfer der Roamingdaten wird von sog. Clearing-Häusern realisiert, deren Aufgabe die weltweite Übermittlung von Telefoniedaten der verschiedenen Netzanbieter ist. Zusätzlich zur reinen Übermittlung dieser Daten werden auch Dienste wie Datenkonsistenz-Überprüfungen, Tarifüberprüfung und Rechnungsabwicklung von den Clearing-Häusern übernommen. Es existieren weltweit nur einige wenige Netzanbieter, die diese Aufgaben noch selbst übernehmen.