Die Bürgerkarte war ein österreichisches System für elektronische Unterschriften. Es war eine Kombination aus einem amtlichen elektronischen Ausweis (einer SmartCard, meist der e-card, landläufig dann im Speziellen „Bürgerkarte“ genannt) oder dem Mobiltelefon (als Handy-Signatur) und einem digitalen Zertifikat. Sie fand besonders im E-Government (im elektronischen Verwaltungsverfahren), aber auch bei wirtschaftlichen Vorgängen als Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift Verwendung, und ist dieser als qualifizierte elektronische Signatur gleichgestellt.
Diese Bürgerkarte ist in Österreich seit Dezember 2023 außer Betrieb und wurde vollständig durch die ID Austria ersetzt.
Konzept und Rechtswirksamkeit Durch die Bürgerkarte konnten zwei zentrale Sicherheitsfragen bei Behördenwegen, die elektronisch angeboten werden, gelöst werden:
Der Bürger kann durch Verwendung seiner Bürgerkarte eindeutig und sicher von der Behörde authentifiziert werden. Dies ist beispielsweise notwendig, bevor Einsicht in die betreffenden Verfahrensdaten gewährt werden kann. Diese sichere Identifikation kann dadurch das persönliche Erscheinen bei der Behörde ersetzen. Der Bürger kann auf elektronischem Weg gegenüber der Behörde eine Willenserklärung abgeben, deren Authentizität zweifelsfrei nachgeprüft werden kann. Diese Funktion ermöglicht es, Verfahren elektronisch anzubieten, für die auf herkömmlichem Weg eine schriftliche Eingabe notwendig wäre.
Der Begriff „österreichische Bürgerkarte“ steht nicht für eine spezielle Karte, die für alle Bürger gleich ist, wie beispielsweise der Reisepass. Die Bürgerkarte ist vielmehr ein Modell zur Ermöglichung elektronischer Verwaltungsverfahren, das jene Anforderungen definiert, die für sichere elektronische Abwicklung der Verwaltungsverfahren notwendig sind.
Durch diese allgemeine Definition eines Modells haben die Bürger die Wahl, welche Bürgerkarte(n) sie schließlich verwenden. Man kann also die Bürgerkarte mit einem elektronischen Ausweis vergleichen: Ausweis bedeutet ein Konzept, das unterschiedliche Ausprägungen haben kann, wie Reisepass, Führerschein, Schülerausweis oder Mitgliedsausweis. Mit Behördenverfahren sind jedoch allgemein gewisse Sicherheitsanforderungen verbunden, die amtliche Ausweisdokumente erfüllen, wie beispielsweise Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. Mit dem Konzept Bürgerkarte kann eine elektronische Schnittstelle in den Status des amtlichen Ausweisdokuments übergeführt werden. Das kann eine aktivierte SmartCard sein (Bürgerkarte im engeren Sinne), aber auch die ID Austria.
Zusätzlich zu einem vollgültigen „Ausweis im Internet“ bietet die Bürgerkarte aber auch die Funktion der Unterschrift. Die Lösung Bürgerkarte erfüllt die Richtlinie 1999/93/EG (Signaturrichtlinie) (i.d.g.F. online, eur-lex.europa.eu). – Österreich ist das erste Land, das diese umgesetzt hat – und daher eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne der Richtlinie. Das heißt, sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt, die Rechtswirkung entspricht der Schriftlichkeit im Sinne des ABGB.Peter Kustor, Bundeskanzleramt: , Präsentation, 28. Januar 2014, Folie 33 E-Kommunikation birgt Risiken in sich: Lösung in Österreich: Bürgerkarte/Handy-Signatur und 35 Funktionen der Bürgerkarte (§ 4 Abs. 1 E-GovG) (PDF, bka.gv.at, abgerufen am 12. Dezember 2014). Sie ist daher der Nachweis der eindeutigen Identität einer Rechtsperson wie auch der Authentizität der Urkunde ( Abs. 1 E-GovG).
Zusätzlich geregelt ist, dass sie nicht nur die persönliche Vollmacht bestätigen kann, sondern auch diejenige in Stellvertretung für Andere registriert werden kann ( Abs. 1 E-GovG).
Geschichte Die Bürgerkarte wurde schon 2003 mit der eGovernment-Initiative der österreichischen BundesregierungVergl. Schüssel: Wesentliche eGovernment-Initiative außer Streit gestellt, APA OTS0116, 13. Mai 2003. eingeführt. Lange Zeit hat sie wenig Verbreitung gefunden, mit 2012 waren erst etwa knapp 200.000 Bürgerkarten in verschiedener Form im Umlauf, davon etwa je ein Drittel von Unternehmenskunden (Dienstausweise, Zutrittskarten, und ähnliches), Privatkunden (aktivierte E-Card, Bankomatkarte und ähnliches) und mit Handysignatur.Handy-Signatur im Test: Mühsam zum Ziel, futurezone.at, 3. November 2012, abgerufen am 7. Dezember 2014.A1 will Handysignatur pushen. Der Standard online, 27. Jänner 2014, abgerufen am 7. Dezember 2014. Das sind nur etwa 2½ % der Bürger.
Anfang 2014 waren dann schon neben 150.000 SmartCards um die 300.000 Handy-Signaturen registriert, womit diese Version die viel verbreiterte ist.egovernment-computing.de, 27. März 2014; zitiert in BRZ-Presseservice: , S. 54 (PDF, brz.gv.at) Nach einer Studie Mitte 2014 besitzen inzwischen 18 % der Online-Bevölkerung eine kartenlesertaugliche Bürgerkarte und 21 % die Handy-Signatur.eGovernment MONITOR 2014, Studie der Initiative D21 und ipima, durchgeführt von TNS Infratest; E-Government MONITOR 2014 präsentiert, Presseaussendung APA OTS0108, 29. September 2014;Download der Studie via egovernment-monitor.de (, auf initiatived21.de; abgerufen am 9. Dezember 2014);Auszüge der Ergebnisse: , gemeindebund.at, 7. Oktober 2014; Der Ausdruck „Online-Bevölkerung“ bezieht sich auf die Auswahl der Befragten aus dem Online-Panel, das im Allgemeinen eine Internet-affinen Bevölkerungsteil repräsentiert; Angabe nach eGovernment MONITOR 2014, Abschnitt Studiensteckbrief: Auswahl, S. 5.
2015 entsprachen auch die entsprechenden Karten in Belgien, Estland, Finnland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Portugal, Schweden, Slowenien und Spanien den strengen österreichischen Bestimmungen, sodass die Ausweise dieser Länder jeweils ebenfalls gültig sind (E-Government-Gleichwertigkeitsverordnung). digitales.oesterreich.gv.at. Ab 29. September 2018 werden alle elektronischen Identifizierungsmittel, die in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurden und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, aufgrund der eIDAS-VO auch in Österreich anzuerkennen sein. Die E-Government-Gleichwertigkeitsverordnung wird daher voraussichtlich bis zu diesem Zeitpunkt behoben werden.Information (amtlicher Text) zur Gleichwertigkeit ausländischer Identifizierungsmittel in Österreich
Seit 1. Jänner 2018 können auch Volksbegehren mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte unterschrieben werden. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens.. Abgerufen am 12. Februar 2018.
Technische Rahmenbedingungen und Verwendung Aus technischer Sicht sind derzeit Chipkarten beziehungsweise Smartcards ein Mittel der Wahl, um den Sicherheitsanforderungen zu genügen, sowie ein Chipkartenleser und eine entsprechende Bürgerkartenumgebung (etwa Mocca).Mocca ist eine javabasierte kostenlose Open-Source-Software für PC, Mac und Linux, vom Bundeskanzleramt empfohlen; daneben bietet unter anderen auch Firma A-Trust selbst Lösungen an. Vergl. , buergerkarte.at; , wiki.a-trust.at; beide abgerufen am 3. Dezember 2014. So lässt sich die e-card als Bürgerkarte aktivieren. Das Signierungs-Modell ist allerdings nicht darauf beschränkt. So sind auch das Mobiltelefon mit der ehemaligen Handy-Signatur, die ID Austria und andere Geräte des täglichen Gebrauchs, wie USB-Geräte, als Bürgerkarte umgesetzt.
Die gesetzlich geforderte Personenbindung der elektronischen Signatur (§ 4 Abs. 2 E-GovG) erfolgt über die Stammzahl einer (natürlichen oder juristischen) Person (§ 6 E-GovG). Diese wird über eine komplexe Verschlüsselung bei Einwohnern die Melderegisterzahl (ZMR-Zahl aus dem Zentralen Melderegister Österreichs), sonst die Firmenbuchnummer, die des Vereinsregisters (ZVR-Zahl), und anderes (ein Errechnen der ursprünglichen Zahl aus der Stammzahl ist nur mit prohibitiv hohem Aufwand möglich).Vergl. Weblink Experten-Informationen, buergerkarte.at, Abschnitt Das Herzstück der Bürgerkarte: die Personenbindung; auch Stammzahl und bereichspezifisches Personenkennzeichen, digitales.oesterreich.gv.at; , stammzahlenregister.gv.at; Diese ist dann der österreichweite eindeutige Identifikator einer Person zum Zwecke der Signierung. Sie wird – mit Name, Geburtsdatum und öffentlichem Schlüssel der asymmetrischen Verschlüsselung – verschlüsselt, von der Stammzahlregisterbehörde (StZRegBeh, das ist die Datenschutzbehörde DSB) signiert, auf die Bürgerkarte geschriebenPeter Kustor, Bundeskanzleramt: , Präsentation, 28. Januar 2014, Folie 37 Personenbindung und 38 Stammzahl (SZ) Erzeugung (§ 6 Abs. 2 E-GovG) (PDF, bka.gv.at, abgerufen am 12. Dezember 2014). (Ausnahme: Handy-Signatur). Die Authentifizierung erfolgt über den Zertifikat-Service-BetreiberKustor: eID in Österreich, 2014, Folie 41 Bürgerkartenfunktion. (das ist in Österreich bisher einzig die Firma A-Trust).
Behördenseits wird mit der Bürgerkarte verbundenen Stammzahl dann das bereichsspezifische Personenkennzeichen (pBK) berechnet,Kustor: eID in Österreich, 2014, Folien 39/40 bPK: Erzeugung welche dann den nötigen Datenschutz sicherstellt, dass die erhobenen Daten auch nur aufgabenorientiert verwendet werden (§ 8 Eindeutige Identifikation in Datenanwendungen ff E-GovG).Die in der Öffentlichkeit oft kritisierte Tatsache bei Behördenwegen, dass „eine Behörde nicht weiß, was die andere tut“, ist tatsächlich eine große Errungenschaft des Datenschutzes für den Bürger, und von Gesetzgeber ausdrücklich so vorgesehen: Eine Behörde ist im Allgemeinen nicht berechtigt, irgendwelche Unterlagen an andere Behörden weiterzugeben, sofern nicht ein berechtigtes Auskunftsinteresse besteht. Daher muss sie der Bürger oft mehrfach bei verschiedenen Behörden einreichen. Nur dann, wenn es klare gesetzliche Grundlagen gibt (Amtshilfe, Einverständnis) hat eine Behörde das Recht, Unterlagen aus Registern anderer Behörden selbst zu beschaffen, ohne dass sie die Bürger diese Unterlagen nochmals vorlegen müssen (§ 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz, in dessen Erläuterungen als Beispiel genannt: Geburtsurkunden). Die Behörden sind angehalten, jene Daten, die in öffentlichen Registern verfügbar sind, von Amts wegen – sofern klarerweise die erforderlichen Daten nicht schon vom Betroffenen z. B. in Form von öffentlichen Urkunden vorgelegt werden – zu ermitteln und diese Aufgabe nicht auf die Bürgerin und den Bürger bzw. das Unternehmen abzuwälzen Regierungsvorlage 981 der Beilagen zu den stenografischen Protokollen des Nationalrates (Budgetbegleitgesetz 2011), XXIV. Gesetzgebungsperiode, S. 45.
Erste Ausprägungen waren ab 2003 verfügbar (Mitgliedsausweis der Österreichischen Computer Gesellschaft OCG, oder die Bürgerkarte der A-Trust). Seit 2005 konnten die neue Generation der Maestro-Karte (also der Bankomatkarte), die e-card, buergerkarte.at – Webseite zur Technologie der Verschlüsselung (abgerufen am 3. Dezember 2014). der Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, oder das Mobiltelefon über die A1-Signatur der mobilkom Austria als Bürgerkarte aktiviert werden. Die A1-Signatur der mobilkom wurde (mit 16. Oktober 2007) eingestellt. Ab Ende 2009 wurde mit der Handysignatur der A-Trust wieder eine Bürgerkarte am Mobiltelefon gestartet.
Heute sind auch weitere Funktionen möglich, so das Signieren von PDF-Dateien, elektronischen Dokumenten nach dem System des Unternehmens Adobe, die heute allgemeiner Standard sind.PDF-Signatur mit der Bürgerkarte, buergerkarte.at, abgerufen am 3. Dezember 2014.
In Zukunft werden weitere Anwendungen ergänzt werden, so allgemein das Abschließen von Rechtsgeschäften in e-Commerce, wo die elektronische Signatur als amtlicher Ausweis mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten bieten soll.
Ausprägungen, Aktivierung und Erwerb einer Bürgerkarte Von den Bürgerkarten gibt es folgende Ausprägungen:Siehe hierzu , , ; sowie Kustor: eID in Österreich, 2014, Folie 50 Bürgerkartenkonzept: Ausprägungen ff (Beschreibungen der einzelnen häufigeren Formen). Die Aktivierung der e-card als Bürgerkarte ist kostenlos und erfolgt entweder