Die Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (kurz RWB) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk. Die RWB regeln die Gestaltung der wegweisenden Beschilderung auf Straßen. Die Wegweisung für Autobahnen wird in den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA) behandelt. Die RWB regelt die Zielangaben, die Standortwahl sowie die Gestaltung von Vorwegweisern und Wegweisern etwa auf autobahnähnlichen Straßen, von Ortstafeln und Ortshinweistafeln sowie von Straßennamens- und Hausnummernschildern.
Die derzeit gültige Fassung RWB 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBS) mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 27/1999 vom 15. November 1999 eingeführt.
Inhalt Die RWB gliedern sich in neun Hauptabschnitte. Der erste Abschnitt formuliert allgemeine Anforderungen an die wegweisende Beschilderung. Der zweite Abschnitt nennt den Aufbau und die Elemente der Beschilderung. Die Systematik der Zielangaben und die Grundsätze zur Aufstellung der Beschilderung werden in den Abschnitten drei und vier erläutert. Die Abschnitte fünf bis neun definieren die korrekte Gestaltung für sämtliche Erscheinungsformen. Im Anhang der Richtlinie werden Regelpläne behandelt und weitere Informationen zur Größe und Bemaßung der Beschilderung aufgeführt.
Einheiten Die RWB verwenden folgende Maßeinheiten:
h: Schriftgröße
E: ⅐ der Schriftgröße h in mm
z: Zifferngröße (z = 0,75 × h)
N: ⅐ der Zifferngröße z
H: Schildhöhe
B: Schildbreite
r: Eckradius
A: seitlicher Abstand vom Schild zum Fahrbahnrand in m
HB: lichte Höhe/Bodenfreiheit in m
v: Geschwindigkeit in km/h
c: Konstante
a: Pfeilschaftbreite in mm
a₁: Schaftbreite von Herzpfeilen (3 E)
a₂: Schaftbreite von ISO-Pfeilen (2,8 E)
Inhalt der Wegweiser
Schreibweise Bei grenzüberschreitenden Zielen wird in der Regel die ausländische Schreibweise verwendet (z. B. „Strasbourg“ statt „Straßburg“). Von dieser Regel kann jedoch abgewichen werden, wenn sich die deutsche und die ausländische Schreibweise stark unterscheiden (z. B. „Breslau“ statt „Wrocław“). In diesem Fall wird die ausländische Schreibweise der deutschen nachgestellt und durch einen Schrägstrich getrennt (z. B. „Breslau/Wrocław“).Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 3.6 Abs. 2
Namenszusätze Namenszusätze wie „Stadt“, „Markt“, „Landeshauptstadt“ und Ähnliches entfallen grundsätzlich bei der Angabe des Ortsnamens in der Wegweisung. Einzige Ausnahme hiervon ist der Namenszusatz „Bad“. Namenszusätze nach Flüssen, Bergen oder Landschaften (z. B. „am Main“) entfallen ebenfalls, auch wenn sie im amtlichen Ortsnamen enthalten sind. Dies gilt jedoch nicht, falls Verwechslungsgefahr mit ähnlich benannten Orten besteht, etwa beim häufig vorkommenden Ortsnamen „Neustadt“.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 3.6 Abs. 1
Kontinuitätsregel Wird ein bestimmtes Ziel auf einem Wegweiser aufgeführt, muss es auf den nachfolgenden Wegweisern solange wiederholt werden, bis das Ziel erreicht wird.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 3.7
Grundfarben und Farbeinsätze mini|Beispiel für eine unzulässige Anwendung von Farbeinsätzen: Pfeilwegweiser dürfen keine Farbeinsätze enthalten Enthält ein Vorwegweiser mindestens ein außerörtliches („gelbes“) Ziel, so muss dieser eine gelbe Grundfarbe besitzen. Nur wenn ausschließlich innerörtliche („weiße“) Ziele auf einem Schild erscheinen, besitzt es eine weiße Grundfarbe. Es besteht jedoch die Möglichkeit in Ausnahmefällen ein „gelbes“ Ziel auf einem Schild mit weißer Grundfarbe zu platzieren, wenn dies die Verkehrslenkung erleichtert.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.2.1 Farbeinsätze dürfen in Vorwegweisern und Wegweisern in kompakter oder teilaufgelöster Bauweise enthalten sein. Farbeinsätze dürfen weder einen Rand besitzen, noch weitere Farbeinsätze enthalten. Zudem sind sie Pfeilwegweisern und in Segmenten von aufgelösten Tabellenwegweisern nicht zulässig.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung von Autobahnen, Nr. 5.2.3
Anordnung der Wegweiser
Reihenfolge Bei Wegweisern, die übereinander angeordnet werden, richtet sich die Anordnungsreihenfolge nach der Fahrtrichtung und der Farbe. Dabei gilt zuerst die Ordnung nach den Fahrtrichtungen, welche jeweils zu Richtungsblöcken zusammengefasst werden. Dabei befinden sich die geradeausweisenden Elemente stets oben, darunter befinden sich die linksweisenden Elemente und unten befinden sich die rechtsweisenden Elemente.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.2.2 Abs. 1 Wendepfeile befinden sich unter den linksweisenden Elementen.Handbuch zu den RWB 2000, S. 143, Kommentar zu 5.6.3 (3) Innerhalb dieser Richtungsblöcke gilt die Ordnung nach den Grundfarben der Schilder: Blaue Elemente befinden sich oben, gelbe Elemente darunter und weiße Elemente unten.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.2.2 Abs. 2
Anzahl der Zielangaben mini|Beispiel für eine unzulässige Anzahl an Zielangaben: Mehr als 4 Ziele pro Richtung. Zudem wird die erlaubte Gesamtzahl von 10 Zielen überschritten. Die Anzahl der Zielangaben an einem Aufstellort darf höchstens 10 betragen. In jede Fahrtrichtung sind dabei höchstens 4 Ziele zulässig.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 3.5.2 Abs. 2
Bemaßungen
Verkehrszeichen in Wegweisern mini|Vorwegweiser mit Verkehrszeichen und Verdeutlichung der vorfahrtberechtigten Straße durch breiteren Pfeilschaft In den Zeichen 434, 438 und 439 können Verkehrszeichen, auf die ein Hinweis zwingend erforderlich ist (z. B. Verkehrsverbote für bestimmte Fahrzeugarten; Höhen- oder Gewichtsbeschränkungen), verkleinert dargestellt werden.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.8 Abs. 1 Dabei werden diese in der Mitte des Pfeilschafts dargestellt. Dabei müssen vor und nach dem dargestellten Verkehrszeichen jeweils noch mindestens 2 a des Pfeilschafts zu sehen sein.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.8 Abs. 2 h in mmRonde (Durchmesser in mm)Dreieck (Länge der Seiten zwischen den Schnittpunkten der verlängerten Seitenlinien in mm)Quadrat (Länge der Seiten in mm)Oktagon (Abstand zwischen den parallelen Seiten in mm)105,126300400300300140375500375375≥ 175450600450450
Nationalitätenzeichen Das weiße und ovale Nationalitätenzeichen für Zielangaben im Ausland ist 21 N breit und 12,5 N hoch. Es hat einen schwarzen Rand mit 0,25 E Breite (von außen nach innen). Die Schrift der Landesbuchstaben ist ebenfalls schwarz, wird in Mittelschrift ausgeführt und hat eine Größe von z.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.9
Grafische Symbole Die grafischen Symbole haben (einschließlich des Randes) eine Seitenlänge von 11 E, welche bei alleinstehenden Symbolen ohne Text auf 14 E vergrößert werden kann. Der schwarze Rand ist 0,25 E breit, wobei die blauen Symbole keinen Rand haben.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.7 Abs. 3 und 4
Wird das Autobahnsymbol verbreitert dargestellt, wird es so verbreitert, dass das Symbolfeld 33 E oder mehr breit und 13 E hoch ist, und das Symbol selber 27 E breit und 11 E hoch ist.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.7 Abs. 6 Satz 2
Pfeilwegweiser Die Breite der Zeichen 415, 418, 430 und 432 richtet sich nach der Länge der Beschriftung, wobei die jeweiligen Mindestmaße eingehalten werden müssen. Bei mehreren Pfeilwegweisern am gleichen Standort wird eine einheitliche Breite aller Schilder dadurch sichergestellt, dass sich die Breite aller Schilder nach dem Schild mit der längsten Beschriftung richtet.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 7.1 Abs. 2 und 3 h in mm1 Zeile2 ZeilenH in mmMindestbreite B in mmH in mmMindestbreite B in mm10535012504501500126400150050017501404501500600200017555017507002250
Abstände
Pfeile Der Abstand von Pfeilen zu den anderen Gestaltungselementen beträgt nach oben und unten 4 E. Nach links und rechts beträgt der Abstand grundsätzlich 5 E. In der Richtung der Pfeilspitze jedoch (nicht diagonal) beträgt der Abstand ebenfalls 4 E.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.11.6
Grafische Symbole Der Abstand zwischen den Symbolen untereinander beträgt in allen Richtungen 3 E. Zu allen anderen Gestaltungselementen beträgt der Abstand nach oben und unten 4 E und nach links und rechts 5 E. Sollte sich aber das Symbol „Autobahn“ in einem blauen Schild oder Farbeinsatz befinden, so wird der Abstand nicht vom Symbolfeld aus, sondern vom Symbol selbst gemessen.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.11.7
Schriftgrößen Die RWB legen folgende Schriftgrößen in der Verkehrsschrift DIN 1451 für die wegweisende Beschilderung fest:Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.3.2 Abs. 2 Geschwindigkeit in km/hSchriftgröße in mmSeitlich neben der Fahrbahn aufgestellte Beschilderungen ≤ 401055012660–7014080–100175110–120210> 120280Überkopfbeschilderungen≤ 5017560–7021080–100280> 100350
Randgrößen Die wegweisende Beschilderung hat außen einen hellen Kontraststreifen, wobei Schilder mit gelber oder weißer Grundfarbe zusätzlich innerhalb des Kontraststreifens noch einen schwarzen Rand haben. Der Kontraststreifen ist bei Schildern mit blauer Grundfarbe weiß. Bei Schildern mit gelber oder weißer Grundfarbe richtet sich die Farbe des Kontraststreifens nach der Grundfarbe des Schildes, wobei bei Schildern mit mehreren Feldern, die verschiedene Grundfarben haben, sich die Farbe nach dem jeweils zugehörigen Feld richtet.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.10 Abs. 1; Nr. 5.2.1
Rechteckige Beschilderung mit Rand (Quelle: Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.10 Abs. 5) Diagonale des Schildes in mRandbreite in mmKontraststreifen in mm≤ 0,901010> 0,90 – 1,351510> 1,35 – 1,802015> 1,80 – 2,252515> 2,25 – 3,353020> 3,35 – 4,004530> 4,00 – 4,455035> 4,45 – 4,905535> 4,90 – 6,256040> 6,256545
Rechteckige Beschilderung ohne Rand Diagonale des Schildes in mKontraststreifen in mm≤ 0,7510> 0,75 – 1,1515> 1,15 – 1,5520> 1,55 – 1,9525> 1,95 – 2,3530> 2,35 – 2,7535> 2,75 – 3,3540> 3,35 – 4,1050> 4,10 – 4,9060> 4,90 – 5,7070> 5,70 – 6,5080> 6,50 – 7,3090> 7,30100
Eckradius der rechteckigen Beschilderung Diagonale des Schildes in mEckradius – außen in mm≤ 1,8040> 1,80–3,3560> 3,35120
Symbole der RWB Bei autobahnähnlichen Straßen können auch die Symbole der RWBA benutzt werden.Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Nr. 5.7 Abs. 11
Siehe auch Liste der technischen Regelwerke für das Straßenwesen in Deutschland Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017
Weblinks
RWB beim FGSV-Verlag (PDF-Datei; 238 kB) bast.de Symbole der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen 2000 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 27/1999
Literatur
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Handbuch zu den RWB 2000, 2001
Einzelnachweise
Kategorie:Regelwerk (Straßenbau)