Eich ist ein Ortsteil im Pfungstädter Stadtteil Eschollbrücken und bildet zusammen mit diesem den Ortsbezirk Eschollbrücken / Eich mit einem gemeinsamen Ortsbeirat und Ortsvorsteher.

Geographie Eich liegt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg. Die nächstgrößere Stadt ist Darmstadt und liegt in etwa elf Kilometer entfernt. Der Ortsteil Eich hat eine eigene Gemarkung.

Im Norden grenzt Eich an Eschollbrücken, im Süden an Hahn. Im Osten liegt die Kernstadt Pfungstadt und im Westen liegt Crumstadt (Kreis Groß-Gerau).

Geschichte Ortsgeschichte Die älteste erhaltene Nennung von Eich stammt von 1335. 1662 kaufte die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt die Frankensteinischen Lehen der Herren von Wallbrunn und damit auch Eich.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Eich:

Die Gemeinde Eich wurde im Zuge der Gebietsreform in Hessen zum 31. Dezember 1971 auf freiwilliger Basis als Ortsteil nach Eschollbrücken eingegliedert und wurde mit der Eingliederung Eschollbrückens nach Pfungstadt am 1. Januar 1977 ein Ortsteil des Stadtteils Eschollbrückens der Stadt Pfungstadt. Für Eschollbrücken und Eich wurde ein gemeinsamer Ortsbezirk gebildet.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Eich angehört(e):

vor 1479: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Katzenelnbogen, Obergrafschaft Katzenelnbogen ab 1479: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen (durch Ernfall), Obergrafschaft Katzenelnbogen ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Obergrafschaft Katzenelnbogen (1783: zum Amt Darmstadt, später Oberamt Darmstadt, Amt Pfungstadt), Zent Pfungstadt ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Fürstentum Starkenburg, Amt Pfungstadt ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Starkenburg, Amt Pfungstadt ab 1815: Großherzogtum HessenDas Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung., Provinz Starkenburg, Amt Pfungstadt ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Landratsbezirk BensheimTrennung zwischen Justiz (Landgericht Zwingenberg) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Heppenheim ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Darmstadt ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Darmstadt ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Darmstadt ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis DarmstadtIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurden die Provinz Starkenburg aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Darmstadt ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Darmstadt ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Darmstadt ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Darmstadt, Gemeinde EschollbrückenAm 31. Dezember 1971 zur Gemeinde Eschollbrücken. ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Stadt PfungstadtAm 1. Januar 1977 mit Eschollbrücken zur Stadt Pfungstadt.

Gerichtszugehörigkeit Eich gehörte zur Zent Pfungstadt deren Aufgaben ab etwa 1800 durch das Amt Pfungstadt mit wahrgenommen wurden. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde hier durch das Amt wahrgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Zentgerichte hatten damit ihre Funktion verloren.

Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Zwingenberg das Gericht erster Instanz. Die zweite Instanz war das Hofgericht Darmstadt. Es folgten: 1839: Landgericht Gernsheim; zweite Instanz: Hofgericht Darmstadt 1853: Landgericht Darmstadt; zweite Instanz: Hofgericht Darmstadt 1879: Amtsgericht Darmstadt II; zweite Instanz: Landgericht Darmstadt 1932: Amtsgericht Darmstadt; zweite Instanz: Landgericht Darmstadt

Einwohnerentwicklung • 1529: 12 Hausgesesse • 1829: 90 Einwohner, 13 Häuser • 1867: 89 Einwohner, 16 Häuser

Politik Für Eschollbrücken und Eich besteht ein gemeinsamer Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher, der nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils gültigen Fassung gebildet ist.

Für Details siehe Ortsbeirat Eschollbrücken.

Weblinks Die Stadtteile stellen sich vor. In: Webauftritt der Stadt Pfungstadt.

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Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen

Einzelnachweise

Kategorie:Ort im Landkreis Darmstadt-Dieburg Kategorie:Geographie (Pfungstadt) Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Landkreis Darmstadt-Dieburg) Kategorie:Ersterwähnung 1335 Kategorie:Gemeindeauflösung 1971