mini|hochkant=1.5|Die Provinzen und Regionen Italiens (Stand 2026)
Die Provinzen (italienisch province, Singular provincia) sind zusammen mit den Metropolitanstädten die mittlere Ebene der Gebietskörperschaften Italiens.
18 von 20 Regionen Italiens sind in insgesamt 90 Provinzen – in der Autonomen Region Sizilien liberi consorzi communali (auf Deutsch: „freie Gemeindekonsortien“) genannt – und 15 Metropolitanstädte unterteilt, die den Status von selbstverwaltenden Gebietskörperschaften haben. Die Metropolitanstädte entstanden ab 2014 aus 15 Provinzen. Die Provinzen der Region Trentino-Südtirol, Trient und Bozen – Südtirol, nehmen eine Sonderstellung ein: Sie sind Autonome Provinzen und den italienischen Regionen gleichgestellt.
In den Regionen Aostatal und Friaul-Julisch Venetien gibt es keine Provinzen im Sinne von eigenständigen Gebietskörperschaften. Für statistische Zwecke wird das Aostatal als Provinz geführt und das Gebiet von Friaul-Julisch Venetien in vier Provinzen unterteilt, auf denen sich auch vier sogenannte Körperschaften regionaler Dezentralisierung erstrecken.
Grundsätzliches mini|Verwaltungssitz der Provinz Arezzo.
Die italienischen Provinzen (und die im Wesentlichen äquivalenten Metropolitanstädte) sind eigenständige Gebietskörperschaften mit eigenen Organen, Funktionen und Aufgaben gemäß den in der italienischen Verfassung verankerten Grundsätzen.
Vergleichbar sind die italienischen Provinzen als selbstverwaltete Gebietskörperschaften ansatzweise mit den Bezirken im Freistaat Bayern sowie mit deutschen Landkreisen. Der Zentralstaat und die Regionen können den Selbstverwaltungsorganen der Provinzen zusätzliche Aufgaben übertragen.
Die Autonomen Provinzen sind hingegen mit deutschen oder österreichischen Bundesländern vergleichbar. Auf Deutsch werden sie daher auch als „Länder“ bezeichnet. Ihre Eigenständigkeit ist in den verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Autonomie Südtirols verankert.
Für die Ordnung der Provinzen ist in den Regionen mit Normalstatut der Gesamtstaat, in den Regionen mit Sonderstatut Friaul-Julisch Venetien, Sizilien und Sardinien die jeweilige Region zuständig. Für das Aostatal und Trentino-Südtirol gelten zusätzliche Sonderregelungen.
Aufbau mini|Villa Cordellina Lombardi in Montecchio Maggiore, Repräsentationssitz der Provinz Vicenza.
Die Provinzen verfügten bis 2014 über eine direkt gewählte Volksvertretung, den Provinzrat (consiglio provinciale). Die Provinzregierung bestand aus dem vom Volk direkt auf fünf Jahre gewählten Präsidenten der Provinz (presidente della provincia, einmalige Wiederwahl möglich) und dem sog. Provinzausschuss (giunta), in dem neben dem Präsidenten auch sog. Beigeordnete oder Referenten (assessori) vertreten waren, die bestimmte Verwaltungsbereiche der Provinz leiteten.
Am 1. Januar 2015 trat eine Reform der Provinzen in Kraft, die die Organe dieser Gebietskörperschaften in den Regionen mit Normalstatut neu ordnete und deren Zusammensetzung neu bestimmte. Als Organe der Provinz definiert das Gesetz nunmehr: den Präsidenten der Provinz (presidente della provincia): dieser wird von den Bürgermeistern sowie von den Stadt- und Gemeinderäten für eine Amtszeit von maximal vier Jahren gewählt. Wählbar sind die Bürgermeister der jeweiligen Provinz, soweit die restliche Amtszeit mindestens achtzehn Monate beträgt. Eine Provinzregierung alter Art mit Beigeordneten gibt es nicht mehr; den Provinzrat (consiglio provinciale), dessen Vorsitzender der Präsident der Provinz ist. Je nach Bevölkerungszahl hat der Rat zehn bis sechzehn Mitglieder. Auch diese werden von Bürgermeistern sowie von den Stadt- und Gemeinderäten unter ihresgleichen gewählt, wobei die Amtszeit in diesem Fall auf maximal zwei Jahre begrenzt ist. Läuft die Amtszeit von Bürgermeistern sowie von den Stadt- und Gemeinderäten aus, so verlieren sie automatisch auch ihr eventuelles Mandat auf Provinzebene; die Versammlung der Bürgermeister (assemblea dei sindaci): Neben dem Provinzrat besteht auch noch eine Versammlung aller Bürgermeister der jeweiligen Provinzen; diese Versammlung wird jedoch nur bei Grundsatzangelegenheiten aktiv oder sie übernimmt beratende Aufgaben.Legge 7 aprile 2014, n. 56 – Disposizioni sulle citta' metropolitane, sulle province, sulle unioni e fusioni di comuni. Gesetz Nr. 56 vom 7. April 2014 – Bestimmungen über Metropolitanstädte, Provinzen, Gemeindeverbände und Zusammenschlüsse von Gemeinden, In: normattiva.it (italienisch), abgerufen am 28. Mai 2014
Diese Bestimmungen gelten im Wesentlichen auch für die provinzäquivalenten freien Gemeindekonsortien (liberi consorzi comunali) der Autonomen Region Sizilien. Die Organe der freien Gemeindekonsortien werden dementsprechend wie folgt definiert: Präsident des freien Gemeindekonsortiums (presidente del libero consorzio comunale); Rat des freien Gemeindekonsortiums (consiglio del libero consorzio comunale); Versammlung des freien Gemeindekonsortiums (assemblea del libero consorzio comunale).Regionalgesetz (Sizilien) Nr. 15 vom 4. August 2015, dazu auch Richtlinien der Autonomen Region Sizilien über Wahlvorgänge https://www.provincia.caltanissetta.it/010/elezioni_2019/linee_guida_per_lo_svolgimento_del_procedimento_elettorale.pdf
Diese Bestimmungen gelten hingegen nicht für Trentino-Südtirol. Dort verfügen die beiden Autonomen Provinzen unverändert über einen direkt gewählten Landtag sowie über eine von einem Landeshauptmann angeführte Landesregierung. Im Trentino wird der Landeshauptmann vom Volk direkt gewählt, in Südtirol ist man bei der Wahl durch den Landtag geblieben.
Funktionen mini|Fahrzeug der Provinzpolizei der Provinz Salerno.
Im Rahmen einer umfassenden Reform wurden die Funktionen der Provinzen beschnitten und im Wesentlichen an die Regionen übertragen.
Der überholte Art. 19, Legislativdekret vom 18. August 2000, Nr. 267, ordnete den Provinzen folgende Funktionen zu: Bodenschutz, Umweltschutz, Katastrophenschutz; Wasserschutz und Schutz von Energieressourcen; Verwertung des Kulturerbes Verkehrs- und Transportwesen Tierschutz und Pflanzenschutz; Naturparks und Naturreservate; Jagd und Fischfang in Binnengewässern; Abfallentsorgung, Messung und Kontrolle von Abwässern und Abgasen; Sanitätsdienste, öffentliche Hygiene und Gesundheitsvorsorge im Rahmen von staatlichen und regionalen Gesetzen; Schulbildung der Sekundarstufe II, Kunstbildung, Berufsausbildung, einschließlich Schulbau, im Rahmen von staatlichen und regionalen Gesetzen; Datensammlung, Unterstützung der lokalen Körperschaften (im Wesentlichen der Gemeinden). In den Zuständigkeitsbereich der Provinzen fallen nur mehr:Gesetz Nr. 56 vom 7. April 2014, Art. 1 Abs. 85 Koordinierung der Raumplanung sowie Schutz und Aufwertung der Umwelt Planung der Beförderungsübernahmedienste auf dem Gebiet der Provinz, Zulassungen und Kontrollen im Bereich des Individualverkehrs, Bau und Betrieb von Provinzstraßen und Regelung des Verkehrs auf Provinzstraßen Planung des Schulnetzes Sammlung und Verarbeitung von Daten, technische und verwaltungsmäßige Unterstützung der lokalen Körperschaften Schulbau Kontrolle von Diskriminierungen am Arbeitsplatz und Förderung der Gleichstellung zwischen Mann und Frau auf dem Gebiet der Provinz.
Provinzen, deren Gebiet vollständig im Gebirge liegt und an das Ausland grenzen, sind zusätzlich für die strategische Entwicklung und den Betrieb gemeinsamer Einrichtungen zuständig und können hierfür Vereinbarungen mit anderen Provinzen und Regionen, auch mit Sonderstatut, und mit Gebietskörperschaften ausländischer Staaten treffen.Gesetz Nr. 56 vom 7. April 2014, Art. 1 Abs. 86
Zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Schutzfunktionen unterhalten die Provinzen eigenständige Polizeiorganisationen, die sogenannte Polizia Provinciale.
Die freien Gemeindekonsortien Siziliens übernehmen im Wesentlichen die Funktionen von Provinzen. Die beiden Autonomen Provinzen Bozen und Trient verfügen im Gegensatz zu anderen Provinzen über umfangreiche legislative und exekutive Kompetenzen und eine damit verbundene finanzielle Ausstattung.
Metropolitanstädte mini|Verwaltungssitz der Metropolitanstadt Palermo.
Die Metropolitanstädte,Art. 114, COSTITUZIONE DELLA REPUBBLICA ITALIANA / VERFASSUNG DER ITALIENISCHEN REPUBLIK Zu Geschichte, Aufbau und Perspektiven der „Città Metropolitane“ siehe: Carlo Deodato, Staatsrat, Le città metropolitane: storia, ordinamento, prospettive: (italienisch). italienisch Città metropolitane, sind eine von der Verfassung der italienischen Republik vorgesehene Körperschaft, die gleichzeitig sämtliche Funktionen einer Provinz und zusätzlich einige übergeordnete Gemeindefunktionen übernimmt, insbesondere in den Bereichen Raumordnung und Nahverkehr.
Nachdem die Metropolitanstädte lange Zeit nur auf dem Papier bestanden hatten, wurde durch das gesamtstaatliche Gesetz Nr. 56 vom 7. April 2014 deren tatsächliche Einrichtung in den Regionen mit Normalstatut beschlossen.vgl. Gesetzesbegründung https://www.governo.it/GovernoInforma/documenti/sintesi_legge_Senato.pdfEcco le novità della riforma Delrio In: La Stampa 3. April 2014, abgerufen am 27. Mai 2014 Das Gesetz verfügte die Umwandlung der bisherigen Provinzen Turin, Genua, Mailand, Venedig, Bologna, Florenz, Rom, Neapel, Bari und Reggio Calabria in Metropolitanstädte. Am 1. Januar 2015 wurden die Metropolitanstädte eingerichtet, mit Ausnahme von Venedig, die zum 31. August 2015 die Tätigkeit aufnahm, und Reggio Calabria, die sich am 2. Februar 2017 konstituiert hat.
In den Regionen mit Sonderstatut ist nicht der Staat, sondern die jeweilige Region für die Einrichtung der Metropolitanstädte zuständig. Bisher haben die Autonome Region Sizilien und die Autonome Region Sardinien von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und auf ihrem Gebiet die Metropolitanstädte Palermo, Messina und CataniaRegionalgesetz (Sizilien) Nr. 15 vom 4. August 2015: sowie Cagliari eingerichtet.
Für statistische Zwecke werden die Metropolitanstädte als Provinzen geführt. Sie übernehmen auch die KfZ-Kennzeichen der ehemaligen Provinzen.
Staatliche Verwaltungseinheiten Die gesamtstaatliche Zentralregierung unterhält zahlreiche Außenstellen in ihren dezentralen Verwaltungsgebieten. Diese sind in der Regel mit den Regionen oder Provinzen bzw. Metropolitanstädten geographisch deckungsgleich.
Jeder dezentralen staatlichen Verwaltungseinheit steht der von der Zentralregierung entsandte Präfekt vor. Er ist Vertreter der Regierung vor Ort und unmittelbar für die öffentliche Sicherheit und die effiziente Verwaltungsarbeit der Regierungsaußenstellen in der Provinz verantwortlich.
Geschichte mini|hochkant=1.4|Gedenktafel am Palazzo Reale in Turin. Erinnert wird an einen Kongress der Provinzen Italiens, der hier im Jahr 1898 stattfand.
Ursprünge und Entwicklung bis 2014