Der (oder – dem lateinischen Genus widersprechend – das) Prinzipat (auch Principat; von lateinisch principatus, Genitiv: principatūs) ist eine moderne Bezeichnung für die monokratische Herrschaftsstruktur des Römischen Reiches in der frühen und hohen Kaiserzeit (27 v. Chr. bis 284 n. Chr.).
Im Jahr 27 v. Chr. verlieh der Senat dem Adoptivsohn Caesars, dem im Kampf um dessen Erbe siegreichen Octavian, den Ehrennamen Augustus und übertrug ihm außerordentliche Machtbefugnisse im Staat und über einen Großteil der Legionen. Damit wurde die Grundlage für ein neues Herrschaftssystem gelegt, das hinter einer republikanischen Fassade die Herrschaft eines Einzelnen ermöglichte. Dieser Fassadencharakter der neuen monarchischen Ordnung erklärt sowohl die damit ursprünglich verknüpfte Vorstellung einer angeblichen Wiederherstellung der Republik (res publica restituta) nach dem Ende der Bürgerkriege als auch den gleichsam evolutionären Ausbau der kaiserlichen Herrschaftslegitimation in der langen Regierungszeit des Augustus und seines Nachfolgers Tiberius, der über die stets zeitlich befristeten Imperien des Augustus hinaus erstmals ein prokonsularisches Imperium auf Lebenszeit erhielt. Dennoch war die Kaiserwürde auch in der Folgezeit de iure nie erblich, sondern ihre Wurzeln als Ausnahmeamt blieben stets erkennbar, was regelmäßig zu Sukzessionskrisen führte.
mini|hochkant=1.2|Augustus, der erste princeps, mit der Bürgerkrone.
Der Begriff Prinzipat leitet sich vom lateinischen princeps („der Erste“) her, auch dies wieder in einem doppelten Sinn: Der princeps stand sowohl für den ersten Bürger (princeps civitatis) als auch für den angesehensten unter den Senatoren (princeps senatus), dem als Erstem unter Gleichen (primus inter pares) die Bestimmung der Tagesordnung und in allen wichtigen Beschlussfragen auch das Recht der ersten Rede eingeräumt wurde.
Als zeitlicher Endpunkt des Prinzipats, der bereits in der Zeit der Reichskrise des 3. Jahrhunderts einen Transformationsprozess durchlief, gilt in der Regel die Herrschaft Diokletians seit 284. Dessen Reformen markieren den Beginn der römischen Spätantike und mündeten in eine Staatsform, die in der älteren Forschung im Unterschied zum Prinzipat als Dominat bezeichnet wurde.
Entstehung und Ausgestaltung Der Prinzipat ist in einem mehrstufigen Prozess des Experimentierens (Jochen Bleicken) entstanden, in dem Octavian/Augustus die Balance zwischen der Wahrung und Pflege der republikanischen Fassade und der Durchsetzung und Legitimierung seiner AlleinherrschaftEinige Forscher, etwa Aloys Winterling und Jan Bernhard Meister, bestreiten, dass man den Prinzipat als Monarchie bezeichnen könne, doch ist dies nicht zuletzt eine Definitionsfrage. suchte und den Wechsellagen der politischen Entwicklung flexibel anpasste. Grundanliegen Octavians musste es sein, seine im Bürgerkrieg errichtete Gewaltherrschaft in eine legitime und insbesondere für die Eliten (siehe Nobilität) akzeptable Form zu überführen, um ihr Dauerhaftigkeit zu verleihen. Die Abläufe der richtungsweisenden Senatssitzung vom 13. Januar 27 v. Chr. dürften beiderseits einvernehmlich vorbereitet worden sein. Octavian legte zunächst alle Macht in die Hände von Senat und Volk, so dass die Republik formal wiederhergestellt war. Ob Octavian Anfang 27 außer dem Konsulat konkrete Sondervollmachten innehatte und worin diese gegebenenfalls bestanden, wird in der Forschung bereits seit Theodor Mommsen kontrovers diskutiert.Hierzu zuletzt Henning Börm, Wolfgang Havener: Octavians Rechtsstellung im Januar 27 v. Chr. und das Problem der „Übertragung“ der res publica. In: Historia. Bd. 61, Nr. 2, 2012, S. 202–220 (Digitalisat). Fest steht: Einige Tage später bat ihn nun der Senat, die Führungsfunktion für die Provinzen, in denen der weitaus größte Teil des Heeres stand, weiterhin zu übernehmen, und stattete ihn mit der entsprechenden Rechtsgrundlage aus, dem imperium proconsulare (Amtsvollmacht eines Prokonsuls). Damit gewann Octavian, der sich zudem zunächst jährlich zum Konsul wählen ließ, umgehend sein wichtigstes Machtinstrument zurück und wurde für seine (Schein-)Rückkehr zu den republikanischen Grundlagen in der Folgesitzung am 16. Januar vom Senat zum Augustus (dem Erhabenen) promoviert.
Auch alle weiteren künftigen Kompetenzen, die Augustus nach und nach auf sich vereinte, entsprachen den Amtsbefugnissen republikanischer Magistrate und wurden ihm vom Senat übertragen. Nachdem er den Konsulat, den er bis dahin jedes Jahr bekleidet hatte, aus politisch-taktischen Gründen niedergelegt hatte, wurde ihm 23/22 v. Chr. als Ersatz nicht nur ein imperium proconsulare maius verliehen, das sich auf das ganze Reichsgebiet erstreckte und es ihm wohl ermöglichte, auch in Senatsprovinzen dem jeweiligen Statthalter übergeordnet zu sein, sondern zusätzlich die uneingeschränkte und zeitlich unbegrenzte tribunicia potestas, die ihm sämtliche Befugnisse und Privilegien der Volkstribunen zur Verfügung stellte, ohne dass er das Amt, das Plebejern vorbehalten war, mit seinen Pflichten tatsächlich bekleiden musste. Die Rechte beinhalteten vor allem das Antragsrecht vor der Volksversammlung bezüglich Gesetzesinitiativen und Strafanklagen; das Recht, Senatssitzungen anzuberaumen; ein allgemeines Hilferecht gegenüber jedermann, das vor allem eine Schutzfunktion für betroffene Bürger gegenüber Willkürakten einzelner Magistrate beinhaltete; sowie das Vetorecht gegenüber allen Handlungen sämtlicher Magistrate bis hinauf zu den Konsuln. Damit konnten Augustus und seine Nachfolger auch die Innenpolitik bestimmen. Seit den Ständekämpfen galten die Volkstribune als Sachwalter der Interessen des einfachen Volkes, waren in dieser Funktion auf heilige Art unantastbar. Diese sacrosanctitas der Volkstribunen konnte Augustus schon seit 36 v. Chr. für sich in Anspruch nehmen, eine frühe Quelle sakraler Weihe des Kaisertums (Jochen Bleicken), deren sich bereits Gaius Iulius Caesar bedient hatte.Cass. Dio 44,5,3. Vgl. R. A. Bauman, Tribunician Sacrosanctity in 44, 36 and 35 B. C., in: Rheinisches Museum für Philologie N.F. 124, 1981, 166–183. Die Schlüsselrolle des princeps in der Politik zeigte sich auch darin, dass er sich zeitweise die dem Amt des Zensors zugehörige censoria potestas übertragen ließ, mit der er die Zusammensetzung des Senats beeinflussen konnte.
mini|500px|Der Prinzipat unter Augustus, politische Strukturen und Institutionen, in englischer Sprache.Digitale Reproduktion eines Diagramms aus Werner Hilgemann, Hermann Kinder, Ernest A. Menze (Translator), Harald Bukor (Cartographer), Ruth Bukor (Cartographer): The Anchor Atlas of World History. Vol. 1 (From the Stone Age to the Eve of the French Revolution) 1974 by
Vor allem das imperium proconsulare maius und die tribunicia potestas bildeten in den drei Jahrhunderten nach Augustus die beiden Kernvollmachten, die einen princeps kennzeichneten. Es waren also ausschließlich Amtsbefugnisse republikanischer Herkunft, die die formale Grundlage des Prinzipats bildeten; eigentlich war die Trennung von Amtsvollmachten und Amt ein Unding, allerdings war dieser Weg in den letzten Jahrzehnten der Republik bereits wiederholt beschritten worden. Erst die extreme Bündelung und faktisch unbegrenzte zeitliche Ausdehnung solcher Sonderkompetenzen führten dazu, dass Augustus die republikanischen „checks and balances“ der Kollegialität und Annuität für seine Person – je länger, desto deutlicher – aus den Angeln hob, die eigene Stellung durch intensive Pflege der republikanischen Fassade aber zu legitimieren vermochte. Noch in seinem Tatenbericht, den res gestae, ließ er verbreiten, dass nur sein Ansehen (auctoritas) das der anderen Magistrate übertroffen habe, nicht aber seine formale Rechtsmacht (potestas).„In meinem sechsten und siebten Konsulat habe ich, nachdem ich die Flammen der Bürgerkriege gelöscht hatte und mit der einmütigen Zustimmung aller im Besitz der Allgewalt war, das Gemeinwesen aus meiner Machtbefugnis wieder der Ermessensfreiheit des Senats und des römischen Volkes überantwortet. Für dieses mein Verdienst wurde mir auf Beschluss des Senats der Name Augustus gegeben. Die Türpfosten meines Hauses wurden auf staatlichen Beschluss mit Lorbeer geschmückt, und ein Bürgerkranz wurde über meinem Tor angebracht. Ein goldener Schild wurde in der Curia Iulia aufgestellt, den mir der Senat und das römische Volk geweiht haben wegen meiner Tapferkeit und Milde, meiner Gerechtigkeit und Hingabe, wie es die Aufschrift auf diesem Schild bezeugt. Seit dieser Zeit überragte ich alle übrigen an auctoritas, an potestas aber besaß ich nicht mehr als die anderen, die auch ich im Amt jeweils zu Kollegen hatte“ (Res gest. div. Aug. 34).
Diese Behauptung führt angesichts der kaiserlichen Sondervollmachten und der gewaltigen sonstigen Machtmittel des princeps (vor allem die Loyalität der Soldaten und ein riesiges Privatvermögen) in die Irre, und dies muss zumindest der Senatsaristokratie auch bewusst gewesen sein. Richtig daran ist allenfalls, dass der republikanische Verwaltungsapparat unter Führung der Mitglieder des Senatorenstandes in den befriedeten Provinzen des Römischen Reiches und im italischen Kernland unter dem Prinzipat fortbestand und dass die Senatoren weiter wichtige Positionen bekleideten mit allen Privilegien, die sich daraus bereits seit langem ergeben hatten. Der senatorischen Führungsschicht (Nobilität) bot Augustus also an, ihre herausgehobene sozioökonomische Stellung zu behalten und ihr Gesicht trotz seiner Alleinherrschaft wahren zu können; im Gegenzug erwartete er Kooperation und die Legitimierung seiner Herrschaft.Vgl. Ulrich Gotter: Monarch ohne Monarchie. Augustus und die Geburt des ‚Prinzipats‘. In: Matthias Puhle, Gabriele Köster (Hrsg.): Otto der Große und das Römische Reich. Kaisertum von der Antike zum Mittelalter. Schnell + Steiner, Regensburg 2012, ISBN 978-3-7954-2491-6, S. 57–62. Auf die konstruktive Mitwirkung dieser oft durch viele Generationen in Politik- und Verwaltungsfragen geschulten Oberschicht konnte nämlich auch ein zur Monarchie tendierendes System einstweilen nicht verzichten, ganz abgesehen von dem Widerstandspotential, das die Ermordung Caesars im Senat vor Augen geführt hatte (das aber seither nie wieder eine große Rolle spielte; trotz vieler angeblicher und tatsächlicher Verschwörungen wurde kein einziger Kaiser von Senatoren ermordet). Dieser stillschweigende Kompromiss zwischen princeps und Oberschicht bildete die Grundlage der neuen Ordnung; auf diese Weise gelang die Überführung einer im Bürgerkrieg errungenen Gewaltherrschaft in eine Monarchie – man spricht von der „Verrechtlichung der Macht“.