mini|hochkant|Mohamedou Ould Slahi
Mohamedou Ould Slahi (; * 21. Dezember 1970 in Rosso, Mauretanien In: wikileaks.ch) ist ein mauretanischer Autor und galt als ehemaliger Angehöriger der islamistischen Terrororganisation Al-Qaida.
Slahi galt den USA als eine Schlüsselfigur der Al-Qaida. In: WDR Bericht vom 10. September 2007. Er war von 2002 bis 2016 ein Gefangener der US-Ermittlungsbehörden in Guantánamo. Auszüge aus seinem dort begonnenen Tagebuch wurden unter dem Titel Guantanamo Diary veröffentlicht. Ein US-Bundesrichter ordnete im März 2010 an, dass Slahi freizulassen sei. Das Berufungsgericht gab jedoch dem Einspruch der US-Regierung statt, sodass der Beschluss zur Freilassung nicht rechtskräftig wurde. Im Oktober 2016 wurde er in sein Heimatland Mauretanien gebracht.14 Jahre US-Gefangenschaft: Häftling von „Guantanamo-Tagebuch“ ist frei. Spiegel Online, 17. Oktober 2016.
Kindheit und Ausbildung Slahi, der unter Beduinen aufwuchs und den Koran noch im minderjährigen Alter auswendig lernte, kam 1988 mittels eines Hochbegabtenstipendiums der Carl-Duisberg-Gesellschaft als 18-Jähriger nach Deutschland, um ein Studium der Elektrotechnik an der Duisburger Mercator-Universität aufzunehmen.
Al-Qaida Im Dezember 1990 reiste er nach Afghanistan, um dort im Dschihad gegen die Kommunisten unter Nadschibullah zu kämpfen – so sagte er es jedenfalls während seiner Haft in Guantanamo aus. Er wurde dort in einem al-Qaida-Camp ausgebildet und leistete al-Qaida den Treueschwur.Slahis al-Qaida-Mitgliedschaft zu diesem Zeitpunkt unstrittig lt. Freilassungs-Beschluss des Bundesrichters James Robertson (PDF; 1,1 MB) Nach einer zweiten Afghanistanreise 1992 kehrte er nach Deutschland zurück, um sein Studium als Ingenieur abzuschließen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er laut eigener Aussage alle Verbindungen zu al-Qaida abgebrochen.Salah (sic) decided to travel back to Germany in March 1992 (…) At this point, he alleges, he “severed all ties with. . . al Qaida.”; Salahi vs Obama, Berufungsverfahren vor dem United States Court of Appeals, D.C. vom 17. September 2010 https://caselaw.findlaw.com/us-dc-circuit/1543844.html
Im Jahr 1998 wurde Slahi vom Verfassungsschutz beobachtet. Slahi hatte im April 1998 eine Firma für den „Import von Textilien und nichtedlen Metallen“ gegründet und geriet unter Verdacht, nachdem amerikanische Dienste ein Telefonat zu seinem Cousin Mahfouz Ould al-Walid in Khartum abgehört hatten, das dieser vom Telefon Osama bin Ladens geführt hatte. Er hatte Slahi gebeten, Geld an seinen kranken Vater zu schicken. Die CIA hielt Slahi daher fälschlicherweise für den Chefrekrutierer al-Qaidas in Deutschland. Sein Verwandter Ould al-Walid, auch bekannt als Abu Hafs der Mauretanier, war Mitglied der Führung al-Qaidas und leitete das religiöse Beratungsgremium der Organisation, den „Scharia-Ausschuss“. Ould al-Walid verließ al-Qaida im Juni 2001 aus Protest gegen die bevorstehenden Terroranschläge am 11. September 2001. Die Ermittlungen des Verfassungsschutzes ergaben keine Beweise gegen Slahi.
Laut dem 9/11 Commission Report vermittelte Khaled al-Masri den Mitgliedern der Hamburger Zelle den Kontakt zu Slahi, als diese den Wunsch geäußert hätten, an den Kämpfen in Tschetschenien teilzunehmen. Ramzi Binalshibh, Marwan al-Shehhi und Ziad Jarrah besuchten Slahi in Duisburg, wo er ihnen erklärt habe, dass Tschetschenien derzeit schwer zu erreichen sei, und ihnen empfohlen habe, sich stattdessen für den Dschihad in Afghanistan ausbilden zu lassen. Slahi habe sie angewiesen, Visa für Pakistan zu beantragen und informierte sie, wie sie über Karachi und Quetta Afghanistan erreichen könnten.
Nach Abschluss des Studiums lebte und arbeitete er bis Ende 1999 in Deutschland.
Verurteilung wegen Sozialbetruges, Ausweisung, Mauretanien Ende 1999 wurde Slahi in Deutschland wegen Betrugs (§ 263 StGB) zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte sich nach dem Studium arbeitslos gemeldet und Sozialleistungen bezogen. Gleichzeitig gründete er eine Firma, so dass er nicht mehr unterstützungsberechtigt war. Diesen Umstand hätte er der Bundesanstalt für Arbeit anzeigen müssen (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I), was er jedoch unterließ. Slahi behauptete allerdings, dass es sich bei der unterlassenen Meldung lediglich um ein „Versehen“ („vergessen“) gehandelt habe. Das Gericht ging jedoch davon aus, dass die Tat mit Vorsatz begangen wurde, so dass eine Ahndung als bloße Ordnungswidrigkeit ausschied. Aufgrund der Verurteilung wurde er ausgewiesen und eine unbefristete Einreisesperre gegen ihn verhängt, gegen die Slahi juristisch vorging; die Einreisesperre wurde im November 2023 aufgehoben.
Slahi lebte nach der Ausweisung aus Deutschland im Jahr 1999 für mehrere Monate in Kanada. Als er im Januar 2000 wieder Richtung Afrika ausreiste, wurde er auf Bitten US-amerikanischer Behörden im Senegal festgenommen, nach Mauretanien überstellt und dort über mehrere Wochen von mauretanischen Beamten und zugereisten US-amerikanischen Geheimdienstlern inhaftiert und verhört. Ab Mai 2000 arbeitete Slahi als Elektrotechniker bei verschiedenen Unternehmen in Mauretanien.ecf.dcd.uscourts.gov
Gefangenschaft, 2001–2016 Durch angeblich belastende Aussagen von gefassten mutmaßlichen al-Qaida-Mitgliedern war Slahi stets im Blickfeld der Geheimdienste. Wenige Wochen nach den Terroranschlägen am 11. September 2001, als die USA erneut alle Personen überprüften, die im Verdacht standen, Verbindungen zu Al-Qaida zu haben, wurde er bis zu seiner Festnahme am 20. November 2001 mehrmals von mauretanischen Behörden befragt. Im Rahmen der US-amerikanischen Überstellung von Terrorverdächtigen wurde er nach seiner Festnahme nach Jordanien entführt und war dort zunächst acht Monate lang in Gefangenschaft und erstmals Folter (Erweiterte Verhörtechniken) ausgesetzt.
Am 19. Juli 2002 transportierte die CIA ihn ins Militärgefängnis Bagram. Das US-Militär flog Slahi am 4. August 2002 in das Internierungslager Guantanamo Bay.
Die US-Ermittlungsbehörden nahmen an, dass Slahi al-Qaida noch bis 2001 aktiv unterstützt habe. Er selbst bestritt jedoch diese Vorwürfe. Die US-Ermittlungsbehörden nahmen zudem an, dass er an den Attentaten 1998 auf zwei US-Botschaften in Ostafrika logistisch beteiligt war und im Jahr 1999 in einen Plan für ein Attentat auf den Flughafen von Los Angeles involviert war.
Am 1. Juli 2003 genehmigte der Leiter der nachrichtendienstlichen Joint Task Force, General Geoffrey D. Miller, einen Verhör- bzw. Vernehmungsplan, welcher Schlafentzug, Isolationshaft, Waterboarding, Dauerbeschallung, sexuelle Belästigung, Scheinhinrichtung, weitere Körperverletzungen und die Androhung von Gewalt gegen seine Mutter vorsah. Im Zuge der Vernehmungen bestätigte Slahi die meisten der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, welche er jedoch später widerrief. Laut einer internen Statistik des Gefangenenlagers war/ist er der „meistgefolterte Mann in Guantánamo“. Der US-Militärrichter Lt. Col Stuart Couch weigerte sich, auf Grundlage der unter Folter erhaltenen Aussagen ein Verfahren gegen Slahi zu führen.
Am 28. April 2011 veröffentlichte Wikileaks die Guantanamo-Akte von Slahi. Darin ist nachzulesen, dass er im Jahr 2008 noch als hohes Risiko durch US-Behörden eingeschätzt wurde.Memo des US-Verteidigungsministeriums: Recommendation for Continued Detention Under DoD Control (CD) for Guantanamo Detainee, ISN US9MR-000760DP
Aufgrund des Habeas Corpus ordnete US-Bundesrichter James Robertson am 22. März 2010 Slahis Freilassung aus dem Lager Guantanamo Bay an.Habeas corpus-Beschluss (englisch).US-Gefangenenlager: Richter fordert Freilassung von Guantanamo-Häftling. In: Spiegel online. 10. April 2010. Dieser Beschluss wurde nicht rechtskräftig, da ein Berufungsgericht einem Einspruch der von Barack Obama geführten US-Regierung gegen das Urteil stattgab.Salahi v. Obama – DC Circuit Appeals Court Decision (PDF) 2010-November-5
In den Jahren 2014 und 2015 wurden Slahi seine persönlichen Gegenstände (darunter Fotos und Briefe von Angehörigen) vorenthalten, um ihn dazu zu bringen, einem weiteren Verhör zuzustimmen.
Als eine von Obama eingesetzte Untersuchungskommission ihn entlastete und zur Freilassung empfahl (auch das Bundeskriminalamt fand keine Hinweise, dass Slahi etwas mit den Terroranschlägen am 11. September 2001 zu tun hatte), wurde er im Oktober 2016 entlassen und in sein Heimatland Mauretanien gebracht.
Während seiner Haftzeit wurde Slahi von der American Civil Liberties Union vertreten.
Publizistische Tätigkeit und Leben nach der Gefangenschaft Slahi verfasste 2005 einen Bericht über seine Zeit seit Januar 2000, der zunächst beschlagnahmt, schließlich aber in zensierter („deklassifizierter“) Form von den Behörden freigegeben wurde. Auszüge wurden seit April 2013 in der Zeitschrift Slate veröffentlicht.Mohamedou Ould Slahis Guantanamo Memories. Teil 1 von 4. (abgerufen am 21. Januar 2015) (englisch) Im Januar 2015 erschien das Guantánamo Diary zeitgleich in englischer und deutscher Sprache.Hannes Hintermeier: Aufzeichnungen aus einem Totenhaus. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20. Januar 2015, abgerufen am 11. Juni 2020.Uwe Schmitt: Den Autor des Buches erreichen sie in Guantánomo. In: Die Welt, 20. Januar 2015, abgerufen am 20. Januar 2015.Christoph Sydow: Wärterinnen zwangen Häftlinge zum Sex. In: Spiegel Online, 20. Januar 2015, abgerufen am 20. Januar 2015. Nach seiner Freilassung veröffentlichte Slahi sein Tagebuch 2017 erneut in unzensierter Form, wobei die zuvor im Text geschwärzten Stellen rekonstruiert wurden. Auf die ursprüngliche handgeschriebene Fassung des Originalmanuskripts hat der Autor nach wie vor keinen Zugriff.Vorwort des Herausgebers. In: Leseprobe der deutschen Ausgabe. (PDF; 1,3 MB) klett-cotta.de
Nach seiner Gefangenschaft ließ sich Slahi per Fernkurs zum Lifecoach ausbilden und nahm dann diese Tätigkeit auf. 2018 besuchte ihn ein früherer Gefängniswärter aus Guantanamo.
Aufgrund politischen Drucks durch die USA auf Mauretanien durfte er erst im Oktober 2019 einen Reisepass beantragen.
Im Jahr 2020 war er an der Produktion von The Mauritanian, einer Verfilmung seiner Lebensgeschichte durch Regisseur Kevin Macdonald, beteiligt. In den Hauptrollen sind die Schauspieler Tahar Rahim, Jodie Foster sowie Benedict Cumberbatch zu sehen.
Einige Tage nach der Amtseinführung von Joe Biden Januar 2021 appellierte Slahi zusammen mit sechs weiteren ehemaligen Gefangenen des Guantanamo-Camps in einem offenen Brief an den US-Präsidenten, das Gefangenenlager zu schließen. 2022 wurde Guantanamo Diaries Revisited von John Goetz veröffentlicht.
Im Januar 2023 wurde Slahi Houbeini von dem antikolonialistischen Literaturverein InterKontinental zum diesjährigen Kurator des African Book Festival Berlin gewählt, was wegen seiner Vergangenheit als Al-Qaida-Mitglied ein zwiespältiges Presseecho auslöste. Insbesondere wurde von den Kritikern betont, dass Slahi Houbeini sich bewusst einem Trainingscamp von al-Qaida angeschlossen hatte, um an der Waffe ausgebildet zu werden, und der Organisation einen Treueschwur geleistet hatte. „Ein Israelhasser sollte kein Buchfest leiten dürfen“, schrieb Alan Posener in der Zeitung Die Welt. „Offenkundig immer noch en masse vorhanden ist sein Hass auf den jüdischen Staat. Ihn überzieht der in Mauretanien geborene Houbeini gern mit antisemitischen Unterstellungen wie: Israel begehe »ethnische Säuberungen« oder sei durch und durch ein »Apartheidstaat«“, schrieb Philipp Peyman Engel in der Jüdischen Allgemeinen. Die Veranstaltungsleitung des African Book Festival bezeichnete Kritik an Slahi Houbeini als „Ausdruck deutscher Islamfeindlichkeit“.
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