mini|Muster einer Elektronischen Gesundheitskarte (Generation G1) der Gematik Die deutsche elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine erweiterbare Versichertenkarte für gesetzlich Krankenversicherte. Sie ist ausgeführt als Chipkarte im Scheckkartenformat mit Lichtbild und ersetzte die am 1. Januar 1995 in Deutschland eingeführte Krankenversichertenkarte. SGB V (aktuell geltende Fassung), nachfolgende Zitate basieren teilweise auf SGB V (aktuell geltende Fassung), nachfolgende Zitate basieren teilweise auf In besonderen Fällen wird die elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild ausgestellt.

Alle bisherigen Krankenversicherungskarten blieben bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gemäß Bundesmantelvertrag vom 1. Oktober 2013 (§ 19) beziehungsweise bis 1. Oktober 2014 gültig. Seit dem 1. Januar 2015 wird bei nicht vorliegender elektronischer Gesundheitskarte ein schriftlicher Nachweis über den Leistungsanspruch von der Krankenkasse verlangt; als solcher Nachweis gilt jedoch nicht mehr z. B. die Vorlage einer laut aufgedrucktem Datum gültigen Krankenversichertenkarte. Ab 1. Januar 2015 gilt definitiv nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Es ist dabei nicht erforderlich, dass auf der elektronischen Gesundheitskarte tatsächlich ein Lichtbild aufgebracht ist. Bei Fehlen eines Lichtbilds sind die Leistungserbringer lediglich dazu aufgefordert, die Identität des Patienten durch die Angaben auf der Karte (Geburtsdatum, Name) zu verifizieren.

Ziele Ziele der Einführung sind: Die Patientenrechte zu stärken, indem in zukünftigen Ausbaustufen wichtige Dokumente wie Arztbriefe, Befunde in einer individuellen, verschlüsselten Form abgelegt werden können. Eine bessere administrative Kommunikation, beispielsweise indem bisher die nur für eigene Nutzung vorgesehenen Untersuchungs- und Laborergebnisse von Haus- und Fachärzten auch anderen Leistungserbringern zur Verfügung gestellt werden können. Der bessere Informationsaustausch führt dazu, unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten zu vermeiden. Eine höhere Effizienz und damit verbundene Kostenersparnis, beispielsweise indem Doppeluntersuchungen vermieden werden und indem Behandlungsdaten im Notfall schneller verfügbar sind.

Wie schon Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) bezeichnete Bundeskanzlerin Angela Merkel 2018 die Gesundheitskarte als „Leuchtturmprojekt“, um der Welt zu beweisen, „auf welchen Gebieten wir vorn sind“.

Geschichte Die ursprünglich zum 1. Januar 2006 vorgesehene Einführung verzögerte sich und die Testphase wurde mehrfach verlängert.

Anfang Die Untersuchung der schädlichen Nebenwirkungen im Lipobay-Skandal 2001 war schwierig, da es zur Ermittlung von Wechselwirkungen kaum Aufzeichnungen gab, welche anderen Medikamente die betroffenen Patienten einnahmen. Ein Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger schlug eine Chipkarte vor, auf der alle verschriebenen Medikamente gespeichert werden sollten, dazu ein Computersystem, das die Medikationen analysiert und warnt. Ihrem Vorschlag fügten sie nach Anhörung von Ärzten, Krankenkassen, Datenschützern und anderen Beteiligten weitere Ideen hinzu.

Im Jahr 2003 erstellte das damalige Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine europaweite Ausschreibung, um herstellerneutral die optimalen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die bundesweite Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vorzubereiten. Beauftragt wurde das Projektkonsortium „bIT4health“ (=better IT for better health), bestehend aus den Unternehmen IBM Deutschland, dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO), der SAP Deutschland, der Intercomponentware und der ORGA Kartensysteme (jetzt: Sagem Orga). Im Mittelpunkt stand dabei, die Telematik-Rahmenarchitektur und Sicherheitsinfrastruktur zu definieren. Das Projektkonsortium begleitet die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte über die Definitionsphase der Rahmenarchitektur hinaus, während der Testphase bis hin zur Einführung und dem ersten Betriebsjahr.

Anfängliche Schwierigkeiten Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 schrieb die Einführung der eGK zum 1. Januar 2006 in § 291a SGB V gesetzlich fest. Für die Einführung und künftige Weiterentwicklung der eGK haben die Spitzenverbände der Selbstverwaltung im Januar 2005 die Betriebsorganisation gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) gegründet.

Die Umsetzung zum 1. Januar 2006 scheiterte. Am 27. September 2005 – einige Tage nach der Bundestagswahl 2005, die zu einer großen Koalition führte – hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Ersatzvornahme angekündigt. Danach werden die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Projektes vom BMG neu geordnet und unter seiner Leitung die weiteren Arbeiten gesteuert. Zuvor waren mehrfach Abstimmungen unter den Gesellschaftern der gematik gescheitert und die Zeitpläne von BMG und gematik schienen nicht vereinbar.

Im Zuge dieser Neuordnung erließ man am 5. Oktober 2006 mit Wirkung zum 12. Oktober 2006 eine Neufassung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte., seit 24. Mai 2018 außer Kraft durch der Verordnung vom 17. Mai 2018 (, PDF) Die Verordnung sieht ein vierstufiges Testverfahren vor GesKVO, nach dem von Tests unter Laborbedingungen mit Testdaten über den Test durch Zugriffsberechtigte mit Testdaten und Echtdaten zum Test in Testregionen übergegangen werden sollte.

Ablehnung durch den Deutschen Ärztetag 2007–2013 Der 110. Deutsche Ärztetag im Mai 2007 in Münster beschloss mit einer Mehrheit von 111 zu 94 Stimmen, die eGK in der heute vorliegenden Form abzulehnen und neue Wege zu gehen, die eine größere Datensicherheit und eindeutige Aussagen über die Finanzierbarkeit aufweisen. Der 111. Ärztetag, der im Mai 2008 in Ulm stattfand, erneuerte seine Kritik in der jetzigen Form.Stenografischer Wortbericht des 110. Deutschen Ärztetags (PDF; 1,6 MB) Der 111. Ärztetag verlangte einen Stopp der Tests. Bei der Mehrheit der Delegierten überwogen die datenschutzrechtlichen Bedenken gegen die zentrale Speicherung der Patienteninformationen. Die eGK sollte nach damaliger Planung lediglich ein Schlüssel zu diesem Datenreservoir sein. Im Oktober 2008 beschloss die eGK-Gesellschaft gematik auf Betreiben der Bundesärztekammer (BÄK) den Test eines alternativen Konzepts, bei dem die Daten in der Hand des Patienten verbleiben sollen – etwa auf einem USB-Stick. Ärztliche Praxis, 20. November 2008 Das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) führte eine Untersuchung zur Eignung dezentraler Speicherung durch. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass ein USB-Stick als dezentraler Speicher nicht geeignet ist. Als optionale Ergänzung zur EGK wird eine EGK-Version (EGK-M, EGK-M+) vorgeschlagen, die über einen größeren Speicher verfügt und laut FOKUS für die absehbaren Anwendungen ausreichend sein soll., Untersuchung zur Forderung nach Tests mit zusätzlichen dezentralen Speichermedien vom 30. April 2009 Der 113. Deutsche Ärztetag beschloss am 14. Mai 2010 mit 105 zu 86 Stimmen, das Projekt Gesundheitskarte „in der weiterverfolgten Zielsetzung endgültig aufzugeben“. Als Begründung nannte er vor allem die befürchtete zentrale Datenspeicherung, die Möglichkeit eines unbefugten Zugriffs auf sensible Patientendaten und die hohen Kosten des Projekts. Trotz der , kündigte beispielsweise der Vertreter Niedersachsens, Axel Brunngraber, weitere aus der fortgesetzten Beschlusslage der Ärztetage resultierende Blockaden an: . Die Teilnehmer betonten jedoch mehrheitlich, dass der elektronische Heilberufeausweis und die Telemedizin im Allgemeinen nützlich für die Patientenversorgung sein können.Telemedizin und Telematikinfrastruktur: Auf der Zuschauertribüne. In: Deutsches Ärzteblatt

Auch der 116. Deutsche Ärztetag im Mai 2013 in Hannover bekräftigte die in seinen Beschlüssen der letzten Jahre formulierte Ablehnung des Großprojektes „Elektronische Gesundheitskarte“. „In den vergangenen 7 Jahren hat sich herausgestellt, dass das eGK-Projekt nicht geeignet ist, eine moderne, sichere, patienten- und arztdienliche elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen zu befördern. Die bisher investierten Gelder sind der medizinischen Versorgung verloren gegangen.“116. Deutscher Ärztetag (PDF; 23 kB) Ärztetags-Drucksache Nr. VI – 89, aufgerufen am 28. Oktober 2013

Regional eingeschränkter Basis-Rollout in der Region Nordrhein am 1. Oktober 2009 Die Einführung der eGK startete am 1. Oktober 2009, vorerst nur im KV-Bezirk Nordrhein in Nordrhein-Westfalen. Mit der Zeit folgen weitere Regionen („Rollout“), beginnend mit angrenzenden. Zuletzt soll die eGK bundesweit eingesetzt werden.

Der PKV-Verband pausierte für die privaten Krankenversicherungen am 1. Juli 2009 seine Teilnahme am Basis-Rollout der eGK. Er begründete dies mit der fehlenden Investitionssicherheit.Private Krankenversicherung nimmt nicht am Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte teil

Nach der Bundestagswahl 2009 und Koalitionsvertrag vom 24. Oktober 2009 Im Koalitionsvertrag (Bund) vereinbaren Union und FDP (24. Oktober 2009), dass „Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung der Patienten“ bei der Einführung „höchste Priorität“ haben.Koalitionsvertrag (Zeile 4143–4152): Nach dem folgenden Spitzentreffen infolge dieses Koalitionsvertrages planen das Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung „die Infrastruktur konsequent darauf auszurichten, dass die Praxistauglichkeit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, die Verbesserung der Qualität der Behandlung für die Patientinnen und Patienten sowie die Sicherheit im Vordergrund stehen.“Gemeinsame Pressemitteilung vom 18. November 2009 zum weiteren Ablauf der Einführung der eGK:

Anfang 2010 berieten die beteiligten Gesellschafter der gematik (GKV-Spitzenverband, Bundesärztekammer) in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesministerium für Gesundheit über das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Zusammensetzung und Aufgaben der gematik, die weiteren Funktionen der Gesundheitskarte und insbesondere, ob die Ärzte verpflichtet werden sollten, „online“ zu gehen.

Der Gesundheitsminister Rösler sah den Schwerpunkt in „modernem Versichertenstammdatenmanagement und [den] Notfalldaten“.Auf der CEBIT 2010 TeleHealth-Eröffnung in Hannover Der Bundesverband der Verbraucherzentralen forderte, Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser müssten sich auf die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte einstellen.Pressemitteilung Gesundheitspolitik: Raus aus den ideologischen Schützengräben vom 8. März 2010 des Bundesverband der Verbraucherzentralen: Gesundheitspolitik: Raus aus den ideologischen Schützengräben. Bundesverbraucherzentrale, Pressemitteilung

Am 19. April 2010 hat die Gesellschafterversammlung der gematik die genannten, im Koalitionsvertrag festgelegten Festlegungen für das weitere Vorgehen der nächsten Jahre getroffen.

In Absprache mit der Projektgesellschaft Gematik sollten die Karten erst ausgegeben werden, wenn alle Ärzte die Lesegeräte besitzen. Nach einem Plan des Bundesministeriums für Gesundheit sollten Krankenkassen verpflichtet werden, bis Ende 2011 mindestens 10 Prozent der Mitglieder mit einer eGK auszustatten. Bei Unterschreiten drohte eine Vertragsstrafe.

Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte 2011 Die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte durch die Krankenkassen begann im Oktober 2011.gkv-spitzenverband.de abgerufen am 18. September 2019

Entwicklung seit 2013 Gesetzliche Krankenkassen mussten bis zum 31. Januar 2013 die Einführungsquote dem Bundesversicherungsamt melden. Laut Angaben des Spitzenverbands der Krankenkassen erreichten die Kassen Anfang Januar 2013 „im Durchschnitt“ die geforderte Ausgabequote von 70 Prozent.Krankenkassen drohen ihren Versicherten. In: Tagesspiegel, 28. Januar 2013; abgerufen am 29. Januar 2013