mini|Zwei Mädchen binden Kunstblumen in Heimarbeit, New York (1924). mini|Homeoffice mit Katze Heimarbeit ist eine dezentrale Arbeitsorganisation, bei der eine Arbeitskraft ihre Arbeitsstätte selbst wählt (meist die Wohnung), der Unternehmer die Arbeits- und Produktionsmittel zur Verfügung stellt, die Arbeitskraft im Auftrag des Unternehmers bestimmte Arbeitsaufgaben wahrnimmt und die Arbeitsergebnisse dem Unternehmer überlässt.
Allgemeines Heimarbeit wird nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geleistet, weil der Heimarbeiter weder persönlich abhängig noch in eine Betriebsorganisation eingebunden ist, sondern vielmehr Arbeitsort und Arbeitszeit frei wählen kann.Henning Rabe von Pappenheim (Hrsg.), Lexikon Arbeitsrecht, 2019, S. 287 Typisch für die Heimarbeit ist eine auf Dauer angelegte Tätigkeit außerhalb des Betriebs des Auftraggebers, Tätigkeit oft auch für mehrere Auftraggeber, mögliche Beschäftigung von Hilfsarbeitskräften (etwa Familienangehörige), wirtschaftliche und keine persönliche Abhängigkeit von den Auftraggebern, also auch nicht deren Direktionsrecht unterworfen.Henning Rabe von Pappenheim (Hrsg.), Lexikon Arbeitsrecht, 2019, S. 288 Der Arbeitsplatz für Heimarbeit ist etwa die eigene Wohnung oder andere Betriebsstätten außerhalb des Geschäftssitzes des Unternehmers. Die Heimarbeit ist nicht auf gewerbliche Tätigkeiten beschränkt, auch qualifizierte Angestelltentätigkeiten können Heimarbeit sein (Büroheimarbeit).BAG, Urteil vom 14. Juni 2016, Az.: 9 AZR 305/15 = Im Urteil ging es um einen Programmierer, dessen Tätigkeit als Heimarbeit eingestuft wurde.
Umgangssprachlich werden auch andere Formen der dezentralen Arbeitsorganisation wie Telearbeit als Heimarbeit bezeichnet, sind aber scharf gegeneinander abzugrenzen.
Geschichte mini|Heimarbeit in Deesbach (1932) Im Verlauf der Zeit hieß die Heimarbeit abwechselnd Verlagssystem, Hausindustrie, Heimindustrie oder Hausgewerbe. Seit der Zeit um 1400 wurde das Verlagssystem nach französischen und italienischen Vorbildern zunächst in Süddeutschland (vor allem in der schwäbischen Tuchproduktion und im Nürnberger Metallgewerbe) üblich, wobei ein meist dem Kaufmannsstand angehöriger Verleger dem produzierenden Handwerker Aufträge erteilte, die Rohstoffe vorstreckte („verlegte“), die Produkte gegen Festpreise abnahm und den Vertrieb der Waren organisierte.Wilhelm Volkert, Kleines Lexikon des Mittelalters, 2004, S. 272 Die Hausindustrie kam im 15. Jahrhundert in England in Form der Textilverarbeitung vor, die der gesamten industriellen Entwicklung Europas vorausging.Brigitte Armbruster, Fränkische Volkskunst von 1780-1820, 1970, S. 88 Werner Sombart definierte die Hausindustrie als eine Betriebsform des Unternehmens, bei welcher die Arbeiter bei sich daheim beschäftigt werden;Werner Sombart, Hausindustrie, in: Johannes Conrad/Ludwig Elster/Wilhelm Hector/Richard Albrecht Lexis/Edgar Loening (Hrsg.), Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Band 4, 1892, S. 418 ff. er setzte sie mit Heimarbeitern gleich.Werner Sombart, Hausindustrie, in: Johannes Conrad/Ludwig Elster/Wilhelm Hector/Richard Albrecht Lexis/Edgar Loening (Hrsg.), Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Band 4, 1892, S. 420 Seit Juni 1882 wird die Hausindustrie statistisch von Handwerk und Fabriken getrennt ausgewiesen,Werner Sombart, Hausindustrie, in: Johannes Conrad/Ludwig Elster/Wilhelm Hector/Richard Albrecht Lexis/Edgar Loening (Hrsg.), Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Band 4, 1892, S. 425 wobei die Textilindustrie führte. Waren 1850 noch 10 Prozent aller Beschäftigten in der Heimarbeit tätig, fiel ihr Anteil 1900 auf 2,7 Prozent.
Frankreich rühmte sich der Hausindustrie () vor allem in Lyon mit seiner Seidenindustrie.Werner Sombart, Hausindustrie, in: Johannes Conrad/Ludwig Elster/Wilhelm Hector/Richard Albrecht Lexis/Edgar Loening (Hrsg.), Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Band 4, 1892, S. 429 England hatte das Stadium der Hausindustrie () 1883 weitgehend überwunden.Werner Sombart, Hausindustrie, in: Johannes Conrad/Ludwig Elster/Wilhelm Hector/Richard Albrecht Lexis/Edgar Loening (Hrsg.), Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Band 4, 1892, S. 434
Die Frühindustrialisierung kannte zunächst wieder den Begriff des Verlagssystems, dessen Ausweitung in den Jahren nach 1830 nicht nur darauf zurückzuführen war, dass ehemals selbständige Weber sich auf der Suche nach Arbeit an die Fabriken wandten, sondern immer mehr Arbeitskräfte das Weben aufnahmen.Karl Ditt/Sidney Pollard, Von der Heimarbeit in die Fabrik, 1992, S. 248 Arme Bauern, so wird 1889 berichtet, mussten Webstühle aufstellen, um weiter zu existieren.Paul Kampffmeyer, Die Hausindustrie in Deutschland, 1889, S. 1 ff. In der deutschen Landwirtschaft verbreitete sich die Hausindustrie vor allem in den Wintermonaten.Franz Ziegler, Die sozialpolitischen Aufgaben auf dem Gebiete der Hausindustrie, 1890, S. 16 f. Die Begriffe „Hausindustrie“ und „Hausgewerbe“ wollte Albert Schäffle 1860 bereits voneinander unterscheiden.Albert Schäffle, Hausindustrie, in: Deutsches Staatswörterbuch, Band V, 1860, S. 10 Karl Marx ging im ersten Band seines Kapitals so weit, den Heimarbeitsbetrieb als „das auswärtige Departement der Fabrik, der Manufaktur oder des Warenmagazins“ zu bezeichnen.Karl Marx, Das Kapital. Band I, 4. Auflage, 1890, S. 427
Unter Verlagssystem verstand 1895 Karl Bücher „diejenige Art des gewerblichen Betriebes, bei welcher ein Unternehmer regelmäßig eine größere Zahl von Arbeitern außerhalb seiner eigenen Betriebsstätte in ihren Wohnungen beschäftigt“.Karl Bücher, Handwerk und Fabrikbetrieb, in: Christian Wuff (Hrsg.), Deutsches Lesebuch für höhere Lehranstalten: Für Prima, 1895, S. 137 ff.
Der Begriff „Heimarbeit“ etablierte sich erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts als Gegensatz zur „Fabrikarbeit“. Die räumliche Trennung von Wohn- und Arbeitsplatz war damals eine relativ neue Erscheinung, die sich mit der Industrialisierung und Urbanisierung in vielen Teilen der Welt durchgesetzt hatte. In der überwiegend landwirtschaftlich geprägten Zeit vor der Industrialisierung wurde nicht zwischen Wohn- und Arbeitsplatz unterschieden. Durch die zunehmende Zentralisierung der Produktion verschwand Heimarbeit zusehends und blieb in manchen Regionen nur noch als Ergänzung zur Produktion in der Fabrik vorhanden.
Im März 1904 gab es den ersten Heimarbeiter-Schutzkongress, auf dem Werner Sombart verlangte, dass die Heimarbeit der Industriearbeit gleichgestellt werden müsse.Heimarbeiter-Schutzkongress (Hrsg.), Protokoll S. P. VIII 23, 1904, S. 147 Zwischen Januar und Februar 1906 fand in Berlin eine Heimarbeitsausstellung statt.
In der Proto-Industrialisierung war das Verlagssystem als Organisationsform der dezentralen Produktion von erheblicher Bedeutung. Ein in einer Stadt ansässiger Unternehmer („Verleger“) ließ in Heimarbeit produzieren, indem er den Heimarbeitern Rohstoffe (etwa Baumwolle) zur Verfügung stellte und für die hergestellte Ware (Textilien) einen Lohn bezahlte. Der Verleger bezahlte die Rohstoffe (er trat in Vorlage, daher der Begriff „Verleger“), bevor er sie an die Heimarbeiter zwecks Weiterverarbeitung übergab.Lienhard Lötscher/Kai Kühmichel, Vom Haus zur Stadt, Band 9, 2016, S. 109 Im April 1912 trat das erste deutsche Heimarbeitsgesetz in Kraft, unter Kriegsbedingungen folgte im Oktober 1939 ein neues. Im April 1951 trat das heutige Heimarbeitsgesetz in Kraft.
Fritz Voigt definierte 1956 die Heimindustrie als „eine (von einem zentralisierten Absatz her geleitete) dezentralisierte Kleinproduktion, die dadurch charakterisiert ist, dass wirtschaftlich abhängige Kleinproduzenten in eigener Wohnung oder Arbeitsstätte (unter ihnen überlassener Arbeitsdisposition) ohne unmittelbare Verbindung zum Konsumenten im Auftrag eines Unternehmers tätig werden, der die Produktion unter eigenem Risiko auf die Marktgegebenheiten abstimmt“.Fritz Voigt, Heimindustrie, in: Erwin von Beckerath (Hrsg.), Handwörterbuch der Sozialwissenschaft, Band 5, 1956, S. 103–111
In Österreich waren die meisten Heimarbeiter Frauen, die in der Bekleidungsindustrie beschäftigt waren. Wien erlangte ab 1850, mit dem forcierten Einsatz der Nähmaschine, als Zentrum der Bekleidungsindustrie der Monarchie besondere Bedeutung. Die Dezentralisierung der Bekleidungsproduktion in Heimarbeit brachte auch ein weitverzweigtes System der Subunternehmen hervor. 1918 und 1954 wurden in Österreich Heimarbeitsgesetze beschlossen. Die wirtschaftliche und soziale Lage der Heimarbeiter verbesserte sich im 20. Jahrhundert aber weniger aufgrund gesetzlicher Neuerungen, sondern vielmehr aufgrund wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen. Dabei war die Isolation der Heimarbeiter ein wesentliches Hindernis für die Organisation einer Interessensvertretung.
Ab den späten 1980er Jahren kamen Begriffe wie „Telearbeit“, „Home Office“ oder „neue Heimarbeit“ in Zusammenhang mit den neuen Kommunikationstechnologien auf. Mit der traditionellen Heimarbeit haben diese Beschäftigungsformen aber nur wenig gemein.
Rechtsfragen Heutige Rechtsgrundlage ist das Heimarbeitsgesetz (HAG). Nach HAG zählen zur Heimarbeit die Heimarbeiter und die Hausgewerbetreibenden. Letztere sind Heimarbeiter mit mehr als zwei fremden Hilfskräften (§ 2 Abs. 2 HAB). Heimarbeit liegt nach Abs. 1 HAG vor, wenn jemand in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überlässt. Als selbstgewählte Betriebsstätten kommen fremde Arbeitsplätze oder Telecentres in Betracht. „Heimarbeiter sind mangels der erforderlichen persönlichen Abhängigkeit keine Arbeitnehmer im Sinne des allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs“.BAG, Urteil vom 24. August 2016, Az.: 7 AZR 342/14, Rn. 23 =
Es gilt Auftragsrecht, wobei der Unternehmer der Auftraggeber und der Heimarbeiter Auftragnehmer ist, der die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber überlässt.Wolfgang Weber/Wolfgang Mayrhofer/Werner Nienhüser/Rüdiger Kabst, Lexikon Personalwirtschaft, 2005, S. 142 Das Arbeitsrecht ist nur anwendbar, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist wie etwa in Abs. 1 Nr. 3 Pflegezeitgesetz und nach Abs. 3 Familienpflegezeitgesetz.
Gleichstellungen
Heimarbeiter sind vielfach Arbeitnehmern gleichgestellt. „Soweit der Gesetzgeber Heimarbeiter den Arbeitnehmern gleichstellen wollte, hat er dies durch entsprechende Verweisungen oder Fiktionen (vgl. Abs. 1 Satz 2 ArbGG; Abs. 2 BEEG; Abs. 1 Satz 2 BetrVG; BUrlG; , EFZG; Abs. 4, Abs. 5, Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2, Abs. 4, Abs. 2, MuSchG) ausdrücklich vorgesehen ... Der Kündigungsschutz von Heimarbeitern ist gesondert geregelt. Der allgemeine Kündigungsschutz für Heimarbeiter nach HAG ist auf die Verpflichtung des Auftraggebers beschränkt, je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Kündigungsfristen einzuhalten. In Heimarbeit beschäftigte Mitglieder eines Betriebsrats oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung genießen besonderen Kündigungsschutz nach HAG. Auch der für Arbeitnehmer bestehende öffentlich-rechtliche Kündigungsschutz gilt für Heimarbeiter jeweils nur aufgrund gesonderter gesetzlicher Anordnung“.BAG, Urteil vom 14. Juni 2016, Az.: 9 AZR 305/15, Rn. 24 Das Arbeitsentgelt des Heimarbeiters ist lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitslosenversicherungspflichtig.
Gewerberecht
Heimarbeiter müssen ihre Heimarbeit beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Des Weiteren muss auch angegeben werden, welche Personen sie beschäftigen. Dies wird von der Arbeitsschutz- und der Gewerbeaufsicht überwacht. Das HAG gilt vor allem für Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister.
Wirtschaftliche Aspekte