mini|Französische Fahrzeugpapiere: Permis de Conduire/Fahrerlaubnis (rot), Certificat d'immatriculation /Zulassungsbescheinigung (grau), Carte internationale d'Assurance automobile/Versicherungsnachweis (grün) Carte grise (dt. graue Karte) ist die frühere umgangssprachliche Bezeichnung für die französische Kfz-Zulassung, die aufgrund der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeugecarte grise Wörterbuch Französisch-Deutsch, linguee.de, abgerufen am 8. Februar 2020Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge ABl. Nr. L 138 vom 1. Juni 1999 in die fälschungssichere Zulassungsbescheinigung certificat d'immatriculation, CP umgewandelt wurde.
Die Ausstellung ist in Art. R322-1 – R322-14 der französischen Straßenverkehrsordnung geregeltSection 1 : Délivrance du certificat d'immatriculation Code de la Route, Article R322, Version consolidée au 1 janvier 2020 (französisch)code de la route Wörterbuch Französisch-Deutsch, linguee.de, abgerufen am 9. Februar 2020Carte grise : immatriculation d'un véhicule neuf Service-publique.fr, abgerufen am 9. Februar 2020 (französisch) und erfolgt seit November 2017 nicht mehr bei der Präfektur, sondern ausschließlich über ein Online-System. Nach Übermittlung der erforderlichen Unterlagen Zentrum für europäischen Verbraucherschutz (EVZ), abgerufen am 10. Februar 2020 erhält der Antragsteller zunächst eine vorläufige Zulassung (certificat provisoire d'immatriculation, CPI) mit einer Gültigkeitsdauer von einem Monat, die endgültige Zulassung, ausgestellt von der französischen Nationaldruckerei, folgt per Einschreiben auf dem Postweg. Infobest, Vogelgrun/Breisach 2009, S. 7 (deutsch/französisch) Das Fahrzeug darf bereits während der Wartezeit mit einem französischen Kurzzeitkennzeichen, dem sog. WW-Kennzeichen, auch in Deutschland genutzt werden.Fahrzeugzulassung in Frankreich EVZ, Januar 2019Französische WW-Kennzeichen EVZ, Mai 2019
Die Zulassungsbescheinigung besteht in Frankreich nur aus einem Teil.VG München, Urteil vom 25. Oktober 2017 – M 23 K 17.2281 Rdnr. 22 In Deutschland ersetzt hingegen die Zulassungsbescheinigung Teil I seit 1. Oktober 2005 den Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II den Fahrzeugbrief.Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) l’équivalent allemand de notre carte grise française auto-allemagne.fr, abgerufen am 10. Februar 2020 (französisch)
Bei Verkauf eines Fahrzeugs und Überführung nach Deutschland dienen die französischen Zulassungspapiere gegenüber der Zulassungsbehörde als Nachweis über die Verfügungsberechtigung im Sinne des Abs. 1 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).VG München, Urteil vom 25. Oktober 2017 – M 23 K 17.2281 Rdnr. 23
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