Die Gestaltungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts. Sie dient der unmittelbaren Änderung der Rechtslage durch ein Urteil. Die Rechtsänderung tritt dabei mit Rechtskraft des Urteils automatisch ein und es bedarf keines zusätzlichen Aktes der Beteiligten. Die Gestaltungsklage ist meist statthaft, sofern die Rechtsänderung nicht von den Parteien selbst herbeigeführt, sondern nur durch Urteil erreicht werden kann.
Die Gestaltungsklage ist streng von den materiellen Gestaltungsrechten zu unterscheiden. Gestaltungsrechte können von jedermann ohne gerichtliches Verfahren ausgeübt werden.
Zivilrecht Zulässig ist die Gestaltungsklage nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen:
Bürgerliches Gesetzbuch Bestimmung der Leistung nach § 319 I 2 BGB Klage auf Herabsetzung der Vertragsstrafe, Abs. 1 BGB
Wohnungseigentumsgesetz Gestaltungsklage nach §21 Abs. IV i. V. m. §21 Abs. VIII WEG
Gesellschaftsrecht Aktiengesetz Nichtigkeitserklärung eines Beschlusses der Hauptversammlung einer AG, Nr. 5 AktG
Kündigungsschutzgesetz Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, KSchG Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitnehmers, KSchG
Lebenspartnerschaftsgesetz Auflösung einer Lebenspartnerschaft, Abs. 1 LPartG
Zivilprozessordnung (prozessrechtliche Gestaltungsklage) Abänderungsklage, ZPO Wiederaufnahme des Verfahrens, , ZPO Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nach ZPO Vollstreckungsabwehrklage, , ZPO Prozessuale Gestaltungsklage nach § 767 Abs. 1 ZPO analog, ZPO analog Drittwiderspruchsklage, ZPO Klage auf vorzugsweise Befriedigung, ZPO Aufhebung eines Schiedsspruchs, ZPO
Allgemeines Verwaltungsrecht Das öffentliche Recht kennt die Anfechtungsklage nach Abs. 1 1. Alt. VwGO als Mittel der Beseitigung von Verwaltungsakten.
Steuerrecht Die Finanzgerichtsordnung kennt die Anfechtungsklage als Gestaltungsklage ( Abs. 1 FGO). Das Gericht hebt den angegriffenen Verwaltungsakt selbst auf, wenn die Klage erfolgreich ist und gestaltet mithin die Rechtslage unmittelbar ( Abs. 1 FGO).
Siehe auch Leistungsklage Feststellungsklage
Literatur Peter Schlosser: Gestaltungsklagen und Gestaltungsurteile. Bielefeld 1966.
Weblinks Urteilskategorien: Gestaltungsurteil, Leistungsurteil, Feststellungsurteil (PDF; 121 kB)
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