mini|Zeichen 314.1: Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone Parkraumbewirtschaftung ist die zielgerichtete Organisation und Steuerung von Angebot und Nachfrage von Parkraum im öffentlichen Straßenraum. Parkraumbewirtschaftung ist ein Teil des Parkraummanagements und meint vor allem gebührenpflichtiges Parken im öffentlichen Straßenraum.
Parkraum wird vor allem dort bewirtschaftet, wo die Zahl der parkplatzsuchenden Fahrzeuge regelmäßig die Zahl der verfügbaren Parkplätze übersteigt und somit eine Überschussnachfrage besteht. Eine Überschussnachfrage kann zu einem erhöhten Parksuchverkehr und damit zu erhöhten Lärm- und Umweltbelastungen führen, sowie einen Anreiz darstellen, sein Fahrzeug entgegen den Bestimmungen dem nationalen Straßenverkehrsrecht zum Parken abzustellen.
Die Bewirtschaftung ist als Einzelbewirtschaftung der Stellplätze oder innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone möglich.
Möglichkeiten zur Parkraumbewirtschaftung Es gibt unter anderem folgende Möglichkeiten, um das Parken im öffentlichen Straßenraum zu bewirtschaften:
Parkzweckbeschränkung Parkdauerbeschränkung Parkgebühren Bewohnerparken Parkraumüberwachung
Ziele der Parkraumbewirtschaftung Die Bewirtschaftung kann verschiedene Ziele verfolgen: Senkung des motorisierten Verkehrsaufkommens und damit von Lärm und Umweltbelastung relative Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verhältnis zum Auto Senkung des ordnungswidrigen Flächenverbrauchs (Falschparker) Ertragsmaximierung durch Generierung von Einnahmen Bereitstellung von verfügbarem Parkraum für Gewerbetreibende und Anwohner der Innenstädte
Während Privatpersonen fast ausschließlich auf Ertragsmaximierung hin bewirtschaften, ist bei Städten und Kommunen die Parkraumbewirtschaftung ein Mittel der Verkehrsplanung zur Erreichung verschiedener Ziele. Die Bewirtschaftung kann auf der Angebots- oder auf der Nachfrageseite ansetzen, je nach Zielvorgabe.
Generell kann zwischen dem On-Street und dem Off-Street-Parking unterschieden werden, wobei der Begriff On-Street-Parking den Parkraum umfasst, der direkt vom öffentlichen Straßenraum zu erreichen ist. Unter Off-Street-Parkplätzen wird der Parkraum verstanden, der beispielsweise durch Schranken- oder Toranlagen vom allgemeinen Straßenverkehr abgetrennt ist. Durch die verschiedene Zugänglichkeit sind unterschiedliche Bewirtschaftungsmaßnahmen möglich.
Steuerung der Nachfrage mini|hochkant|Zwei klassische mechanische Parkuhren in Trier mini|hochkant|Zwei modernisierte Parkuhren mit digitaler Anzeige in Biberach mini|hochkant|Parkscheinautomat mini|Parkschein
Durch Einführung von Kosten für das Parken kann die Nachfrage gesenkt werden. Das Angebot des ÖPNV erscheint attraktiver und es sollen mehr Leute alternative Methoden nutzen, um in die bewirtschaftete Zone zu gelangen. So stehen den verbleibenden Fahrzeugen mehr Parkplätze zur Verfügung. Der Suchverkehr nimmt ab und ebenso der Anreiz falsch zu parken.
Die Parkgebühren können in einer Stadt von Straße zu Straße variieren, je nach Parkplatzsituation. In den meisten Fällen wird nur während der Hauptbenutzungszeit (Ladenöffnungszeit) eine Parkgebühr erhoben, doch gibt es Ausnahmen. Ob und wann die Benutzung eines Parkplatzes gebührenpflichtig ist, kann manchmal einem Zusatzschild, immer dem Aufdruck auf der Parkuhr oder dem Parkscheinautomaten entnommen werden. Es gibt für die Anwohner in Gebieten mit bewirtschaftetem Parkraum Möglichkeiten, Vignetten, Ausweise zu erhalten, um im jeweiligen Wohngebiet ohne Parkschein parken zu können (Bewohnerparken). Für Betriebe und Gewerbetreibende sowie länger bleibende Gäste gibt es oftmals dieselbe Möglichkeit. Ende 2003 haben einige Städte begonnen, die Entrichtung von Parkgebühren mittels Mobiltelefon zu ermöglichen, das m-parking wurde eingeführt.
Gebührenerhebung in Deutschland In Deutschland wurden zur Gebührenerhebung lange Parkuhren am Rand jedes Parkplatzes aufgestellt. Säulen mit einer mechanischen Uhr, die bei Einwurf von Münzen (Parkgroschen) auf die verbleibende Parkdauer springt und sie anschließend herunterzählt. Die mechanischen Parkuhren werden seit den 2000er Jahren weitgehend durch Parkscheinautomaten ersetzt. Diese sind immer für mehrere Parkplätze aufgestellt, geben nach Einwurf von Münzen (oder nach bargeldloser Bezahlung, per GeldKarte) einen Parkschein mit dem aufgedruckten Ende der Parkdauer aus. Er muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen. Der auf vielen Parkscheinen befindliche Aufdruck zum sichtbaren Auslegen hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs widerspricht der entsprechenden Vorschrift in der Straßenverkehrs-Ordnung, ist daher unbeachtlich und lediglich als Hinweis zu verstehen.
Neuere Automaten ermöglichen das „Echtzeit-Parken“ oder „Parken mit ec-Karte“, bei dem man sich bei Ankunft mittels seiner GeldKarte oder girocard registriert und diesen Vorgang bei Abholung des Fahrzeugs wiederholt, um die tatsächliche Parkzeit zu bezahlen. Das vermeidet eine Überzahlung, wie an herkömmlichen Parkscheinautomaten häufig. Missbrauch oder Überbezahlung kommt nach ersten Erfahrungen nur noch vereinzelt vor. Die neueste Entwicklung sind mobile Taschenparkuhren, auch elektronische Taschenparkuhren genannt. Dies sind Kleingeräte mit Displayanzeige, die die Möglichkeit bieten, Parkgebühren bargeldlos zu entrichten. Sie funktionieren ähnlich einer Stoppuhr und verbrauchen dabei nach und nach die Parkwerte einer zuvor gekauften Guthabenkarte. Statt eines am Parkscheinautomaten gezogenen Parkscheins verbleibt das Gerät während des Parkvorganges auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs. Hauptvorteil ist die minutengenaue und damit gerechte Abrechnung.
In manchen Städten kann die Parkgebühr mit dem Handy bezahlt werden. Der Vorteil des Handy-Parkens ist, dass der Nutzer nicht vorab seine Parkzeit festlegen muss. Er beginnt den Parkprozess mit einem Anruf bei seinem Handy-Park-Betreiber. Wenn er wieder am Fahrzeug ankommt, ruft er nochmals den Betreiber an und meldet sich wieder ab. Der Anruf wird mittlerweile immer mehr durch Apps von diversen Anbietern abgelöst, die es ermöglichen per Fingerdruck den Parkvorgang zu starten und zu stoppen.
Gebührenerhebung in Österreich Parkscheinautomaten existieren in Wien nur ausnahmsweise, so etwa an speziellen Parkplätzen für Reisebusse. Manche sind gratis und andere können bis zu 20 €/Stunde kosten. Wird für privat betriebenen Parkraum ein Entgelt eingehoben, erfolgt dies meist per Automaten, Kaufhäuser bieten dort mitunter daneben kostenloses Kurzparken für einige Minuten, oder beschränkt mit etwa einer Stunde kostenlos, an.
Wien hat am 14. April 1975 (Inkrafttreten) Kostenpflicht („Parkometerabgabe“ für mehrspurige Kfz in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone) in Kurzparkzonen per vom Nutzer selbst auszufüllendem Parkschein eingeführt, der unter die Windschutzscheibe gelegt wird. Die Gebiete mit Kurzparkzonen (und -streifen) und solche mit Kostenpflicht beschränkten sich anfangs auf das Zentrum und wurden im Lauf der Zeit wiederholt erweitert, bis schließlich seit dem 1. März 2022 fast ganz Wien zur Kurzparkzone erklärt wurde. Die Kurzparkzone gilt in der Regel an Werktagen Mo–Fr 9–22 Uhr, in Geschäftsstraßen mitunter auch samstags vormittags.
Wenn Parkgebühr eingehoben wird, ist diese in der gesamten Stadt einheitlich, Unterschiede gibt es beim Zeitraum der Gebührenpflicht und der maximalen Kurzparkdauer. Der radierempfindlich flächig farbbedruckte Parkschein (seit 1975) wird vom Auto-Absteller durch Ankreuzen von Datum und Uhrzeit (aufgerundet, im 15-Minuten-Raster) der Ankunft und Eintrag der Jahreszahl entwertet. Der Schein ist unter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs zu legen. Parkscheine für 1/2 (rot), 1 (blau), 1 1/2 (grün) oder 2 (gelb) Stunden sind im Vorverkauf (auch zu Blocks) u. a. in Trafiken (Tabakgeschäften), Vorverkaufsstellen sowie U-Bahn-Stations-Fahrscheinautomaten der Wiener Linien erhältlich. Per 1. Jänner 2017 wurde die Abgabe um 5 % auf 1,05 €/h angehoben, alte Scheine konnten höchstens bis Ende Juni 2017 umgetauscht werden. Mehrere Scheine (mit gleicher Ankunftszeit markiert) nebeneinander verwendet addieren die Parkdauer. Ehemals 10 Minuten, seit 1. September 2013 15 Minuten kann alternativ mit einem kostenlos erhältlichen Parkschein gratis geparkt werden, dabei ist nur die Uhrzeit, jedoch auf die Minute genau einzutragen.
Diesem System schlossen sich andere Städte Österreichs an. Um das Kurzparken zu modernisieren, stellen viele österreichische Städte, ähnlich wie in Deutschland, Parkscheinautomaten auf. Viele erlauben dennoch, bis zu 10 oder 15 Minuten zu parken. Dazu ist lediglich die Taste ohne Geldeinwurf zu drücken – und ein Parkschein für die kostenlose Zeit wird ausgedruckt.
Seit Herbst 2002 existiert die zusätzliche Möglichkeit des Handy-Parkens, welches im März 2011 von zwölf Gemeinden angeboten wird. Diese Bezahlform übermittelt dem Betreiber zumindest die Autonummer und die geplante Parkdauer. Der Service benötigt ein Mobiltelefon, basierte ehemals auf SMS-Versand nun auf einer internetbasierten App und kann Verbindungskosten verursachen. Verschiedentlich verrechnet ein Inkassobetreiber einen Aufschlag auf die Parkgebühr der Gemeinde. Vorteilhaft ist, dass eine eventuell nötige Verlängerung der Parkdauer aus der Ferne geordert werden kann. In Wien liefert die App Kurz Parken? abhängig vom GPS-Ort kartenbasierte Information über die lokale Rechtslage. open.wien.gv.at, 28. Februar 2013, abgerufen am 28. Dezember 2016.
Kurzparkzonen werden am Beginn der Zone einmalig mit dem Verkehrszeichen „Kurzparkzone“ ausgeschildert. Bei gebührenpflichtigen Kurzparkzonen enthält das Verkehrszeichen den Zusatz „gebührenpflichtig“. Zu berücksichtigen ist, dass bei flächendeckenden Kurzparkzonen lediglich bei den Einfahrten in diese Zone Verkehrszeichen angebracht sind und danach keine weiteren Hinweise auf die Kurzparkzone existieren.
In Graz darf ohne Schein 12 Minuten geparkt werden, die Kontrollorgane müssen die 13. Minute abwarten, bis sie ein Strafmandat ausstellen dürfen. In Wien gibt es dagegen seit 1. September 2013 einen 15-Minuten-Parkschein, der kostenlos in Trafiken erhältlich ist. Die Ankunftszeit wird eingetragen und 15 Minuten ist gratis parken erlaubt. Zuvor durfte 10 Minuten gebührenfrei geparkt werden. Die entsprechenden 10-Minuten-Parkscheine waren optisch mit den heutigen 15-Minuten-Parkscheinen identisch.
Kurzparkplätze und -zonen sind außer mit Verkehrstafeln oft durch blaue Straßenmarkierungen gekennzeichnet. Die Kurzparkzonen werden im Volksmund Blaue Zonen genannt. Eine farbliche Markierung auf der Straße ist nicht vorgeschrieben. Oft stehen die Tafeln nur an den Zoneneinfahrten (Wien, Graz), ohne dass es weitere Hinweise auf die Kurzparkzone gibt. Kritik kommt naturgemäß von Anwohnern, die vor ihrem Haus parken wollen. In Wien und Graz beispielsweise können sich Bewohner (oder anliegende Unternehmer) von Kurzparkzonen gegen eine Gebühr eine zweijährige Ausnahmegenehmigung (Parkpickerl, siehe Wiener Parkpickerl) besorgen, mit der uneingeschränktes Parken im näheren Umfeld des Wohnsitzes erlaubt ist. Diese Genehmigung kann nur von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Stadt beantragt werden.
mini|Parkraumbewirtschaftung Parkkarte Graz Im Sommer 2007 wurden in Graz gebührenpflichtige Parkzonen eingerichtet, die kein Zeitlimit haben und billiger als die Kurzparkzonen sind. Außerdem gibt es dort die Möglichkeit, die Parkgebühr für bis zu einem ganzen Jahr im Voraus zu bezahlen. Auch dort gibt es für Bewohner Ausnahmegenehmigungen (138 Euro für 2 Jahre). Die Zonen sind durch grüne Straßenmarkierungen und grüne Tafeln gekennzeichnet und werden daher Grüne Zonen genannt. Diese grüne Kennzeichnung ist jedoch in der österreichischen Straßenverkehrsordnung nicht verankert. Die Rechtmäßigkeit wurde im Sommer 2008 vom UVS der Steiermark bestätigt.
Konzepte in der Schweiz mini|Zentrale Parkuhr in der Schweiz