Fahlenscheid ist ein Ortsteil der Kreisstadt Olpe mit 15 Einwohnern. In Fahlenscheid befinden sich die beiden einzigen Skilifte sowie die einzige Beschneiungsanlage auf dem Gebiet der Stadt Olpe.

Geografie Fahlenscheid liegt nordöstlich im Stadtgebiet von Olpe auf einer Anhöhe und ist über eine Seitenstraße von der B 55 zu erreichen. Direkt am Weiler liegt der Geschützte Landschaftsbestandteil Hohlweg südlich Fahlenscheid.

Geschichte Die Geschichte der Siedlung Fahlenscheid lässt sich gesichert bis ins Jahr 1502 zurückverfolgen. Seit der Gebietsreform durch das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Olpe, die am 1. Juli 1969 in Kraft trat, gehört Fahlenscheid administrativ zur Kreisstadt Olpe. Vorher gehörte es zur Gemeinde Rahrbach im Amt Bilstein.

Geschichtlicher Abriss Fahlenscheids Der auf knapp 600 m gelegene, höchste bewirtschaftete Ort des Kreises Olpe ist in historischer Hinsicht eher marginal in Erscheinung getreten.Die ebenso in Frage kommenden Höfe des Ortes Stöppel, nordöstlich von Langenei, liegen etwa 25 m tiefer. Die „Heimatstimmen“ verzeichnen wenige vereinzelte Erwähnungen, die alte Chronik des Kreises Olpe erwähnt den Ort gar nicht und im ersten Band der neuen groß angelegten Chronik der Stadt Olpe bringt es der Fahlenscheid auf vier Zeilen. Für die umliegenden Ortschaften, wie Rahrbach, Kruberg, Rehringhausen, liegen mittlerweile umfangreiche Darstellungen vor, für den seit Jahrhunderten aus drei Höfen bestehenden Weiler gibt es dagegen keine systematische historische Darstellung. Inhaltlich eröffnet die Gesamtbetrachtung des Weilers Fahlenscheid die Möglichkeit, unterschiedliche geschichtliche Entwicklungen anhand eines einzigen geschlossenen Ortes darzustellen.Autoren: Dr. Bernd Greiten u. Dr. Dieter Greiten – Eine ausführliche, 200 seitige Version, mit Duplikaten der Originaldokumente und Zeitzeugenberichten befindet sich als Greiten-Chronik/Fahlenscheid in den Beständen des Stadtarchivs Olpe

Vorgeschichte Zur Ortsnamensdeutung in den Wortbestandteilen „fahlen“ und „scheid“ gibt es mehrere Möglichkeiten. Zu dem Bestimmungswort „fahlen“ werden in der vorfindlichen Literatur zwei Versionen diskutiert. Die eine zielt auf die Fahlerze,Nikolajszyk: Kirchenchronik. 2005, S. 25. die andere auf die Bezeichnung Falen für Sachsen. Zwar gibt es Nachweise von kleineren Erzgrabungsstätten in der unmittelbaren Umgebung von Fahlenscheid, die Hauptschwäche dieser Version liegt jedoch in der Begriffsverwendung von „Falen“ für Arten von metallischen Verbindungen. Der Wortgebrauch findet in der Bergbaukunde eindeutig erst im späten 16. Jahrhundert Verwendung. Die ebenso fragwürdige „Falen“=„Sachsen“-Vorstellung nimmt ihre Legitimation aus der Zeit der Auseinandersetzung zwischen den Franken und Sachsen, deren sehr lockere Trennlinien in der Tat in den Raum des nördlichen Sauerlandes bis zur Eder zu finden sind. Jedoch lag das menschenleere Hochplateau des Fahlenscheids zu weit ab von dem Hauptkampfgebiet und war strategisch ohne jeglichen Abgrenzungswert. Beide Sichtweisen teilen in Bezug auf das Bestimmungswort Falen/Fahlen den Nachteil einer assoziativen und isolierten Betrachtungsweise, die vordergründig auf begriffliche Verknüpfungen zielt und darauf verzichtet, die umgebenden Flurnamen in eine sprachhistorische Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen. Diese Mängel werden aufgehoben in einer ausführlichen sprachgeschichtlichen Expertise des germanistischen Seminars der Justus-Liebig-Universität Gießen. Sie verweist auf das bis zum altsächsischen rückführbare, mittelhochdeutsche „val“ = bleich, grau, fahl und leitet die Begriffsbildung des Höhenzuges aus seinem grauen, fahlen Aussehen her. Das passt sehr gut in das phänomenologisch ausgerichtete Sprachbildungsmuster der angrenzenden Flurnamen, wie: Steinbrink, Am rothen Stein, Am Höchsten, Winterschlade usw., die alle die sichtbaren und unwirtlichen Erscheinungen der Höhenlage zum Ausgangspunkt ihrer Bezeichnungen nehmen.

Zu dem Grundwort „scheid“ gibt es ebenso unterschiedliche Erklärungsmöglichkeiten. Eine Deutungsversion bemüht das bis ebenso in das Altsächsische rückführbare „schede“ beziehungsweise „scheid“ und würde als eine Ausscheidung zu verstehen sein, also eine Ausscheidung aus dem Markenwald als einem Stück Rode-Land, das sich zum Siedeln eignet.Derks: Lüdenscheid. 2004, S. 125 f. Derks bezieht sich hier auf Robert Jahn. In: Duisburger Forschungen, 2, (1959) S. 277–282. Eine andere Erklärungsoption bezieht sich auf das im bergischen Land bei Flur- und Ortsnamen verbreitete mnd „schide“ beziehungsweise „scheid“ und bedeutet Grenze, trennender Bergrücken, Wasserscheide. Demnach würde der Höhenzug die benachbarten Tallagen abtrennen und würde als Lenne-Bigge-Wasserscheide fungieren. In dieser Version wird der Fahlenscheid etymologisch charakterisiert als der fahle Bergsattel, der die Landschaft und die Wasserläufe scheidet.Auch Dittmaier bevorzugt diese Deutung, da sie den hier zutreffenden trennenden Charakter des bewaldeten Höhenzuges berücksichtigt. Das Fehlen von Flurnamen, die auf „rod“ oder „hagen“ enden, deutet darauf hin, dass die Fahlenscheider Geländebezeichnungen schon vor der Kultivierungs- und Besiedlungsepoche bestanden und diese beibehalten wurden.

In Bezug auf die Siedlungsvorgeschichte datieren lokale Publikationen die Erstbesiedlung des Fahlenscheid in einen Zeitraum von um die Jahrtausendwende bis 13./14. Jahrhundert, ohne dafür jedoch nachvollziehbare Gründe zu liefern. Laut Becker war die Besiedlung der höheren Rothaartäler bis zum 11. Jahrhundert nahezu abgeschlossen. Für die den Fahlenscheid umgebenden tiefer liegenden Orte, wie Rahrbach, Kruberg, Veischede und Rehringhausen, trifft das zu.Rahrbach: Erbauung der Dionysius Pfarrkirche ab 1250, Castrum Cutpracht 1340, das zur -inghausen-Gruppe gehörende Rehringhausen wahrscheinlich um 900. Nach Besetzung dieser Niederungslagen konnte Neuland hier nur noch auf den flusslosen Kammlagen gewonnen werden. Der bis in das frühe 16. Jahrhundert nachweisbare Ortsnamenstypus mit dem Präpositionalzusatz von up dem, uff deme, auf dem Fahlenscheid, deutet sprachgeschichtlich und damit siedlungsgeschichtlich recht sicher auf eine demgegenüber spätere Gründung zu hoch- oder spätmittelalterlichen Zeiten hin. Die Etymologie der Flurnamen wie Steinbrink oder Winterschlade bestätigt diese zeitliche Festlegung. Nach Auswertung der semantischen Analysen des Ortsnamens und der Gemarkungsbezeichnungen wird die Entstehung des Ortsnamens Fahlenscheid auf die Zeit um die Jahrtausendwende eingeengt und die Erstbesiedlung auf dem bilsteinschen Gebiet, dem sogenannten Forst Wildbann für die Zeit des 14. Jahrhunderts vermutet. Becker/Mieles nehmen das 15. Jahrhundert an. Eine Gründung durch ein Kloster lässt sich ausschließen. Für die Platzierung der Fahlenscheider Ansiedlung zu diesen Zeiten mag vielleicht die halbe Wegstrecke zwischen den bereits bestehenden Ortschaften Kruytberth und Rairbecke einerseits und Overn Feyscheid von Bedeutung gewesen sein. Ausschlaggebender dürfte der kleine Grundwasser führende Talzug gewesen sein.

Das vorhandene Quellenmaterial aus den Jahren 1666, 1695 und zuletzt 1736Staatsarchiv Münster, Herzogtum Westfalen, Nr. 431, Verpachtungen und Protokolle über den Gewinn kfl. Güter, Mühlen, Zölle, Zehnten in den Ämtern Bilstein, Waldenburg und Fredeburg, 1682–1713. Nr. 432. belegt zunächst eine reihenförmige Anordnung der Hofstellen in dem Tal der Fahlmicke, eine nach Hömberg für das Sauerland typische frühe Siedlungsform, in der sich die Geländevorgaben widerspiegeln. Der heutige, höher gelegene halbrunde Ortsgrundriss dürfte erst im 18. Jahrhundert entstanden sein. Nicht ganz von der Hand zu weisen ist die Vermutung, dass vor einer dauerhaften Besiedlung in der geschützten Lage eine sommerlich genutzte Hirten- oder Köhlerhütte bestanden haben könnte.

Ersterwähnung Als ein gesichertes Dokument der Ersterwähnung des Fahlenscheids kann ein Eintrag im Inventar des Graf von Spee’schen Archivs in Ahausen aus dem Jahre 1502 gelten.Archivamt Münster. Hs. Graf v. Spee, Ahs.Ahs V I 14.

In dem verbrieften Fall bestätigt der Bilsteiner Amtmann Westvelingh, dass bei Johann, dem Vogt von Elspe, eine Else, die als Hans Teilgens Tochter vom Fahlenscheid bezeichnet wird, mit einer anderen Else, die Kurt Kalves Tochter ist, die Zugehörigkeit gewechselt hat. Damit wird die Elsper Else selbst und alles was von ihr geboren wird, frei sein, und die freie Fahlenscheider Else begibt sich in einem Tauschverfahren in die Eigenbehörigkeit des Vogts von Elspe. Johann Westvellingh beglaubigt dieses mit seinem angehängten Siegel: datura anno domini milesimo quingentesimo secundo, ipse die vinculo sante petri, gegeben 1502, gleicher Tag wie St. Peter in Ketten, am 1. August.

Diese Quelle ist nicht nur bedeutsam als die gesicherte Form der Fahlenscheider Ersterwähnung. Gleichzeitig gibt dieses Dokument inhaltlich Auskunft über unterschiedliche agrarische Rechtsverhältnisse in dem heimischen Raum. Wie schon oben erwähnt, war Fahlenscheid eine Gründung des Hauses Bilstein im 14./15. Jahrhundert. Damit waren in Bezug auf den Rechtsstatus die Prämissen fixiert, die im prinzipiellen für die nächsten drei Jahrhunderte keine Veränderung mehr aufweisen. Die im Geltungsbereich der Edelherren von Bilstein lebenden Bauern besaßen den Status der Freien, sie waren freibilsteinische Bauern, manchmal auch Stuhlfreie genannt. Sie konnten ihr Gut verlassen oder es prinzipiell veräußern oder vererben. Jedoch war der oben erwähnte Fahlenscheider in seinen Veräußerungs- und Vererbungsmöglichkeiten eingeschränkt. Als nicht minder aufschlussreich erweist sich in dem Dokument von 1502 die Verwendung des Begriffs der Zugehörigkeit für die Bauern des benachbarten Vogts von Elspe. In dieser für das späte Mittelalter des 15. und 16. Jahrhunderts typischen agrarischen Rechtsform konnten die leibeigenen Personen den Hof eines junkerlichen Grundherrn nicht verlassen. Kinder von Eigenbehörigen wurden wieder zu Eigenbehörigen. Eine Aufhebung der Zugehörigkeit ist nur im Rahmen eines Freikaufs oder eines amtlich genehmigten Tauschverfahrens möglich: ein Freier oder eine Freie wechselt durch Heirat in den Status eines Eigenbehörigen, wie die oben erwähnte Fahlenscheider Else, deren Nachkommen wieder Abhängige des Vogts von Elspe sind. Bei Verheiratung von Eigenbehörigen untereinander wurde eine Heiratsabgabe, der Bedemund, fällig, und – zynisch genug – im Falle des Todes war er ein sogenanntes Mortuarium zu leisten: für den Mann ein Pferd, für die Frau eine Kuh. Ein halbes Jahrhundert später, im Jahr 1555, ist für den Fahlenscheid die Rede von „Pachtgütern des Hauses Bilstein, die alle 8 Jahre neu gewonnen werden müssen“. Unter dieser Überschrift werden neben weiteren 20 Namen: die beiden Schulten auf dem Farenscheit aufgeführt. Mit der Begrifflichkeit von den Pachtgütern ist der Rechtsstatus der Fahlenscheider genauer definiert. Sie sind freibilsteinische Pächter, die ihr Gut zwar verlassen, es aber nicht verkaufen oder vererben können. Die Bindung an das Gut erfolgt im Rahmen einer nur achtjährigen Befristung mit der Möglichkeit weiterer Verlängerungen, allerdings jeweils nach Ableistung eines förmlichen Wiedergewinnungsverfahrens.

Über die Anzahl der Höfe im Jahr 1502 gibt es keine Informationen. Die Schatzungsregister von 1543 weisen Schatzpflichtige auf zwei Hofstellen auf: Heinrich, der Beckerschen Mann und Thonis Schulte sein Nachpar. Beide werden mit der stattlichen Summe eines ganzen Guldens veranschlagt. 23 Jahre später, im Jahr 1565 weisen die Schatzungsregister die Anwesenheit von drei abgabepflichtigen Namen auf: Mertin uff dem Valenschiedt, Thonniß ibidem und Veltin uff dem Valenschied.