Die Sicherheitsvertrauensperson (SVP) nach österreichischem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ist ein Arbeitnehmer, der eine besondere Funktion in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung in einem Betrieb ausübt.
Es wird von der SVP die Funktion des Arbeitnehmervertreters ausgeübt sowie die Agenden der Information und Unterstützung von Arbeitnehmern in Fällen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dazu gehören regelmäßige Rundgänge durch den Betrieb, um eventuelle Sicherheitsmängel (herumliegende Teile, nicht abgerollte Kabeltrommeln, mangelnde Sicherheitsausrüstung am Personal) aufzuzeigen und für deren Beseitigung zu sorgen.
Bei mehr als 10 Arbeitnehmern sind SVP vorgesehen. Dieser Person muss die Gelegenheit gegeben werden, die fachlichen Kenntnisse in Form einer 24-stündigen Ausbildung zu erwerben.
Anzahl Arbeitnehmer Anzahl SVP von bis 11 50 1 51 100 2101 300 3301 500 4501 700 5701 900 6901 1400 7 … … .
Die Bestellung erfolgt auf 4 Jahre. 8 Wochen bevor diese Frist ausläuft muss der Nachfolger bestellt und der Name dem Arbeitsinspektorat mitgeteilt werden. (PDF; 103 kB)
Die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson erlischt:
wenn der/die Bedienstete die Funktion zurücklegt. wenn die SVP auf eine Dienststelle außerhalb ihres Wirkungsbereiches versetzt wird. das Dienstverhältnis der SVP beendet wird. wenn die SVP mehr als 8 Wochen lang an der Ausübung ihrer Tätigkeit verhindert ist.
Siehe auch Ausbildung Zusatzqualifikation
Weblinks
Österreichische Interessensvertretung (voesi.at). Arbeitsinspektion (arbeitsinspektion.gv.at).
Einzelnachweise
Kategorie:Personenbezeichnung (Arbeitsschutz) Kategorie:Recht (Österreich)