400px|mini|Politische Grenzen in der Arktis (2010) Der politische Status der Arktis, also die völkerrechtliche Frage der Gebietszugehörigkeit, ist bis heute nicht vollständig geklärt. Größere Territorialkonflikte gibt es nicht, jedoch unterschiedliche Standpunkte der Anrainerstaaten des Nordpolarmeeres in maritimen Fragen nach dem Seevölkerrecht, auch wenn mit wenigen Ausnahmen alle Seegrenzen in der Arktis rechtlich in Abkommen geregelt wurden.

Ansprüche Situation im 20. Jahrhundert: Sektortheorie Kanada 1907 schlug der kanadische Senator Pascal Poirier dem Senat vor, formell den Besitz der Landmasse und Inseln zwischen Ost- und Westgrenze bis hin zum Nordpol zu erklären. Bereits 1904 hatte das kanadische Innenministerium eine Karte veröffentlicht, die den 141. und 60. Längengrad bis zum Nordpol hinauf als Grenze zeigte. Der Vorschlag von Poirier, der auch Sektoren für Norwegen, Schweden, Russland und die Vereinigten Staaten vorsah, wurde vom Vertreter der Regierung, Senator Richard Cartwright, abgelehnt und die Debatte vertagt. 1909 erfolgte die formelle Inbesitznahme des gesamten kanadisch-arktischen Archipels zwischen 60°–141° W bis zum Nordpol durch Joseph-Elzéar Bernier, indem er eine Plakette auf Melville Island niederlegte. Nachdem die Sektorentheorie zwischen 1910 und 1924 aufgegeben zu sein schien, erweiterte Kanada 1925 als erster Staat seinen Souveränitätsanspruch in den oben geschilderten Grenzen bis zum Pol.

In den 1950er Jahren, im Kontext des Kalten Krieges, schickte die kanadische Regierung im Rahmen einer Umsiedlung (High Arctic Relocation) Inuit-Familien in den hohen Norden, teilweise um territoriale Ansprüche zu begründen.

Sowjetunion Am 15. April 1926 wurden die Landmasse und die Inseln zwischen 32°4′35″ E und 168°49′30″ W durch einen Beschluss des Präsidiums des Obersten Sowjets als der Sowjetunion zugehörig festgelegt. Dies entspricht einem Dreieck zwischen Murmansk, dem Nordpol und der Tschuktschen-Halbinsel und somit einem Großteil des Nordpolarmeeres. Nach William E. Butler sei jedoch unklar, ob der Beschluss je die Wassermasse des Gebietes im Sinne einer Staatsgrenze umfasst habe.Zitiert nach

Norwegen, Dänemark und die USA Norwegen lehnte die Anwendung der Sektortheorie auf die Arktis rundheraus ab. Dies wurde besonders im Prozess um die Frage der Zugehörigkeit Grönlands vor dem Ständigen Internationalen Gerichtshof 1933 deutlich, aber auch in den Verhandlungen mit der Sowjetunion um die Abgrenzung des Kontinentalschelfs zwischen Spitzbergen und Franz-Josef-Land.

Nach Ansicht von Donat Pharand habe Dänemark gegenüber der Sektorentheorie eine Haltung des Nichtvertrauens und der impliziten Opposition verfolgt. Im Prozess um die Frage der Zugehörigkeit Grönlands stützte sich Dänemark nicht auf die Sektorentheorie und griff diese auch in den Verhandlungen mit Kanada um die Abgrenzung des Kontinentalschelfs in der Lincolnsee nicht auf, obwohl dies für die dänische Seite von Vorteil gewesen wäre.

Die Vereinigten Staaten haben sich in der Arktis nie auf die Sektortheorie gestützt und sich bei verschiedenen Gelegenheiten direkt oder indirekt dagegen ausgesprochen, so beispielsweise 1925 im Rahmen der Byrd-MacMillan-Expedition oder 1952 bei der Einrichtung von Forschungsstationen auf dem Eisberg T-3.

Übergang zum Seerechtsübereinkommen Eine bindende internationale Entscheidung bezüglich des betroffenen Gebiets gab es allerdings bis zum Inkrafttreten des Seerechtsübereinkommens 1994 nicht. Der Nordpol selbst und der größte Teil des Nordpolarmeeres wurden von den meisten Staaten als internationale Gewässer angesehen. Am Ende des 20. Jahrhunderts begann der polare Eisschild aufgrund der globalen Erwärmung immer schneller (und vor allem schneller als erwartet) zu schmelzen. Somit schien die Nutzung des sonst von ewigem Eis bedeckten Meeres für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke immer näher zu rücken. Einige Staaten griffen ihre alten Ansprüche wieder auf oder erarbeiteten neue Vorschläge zur Aufteilung des Polargebietes. Auch die immer konkreter werdenden Hinweise auf eine möglicherweise bevorstehende globale Rohstoffknappheit führten zu einer Intensivierung der Arbeit an entsprechenden Projekten: 2007 berichtete die Zeit, dass bis zu 25 % der globalen Erdöl- und Erdgasvorräte unter dem arktischen Meeresgrund lagern könnten. Ebenso rechne man mit Zinn-, Mangan-, Gold-, Nickel-, Blei-, Platin- und Rohdiamantenvorkommen. Von wirtschaftlicher Bedeutung sind auch die Fischvorkommen der Arktis.

Ansprüche nach dem Seerechtsübereinkommen im 21. Jahrhundert Nach dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen von 1982, welches 1994 in Kraft trat, haben Staaten mit ozeanischer Küste das Recht, Ressourcen der Wassersäule und des darunterliegenden Festlandsockels bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen (~370 km) von der Basis-Küstenlinie auszubeuten. Dieser sich an die Hoheitsgewässer anschließende Bereich wird nach dem SRÜ als ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) bezeichnet. Das bedeutet, dass im Rahmen des Abkommens die sechs Anrainerstaaten, Norwegen, Island, Dänemark, Russland, die USA sowie Kanada, begrenzte souveräne Rechte in Teilen des Nordpolarmeeres ausüben dürfen.

Der Nordpol und das ihn umgebende Gebiet sind aber so weit vom Festland entfernt, dass sie nach derzeitiger Rechtslage als Hohe See nicht Hoheitsgebiet eines Staates sein können. Allerdings hat jeder Staat die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren nach Ratifizierung des SRÜ bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (CLCS) auf Grundlage wissenschaftlicher und technischer Daten einen über die 200-Seemeilen-Begrenzung der AWZ reichenden, ausgedehnten Festlandsockel nachzuweisen.

Aufgrund dieser Regelung beantragten bisher Russland (2001), Norwegen (2006), Kanada (2013) und Dänemark (2014) eine solche Ausweitung ihres Gebietes. Eine Gesamtübersicht der diversen Ansprüche hat das Centre for Borders Research der Universität Durham erstellt. Ansprüche auf einen ausgedehnte Festlandsockel geben den Antrag stellenden Staaten das Recht, den Meeresboden und die Rohstoffquellen unterhalb des Bodens auszubeuten, beziehen sich jedoch nicht auf die darüber befindlichen Gewässer („Wassersäule“) und den darüber befindlichen Luftraum.

Russland Russland hat das SRÜ am 12. März 1997 ratifiziert und konnte somit bis 2007 Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel erheben. Am 20. Dezember 2001 beantragte Russland offiziell bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels die Festlegung neuer Außengrenzen für den russischen Kontinentalschelf jenseits der 200 Seemeilen weiten AWZ. Das hierdurch von Russland beanspruchte Gebiet mit einer Fläche von etwa 1,2 Millionen Quadratkilometern umfasst einen großen Teil der Arktis, inklusive des Nordpols.Karte der von Russland vorgeschlagenen Erweiterung des Kontinentalschelfs. Die Grenze der ausschließlichen Wirtschaftszone ist rot markiert, darüber hinausgehendes Gebiet ist schwarz schraffiert, abgerufen am 1. März 2020 (englisch).

Der Antrag wurde unter anderem damit begründet, dass sowohl der Lomonossow- als auch der Mendelejew-Rücken unterseeische Fortsetzungen der eurasischen Landmasse seien. Der Antrag wurde von der Kommission zurückgewiesen; die technischen und fachlichen Gründe hierfür blieben auf Wunsch Russlands vertraulich. In den Jahren 2007 und 2008 wurden Forschungen als Teil des russischen Beitrags zum 4. Internationalen Polarjahr durchgeführt. Durch die Arktika 2007 genannte Expedition wurde die Struktur und Entstehung der Erdkruste in der Arktis nahe Eurasiens, unter anderem durch Forschung am Mendelejew-, am Lomonossow- und am Alpha-Rücken, untersucht. Die Gruppe von 50 russischen Wissenschaftlern kam dabei nach der Expedition zu dem Ergebnis, dass zumindest der Lomonossow-Rücken mit russischem Territorium verbunden sei, was jedoch von anderen Wissenschaftlern in Zweifel gezogen wurde. Unter dem Meeresboden der fraglichen Gebiete könnten nach Angaben der russischen Wissenschaftler bis zu zehn Milliarden Tonnen Öl und Gas lagern.

Anfang August 2007 tauchten zwei russische U-Boote vom Typ Mir in eine Tiefe von 4261 Metern unter dem Meeresspiegel und setzten am geografischen Nordpol eine russische Flagge in den Erdboden. Während die kanadische Regierung scharfe Kritik übte, sah die dänische Regierung dies nur als „bedeutungslosen Gag für die Medien“. Der Sprecher des dänischen Außenministeriums, Peter Taksøe-Jensen, sagte: „Das nehmen wir sehr gelassen und mit Humor. Für die juristische Durchsetzung völkerrechtlicher Ansprüche hat das nicht die geringste Bedeutung.“ Am 3. Mai 2007 hielt Präsident Putin eine Rede auf dem nuklearen Eisbrecher 50 Let Pobedy, in der er zu größeren Bestrebungen drängte, um die „strategischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und Schutzinteressen“ Russlands im arktischen Raum zu schützen.ITAR-TASS (English) 0602 GMT 3. Mai 2009

Im August 2015 reichte Russland auf Grundlage der zwischenzeitlichen Forschungen einen aktualisierten Antrag bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels ein. In diesem wurden über den Nordpol hinausreichende Abschnitte des Lomonossow-Rückens und der Gakkelrücken als unterseeische Fortsetzung der eurasischen Landmasse eingeschlossen.

Im März 2021 reichte Russland zwei Ergänzungen zum aktualisierten Antrag von 2015 bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels ein. Diese Ergänzungen umfassen weitere Teile des Gakkelrückens und des Nansen- und Amundsen-Beckens sowie weit über den Nordpol hinausreichende Abschnitte des Lomonossow-, Alpha- und Medelejew-Rückens und der Amundsen-, Makarow- und Kanada-Becken.

Eine aktuelle Übersichtskarte (Stand: 2021) über die russischen Ansprüche stellt das Centre for Borders Research der Universität Durham zur Verfügung.

Kanada 400px|mini|Die Nordwestpassage im Norden Amerikas Kanada hat das SRÜ am 7. November 2003 ratifiziert und konnte somit bis 2013 Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel erheben. Am 6. Dezember 2013 reichte Kanada zunächst Ansprüche auf einen erweiterten Festlandsockel beginnend südlich von Nova Scotia über die Neufundlandbank bis zur Labradorsee ein. Diese wurden 2019 um umfassende Ansprüche im Nordpolarmeer, unter anderem über einen großen Teil des Lomonossow-Rückens, ergänzt.

Dänemark Dänemark hat das SRÜ am 16. November 2004 ratifiziert und konnte somit bis 2014 Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel erheben. Am 15. Dezember 2014 erhob Dänemark formell Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel nördlich der Insel Grönland, die sich dänischen Angaben zufolge im Lomonossow-Rücken bis über den Nordpol hinaus weiter fortsetze. Die dänischen Forschungen zur Stützung dieses Anspruchs begannen im Frühjahr 2006 mit der Expedition LORITA-1. Sie wurden im Rahmen des 4. Internationalen Polarjahres 2007/2008 mit der Expedition LOMROG an Bord des schwedischen Eisbrechers Oden und mit Unterstützung des russischen Atom-Eisbrechers 50 Let Pobedy fortgesetzt. Weitere Expeditionen folgten 2009 mit LOMROG II und 2012 mit LOMROG III. Die meisten Expeditionen wurden in Kooperation mit Schweden und Kanada durchgeführt.

Norwegen Norwegen hat das SRÜ am 24. Juni 1996 ratifiziert und konnte somit bis 2006 Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel erheben. Am 27. November 2006 reichte Norwegen einen Antrag bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels ein, der in drei Gebieten Abweichungen von der 200-Seemeilen-Begrenzung vorsah: beim sogenannten „Loophole“ in der Barentssee, beim westlichen Nansen-Becken nördlich von Spitzbergen im Nordpolarmeer sowie beim sogenannten „Banana Hole“ im Europäischen Nordmeer. Am 15. September 2010 einigte sich Norwegen mit Russland über den strittigen Abschnitt der Barentssee („Loophole“).

Ansprüche außerhalb des Seerechtsübereinkommens Vereinigte Staaten von Amerika