mini|Kriminaldienstmarke Die Kriminalpolizei (kurz: Kripo oder KriPo) ist als staatliches Instrument der spezialisierte Teil der Polizei, der für die Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten wie Diebstahl, Betrug, Gewaltverbrechen oder Cyberkriminalität zuständig ist, oft in Zivilkleidung und in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Schutzpolizei. Die Zuständigkeiten der Kriminalpolizei sind nicht bundesweit gleich, sondern je nach Land unterschiedlich. Als Teil der Exekutive drücken sich Hoheitsgewalt und Sonderrecht in Form der Beamten aus. Dies ist verfassungsmäßig in Artikel 73 und Artikel 87 des Grundgesetzes festgesetzt. Ferner sind die Befugnisse der Polizei in den länderverschiedenen Polizeigesetzen geregelt. Der parlamentarische Rat Deutschland definiert die Ziele der Kriminalpolizei als „Verhüten, Aufdecken und Verfolgen wichtiger Straftaten“.

Die Sonderstellung des Kriminalbeamten als eigenständiger Berufszweig leitet sich aus der tragenden Rolle bei der Kriminalitätsbekämpfung, der spezialisierten Ausbildung und der besonderen Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit ab. Die fundierte Ausbildung in Kriminologie, Kriminalistik und Recht schafft, zusammen mit der Schlüsselrolle in der Strafverfolgung, ein klares und unverwechselbares Profil für den Dienst in der Kriminalpolizei.

Aufgaben Die Kriminalpolizei ist ebenso wie die Schutzpolizei mit der Verfolgung und Verhütung von Straftaten beauftragt. Während die Schutzpolizei in einer akuten Einsatzlage sofort ausrückt, übernehmen Beamte der Kriminalpolizei in der Regel die weiteren Ermittlungen, wie beispielsweise die Vorgangssachbearbeitung (Aktenführung, Anhörungen, Vernehmungen etc.), die Spurensuche und Spurensicherung am Tatort sowie die Durchführung operativer Maßnahmen (Durchsuchungen, Telekommunikationsüberwachung, Verhaftung etc.).

Die Kripo ist in den meisten Fällen für die Ermittlungsarbeit von Straftaten und nicht ausschließlich für Verbrechen oder Schwerstkriminalität zuständig. Einfach gelagerte Fälle werden jedoch häufig von Bereichen der Schutzpolizei übernommen, was von der internen Regelung der jeweiligen Polizeibehörde abhängig ist. Die Aufgaben der kriminalpolizeilichen Dienststellen umfassen Ermittlungen zur Verfolgung und Aufklärung von Verbrechen, durch Vernehmungen, analoge und digitale Beweissicherung durch Sichern und Auswerten von Spuren am Tatort und digital bei Mobiltelefonen und Computern sowie die Vorbereitung von Fahndungen, mit Spezialisierung in Bereichen wie Wirtschaftskriminalität oder Sexualdelikte. Das Ziel ist eine Täterermittlung, die Identifizierung und Überführung von Straftätern. Vielfach ist eine Spezialisierung erforderlich, wie bei der Arbeit in Bereichen wie Cybercrime, Wirtschaftskriminalität oder dem Einsatz von Überwachungstechnik und Analyse digitaler Spuren.

Zuständigkeits- und Deliktsbereiche Der Kriminalpolizei obliegt die Bekämpfung der schweren Kriminalität, damit alle Verbrechenstatbestände, einschließlich Verbrechensverabredungen. Des Weiteren obliegt ihr die Bekämpfung der mittleren Kriminalität in den Fällen, zu deren Bearbeitung umfangreiche Ermittlungen oder spezielle Kenntnisse, Methoden, Mittel oder Erfahrungen erforderlich sind bzw. in Fällen von besonderer Bedeutung. Die Organisationsformen der Kriminalpolizeien sind in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich geregelt, da die konkrete Struktur und Aufgabenverteilung den einzelnen Ländern obliegt. Das kann innerhalb der Behörden zu unterschiedlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen der Kriminalpolizei führen. Einige Deliktsbereiche können aber lauten:

Kapitaldelikte (u. a. Tötungs- und Raubdelikte) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (u. a. Missbrauch von Kindern, Vergewaltigungen, Kinder- und Jugendpornografie) Bearbeitung von Vermisstenfällen, nichtnatürlichen Todesfällen und die Identifizierung unbekannter Toter Branddelikte Organisierte Kriminalität Rauschgiftkriminalität Eigentumsdelikte: Diebstahl und Unterschlagung, sofern auf Grund des Tatobjektes, der Taterzeugnisse, der Arbeitsweise erkennbar ist, dass langwierige Ermittlungen mit besonderen Ermittlungs- und Beweisführungsmethoden notwendig sind, wie Geldautomatensprengungen, Gewerbsmäßige Hehlerei und Bandenhehlerei Wirtschaftskriminalität (Betrug, Computerkriminalität, Korruption, Falschgeldkriminalität) Politisch motivierte Kriminalität

Weitere Aufgaben und Organisationsbereiche können lauten: Kriminaldauerdienst, Fahndung, Erkennungsdienst/Spurensicherung, Computer-Forensik, Zeugenschutz, Vermögensabschöpfung und VP-Führung.

Die Angehörigen des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter und der örtlichen Kriminalpolizeidienststellen versehen ihren Dienst meist in Zivilkleidung. Sie sind Polizeivollzugsbeamte und weisen sich mit der Kriminaldienstmarke und mit dem Dienstausweis aus.

Eine Berufsvertretung, die speziell für Kriminalbeamte gegründet wurde, ist der Bund Deutscher Kriminalbeamter.

Ausbildung In den Ländern Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg und Berlin ist der Direkteinstieg bei der Kriminalpolizei möglich. Beim Bundeskriminalamt (BKA) werden die Beamten im Vorbereitungsdienst ausschließlich zu Kriminalkommissaren ausgebildet und im ermittelnden Bereich eingesetzt.

Im März 2023 teilte der Innenminister Michael Ebling mit, dass Veränderungen des Polizei-Studiums in Rheinland-Pfalz geplant sind und zukünftig direkt für die Kriminalpolizei ausgebildet werden soll. In Niedersachsen erfolgen Einstellungen ausschließlich in die Schutzpolizei; eine Spezialisierung auf den Schwerpunkt „Ermittlungen“ ist zwar während des Studiums möglich, ein Laufbahnwechsel zur Kriminalpolizei aber erst nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes. Die Polizeiakademie Niedersachsen startete im April 2020 ein Pilotprojekt, um auf den Personalmangel in den Ermittlungsbereichen zu reagieren. Studierende werden dabei im letzten Studienjahr intensiv auf polizeipraktische Ermittlungsarbeit vorbereitet. Dadurch entsteht jedoch kein Anspruch auf den direkten Einstieg in den ermittelnden Bereich. Auch beispielsweise in Bremen, Thüringen und Bayern existiert kein Anspruch auf einen Direkteinstieg bei der Kriminalpolizei.

Geschichte Anfänge Für Ermittlungsverfahren waren ursprünglich die Gerichte zuständig (s. Inquisitionsverfahren), wobei vor allem beeidete Zeugenaussagen und Geständnisse als Beweise galten (vgl. Reinigungseid, Urgicht). Durch die Zunahme der Kriminalität in den wachsenden Großstädten wurde zur Entlastung der Gerichte eigene Strafverfolgungsbehörden notwendig. Die ersten Anfänge der Kriminalpolizei sind in Berlin zu finden. Im Jahre 1799 wurden zur Aufsicht über die Strafgerichtsbarkeit eine Immediats-Criminalkommission beim Kammergericht gebildet, der ein Criminal-Inspector, drei Criminal-Commissarien und zwei Criminal-Sekretairen unterstanden, die alle zur Aufklärung von Verbrechen und Vergehen erforderlichen Ermittlungen und Vernehmungen durchführen durften. Zur Wahrnehmung der Aufgaben war ihnen in Ausnahmefällen gestattet, auch ohne Uniform tätig zu werden. Faktisch waren sie die ersten Kriminalbeamten in Deutschland. Die Kommission wurde 1804 aufgelöst und die Beamten der neuen Criminal-Deputation des Stadtgerichts unter Direktor Diederich Friedrich Carl von Schlechtendal zugeordnet. Mit der Ernennung Schlechtendals zum Polizeipräsidenten 1811 wurden die sechs Beamten vom Polizeipräsidium Berlin übernommen.

mini|Brustanhänger der Kriminalpolizei Berlin und Hamburg für die Sonderkommission Dagobert Deklaratorisch wurde die Ermittlungskompetenz der Polizei in Kriminalitätsfällen durch das Berliner Polizeireglement vom 1. April 1811 festgelegt. Die Polizeibehörde durfte in eigener Verantwortung Straftaten aufklären und die Fälle ohne sofortige Hinzuziehung der Gerichte bearbeiten. Im Jahre 1820 wurde in Berlin die Berufsbezeichnung Kriminalkommissar eingeführt, die organisatorische Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei erfolgte jedoch erst 1872. Dies war die Geburtsstunde einer selbstständigen kriminalpolizeilichen Organisation in Preußen, was später in anderen Teilen Deutschlands übernommen wurde. Der Beruf des Kriminalkommissars war begehrt, er bekam das Gehalt eines Amtsrichters, Freifahrt in der Straßenbahn und Freiplatz im Theater. Schon in den Anfängen sind verdeckte Einsätze als Bettler, Briefträger, Dienstmann oder Droschkenkutscher oder zur Frau verkleidet belegt. Nach 1876 wurden mit der Entwicklung der Fotografie Verbrecheralben angelegt, 1903 wurde das Fingerabdruckverfahren eingeführt. Zum Kriegsbeginn 1914 wurde wegen starken Anstiegs von Straftaten ein Kriminaldauerdienst eingerichtet, bereits seit 1902 bestand ein „Mordbereitschaftsdienst“.

Neben Berlin wurde in Bremen (1853) und Hamburg (1875) die Polizei reformiert. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts verfügten alle großen deutschen Städte über eine Kriminalpolizei. Nachdem sich in der Polizei diese Spezialisierung durchgesetzt hatte, war eine Aufteilung in Kriminalitätsfelder nicht weit: 1855 wurde in Berlin anlässlich des Mordfalls Dickerhoff die erste Mordkommission aufgerufen. Im Jahre 1886 wurde in Berlin der Erkennungsdienst gegründet.

Schon früh erkannte man den Bedarf für überregionale Zusammenarbeit. Folglich wurde 1897 anlässlich einer Polizeikonferenz in Berlin die Schaffung einer Zentralstelle gefordert, um eine bessere Zusammenarbeit der Länder und freien Städte zu gewährleisten.

Weimarer Republik 1925 wurde als Zentralstelle das Preußische Landeskriminalpolizeiamt gegründet, aus dem 1937 das Reichskriminalpolizeiamt hervorging. In den übrigen Ländern entstanden ebenfalls Zentralstellen.

Die in den 1920er Jahren aufkommende Weibliche Kriminalpolizei war vorrangig für minderjährige Straftäter, Opfer und Zeugen zuständig und bestand bis in die 1970er Jahre.

In Wien wurde am 7. September 1923 die Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission (IKPK), der Vorläufer der heutigen Interpol, gegründet. Ihr Ziel war der verbesserte Nachrichtenaustausch und die Modernisierung der Verbrechensbekämpfung. Zu diesem Zweck wurde eine zentrale Fingerabdruckkartei eingeführt und der internationale Haftbefehl geschaffen.

Wie kaum ein Zweig der inneren Verwaltung war die Kripo in der Weimarer Republik einer rasanten Modernisierungstendenz unterworfen. Dieser Modernisierungs- und Professionialisierungsdruck von Politik und Öffentlichkeit wurde sicherlich auch von spektakulären Verbrechen ausgelöst, wie etwa von Sexual-, Kinder- oder Serienmördern, kriminellen „Ringverein­en“ oder berüchtigten Einbrecherbanden, deren Fälle sowohl die Leserschaft der neuen Massenmedien als auch die Politik auf den Plan riefen, eine Modernisierung der Kriminalpolizei vehement einzufordern. Die Brüder und Geldschrankknacker Franz und Erich Sass (Berlin) oder die Serienmörder Fritz Haarmann (Hannover) und Peter Kürten (Düsseldorf) gehören hierbei zu den bekanntesten Beispielen dafür, wie Verbrechen durch den öffentlichen Diskurs wahrgenommen und kontrovers diskutiert wurden. Dementsprechend wurden alleine in den 1920er Jahren folgende Arbeitsweisen grundlegend reformiert oder ganz neu eingeführt: die Daktyloskopie, eine professionelle Analyse von Brandstellen, die Kommunikation durch Telefone und Fernschreiben, der effiziente Einsatz von Karteisystemen, Erkennungsdienst und Spurensicherung, Prophylaxe und Aufklärung, die Schaffung einer weiblichen Kriminalpolizei und nicht zuletzt ein allgemeiner Imagewechsel zum „Freund und Helfer“.

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