Die Kirchenreform des 11. Jahrhunderts kann als das Ergebnis eines Anfang des 11. Jahrhunderts beginnenden Prozesses verstanden werden, bei dem innerhalb der Westkirche vermehrt über die Stellung von Laien und Klerikern zueinander sowie über die Stellung des Papstes in der christlichen Kirche gestritten wurde.Vgl. Jean-Marie Mayeur: Die Geschichte des Christentums. 4. Bischöfe, Mönche und Kaiser. Freiburg 1994, S. 870 f.

Die Kirchenreform schloss im Grunde direkt an die Cluniazensische Klosterreform an, mit der sie sich teilweise auch in ihren Belangen überlagerte.Vgl. Jan Dhont: Weltbild Weltgeschichte. Das frühe Mittelalter. Augsburg 2000, S. 235 f. Insgesamt ging sie nur sehr schleppend vonstatten und hatte zudem viele, teils erhebliche Rückschläge gegenüber ihren Gegnern, besonders gegenüber dem Kaisertum, zu verkraften.Vgl. Jacques Le Goff: Weltbild Weltgeschichte. Das Hochmittelalter. Augsburg 2000, S. 91–94. Sie verlor daher im Laufe der Zeit immer mehr ihren Rückhalt im Volk, der zumindest zu Beginn der Reform ganz erheblich gewesen war.Vgl. Dhont, 2000, S. 245. Der Frust des Volkes mündete letztendlich in dem Erstarken und Entstehen häretischer Gruppen in ganz Europa ab dem Ende des 11. Jahrhunderts. Zu nennen sind hier insbesondere die Albigenser, aber es entstanden auch zahlreiche kleine häretische Bewegungen, die sich häufig um eine charismatische Führungspersönlichkeit sammelten, wie die Häresie von Antwerpen, die Häresie des Mönchs Heinrich aus der Provence oder die Häresie des Petrus von Bruys.Vgl. Le Goff, 2000, S. 182 f.

Gemäß Le Goff war das primäre Ziel der Reform gewissermaßen, „die kirchliche Ordnung zu einer unabhängigen Ordnung zu machen, […] den weltlichen Herren die Ernennung der Bischöfe, Äbte und Pfarrer zu entreißen und die Laieninvestitur auf die Gewährung der weltlichen Dinge zu beschränken“.Le Goff, 2000, S. 89. Um dies zu erreichen, sollten einige schwere Missstände innerhalb der Kirche, wie die Verweltlichung des Klerus, der Ämterkauf und der Nikolaitismus, beseitigt sowie die Stellung des Papstes gestärkt werden.

Da Papst Gregor VII. († 1085) zum herausragenden Vertreter dieser Reformbewegung wurde, werden diese Reformbemühungen gelegentlich auch als Gregorianische Reformen bezeichnet. Manche Historiker halten Reform des 11. Jahrhunderts für eine bessere Bezeichnung, da die historischen Zeugnisse eine namensgebende Rolle von Papst Gregor VII. ihrer Ansicht nach nicht stützen.Vgl. F. Donald Loagan: Geschichte der Kirche im Mittelalter. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2005, S. 118. Andere Historiker, darunter insbesondere Charles Dereine, sehen auch den Begriff Kirchenreform kritisch und weisen darauf hin, dass man eher von einer „Restauration“ der KircheVgl. Dhont, 2000, S. 239. sprechen muss, deren Ziel es war, die Kirche nach den Verheerungen der zahllosen Fremdvölker im 10. Jahrhundert wiederherzustellen.Vgl. Dhont, 2000, S. 240.

Inhalte der Kirchenreform Rückkehr zur frühchristlichen Armut Die Forderung nach einer Rückkehr zur urchristlichen Armut stammt zum Teil noch aus der Cluniazensischen Reform,Vgl. Dhont, 2000, S. 243. wurde aber zu Beginn des 11. Jahrhunderts noch einmal bestärkt und ausgeweitet. Die Forderung betraf zunächst vor allem die Mönche, von denen eine „Rückkehr zum Leben der Evangelien“Vgl. Le Goff, 2000, S. 146. gefordert wurde, da sich manche von ihnen, die in begüterten Klöstern lebten, zu Beginn des 11. Jahrhunderts geradezu wie adlige Lehnsherren gaben,Vgl. Le Goff, 2000, S. 147, 150. aber auch von anderen Angehörigen des Klerus wurde vermehrt eine Zurücknahme eingefordert.Vgl. Le Goff, 2000, S. 92, 146. Diese Forderungen erwiesen sich jedoch nicht als sonderlich erfolgreich.

Zölibat vs. Konkubinat und Priesterehe Die Ehe und das Konkubinat für Priester wurden bereits in konstantinischer Zeit abgelehnt. Schon der III. Kanon des ersten Konzils von Nizäa untersagte Bischöfen, Priestern und auch Diakonen das Zusammenleben mit einer nicht „über jedweden Verdacht erhabenen“ Frau. Grundlage dieser Bestimmung waren die Lebensweise Jesu Christi sowie verschiedene Schriftstellen im Neuen Testament ( und , ). Im Osten wurde diese Bestimmung durch die trullanische Synode später wieder relativiert,Vgl. Hage, 1993, S. 156. wohingegen sie im Westen aus Gewohnheitsrecht mit der Zeit ihre Bedeutung einbüßte. Man beschränkte sich ab dem Mittelalter darauf, Zweit- und Drittehen sowie nicht standesgemäße Ehen zu ahnden. Die Folge davon war, dass zu Beginn des 11. Jahrhunderts fast alle Pfarrer im Westen verheiratet waren oder im Konkubinat lebten.Vgl. Dhont, 2000, S. 235.

Ab dem 10. Jahrhundert wurden im Westen, im Zuge der Cluniazensischen Reform, zunehmend Stimmen nach einer „Erneuerung“ des Zölibats laut.Vgl. Hage, 1993, S. 123. Ein systematisches Vorgehen gegen den Missstand des „Nikolaitismus“ – ein Begriff, der die Priesterehe im selben Maße einschloss wie das Konkubinat – wurde dann erst 1022 auf dem Konzil von Pavia beschlossen.Vgl. Mayeur, 1994, S. 871. Noch einige Jahre zuvor war die Priesterehe von hochrangigen Kirchenmännern verteidigt worden. Auf dem Konzil wurde das Zölibatsgebot als bindend festgelegt und zudem veranlasst, dass die Kinder der Kleriker als Kirchenhörige anzusehen seien. Der primäre Grund für die Bekämpfung des Nikolaitismus war weniger die Verbindung zwischen einem Priester und einer Frau selbst, als die Tatsache, dass es im Laufe des Mittelalters immer mehr üblich geworden war, Pfarrkirchen und sogar Bistumssitze als ein erbliches Gut zu begreifen.Vgl. Mayeur, 1994, S. 869. Die Bestimmungen wurden 1031 auf der Synode von Bourges noch einmal bekräftigt.

Einen weiteren Vorschub erhielt die Forderung des zölibatären Lebenswandels in der Auseinandersetzung mit der Ostkirche. In der Bannschrift gegen Michael I. Kerularios und die anderen griechischen Kirchenführer wurden unter anderem die Gestattung der Priesterehe verurteilt und zum essentiellen Bestandteil der christlichen Lehre stilisiert,Vgl. Bayer, 2002, S. 96 f. was sich als wenig diplomatisch erweisen sollte.Vgl. Bayer, 2002, S. 98. Zuvor hatten sich hohe Vertreter der Ostkirche ihrerseits bereits über vermeintliche „lateinische Irrtümer“, wie die Bartlosigkeit der lateinischen Priester und das Verbot der Priesterehe, empört.Vgl. Bayer, 2002, S. 95. 1059 wurde von der Lateransynode das Verbot ausgesprochen, bei einem Priester, der offensichtlich in einer eheähnlichen Verbindung lebte, die Heilige Messe zu hören. Papst Leo IX. verbot darüber hinaus den Gläubigen die Gemeinschaft mit nikolaitischen Priestern und erklärte alle Konkubinen der Priester als Unfreie im Besitz des Laterans. Gregor VII. ordnete an, dass „das Volk ihre Amtshandlungen [d. h. der Kleriker, die die Dekrete gegen die Klerikerehe nicht einhielten] auf keine Weise akzeptieren soll“.Uta-Renate Blumenthal: Gregor VII. Papst zwischen Canossa und Kirchenreform. Darmstadt 2001, S. 165 f. Die Synode von Melfi entzog 1089 unter Urban II. den verheirateten Subdiakonen das Amt und sprach „bei Unverbesserlichkeit […] ihre Frau dem Landesherrn als Sklavin“Roland Fröhlich: Grundkurs der Kirchengeschichte. Freiburg 1980, S. 85. zu.

Waren bis dahin die Grundlagen für die Bekämpfung des nichtzölibatären Lebens von Priestern gelegt, so begannen erst Papst Alexander II. und seine Nachfolger, vor allem Gregor VII., mit der energischen Durchführung der Bestimmungen, allerdings ohne durchschlagenden Erfolg.

Simonie Ebenso wie der Zölibat sollte das Verbot der Simonie die Qualität der Sakramente für die Gläubigen sicherstellen. Schon Gregor I. verurteilte Simonie als Häresie. Er erklärte darüber hinaus, dass Simonie bereits dann vorliege, wenn es durch Gefälligkeiten oder Schmeichelei zur Übertragung des geistlichen Amtes gekommen sei. Um 1012 befasste sich die Koblenzer Bischofsversammlung mit der Bedeutung der Lebensführung des Klerikers für die Qualität der von ihm vollzogenen Heiligen Messe. 1014 befasste sich die Doppelsynode unter Papst Benedikt VIII. erstmals mit der Regelung der Bischofsweihe. Allerdings galt die Simonie zunächst nur als Problem der Niederkirchen. Die Verleihung eines Bischofsamtes durch den König betrachtete man nicht als Ämterkauf. Das führte etwa dazu, dass Konrad II. auf der Synode in Tribur 1036 simonistische Praktiken verbot, auf der anderen Seite aber bedenkenlos die Besetzung von Bistümern und Abteien von Gegenleistungen abhängig machte und von den Hochkirchen das „Servitium regis“ einforderte.

Die zunehmende Beschäftigung mit dem Problem der Simonie führte schließlich zur Frage, wie die Weihen, die von einem simonistischen Priester gespendet wurden, zu bewerten seien. Die radikaleren Kräfte der Reformer gingen davon aus, dass solche Sakramente nichtig seien. Der gemäßigte Flügel sah die Wirksamkeit der Sakramente nicht tangiert, weil nicht der jeweilige Priester, sondern der Heilige Geist selbst das Sakrament im eigentlichen Sinn spende. Schließlich legte eine von Papst Klemens II. und Heinrich III. einberufene Generalsynode 1047 fest, dass Kleriker, die von einem Simonisten geweiht worden waren, nach einer vierzigtägigen Buße weiterhin im Amt bleiben konnten. Allerdings konnte sich diese Ansicht nicht durchsetzen. Erst das Decretum contra Simoniacos von 1059 brachte eine endgültige Lösung, die allerdings weitgehend mit den Bestimmungen von 1047 übereinstimmte.

Bis zu diesem Zeitpunkt waren die simonistische Weihen Thema einer Vielzahl von Abhandlungen. In diese Reihe fallen der Liber Gratissimus von Petrus Damiani und die Libri tres adversus Simoniacos von Humbert von Silva Candida. Petrus Damiani war ein Vertreter der gemäßigten Partei. Er ging in seinen Schriften davon aus, dass das Amt eines Klerikers für die Qualität der Sakramente ausschlaggebend sei, nicht dessen Lebenswandel. Seine Thesen stützte er unter anderem auf die Schriften Augustinus, der in der Auseinandersetzung mit der donatistischen Kirche eben jene Ansicht über den Wert der Sakramente vertreten hatte.

Humbert von Silva Candida vertrat dagegen die Ansicht, der Heilige Geist wende seine Gnade nur Katholiken in vollem Umfang zu. Da Simonisten als Häretiker galten und nach seiner Meinung Häretiker keine Katholiken seien, wären sie also nicht in der Lage, gültige Sakramente zu spenden. Humbert ging noch einen Schritt weiter; ihm erscheinen Simonisten schlimmer als Häretiker und er verglich sie mit dem apokalyptischen Tier.

Wie bei der allgemeinen Einführung des Zölibats begann die Bekämpfung der Simonie im größeren Umfang erst während des Pontifikats Alexanders II.

Investiturstreit Der Investiturstreit war mit der Bekämpfung der Simonie eng verknüpft. Dabei ging es um die Frage der Laieninvestitur, das heißt, der Ernennung von Bischöfen durch Könige und Kaiser, die im Frankenreich, unter den Ottonen und auch bei den englischen und französischen Königen bis ins 11. Jahrhundert üblich gewesen war.

Im Rahmen der Kirchenreform kam es zu Konkordaten mit Frankreich, England (1107) und dem Heiligen Römischen Reich im Wormser Konkordat 1122.

Stellung des Papstes