350px|mini|Bände der Amtlichen Sammlung der Leitentscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE), hier die Bände 121 und 122 (Jahre 1995 bzw. 1996). Die Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts (abgekürzt BGE; ; ) ist die amtliche Sammlung von Entscheiden des Schweizerischen Bundesgerichts ( f. BGG). Entscheide in dieser Sammlung heissen auch «(amtlich) publizierte Entscheide», was heute insofern überholt ist, als alle Entscheide online verfügbar sind. Jedoch werden die publizierten Entscheide in Heftform gedruckt und jährlich in gebundener Form herausgegeben.
Gliederung Von Band 1 (1875) bis Band 22 (1896) erschien jährlich ein Band; es gab keine Teilbände.
Von Band 23 (1897) bis Band 39 (1913) gab es jährlich zwei Teilbände ohne sachliche Benennungen. In Band 23 ist die Seitenzählung durchlaufend; ab Band 24 hat der zweite Teil eine eigene Seitenzählung.
Von Band 40 bis 67 (1914–1941) gab es drei Teilbände, von Band 68 bis 95 (1942–1969) vier Teilbände und von Band 96 bis 120 (1970–1994) fünf Teilbände mit der folgenden sachlichen Unterteilung: I Staats- und Verwaltungsrecht II Zivilrecht III Schuldbetreibungs- und Konkursrecht IV Strafrechtspflege (später: Strafrecht und Strafvollzug) V Sozialversicherungsrecht (Fortsetzung von: Entscheidungen des Eidgenössischen Versicherungsgerichts – EVGE, 1926–1969) Die deutschen Entscheidungstexte wurden ab Band 40 nicht mehr in Fraktur, sondern in Antiqua gesetzt.
Von Band 98 (1972) bis Band 120 (1994) wurde der erste Teilband aufgeteilt in Ia Staatsrecht Ib Verwaltungsrecht.
Seit Band 121 (1995) besteht folgende Einteilung: I Verfassungsrecht II Verwaltungsrecht III Privatrecht IV Strafrecht und Strafvollzug V Sozialversicherungsrecht.
Zitierung Beispiel:Zitierregeln, Rz. 207 (deutsch, französisch, italienisch)
Die von «E.» («Erwägung») gefolgten Ziffern («3.1») stehen für die entsprechende Stelle in der Gliederung des Entscheides und die auf «S.» folgende Zahl für die Seite, auf der sich die konkrete Aussage befindet.
Nicht amtlich publizierte Urteile werden mit der Dossiernummer (etwa: 5A_153/2009) und ggf. der Fundstelle in einer Zeitschrift zitiert.
Präjudizwirkung Inwiefern ein «publiziertes» gegenüber einem «nicht publizierten» Urteil erhöhte «Präjudizwirkung» hat, ist umstritten, genauso wie die Bindung schweizerischer Gerichte an Präjudizen (auch an ihre eigenen) überhaupt. In einem Urteil von 2008 stellte das Bundesgericht fest, dass grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung ein Anwalt einen neuen BGE kennen müsse. Von ihm könne indes nicht verlangt werden, dass ihm über das Internet zugängliche, «nicht publizierte» Bundesgerichtsentscheide bekannt seien.BGE 134 III 534 E. 3.2
Weblinks Rechtsprechung, enthält alle in der Amtlichen Sammlung publizierten Entscheide ab Band 80 (1954), einen grossen Teil der nicht publizierten Entscheide seit 2000 und alle Entscheide seit 2007. Sammlung aller Entscheide der Bände 1–79 in der Amtlichen Sammlung (Universität Bern)
Einzelnachweise
Kategorie:Entscheidungssammlung Kategorie:Bundesgericht (Schweiz)