Die Studienstiftung des deutschen Volkes e. V. ist das älteste, größte und renommierteste Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland und vergibt Stipendien an besonders begabte Studenten und Doktoranden. Sie ist das einzige Werk, bei welchem die Auswahl und Förderung unabhängig von politischen, konfessionellen und weltanschaulichen Vorgaben erfolgen.

Ihre Satzung definiert ihren Zweck als „Förderung der Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen (…).“ Sie ist Teil der dezentralisierten Eliteförderung in Deutschland.

Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Bonn, darüber hinaus unterhält sie ein Büro in Berlin. Im Jahr 2025 betrugen die verausgabten Haushaltsmittel der Studienstiftung inkl. dem Max Weber-Programm Bayern ca. 137 Millionen Euro und sie förderte rund 13.300 Studenten und knapp 1.300 Doktoranden. Seit ihrem Bestehen hat sie mehr als 100.000 besonders begabte Studenten und Doktoranden unterstützt und zählt mehr als 90.000 Alumni weltweit (Stand 08/2026: 12.484 aktuell Geförderte, 96.057 Ehemalige).

Die Aufnahme in die Studienstiftung ist sehr anspruchsvoll. Weniger als 0,51 % aller Studenten in Deutschland wurden 2025 von der Studienstiftung gefördert. Seit April 2017 ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Schirmherr der Studienstiftung und setzt damit die Tradition der Bundespräsidenten seit Richard von Weizsäcker 1984 fort. Nach ihrem Vorbild wurde 1991 die Schweizerische Studienstiftung errichtet.

Geschichte mini|Ehemaliges Logo mit Daidalos-Kopf Im Jahr 1925 in Dresden zunächst als Abteilung innerhalb der Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e. V. gegründet, wurde die Studienstiftung des Deutschen Volkes in der Zeit des Nationalsozialismus 1934 aufgelöst und durch die Reichsförderung des Reichsstudentenwerks (RSW) ersetzt. 1948 erfolgte die Neugründung als Studienstiftung des deutschen Volkes in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e. V.) in Köln. Zusätzlich zu den Förderprogrammen auf Bundesebene führt die Studienstiftung seit 2005 das Max Weber-Programm zur Hochbegabtenförderung nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz durch.

+Vorstandsvorsitzende (ab 1980 gleichzeitig Präsidenten) der Studienstiftung Vorstandsvorsitzende AmtszeitPeter van Aubel1948–1959Theodor Pfizer1959–1979Werner Maihofer1980–1982Manfred Eigen1982–1993Helmut Altner1993–2003Gerhard Roth2003–2011Reinhard Zimmermann2011–2023Michael Hoch2023–+Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Studienstiftung Generalsekretär:innen AmtszeitHeinz Haerten1948–1970Hartmut Rahn1970–1995Gerhard Teufel1995–2012Annette Julius2012–

Aufnahme in die Studienstiftung Die Aufnahme ist sehr anspruchsvoll und orientiert sich an dem Leitbild der Studienstiftung, das die Kriterien Leistung, Initiative und Verantwortung ausführt. Zunächst kann man durch die folgenden Wege in die Auswahl für das Stipendium gelangen:

Schulvorschlag: Die Schulleitung eines Gymnasiums oder einer anderen Schulform mit gymnasialer Oberstufe kann pro 30 Schülern eines Abiturjahrgangs eine Person für die Aufnahme in die Studienstiftung vorschlagen, die sich durch herausragende Leistungen in fachlicher Hinsicht, aber auch durch gesellschaftliches Engagement hervorgetan hat. Seit 2026 kann die Schulleitung zusätzlich auch eine geeignete Person aus dem Vorabitur-Jahrgang vorschlagen. Vorschlag durch Hochschullehrer: Studenten an Universitäten und Fachhochschulen können direkt von Professoren für die Förderung vorgeschlagen werden. Es folgt auch hier ein Auswahlseminar. Im Auswahljahr 2025 wurden 43,9 % der von Hochschullehrern an Universitäten vorgeschlagenen Studenten aufgenommen, während 39,3 % der von Fachhochschulen vorgeschlagenen Bewerber eine Aufnahme erhielten. Prüfungsamtvorschlag: An Universitäten und Fachhochschulen kann pro 50 Studenten ein Student im zweiten Studienjahr vorgeschlagen werden. Ein Professor muss den Vorschlag unterstützen. Das Auswahlseminar ist ähnlich organisiert wie in der Abiturientenauswahl, wobei eines der zwei Einzelgespräche fachnah gestaltet ist und die Studieninhalte und -schwerpunkte in den Blick nimmt. Im Jahr 2025 wurden 23 % der durch die Prüfungsämter der Fachhochschulen vorgeschlagenen Studenten in die Förderung aufgenommen; bei den von Universitätsprüfungsämtern Vorgeschlagenen lag der Anteil bei 21,9 %. Eine Selbstbewerbung für ein Stipendium ist seit Februar 2010 möglich. Studenten im ersten und zweiten Studiensemester können sich jeweils im Januar/Februar zum Auswahltest der Studienstiftung anmelden; der Test wird bundesweit in verschiedenen Testzentren angeboten. Das beste Drittel der Teilnehmern erhält eine Einladung zum Auswahlseminar. Während durch den Auswahltest die kognitive Leistungsfähigkeit festgestellt wird, stehen beim Auswahlseminar neben den intellektuellen Fähigkeiten auch die Leistungsbereitschaft, ein breites Interessensspektrum, gesellschaftliches Engagement und soziale Kompetenz im Vordergrund, die durch persönliche Gespräche und Gruppendiskussionen ermittelt werden. Preisträger eines Bundes- oder Landeswettbewerbes bzw. Vorschlag durch ausgewählte Kooperationspartner: Preisträger bzw. Teilnehmer unterschiedlicher Wettbewerbe auf Bundes-, Landes- sowie internationaler Ebene (z. B. Bundeswettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Mathematik, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Jugend forscht, Jugend debattiert, Internationale Mathematik-Olympiade, Internationale Physik-Olympiade, Altsprachenwettbewerb des Landes Baden-Württemberg Humanismus heute) werden in die Studienstiftung aufgenommen. Darüber hinaus können Kooperationspartner (z. B. die START-Stiftung oder das NRW-Zentrum für Talentförderung) Kandidaten für die Förderung vorschlagen. Vorschlag durch Alumni: Alumni der Studienstiftung können geeignete Studenten, die sie aus dem Schul- oder Hochschulunterricht persönlich kennen, für ein Stipendium vorschlagen. Musikalische oder künstlerische Förderung: Studenten aus den Fächern Bildende Kunst, Musik und Darstellende Künste können von ihren Hochschulen nach einer hochschulinternen Vorauswahl für die Teilnahme an einem Auswahlseminar der Studienstiftung nominiert werden. Promotionsförderung: Fachlich exzellente und gesellschaftlich engagierte Doktoranden können gemeinsam mit ihrem Betreuer einen Antrag auf die Förderung ihrer Promotion stellen. Voraussetzungen sind ein weit überdurchschnittliches Studium, breite Interessen und ein wissenschaftlich ausgesprochen anspruchsvolles und innovatives Promotionsprojekt. Die Auswahl aus den Vorschlägen und Bewerbungen erfolgt auf einem mehrtägigen Auswahlseminar durch eine Kommission, wobei durchschnittlich 25 % der Nominierten dann tatsächlich in die Begabtenförderung der Studienstiftung des deutschen Volkes aufgenommen werden. Die Auswahlkommission trifft ihre Entscheidung anhand von fünf Auswahlkriterien, welche bei Einzelgesprächen, Vorträgen sowie Diskussionsrunden geprüft werden:

Intellektuelle Fähigkeiten Leistungsbereitschaft und Motivation Kommunikations- und Artikulationsfähigkeit Soziale Kompetenz Gesellschaftliches Engagement und ein breites Interessensspektrum

Geschieht die Aufnahme vor Abschluss des vierten Semesters, so gilt die Förderzusage in der Regel bis zum Ende des sechsten Studiensemesters. Ob die Förderung darüber hinaus verlängert wird, wird in der Regel auf der Grundlage der Studienleistungen der ersten vier Semester entschieden und dabei überprüft, ob die zu Beginn des Studiums aufgenommenen Stipendiaten in ihrem Fach und Jahrgang zu den besten 10 bis 15 % der Studenten gehören. In Zweifels- und Grenzfällen können dabei neben den Studienleistungen weitere Aspekte – etwa ein außergewöhnliches außerfachliches Engagement oder besondere persönliche Lebensumstände – den positiven Ausschlag für eine Weiterförderung geben. Nach erfolgreichem Antrag auf Weiterförderung wird die Förderung über das 6. Semester hinaus bis zum Studienabschluss (etwa Master oder Staatsexamen in Regelstudienzeit) zugesagt. 2025 wurden 95 % der Anträge auf Weiterförderung positiv entschieden.

Finanzierung Die Studienstiftung des deutschen Volkes wird hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt ist mit einem Anteil von rund 91 % am Gesamtbudget der größte Geldgeber. Daneben setzt sich das Budget wie folgt zusammen (Stand 2025):

4 % aus Zuschüssen von Ländern und Kommunen 1 % vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2 % von Kooperationsprogrammen, Stiftungen und Unternehmen 5 % vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (für die Durchführung des Max Weber-Programms) 3 % aus privaten Zuwendungen, Beiträgen von Unternehmenspartnern, Eigenbeteiligungen der Stipendiaten sowie Kostenerstattungen für Programme und Veranstaltungen

Förderung Die Studienstiftung fördert ihre Stipendiaten sowohl finanziell als auch ideell.

Finanzielle Förderung Die finanzielle Förderung beläuft sich auf eine Studienkostenpauschale (im Jahr 2008 betrug diese 80 Euro/Monat, von 2011 bis 2013 150 Euro; im September 2013 wurde sie auf 300 Euro/Monat erhöht) sowie auf ein Grundstipendium, das sich etwa an den Sätzen des BAföG orientiert, jedoch nach dem Studium nicht zurückzuzahlen ist. Seit Oktober 2006 wird außerdem das Vermögen des Stipendiaten auf die Höhe des Stipendiums angerechnet. Hinzu können weitere Komponenten kommen, etwa eine Kinderbetreuungspauschale von 160 Euro monatlich für jedes Kind, das das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im Haushalt lebt, sowie ein Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung von bis zu 137 Euro.

Doktoranden erhalten ein monatliches Stipendium von 1.650 Euro; hinzu kommt in der Regel eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Das monatliche Stipendium wird gemäß Beschluss des BMFTR ab Oktober 2026 nochmals um weitere 100 Euro auf 1.750 Euro, zzgl. der Forschungskostenpauschale von 100 Euro, erhöht.

Doktoranden mit Kindern erhalten ergänzend Familien- und Kinderbetreuungszuschläge in Höhe von monatlich 155 Euro für das erste und 50 Euro für jedes weitere Kind. Damit orientiert sich die finanzielle Förderung an den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Seit September 2017 kann die Studienstiftung ihre Doktoranden mit einem Zuschuss zur Krankenversicherung unterstützen: Doktoranden ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (die bei einem Teil der Stipendiaten etwa über eine Viertelstelle in Forschung und Lehre besteht) können nun eine Zuwendung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Versicherungskosten beantragen. Der Höchstbetrag für den Zuschuss liegt pro Person bei 100 Euro im Monat.

Auslandsaufenthalte werden zusätzlich durch Stipendien bzw. Auslandszulagen und der Teilübernahme von Studiengebühren gefördert. Nach § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zahlungen aus dem Stipendium steuerfrei.

Ideelle Förderung Zum ideellen Förderprogramm gehören Sommerakademien, Wissenschaftliche Kollegs, Sprachkurse, Kurztagungen sowie die Betreuung durch örtliche Vertrauensdozenten, die diese Aufgabe ehrenamtlich für die Studienstiftung übernehmen. Die Stipendiaten müssen in den frühen Fachsemestern (i. d. R. bis zum Ende des vierten Fachsemesters) jedes Semester, danach jedes Jahr, einen Bericht über ihr Studium und ihr sonstiges Engagement verfassen. Darüber hinaus haben die Stipendiaten und Alumni die Möglichkeit, eigene Tagungen und weitere Veranstaltungen selbständig zu entwickeln und umzusetzen.

Weitere Stipendienprogramme