Die Generalanwälte am Europäischen Gerichtshof unterstützen die Richter des Europäischen Gerichtshofs in ihrer Entscheidungsfindung. Derzeit gibt es elf Generalanwälte.

Rechtliche Grundlage des AEU-Vertrags sah vor, dass der Europäische Gerichtshof von acht Generalanwälten unterstützt wird, deren Zahl durch den Rat durch einstimmigen Beschluss erhöht werden kann. Anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon erklärten die Mitgliedstaaten, dass die Zahl der Generalanwälte auf 11 erhöht werden solle, wenn dies der Gerichtshof beantragt.Erklärung der Konferenz der Mitgliedstaaten zu Art. 222 AEUV (PDF; 11 kB) Im Juni 2013 wurde beschlossen, die Zahl der Generalanwälte baldmöglichst auf neun und vom Oktober 2015 an auf 11 zu erhöhen.Pressemitteilung (PDF; 215 kB) vom 25. Juni 2013. Abgerufen am 23. Oktober 2013.

Aufgabe Der Generalanwalt hat die Aufgabe, nach der mündlichen Verhandlung öffentlich und in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einen Vorschlag für ein Urteil in der Form von begründeten Schlussanträgen zu stellen, soweit nach der Satzung des Gerichtshofs seine Mitwirkung erforderlich ist. Seine Aufgabe ist daher nicht mit der eines Staatsanwaltes vergleichbar. Die Funktion des Generalanwalts wurde vielmehr als Ersatz für einen in einigen Verfahrensarten fehlenden Instanzenzug vorgesehen."Die Verfassung der Europäischen Union" (Seminar von Thomas Schmitz), abgerufen am 2. September 2020 Seine Schlussanträge lassen sich dabei mit einer hypothetischen erstinstanzlichen Beurteilung vergleichen, welche sogleich einer gedachten nächsten Instanz, hier dem tatsächlichen Spruchkörper des Gerichtshofs, vorgelegt wird.siehe z. B. Magisterarbeit von Branislav Urbanič (Berlin), S. 32 mit darin enthaltenem Nachweis, abgerufen am 2. September 2020 Dazu fasst der Generalanwalt die bisherige Rechtsprechung des EuGH in ähnlichen Fällen zusammen und nutzt diese, um seine Vorstellungen hinsichtlich der Beurteilung des vorliegenden Falls zu begründen. Der Generalanwalt ist daher nicht Vertreter einer der beiden Parteien, sondern soll seinen Vorschlag unabhängig und neutral entwickeln. Der EuGH ist an diese Vorschläge nicht gebunden. Er folgt in der Praxis jedoch in etwa drei Viertel aller Fälle den Vorschlägen des Generalanwalts.

Mündliche Verhandlung und Schlussanträge im Verfahren Der Gerichtshof entscheidet auf Bericht des Berichterstatters und nach Anhörung des Generalanwalts, ob die Rechtssache eine Beweisaufnahme erfordert, welchem Spruchkörper die Rechtssache zugewiesen wird und ob eine mündliche Verhandlung stattfindet. In der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH tragen die Parteien ihre Ausführungen dem Spruchkörper und dem Generalanwalt vor. Die Richter und der Generalanwalt können den Parteien die Fragen stellen, die sie für zweckdienlich erachten. Einige Wochen später, wiederum in öffentlicher Sitzung, trägt der Generalanwalt dem Gerichtshof seine Schlussanträge vor. Darin geht er insbesondere auf die rechtlichen Fragen des Rechtsstreits ein und schlägt dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit die Entscheidung vor, die seiner Meinung nach in dem Rechtsstreit ergehen sollte. Damit ist das mündliche Verfahren abgeschlossen. Wirft eine Rechtssache keine neuen Rechtsfragen auf, so kann der Gerichtshof nach Anhörung des Generalanwalts beschließen, ohne Schlussanträge zu entscheiden.

Liste der Generalanwälte Die Generalanwälte werden durch einen einstimmigen Beschluss der Regierungen der Mitgliedstaaten nach Anhörung des gemäß AEUV gebildeten Expertenausschusses ernannt, was de facto einem einstimmigen Beschluss des Rates der Europäischen Union entspricht. Dabei stellen die fünf großen Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Spanien einen ständigen Generalanwalt. Die verbleibenden sechs Generalanwälte werden nach einem Rotationsprinzip mit Vertretern der kleinen Mitgliedstaaten besetzt. Derzeit ist die folgende Reihenfolge vorgesehen: Schweden, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien.

Die folgende Liste enthält alle Personen, die mit Stand vom Juni 2022 als Generalanwälte am Europäischen Gerichtshof tätig waren oder sind. Die Namen der elf aktuell amtierenden GeneralanwälteSeite des Europäischen Gerichtshofes, Liste der Richter und Generalanwälte, abgerufen am 20. September 2016. sind durch Fettsatz hervorgehoben.

Herkunftsland Name Amtszeit Anmerkung Frankreich Maurice Lagrange 1952–1964 Deutschland Karl Roemer 1953–1973 Italien Alberto Trabucchi 1973–1976 Frankreich Joseph Gand 1964–1970 Frankreich Alain Louis Dutheillet de Lamothe 1970–1972 Frankreich Henri Mayras 1972–1981 Vereinigtes Königreich Jean-Pierre Warner 1973–1981 Deutschland Gerhard Reischl 1973–1984 Italien Francesco Capotorti 1976–1982 Vereinigtes Königreich Gordon Slynn 1981–1988 Frankreich Simone Rozès 1981–1984 Niederlande Pieter Verloren van Themaat 1981–1986 Italien G. Federico Mancini 1982–1988 Deutschland Carl Otto Lenz 1984–1997 Frankreich Marco Darmon 1984–1994 Luxemburg Jean Mischo 1986–19911997–2003 Portugal José Luís da Cruz Vilaça 1986–1988 Belgien Walter van Gerven 1988–1994 Vereinigtes Königreich Francis Geoffrey Jacobs 1988–2006 Italien Giuseppe Tesauro 1988–1998 Dänemark Claus Christian Gulmann 1991–1994 Griechenland Georgios Cosmas 1994–2000 Dänemark Michael Bendik Elmer 1994–1997 Frankreich Philippe Léger 1994–2006 Italien Antonio Mario La Pergola 1995–1999 Irland Nial Fennelly 1995–2000 Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer 1995–2009 Siegbert Alber 1997–2003 Antonio Saggio 1998–2000 Antonio Tizzano 2000–2006 Leendert Adrie Geelhoed 2000–2006 Christine Stix-Hackl 2000–2006 Juliane Kokott 2003–2027 Miguel Poiares Maduro 2003–2009 Eleanor Sharpston 2006–2020 Paolo Mengozzi 2006–2018 Yves Bot 2006–2019 Ján Mazák 2006–2012 Verica Trstenjak 2006–2012 Niilo Jääskinen 2009–2015 Pedro Cruz Villalón 2009–2015 Melchior Wathelet 2012–2018 Nils Wahl 2012–2018 Maciej Szpunar 2013–2027 Erster Generalanwalt des GerichtshofsPRESSEMITTEILUNG Nr. 178/24 Gerichtshof der Europäischen Union, 8. Oktober 2024 Michal Bobek 2015–2021 Henrik Saugmandsgaard Øe 2015–2021 Manuel Campos Sánchez-Bordona 2015–2027 Evgeni Tanchev 2016–2021 Gerard Hogan 2018–2021 Giovanni Pitruzzella 2018–2023 Priit Pikamäe 2019–2024 Griechenland Athanasios Rantos 2020–2027 Jean Richard de la Tour 2020–2030 Anthony Michael Collins 2021–2024 Laila Medina 2021–2027 Nicholas Emiliou 2021–2026 Tamara Ćapeta 2021–2027 Andrea Biondi 2024–2030 Dean Spielmann 2024–2030 Rimvydas Norkus 2024–2030 Stéphanie Laulhé Shaelou 2026–2027

Weblinks Seite des Europäischen Gerichtshofes, kurze Vita der Richter und Generalanwälte mit Bild

Einzelnachweise