Die Sonderpädagogik beschäftigt sich mit Jugendlichen und Kindern, für die ein sogenannter besonderer pädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Junge Menschen, denen bescheinigt wird, dass sie „besonders zu fördern“ seien, sollen demnach individuelle Hilfen erhalten, um ein möglichst großes Maß an schulischer und beruflicher „Eingliederung“ bzw. sogenannter gesellschaftlicher Teilhabe (bzw. Teilnahme) und selbständiger Lebensgestaltung zu erlangen. Ihr Ziel liegt außerdem in der Erforschung und Verbesserung von Maßnahmen für die Betroffenen.

Geschichte

Begriff

mini|260px|Historische Stufen zur Entwicklung und Bedeutung des Begriffs Integration bzw. Inklusion

Der Wiener Bildungswissenschaftler Gottfried Biewer sieht die Ablösung des Begriffs Heilpädagogik durch Sonderpädagogik als eine Folge des Ausbaus eines gegliederten Sonderschulsystems in den 1960er Jahren. Sonderpädagogik sei damals als Sonderschulpädagogik zu verstehen und mit der Etablierung dieses Faches an den pädagogischen Hochschulen und den Universitäten verbunden gewesen.Gottfried Biewer: Grundlagen der Heilpädagogik und Inklusiven Pädagogik (= UTB. 2985). 2., durchgesehene Auflage. Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2010, ISBN 978-3-8252-2985-6, S. 27–32. Die Ausweitung ihrer Aufgaben auf alle Lebensalter und Lebensbereiche in den 1970er Jahren, die Entstehung einer integrativen Pädagogik und die heutige Forderung nach Inklusion hätten die Legitimität des Begriffs aber in Frage gestellt. Nach der Interpretation der UNESCO hat die Pädagogik vier Entwicklungsstufen durchgemacht: Exklusion, Separation, aus der die Sonderpädagogik hervorging, Integration und Inklusion.UNESCO: Guidelines for Inclusion. Ensuring Access to Education for All. UNESCO, Paris 2005. Die Übergänge zwischen diesen Entwicklungsstufen sind fließend. Inklusion, deren Befürworter sich vor allem auf die Ambitionen und formulierten (Rechts-)Ansprüche der von Deutschland 2009 ratifizierten UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen berufen, ist bezüglich ihrer Umsetzung umstritten.

Während Begriffe wie Heilmittel oder heilende Erziehung in pädagogischen Zusammenhängen schon früher verwendet wurden, etablierte sich der Begriff Heilpädagogik Mitte des 19. Jahrhunderts. Die sogenannte Heil- oder Sonderpädagogik wurde bis weit in das 20. Jahrhundert hinein eher als medizinische denn als pädagogische Disziplin betrachtet: Erst in der Mitte des 20. Jahrhunderts setzte sich ein pädagogischer Blickwinkel durch. Im Allgemeinen war anfangs das Verständnis für „Menschen mit Behinderung(en)“ jedoch sehr gering. So sahen Lehrer und Pädagogen es nicht als ihre Aufgabe an, behinderten Menschen durch Schaffung spezieller sonderpädagogischer Einrichtungen zu helfen. Die Gründung erster spezieller Einrichtungen für Kinder „mit Behinderungen“, die meist in großer Armut lebten, wie Hilfsschulen, sowie die Entwicklung der theoretischen Grundlagen dafür ist eng mit dem damaligen sogenannten deutschen HilfsschulverbandDer Hilfsschulverband ist bereits 1898 unter anderen von Heinrich Strakerjahn als Verband der Hilfsschulen Deutschlands gegründet worden. verbunden.Brigitte Schumann: Neubewertung der sonderpädagogischen Geschichte? Rezension zu Dagmar Hänsel: Sonderschullehrerausbildung im Nationalsozialismus. Bad Heilbrunn 2014. Auf: bildungsklick.de. 8. Dezember 2014, abgerufen am 10. Dezember 2014. Der unterschiedliche Blickwinkel, Sondereinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen als (medizinische) Heil- bzw. Therapie-Institutionen statt als Bildungseinrichtungen zu betrachten bzw. die Vermischung dieser beiden Aufgaben, belastet auch die Diskussion über Inklusion und führt immer wieder zu fundamentalen Missverständnissen.

Schulentwicklung in Deutschland

Westdeutschland ab 1945 Nach der Befreiung Deutschlands vom nationalsozialistischen Deutschen Reich trat am 14. April 1948 in Hamburg die „Prüfungsordnung“ zusammen mit der „Ausbildungsordnung für das Lehramt an Hilfsschulen“ in Kraft. Nach Hänsel (2014) haben diese Ordnungen „unverkennbare Übereinstimmungen“ mit dem Entwurf der reichsweiten „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hilfsschullehrer“ von 1941.

Nach 1949 restrukturierte sich die Sonderpädagogik unter weitgehend personeller Kontinuität: Noch im gleichen Jahr erschien die erste Ausgabe der Zeitschrift „Heilpädagogische Blätter“. Auch der während der nationalsozialistischen Zeit in den „nationalsozialistischen Lehrerbund“ eingegliederte „Hilfsschullehrerverband“ gründete sich in diesem Jahr neu (zunächst als „Verband deutscher Hilfsschulen“, ab 1955 als „Verband deutscher Sonderschulen“). Man versuchte im Sinne einer „Stunde Null“ die Sonderpädagogik zu erneuern und an die „Blüte der Heilpädagogik“ der Weimarer Republik anzuschließen. Tatsächlich wurden die zwölf Jahre unter nationalsozialistischer Vergangenheit weitestgehend verdrängt. Mit Gustav Lesemann, dem letzten Verbandsvorsitzenden in der Weimarer Republik, und Josef Spieler, der die Kriegsjahre in der Schweiz verbrachte, hatte man zudem zwei politisch weniger belastete Personen im Verband. Trotz dieses – propagierten – Neuanfangs war es tatsächlich so, dass man „in personeller, gesetzlicher, ideologischer Hinsicht in der Mehrzahl der nach dem Zweiten Weltkrieg neugeschaffenen Bundesländer zunächst an den Vorgaben und Strukturen des Dritten Reiches“ anknüpfte.Sieglind Ellger-Rüttgard: Geschichte der sonderpädagogischen Institutionen. In: Klaus Harney, Heinz-Hermann Krüger (Hrsg.): Einführung in die Geschichte der Erziehungswissenschaft und Erziehungswirklichkeit (= Einführungskurs Erziehungswissenschaft. 3 = UTB. 8109). 3., erweiterte und aktualisierte Auflage. Budrich, Opladen u. a. 2006, ISBN 3-938094-59-1, S. 269–290, hier S. 280. Schließlich gelang nun auch ein Zusammenschluss der verschiedenen sonderpädagogischen Disziplinen in einen gemeinsamen Ausbildungsgang, der seit 1950 entwickelt wurde und acht Sonderschulformen, zunächst ohne Taubstummen- und Blindenpädagogik, umfasste.

Seit den 1980er Jahren kamen Bestrebungen in Gang, das Sonderschulwesen in Deutschland, das Menschen mit Behinderung weitgehend von den Menschen ohne Behinderung isoliert und damit zu ihrer Ausgrenzung aus der Gesellschaft beiträgt, umzustrukturieren. Einen ersten Schritt stellte in den meisten Bundesländern die Umbenennung von „Sonderschulen“ in „Förderschulen“ dar.

Die sonderpädagogische Betreuung in speziellen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung soll so weit wie möglich durch einen gemeinsamen Unterricht erfolgen (unter Umständen in sogenannten Integrationsklassen), damit Kinder länger gemeinsam miteinander leben und lernen und so im sozialen und lerntechnischen Bereich profitieren. Bei Kindertagesstätten, Kindergärten usw. bestehen die gleichen Bestrebungen zur Inklusion.

Autoren wie Wolfgang Jantzen sowie der Berliner Pädagogische Psychologe Manfred Günther nutzten in diesen Jahren auch den Terminus Differenzielle Pädagogik, der sich jedoch nicht durchsetzte.

SBZ und DDR (1945 bis 1990) mini|„Hilfsschüler“ in Buckau (Juni 1953) Auch in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde zunächst an die Strukturen der NS-Zeit angeknüpft. Noch ohne gesetzliche Grundlagen nahmen bereits im Oktober 1945 erste „Hilfsschulen“ ihre Arbeit wieder auf. 1946 wurden „Sonderschulen“ legitimiert, die nun als alleinige Schulform „für alle bildungsfähigen, behinderten bzw. beeinträchtigten Kinder“ galten. Ebenso wie in den anderen Besatzungszonen wurde die Hilfsschule als „sinnstiftendes als auch konstituierendes Moment“ des Sonderschulsystems wahrgenommen. Im Vordergrund in der SBZ stand, wie bereits vorher, die Entlastung der allgemeinbildenden Schulen. Gleichzeitig sollte durch die allgemeine Schulpflicht für behinderte Kinder auch der humanitäre Charakter des neuen Regimes dargestellt werden. Ausgeschlossen waren aber weiterhin Kinder mit „geistiger Behinderung“, die bis zum Ende der DDR nicht in das allgemeine Schulsystem aufgenommen wurden und in separaten „Rehabilitationseinrichtungen“ oder „Anstalten“ untergebracht wurden. Von 1948 bis 1952 gelang es den Sonderschulen in der DDR, sich von der allgemeinen Pädagogik abzugrenzen. Mit dem Jahr 1952 war dieser Prozess abgeschlossen und das Sonderschulwesen hatte nun eine „unmittelbar gesellschaftsstützende Funktion“ und galt als „Garant für den geplanten sozialistischen Aufbau“. Bis 1957 steigerte sich die Zahl der Sonderschulen in der DDR von 120 auf 626. Die neuen Sonderschulen griffen neben Einflüssen aus der sowjetischen und der kommunistischen Pädagogik zu einem Großteil auch auf die rechtlichen Normen aus der NS-Zeit zurück. So war die „AAoPr“ des deutschen Reichs von 1938 die Vorlage für die die Hilfsschule betreffenden Passagen in den „Richtlinien der deutschen Verwaltung für Volksbildung in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ von 1948. Auch wurde aus der NS-Zeit der landesweit gültige Hilfsschullehrplan übernommen, der jedoch inhaltlich keine Parallelen zur nationalsozialistischen Pädagogik aufwies, sondern stark auf heilpädagogischen Bestrebungen der 1920er Jahre aufbaute.

Ab 1990 Wege zur Inklusion Im Juni 1994 wurde auf der UNESCO-Konferenz Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität in Salamanca (Spanien) die Salamanca-Erklärung mit der Nennung der „Inklusion“In der deutschen Übersetzung werden durchgängig die englischen Begriffe des Originaldokuments Inclusion bzw. inclusive mit Integration, integrativ usw. übersetzt. verabschiedet. In: unesco.at, 29. Dezember 2011 (PDF; 66 kB).

Im November 1994 trat ein neuer Satz im Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes in Kraft:

Damit wurde der Perspektivenwechsel von der Betrachtung (und Behandlung) „Behinderter“ als „Objekte von Fürsorge“ zu ihrer Wahrnehmung als selbständig handelnde und individuell zu behandelnde Subjekte manifestiert.

2006 wurde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet mit der Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten, ein inclusive education system (engl., dt. inklusives Bildungssystem) zu errichten, in dem der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung der Regelfall ist. Die Bundesrepublik ratifizierte die Konvention 2009. Als erstes Schulgesetz in Deutschland formuliert das Bremer Schulgesetz von 2009 in § 3 Absatz 4 den Auftrag, dass sich alle Schulen zu inklusiven Schulen entwickeln sollen.

Eine inklusive Pädagogik versteht sich nicht mehr als zuständig für eine als besonders auszuweisende Klientel, sondern als Kompetenz zu spezifischen Wissens- und Könnensbeständen für krisenhafte Lern- und Entwicklungsprozesse; sie folgt dem Motto: „Die Experten zu den Kindern und nicht die Kinder zu den Experten!“Dieter Katzenbach, Joachim Schroeder: In: inklusion-online.net, Zeitschrift für Inklusion, Ausgabe 1-2007. Abgerufen am 10. Dezember 2014. Politisch umstritten ist die Frage, ob aus diesem Leitspruch der Schluss gezogen werden muss, dass alle Kinder eine Regelschule besuchen müssen, einschließlich derer, deren Eltern es im Interesse des Kindeswohls als geboten ansehen, dass ihr Kind an einer Förderschule unterrichtet wird.Jürgen Kleinschnitger: Welche Perspektive haben Förderschulen?. Westdeutscher Rundfunk, 23. Februar 2017.

Wolfgang Rhein stellt 2013 die These in Frage, der zufolge die Sonderpädagogik vollständig in der Allgemeinen Pädagogik aufgehen müsse: Sonderpädagogik sei dann fällig, wenn allgemeine Pädagogik scheitere. „Ein besonderer Unterstützungsbedarf verlangt, sich ihm mit angemessener, besonderer Fachlichkeit zu stellen. Aus einem besonderen Unterstützungsbedarf folgt jedoch nicht die Zusammenfassung von Menschen gleichen oder ähnlichen Bedarfs zu Gruppen.“Wolfgang Rhein: Arbeit und Behinderung. Konrad-Adenauer-Stiftung. 2013, S. 312