Private Krankenversicherungen (kurz PKV) sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten. Das Versicherungsverhältnis kommt anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht kraft Gesetzes, sondern durch privatrechtlichen Vertrag zustande.
Im deutschen Gesundheitswesen ist eine private Krankenversicherung sowohl ergänzend als auch anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich (zweigliedriges oder duales Krankenversicherungssystem). Im Jahr 2025 bestanden in Deutschland nach Verbandsangaben 8,8 Millionen private Krankenvollversicherungen und 32,0 Millionen Zusatzversicherungen.
Zum 1. Januar 2009 wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eine Versicherungspflicht in der PKV für nicht anderweitig abgesicherte Personen eingeführt ( Abs. 3 VVG).
Private Krankenversicherer in Deutschland Unternehmensformen Die private Krankenversicherung wird von privatrechtlichen Versicherern in Form von Aktiengesellschaften (zurzeit 24 Unternehmen) und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (zurzeit 19 Unternehmen) betrieben. Deren Rechtsgrundlage bilden das Unternehmensrecht, das Versicherungsvertragsgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz. Damit kommt in der PKV die Krankenversicherung durch einen privatrechtlichen Vertrag zustande, worauf auch die Bezeichnung private Krankenversicherung basiert. Es entsteht ein freiwilliges Rechtsverhältnis, das für den Versicherungsnehmer die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Beiträge sowie das Recht auf die Vertragsleistungen bei Eintritt des Versicherungsfalls beinhaltet. Alle Versicherer der PKV mit Sitz in Deutschland unterstehen dabei der Rechts- und Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. (Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen sind ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der staatlichen Rechtsaufsicht durch das Bundesamt für Soziale Sicherung oder durch die länderspezifischen Aufsichtsbehörden unterliegen.) Die Begriffe privater Krankenversicherer sowie private Krankenversicherung selbst stehen als Überbegriff für die Gesamtheit der Versicherer, die eine private Krankenversicherung anbieten.
Größte private Krankenversicherer nach Vollversichertenzahl Nachfolgend die zehn größten deutschen privaten Krankenversicherungen nach Anzahl der vollversicherten Personen im Jahr 2022 (Quellen: Geschäftsberichte der Unternehmen):
Rang Unternehmen Vollversicherte Personen 2022 Änderung zu 2018 Beiträge Vollvers. in Mrd. Euro 2022 1 Debeka Krankenversicherungsverein 2.502.974 + 105.234 6,054 2 Axa Krankenversicherung 807.698 + 12.693 2,755 3 Deutsche Krankenversicherung 695.974 - 61.718 3,190 4 Signal Iduna Krankenversicherung 623.470 + 2.059 2,205 5 Allianz Private Krankenversicherung 564.792 - 36.224 2,586 6 HUK-Coburg-Krankenversicherung 425.122 + 9.417 1,153 7 Continentale Krankenversicherung 380.863 - 23.476 1,292 8 Barmenia Krankenversicherung 302.382 + 3.488 1,440 9 Bayerische Beamtenkrankenkasse 297.779 - 23.844 1,032 10 Generali Deutschland Krankenversicherung 293.836 - 20.578 1,394 Eine Liste aller privaten Krankenversicherer in Deutschland ist hier zu finden.
Interessenvertretung Die allgemeinen Interessen der PKV sowie der privaten Pflegeversicherung werden vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. vertreten. Der PKV-Verband nimmt an parlamentarischen Anhörungen teil und bringt die PKV-Positionen in die nationale und europäische Gesetzgebung ein. Er berät bei Grundsatzfragen der Tarifgestaltung und bei der Einführung neuer Tarife. Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und die Postbeamtenkrankenkasse als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Sozialeinrichtungen der jeweiligen Versicherer und gehören dem PKV-Verband als verbundene Einrichtungen an. Der PKV-Verband sitzt in Köln und in Berlin. Vorsitzender des PKV-Verbandes ist seit 2023 Thomas Peter Brahm, als Geschäftsführer fungiert Florian Reuther.
Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP) Das WIP ist das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherung. Es wurde im Jahr 2005 vom PKV-Verband gegründet und sitzt in Köln. Die Studien des WIP befassen sich vor allem mit Finanzierungsfragen im Gesundheitswesen sowie mit Themen der Versorgungsforschung. Institutsleiter ist seit 2015 Frank Wild.
Krankenversicherungssparten Nach dem Umfang der privaten Krankenversicherung können unterschieden werden: Vollversicherung – Krankenversicherung, der ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann (substitutive Krankenversicherung), Zusatzversicherung – Krankenversicherungstarife, die nur Leistungen vorsehen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung oder der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nicht vorgesehen sind (nicht-substitutive Krankenversicherung), beispielsweise Pflege-Zusatzversicherung, Auslandskrankenversicherung, Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld, Zahnzusatzversicherung, Einbett/Zweibettzimmer im Krankenhaus etc. Die Absicherung von beihilfeberechtigten Personenkreisen, wie zum Beispiel Beamten, gilt ebenso als Vollversicherung.
Substitutive Krankenversicherung Im Jahr 2025 waren in Deutschland rund 8,8 Millionen Menschen privat krankenvollversichert. Ihren historischen Höchststand erreichte die private Krankenversicherung im Jahr 2011 mit fast 8,98 Millionen Vollversicherten. Während die Versichertenzahlen bis zu diesem Spitzenjahr nahezu kontinuierlich angestiegen waren, ist seither ein leicht rückläufiger Trend zu verzeichnen.
Nicht-substitutive Krankenversicherung Im Jahr 2025 gab es in Deutschland etwa 31,2 Millionen private Krankenzusatzversicherungsverträge (2002 waren es 14,2 Millionen, 2007 etwa 20 Millionen). Während Zahnzusatzversicherungen, ambulante Zusatztarife (z. B. Zuschüsse zu Medikamenten, Brillen, Hörgeräten, Vorsorgeuntersuchungen) und stationäre Wahlleistungen (z. B. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder freie Arztwahl im Krankenhaus) speziell ergänzend zum GKV-Schutz gewählt werden können, werden Auslandskrankenversicherungen, Krankenhaustagegeldversicherungen und Pflege-Zusatzversicherungen von den versicherten Gruppen beidermaßen beansprucht. Hingegen werden private Krankentagegeldversicherungen (für den Verdienstausfall im Krankheitsfall, im GKV-Schutz in begrenzter Form bereits enthalten) überwiegend von privat Vollversicherten abgeschlossen.
Mit knapp 15,6 Millionen machten die Zahntarife 2017 den größten Anteil unter den Zusatzversicherungen aus. Rund 8 Millionen Versicherungen bestanden überdies für Tarife im ambulanten Bereich, etwa 6,1 Millionen Versicherungen für Wahltarife im Krankenhaus. Überdies gab es 7,7 Millionen Krankenhaustagegeldversicherungen, 3,6 Millionen Krankentagegeldversicherungen und 2,7 Millionen (ungeförderte) Pflege-Zusatzversicherungen. Insbesondere bei den Pflege-Zusatzversicherungen ist ein hohes Wachstum zu erkennen: 2017 gab es insgesamt bereits über 3,5 Millionen Verträge, davon 834.000 staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherungen („Pflege-Bahr“).
Zusatzversicherung 2017 (in Mio.) Versicherte Zahnzusatz 15,56 überwiegend gesetzlich Versicherte Ambulant 8,02 überwiegend gesetzlich Versicherte Wahlleistungen Krankenhaus 6,11 gesetzlich und privat VersicherteKrankenhaustagegeld7,74gesetzlich und privat Versicherte Krankentagegeld 3,61 gesetzlich und privat Versicherte Pflegezusatz ungefördert 2,73 gesetzlich und privat VersichertePflegezusatz gefördert0,83gesetzlich und privat Versicherte
Mitgliedschaft Annahmevoraussetzungen Eine private Krankenvollversicherung kommt für alle Personen in Betracht, die nicht nach SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind (Befreiungsvorbehalt). Dies sind in der Regel: Beamte, Richter und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe Selbständige und Freiberufler Arbeiter und Angestellte mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 Euro, 2026: 77.400 Euro). Bei freiberuflich tätigen Künstlern und Journalisten ist bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze eine Befreiung von der Künstlersozialkasse (KSK) möglich; diese zahlt dann analog zum Arbeitgeberanteil einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Personen ohne eigenes Einkommen oder mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, auch von der Versicherungspflicht befreite Studenten, sowie z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder
Grundlage für den Vertragsabschluss bei einem privaten Krankenversicherer ist wie bei anderen Versicherungsarten das individuelle Risiko. Für die private Krankenversicherung sind anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht das jeweilige Bruttoeinkommen, sondern das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand vor Vertragsbeginn, die Berufsgruppe und die zu versichernde Leistung maßgeblich. Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen in Deutschland nur noch sogenannte „Unisex-Tarife“ angeboten werden, nach dem Geschlecht wird seitdem nicht mehr differenziert.
Bei bestimmten Krankheitsrisiken oder bereits vorliegenden Erkrankungen kann bei Vertragsbeginn ein Risikozuschlag oder aber ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Ausgenommen hiervon ist der Basistarif, für den ein Aufnahmeanspruch besteht. Bei schlechter finanzieller Lage kann die Versicherung den Versicherungsantrag ablehnen, z. B. bei negativer Schufa.
Alternativ zu einer vollen privaten Krankenversicherung haben Pflichtversicherte in der GKV die Möglichkeit, ergänzend zu ihrem gesetzlichen Versicherungsumfang private Zusatzversicherungen abschließen (Zahnzusatzversicherung, Pflegezusatzversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, stationäre Krankenzusatzversicherung etc.). Teils gibt es Optionstarife, mit denen i. A. kein Anspruch auf Versicherungsleistungen erworben wird, sondern sichergestellt wird, dass im Falle eines späteren Eintritts in die PKV keine erneute Gesundheitsprüfung nötig wird.
Öffnungsaktion für Beamte Erstmals Beihilfeberechtigte (Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit) können sich zudem im Rahmen regelmäßig wiederkehrender sogenannter „Öffnungsaktionen“ bei teilnehmenden privaten Krankenversicherungen unabhängig von Vorerkrankungen (damit auch Behinderungen) und mit einem Risikozuschlag von maximal 30 Prozent versichern. Voraussetzung ist unter anderem der Eingang des Antrags beim Versicherungsunternehmen innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Berufung in das Beamtenverhältnis.
Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (zum Beispiel als Arbeitnehmer durch Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze oder durch Arbeitslosigkeit, bei Kindern zu Beginn eines Studiums oder einer betrieblichen Berufsausbildung), geregelt in SGB V eine Familienversicherung möglich ist SGB V und unter 55 Jahre alt sind oder die Voraussetzung nicht erfüllen, dass ( Abs. 3a SGB V) sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte der Zeit (30 Monate) versicherungsfrei, befreit oder wegen Selbstständigkeit nicht versicherungspflichtig waren.
Die Kündigung der PKV wird – auch bei einem Wechsel in die GKV – nur wirksam, wenn der Versicherte innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung eine Nachversicherungsbescheinigung bei der PKV einreicht ( Abs. 6 VVG).