Unter Schiffsurfen (auch „Schiffe anschwimmen“ oder „pötten“ von Pott) versteht man das Heranschwimmen, Entern und kurze Mitfahren meist Jugendlicher auf Wasserfahrzeugen der Berufsschifffahrt. Der Begriff „Schiffssurfen“ entstand – wohl in Anlehnung an das S-Bahn-Surfen – erst in den frühen 1990er Jahren.
Im Gegensatz zum sogenannten S-Bahn-Surfen handelt es sich beim Schiffssurfen nicht um eine Mutprobe, sondern – je nach Sichtweise – um Tradition, Sport oder auch „lebensgefährliche Unsitte“. Tatsächlich ist das Anschwimmen von Schiffen mindestens bis in die 1950er Jahre bezeugt. Carl Zuckmayer erwähnte es in seiner Autobiografie Als wär’s ein Stück von mir vor dem Ersten Weltkrieg bei Mainz.Carl Zuckmayer: Als wär’s ein Stück von mir. 3. Kapitel: 1896–1914 Ein Blick auf den Rhein. „Zum Abenteuer wurde er nur, wenn man heimlich von der Badeanstalt zu einem der langsam aufwärts dampfenden Schleppkähne hinüberschwamm und versuchte, sich an ihrem tief im Wasser liegenden Ladebord hochzuziehen, um eine Strecke, bis oberhalb der Stadtgrenze, mitzufahren.“
Ursprünglich wurden die Zillen von Schleppzügen oder auch Flöße zum Mitfahren benutzt. Da hier nur ein oft weit vorausfahrender Schlepper existierte, konnte von einer Gefährdung der Schwimmer kaum gesprochen werden. Gefährlicher wurde es bei Aufkommen von Motorschiffen und Schubverbänden, da diese erheblich schneller fuhren. Entsprechend wurde und wird das Schiffe anschwimmen von der Wasserschutzpolizei verfolgt.
Quellen belegen das Anschwimmen von Schiffen für die Donau bei Wien, den Rhein bei Düsseldorf und die obere Havel zwischen Hennigsdorf und Oranienburg, den Rhein-Herne-Kanal sowie den Datteln-Hamm-Kanal, den Wesel-Datteln-Kanal und den gesamten Dortmund-Ems-Kanal zwischen Dortmund und Münster. WAZ, 3. Juli 2008.
Literatur Märker (Verbraucherzeitung), 17./18. und 24./25. September 1994. Berliner Morgenpost, 1993.
Einzelnachweise
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