Als italienischen Adel bezeichnet man den Adel in Italien. Der Begriff entstand allerdings erst im Königreich Italien (1861–1946). Aufgrund der Territorialisierung Italiens hatte der dortige Adel in den Jahrhunderten zuvor sehr unterschiedliche Entwicklungen genommen. Mit dem Ende der Monarchie wurden die Adelstitel in Italien 1946 abgeschafft.
Der italienische Adel war vielfach anders strukturiert als etwa der französische oder der deutsche Adel. Da sich in Italien das mittelalterliche Lehns- und Erbrecht vom fränkischen erheblich unterschied, nahm der dortige Adel vom Mittelalter bis zur Neuzeit eine andere Entwicklung, die auch regional sehr verschieden verlief, da es einen Gesamtstaat oder eine Nation noch nicht gab. Die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Verhältnisse waren im Süden der Halbinsel, der vom Einfluss des Byzantinischen Reichs, der normannischen Eroberung Süditaliens sowie der später dort regierenden spanischen Königshäuser geprägt war, ganz anders als im Kirchenstaat oder in Oberitalien, wo die vom Handel geprägten lombardischen Stadtstaaten sowie die Republik Venedig völlig eigenständige Entwicklungen durchliefen. Die Regierungssysteme beruhten in letzteren Gebieten teils noch auf spätantiken Strukturen, die sich grundlegend vom Feudalismus in Nord- und Westeuropa unterschieden: Die Italienpolitik Kaiser Friedrichs I. Barbarossa scheiterte wesentlich daran, dass er versuchte, in italienischen Stadtstaaten die Lehensverhältnisse einzuführen.
Entwicklung Der italienische Landadel entstand zwar, wie der Nord- und Westeuropas, aus dem mittelalterlichen Lehnswesen, unterlag aber in Nord- und Süditalien unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten. Eine ganz eigene Entwicklung nahm demgegenüber die starke Klasse des Stadtadels, der führenden Familien in den Kommunen, die sich teils aus Kaufmanns- teils aus zu Kaufleuten gewordenen ursprünglichen Rittergeschlechtern zusammensetzte.
Ein regionales Beispiel hierfür ist das Städtische Patriziat in der päpstlichen Mark im mittelitalienischen Kirchenstaat.
mini|Königreich Italien (781–1014) Infolge der Völkerwanderung und dem durch sie bewirkten Untergang des Weströmischen Reichs hatte sich im Frühmittelalter die Territorialisierung in Italien entwickelt. In der Nachfolge von Langobardenreich, Karolingerreich und lokalen Herrschern (Nationalkönigen) verband Kaiser Otto I. ab 951 das Ostfrankenreich mit dem italischen Königreich (regnum Italiae). Damit wurden die oberitalienischen Territorien zu Fahnlehen des Heiligen Römischen Reiches und wurden als Reichsitalien bezeichnet.
Die in Oberitalien herrschenden Adelshäuser standen zu dieser Zeit in relativ lockerer Verbindung zum Kaiser. Es waren dies die Arduine in den Markgrafschaften Turin und Susa, die Markgrafen von Ivrea, die Aleramiden, die Obertenghi, verschiedene Grafen in Trient und Friaul, die Markgrafen von Verona, die Grafen von Canossa in der Emilia-Romagna, die Bonifacier und Bosoniden in der Markgrafschaft Tuscien und die Herzöge von Spoleto. Diese mächtigen Dynastengeschlechter erloschen aber großenteils früh oder ihre Nachkommen splitterten sich in kleinere Landadelsgeschlechter auf, wie etwa die zahlreichen Zweige der Malaspina in Ligurien. Die vom Frühmittelalter bis ins Hochmittelalter noch bestehenden größeren feudalen Territorien, wie die Markgrafschaft Tuscien, zerfielen mit dem Aussterben der sie regierenden Geschlechter; bis in die Neuzeit konnte sich von den frühesten kaiserlichen Vasallen nur die Familie Este in Modena halten. So verschwanden viele mächtige Lehnsherren, wodurch auch die strengen Regeln des Lehnsrechts aufweichten.
Bestimmend für die Entwicklung des norditalienischen Adels seit dem Hochmittelalter wurde die Kommune. Bereits ab dem 10. Jahrhundert entstanden in Norditalien aus antiken Siedlungen entlang altrömischer Transitwege zahlreiche wachsende Stadtgemeinden, die durch die Reis- und Getreideproduktion in der fruchtbaren Poebene, durch den Ost-West-Handel zwischen Adria und Mittelmeer über die Schifffahrt auf dem Po sowie durch den Alpentransitverkehr rasch an Wohlstand gewannen. Sie begannen seit der Wende zum 11. Jahrhundert politisch eigenmächtig zu handeln und sich von Kaiser und Markgrafen zu emanzipieren (siehe: Wirtschaft Italiens im Hochmittelalter).
Der kleine oberitalienische Landadel, der bislang Ministerialendienst auf den Burgen oder Festen Häusern seiner Lehnsherren tat und von Anteilen der erhobenen Zolleinnahmen sowie den eher bescheidenen Abgaben der Leibeigenen, Hörigen und Hintersassen gelebt hatte, fühlte sich durch die Wohlstandsquelle des städtischen Fernhandels angezogen, siedelte schon früh (seit dem 11. Jahrhundert) in die Städte über und begann, sich ebenfalls kommerziell zu betätigen und Handelshäuser oder Bankgeschäfte aufzubauen.
mini|Bologna um 1200 mit rund 180 Geschlechtertürmen (Darstellung von 1917) mini|hochkant|Die zwei Türme Asinelli und Garisenda in Bologna, erbaut um 1110 Gleichwohl behielten diese adligen Familien anfangs ihre ritterliche, fehdegewohnte Lebensweise bei und brachten zwischen 1150 und 1250 mit ihren Geschlechtertürmen die fortifikatorische Bauweise von Wehr- und Wohnburgen in die Enge innerstädtischer Gassen. Bürgerliche Kaufleute und Bankiers versuchten mitzuhalten und errichteten sich ebenfalls Türme. Je höher der Turm einer Familie gebaut wurde, desto höher war das Ansehen dieses Geschlechts. Oft waren die Türme an Häuser oder Palazzi angebaut, die in Friedenszeiten als Wohnsitz dienten. Geschlechtertürme nach italienischem Vorbild entstanden auch in deutschen Städten.
Im Hochmittelalter war der Begriff des Adels noch mehrdeutig und das Verhältnis zwischen städtischem Patriziat und der Ministerialität eines fürstlichen oder bischöflichen Stadtherrn blieb dynamisch.Siehe etwa: Andermann/Johanek, Zwischen Nicht-Adel und Adel (Lit.-Verz.) Fernhändler bürgerlichen und ritterlichen Ursprungs verschmolzen bald zur Kaste der Patrizier, was auch nördlich der Alpen, etwa im Nürnberger Patriziat, geschah. Die Patrizier besetzten den Stadtrat und versuchten, den Zugang zu den Ämtern der Stadtregierung auf „ratsfähige Geschlechter“ zu beschränken. Während sich im deutschen Teil des Heiligen Römischen Reichs im Spätmittelalter jedoch eine Standesrivalität zwischen Landadel und städtischen Patriziern aufbaute, da die „Pfeffersäcke“ in den Augen des Adels ihre etwaige ursprünglich „ritterliche Lebensweise“ sowie das Konnubium mit den ritterbürtigen Familien aufgegeben und dadurch ihre Standeszugehörigkeit „verwirkt“ hatten, blieb in Italien dieses Verhältnis dynamisch. Patrizierfamilien erwarben ebenfalls Grundherrschaften mit Hintersassen und erbauten sich im Umland der Städte Herrenhäuser. Dem Lehnsadel im übrigen Europa hingegen war Handels- oder Gewerbebetätigung bei Androhung des Standesverlustes untersagt. Auch war der Aufstieg in den Ritterstand in Italien leichter, hier konnten – anders als in Deutschland oder Frankreich – sogar Handwerker den Ritterschlag erhalten, worüber sich schon Otto von Freising in seinen Gesta Friderici um 1160 erstaunte.Vgl. Arno Borst (Hrsg.): Das Rittertum im Mittelalter. 1998; dort: Joachim Bumke, Der adlige Ritter. S. 279, sowie ebendort Gina Fasoli S. 199.
In den italienischen Kommunen regierten, ähnlich den Konsuln in der antiken Römischen Republik, auf kurze Zeit gewählte Podestà mit Unterstützung eines Stadtparlaments, meist Senat genannt. Dadurch kam es in den meisten Städten entweder gar nicht oder erst spät (in den Wirren und Kämpfen zwischen Ghibellinen und Guelfen nach 1250) zur Alleinherrschaft, der sogenannten Signoria. Dabei schwang sich ein meist zunächst gewählter Podestà zum Stadtherren (Signore) auf und versuchte, eine erbliche Dynastie zu begründen. Die Signori konnten entweder Angehörige markgräflicher Häuser sein, wie die auf die Obertenghi zurückgehende Familie d’Este, die nach mehreren Generationen als Podestà 1264 Signori und 1471 Herzöge in Ferrara und Modena wurden, oder aufgestiegene Rittergeschlechter wie die Gonzaga, die 1329 kaiserliche Vikare, 1433 Markgrafen und 1530 Herzöge von Mantua wurden. Ähnlich entwickelten sich die Visconti in Mailand um 1280 aus kaiserlichen Reichsvikaren zu Podestà und Signori, 1395 zu Herzögen der Lombardei und wurden 1447 beerbt von den Sforza. Vereinzelt gelang es auch städtischen Familien aus dem spätmittelalterlichen Kaufmannsstand, wie den Medici in Florenz, Signorien und später Monarchien zu begründen, in diesem Fall 1530 das Herzogtum Toskana, oder den Scaligern als Herren von Verona von 1260 bis 1387. Allerdings erlangten sie andauernde und erbliche Herrschaft über eine Signoria meist nur gegen den Widerstand ihrer Rivalen, oft auch mit jahrzehntelangen Rückschlägen und Verbannungen. Hatten sie einmal ihre Alleinherrschaft durchgesetzt, ließen sie sich diese rechtlich legitimieren, indem sie sich als Vasallen dem Kaiser oder dem Papst unterordneten, wenn auch meist eher nominell, und dafür den Herzogstitel erhielten. Viele Familien blieben aber auch als Signori offiziell nur Podestà oder Vikare, so die Malatesta in Rimini.
Ein weiteres prägendes Phänomen ist, dass die durch Handel erheblichen Wohlstand akkumulierenden städtischen Führungsschichten ihren Besitz im Umland zu Lasten der mittelalterlich-feudalen Grafschaften und Baronien ausdehnten, so dass diese schließlich immer kleiner und an die Peripherie gedrängt wurden. So kam es, dass manch alte Markgrafen- oder Grafengeschlechter im fortschreitenden Mittelalter oft nur noch über unbedeutenden Landbesitz verfügten. So beherrschten die Malaspina ursprünglich große Teile der ligurischen Küste, zersplitterten sich dann aber stark und wurden schließlich von den Küstenstädten entmachtet oder verdrängt; ähnlich die Guidi, ursprünglich um 923 Pfalzgrafen der Toskana, von der Stadt Florenz.
mini|Palazzo Fagni in Florenz: ein typisches Patrizierhaus um 1330 Demgegenüber stiegen die patrizischen Kaufleute im Spätmittelalter durch wachsenden Landbesitz in quasi-adligen Stand auf, indem sie – zumeist ohne Titel – das Leben großer Herren führten, ähnlich den „Pfeffersäcken“ in den ebenfalls republikanisch regierten Hansestädten des Nordens. Teilweise besannen sie sich auch auf ihren ursprünglichen Ritterstand zurück – darin den consularischen Familien des antiken Roms ähnelnd –, teilweise erwarben sie alte Feudallehen, die mit Barons-, Grafen- oder Markgrafentiteln verbunden waren und ließen sich die „Investitur“ gegen Zahlung durch den nominellen Lehnsherrn (meist einen Bischof, seltener den Kaiser) bestätigen. In der Neuzeit bestand auch die Möglichkeit, kaiserliche, päpstliche oder französische Adelsbriefe zu erwerben, die nicht mit Lehnsbesitz verbunden waren.
Auf diese Weise gelangten einige dieser Kaufmanns- und Bankiersfamilien bis hinauf in den Fürstenstand, sei es als regierende Dynasten wie die Medici im Großherzogtum Toskana, oder als nicht-regierende Titularfürsten wie die Odescalchi, Chigi oder die Borromeo. (Nördlich der Alpen wären für Letzteres die Fugger, Eggenberg oder Paar vergleichbare Beispiele, während die Thurn und Taxis ihren kaufmännischen Aufstieg anfänglich ebenfalls in der Lombardei nahmen.) Zu den größten Bankiers Europas gehörten im 14. Jahrhundert die Florentiner Familien Bardi und Peruzzi.