Mergers & Acquisitions (M&A), dt. etwa „Fusionen und Übernahmen“ ist im Wirtschafts- und Finanzwesen der Anglizismus für Transaktionen im Investmentbanking, welche die Vermittlung von Unternehmensverbindungen, Unternehmensspaltungen oder Umwandlungen durch Banken zum Inhalt haben.
Darüber hinaus kommt dieses Konzept bei sämtlichen Organisationen oder Unternehmen zum Einsatz, wenn Fusionen und/oder Übernahmen anderer Geschäftsbereiche oder gesamter Einheiten vollzogen werden. Allgemeines Mit „Mergers“ sind Fusionen gemeint, „Acquisitions“ hat die Akquise zum Gegenstand, wobei jedoch von Banken nicht nur Unternehmenskäufer vermittelt werden, sondern auch Unternehmensverkäufer. Mergers & Acquisitions umfasst somit alle Transaktionen, die auf dem Markt für Unternehmen, Unternehmensteile und Kapitalbeteiligungen abgewickelt werden.
An den Transaktionen sind außer den betroffenen Unternehmen und Investmentbanken gegebenenfalls auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer beteiligt.
Ziel eines jeden Unternehmers ist es, durch geeignete Maßnahmen die eigene unternehmerische Existenz zu sichern und Unternehmenswachstum zu erreichen. Wachstum ist in Form des internen Wachstums (etwa durch Umsatzsteigerung) jedoch nur sehr begrenzt möglich; größere Wachstumserfolge können kurzfristig meist nur durch externes Wachstum erzielt werden. Das wiederum ist nur durch Fusionen, Unternehmenskäufe oder sonstige externe Transaktionen möglich. Das vom Käufer („Investor“) zu erwerbende Unternehmen (Zielunternehmen oder kurz Ziel, ) erhöht sofort durch den Zusammenschluss signifikant die Umsatzerlöse, die Marktanteile, die Betriebsgröße und damit die Marktmacht des kaufwilligen Unternehmens. Abstrahiert man von den Teilleistungen anderer Beteiligter wie etwa Anwaltskanzleien oder Investmentbanken, so umfasst Mergers & Acquisitions „den Prozess und das Ergebnis des strategisch motivierten Kaufs bzw. Zusammenschlusses von Unternehmen oder Unternehmensteilen und deren anschließender Integration oder Weiterveräußerung.“
Begriffsgeschichte Das Begriffspaar Mergers & Acquisitions besteht etwa seit einer Übernahmewelle in den USA, die ab 1895 begann. Seither mangelt es an einer einheitlichen Definition.Bernd W. Wirtz, Mergers & Acquisitions, 2003, S. 11 In der Vergangenheit hat es in den USA mehrere M&A-Wellen gegeben, so dass M&A ein zyklisches Phänomen darstellen.Bernd W. Wirtz, Mergers & Acquisitions, 2003, S. 6 Eine erste Welle gab es 1897 bis 1904 schwerpunktmäßig mit horizontalen Integrationen, eine zweite Welle folgte zwischen 1916 und 1929 in Form der Komplettierung durch vertikale Integration, die dritte Welle schloss sich 1965 bis 1969 an und hatte überwiegend Diversifikationen durch konglomerale Integrationenkonglomerale Zusammenschlüsse sind Fusionen zwischen Unternehmen, deren Beziehung weder rein horizontal noch vertikal ist zum Gegenstand, eine vierte Welle mit meist vertikalen Desintegrationen fand zwischen 1984 und 1989 statt, eine fünfte Welle begann 1993 und endete 2000 mit überwiegend global integrierten Motiven.Stephan A. Jansen, Mergers & Acquisitions, 2008, S. 62 ff. In den USA ist die Transaktionsart der feindlichen Übernahme seit 1974 begrifflich etabliert und ebenfalls Teil des M&A.
Einteilung Das Investment-Banking umfasst folgende Geschäftsbereiche:Jürgen Bilstein, Corporate Finance, in: Wolfgang Gerke/Manfred Steiner (Hrsg.), Handwörterbuch des Bank- und Finanzwesens, 2001, S. 521; ISBN 978-3-7910-8047-5Rudolf Lang/Stefan Schwenkedel, Kreditinstitute als Eigenkapitalfinanciers, in: Die Bank 8, 1988, S. 420
Geschäftsbereiche Produktgruppen Bankprodukte / Dienstleistungen Corporate Finance Kapitalmarktgeschäft Eigenkapital: Aktienemissionen, Kapitalerhöhungen, Aktienrückkäufe Private Equity, Venture Capital, Kapitalbeteiligungsgeschäft Eigenkapitalkomponenten: Optionsanleihen, Wandelanleihen Fremdkapital: Commercial Papers, Unternehmensanleihen, Konsortialkredite, Asset-backed securities Kapitalunabhängig: Futures, Optionen, Swaps Sonstiges: Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen, Managementbeteiligungen Emissionsgeschäft Primärmarktgeschäft Wertpapieremissionen: Aktienemissionen, Börsengang, Aktienrückkäufe Eigenkapitalkomponenten: Optionsanleihen, Wandelanleihen Fremdkapital: Commercial Papers, Unternehmensanleihen Verbriefungen, Vermögensverwaltung, Kurspflege, Market Maker Mergers & Acquisitions Transaktionsgeschäft Anteilskäufe, Asset Deals, Buy-outs, Carve-outs, fremdfinanzierte Übernahmen, Fusionen, Insourcing, Joint Ventures, Rekapitalisierungen, Restrukturierungen, Spin-offs, Squeeze-outs, Unternehmens- und Beteiligungshandel
Mergers & Acquisitions ist ein Teil des Investment-Banking und ist mit umfangreichen Finanzberatungsleistungen (Financial advisory und Financial Engineering) verbunden.Andreas R. Dombret, Mergers & Acquisitions, in: Wolfgang Gerke (Hrsg.), Gerke Börsen Lexikon, 2002, S. 530 ff. Es wird deshalb in der Bankbetriebslehre zur Produktgruppe der Indifferenzgeschäfte gerechnet, deren Beratungsleistungen Bankgebühren erbringen. Eine Due-Diligence-Prüfung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer soll dafür sorgen, dass die Transaktionen keine aus der Transaktion resultierenden Finanzrisiken und Sachmängelhaftungen für die Vertragspartner auslösen.
Die Aufzählung der Unterarten der M&A erschließt die Vielfalt der unternehmerischen Aktivitäten in diesem Bereich. Bei der Fusion durch Aufnahme nimmt das erwerbende Unternehmen das Vermögen und die Schulden des Zielunternehmens auf, das seine Existenz verliert (). Die Fusion durch Neugründung führt zum Zusammenschluss zweier Unternehmen und zur nachfolgenden Gründung eines neuen Unternehmens (). Ein wesentlicher Teil der M&A-Aktivitäten entfällt auf Unternehmenskäufe und fremdfinanzierte Übernahmen. Unternehmenskäufe unterscheiden sich von Fusionen durch den Wechsel des Eigentümers, der im Falle des Unternehmenskaufs dem Investor die Unternehmensleitung überlässt. Fremdfinanzierte Übernahmen sind durch einen hohen Anteil an Fremdkapital bei der Finanzierung des Kaufpreises gekennzeichnet. Von Bedeutung sind auch die unter das „Corporate restructuring“ fallenden Outsourcing, Insourcing, Spin-offs oder Carve-outs. Kooperationen können wiederum eingeteilt werden in strategische und operative Kooperationen. Bei strategischen Kooperationen arbeiten Unternehmen freiwillig zusammen wie bei Joint Ventures und strategischen Allianzen, operative Kooperationen können Interessengemeinschaften, Konsortien, Arbeitsgemeinschaften oder Kartelle sein.
Ablauf M&A-Transaktionen beginnen gewöhnlich mit der Suche nach geeigneten Zielen (). Es schließt sich die Evaluation ausgewählter Ziele (Due-Diligence-Prüfung) an, gefolgt von Verhandlungen mit den Gesellschaftern und/oder dem Management des Zielunternehmens (), die in einem Term Sheet festgehalten werden. Ein Letter of Intent kann die Absicht der beiden Vertragsparteien bekräftigen, diese Transaktion erfolgreich durchführen zu wollen. Die beidseitige Vertragsgestaltung () wird von Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern oder Investmentbanken begleitet. Nach Kaufabwicklung sorgt beim Investor das Beteiligungscontrolling () für eine permanente Überwachung der Entwicklung des Zieles, das gegebenenfalls später wieder verkauft wird ().
Wenn es zum Abschluss der M&A-Transaktion () kommt und alle darin aufgeführten Bedingungen erfüllt sind, werden die Verträge beidseitig erfüllt ().analog Gerhard Picot, in: Gerhard Picot (Hrsg.), Unternehmenskauf und Restrukturierung 3. Aufl., 2004, S. 23 ff. Unternehmen werden häufig auch unter der Federführung von Investmentbanken im Rahmen von Auktionsverfahren () veräußert.Vgl. hierzu Wolfgang Hölters, in: Wolfgang Hölters (Hrsg.), Handbuch des Unternehmens- und Beteiligungskauf, 6. Aufl., 2005, Teil I Dabei werden nur bestimmte Investoren (Bieter) als Kaufinteressenten zugelassen.Michael Rozijn, Geheimhaltungspflichten und Kapitalschutz beim Abschluss von M & A-Dienstleistungsverträgen, in: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, 2001, S. 494 ff. (insbesondere Fußnoten 43 f.) Mit jedem Bieter werden getrennte und jeweils vertrauliche Verhandlungen geführt. Das Unternehmen wird schließlich an den Investor verkauft, der (aus der Sicht des Verkäufers) die günstigsten Vertragsbedingungen und den höchsten Kaufpreis bietet.Gerhard Picot, in: Gerhard Picot, Unternehmenskauf und Restrukturierung, 2. Aufl., 1998, Teil I Rdn. 11 ff.
Dies sind die gängigen Phasen bei einer M&A-Transaktion in der Übersicht:Andreas Sattler/Hans-Joachim Broll/Stefan Nüsser, Unternehmensverkauf- und Kauf, Nachfolgeregelung, Verlag Wissenschaft & Praxis, 1. Oktober 2009 Initialphase Suchphase Prüfphase Bewertung und Detailanalyse Due Diligence Verhandlungsphase Durchführungsphase Übergabephase.
Rechtsfragen Welche Rechtsgeschäfte notwendig sind, um eine bestimmte M&A-Transaktion rechtswirksam abschließen zu können, hängt von der Art der Transaktion ab. In den meisten Fällen (Unternehmenskauf, -übernahme, Fusion) liegt ein Unternehmenskaufvertrag zugrunde.
Deutschland Kartell- und Wettbewerbsfragen Die Kartellverordnung vom November 1923 war in Deutschland der erste Versuch, die Fusionswelle zu kontrollieren und die Kartellbildung zu bremsen.Fritz Neske/Markus Wiener (Hrsg.), Management-Lexikon, Band IV, 1985, S. 1532. Das erste Kartellgesetz vom März 1933 ermächtigte die Nazi-Regierung, Unternehmen im Interesse der Gesamtwirtschaft in Zwangskartellen zusammenzuschließen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden im Juli 1945 durch die Militärregierungen im Rahmen einer Dekartellierung alle Zwangskartelle aufgelöst und verboten. Das in Deutschland geltende Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) in der Fassung vom 15. Juli 2005 enthält ein grundsätzliches Kartellverbot mit Ausnahmeregelungen und beinhaltet eine vorbeugende Kartellkontrolle. Konditions-, Rabatt-, Normungs- und Typisierungs- und reine Export-Kartelle sind anmeldepflichtig und unterliegen der Missbrauchsaufsicht; Krisen-, Rationalisierungs- und Außenhandels-Kartelle bedürfen der Genehmigung durch die Kartellbehörden.
Kartellrechtliche Fragen spielen seither eine bedeutende Rolle, wobei in der EU das EU-Kartellrecht heute grundsätzlich (Anwendungs-)Vorrang über die nationalen Bestimmungen der Mitgliedsstaaten hat. Es ist daher insbesondere zu prüfen, ob eine M&A-Transaktion einer Anmelde- und Anzeigepflicht beim Bundeskartellamt oder der europäischen Kartellbehörde unterliegt (Fusionskontrolle).
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