Auseinandersetzung ist nach deutschem Zivilrecht ein Verfahren, bei dem das Vermögen einer Personenmehrheit unter den Mitgliedern verteilt und die Gemeinschaft oder Gesellschaft aufgelöst wird.

Eine Auseinandersetzung kommt vor bei: der Genossenschaft ( GenG) der Gemeinschaft ( BGB) der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( BGB) der Gütergemeinschaft ( BGB) der Erbengemeinschaft ( BGB).

Die Auseinandersetzung erfolgt bei der Gemeinschaft nach , BGB grundsätzlich durch Teilen in Natur oder durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands und Teilung des Erlöses.

Sonderregelungen gelten für die Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( BGB), einer Gütergemeinschaft ( BGB) und einer Erbengemeinschaft ( BGB).

Siehe auch Rechtsstreit Teilungsversteigerung

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