mini|Friedrich Mennecke als Zeuge im Nürnberger Ärzteprozess, Januar 1947 Friedrich Wilhelm Heinrich Mennecke (* 6. Oktober 1904 in Groß-Freden; † 28. Januar 1947 im Zuchthaus Butzbach) war ein deutscher Mediziner, der sich an den NS-Krankenmorden der „Aktion T4“ und der Kinder-„Euthanasie“ sowie der Selektion von KZ-Häftlingen in der Aktion 14f13 beteiligte.

Leben

Familie und Ausbildung Als Sohn des Steinhauers Karl Mennecke besuchte Friedrich Mennecke von 1911 bis 1914 die Volksschule in Groß-Freden.Der Lebenslauf Menneckes, soweit nicht anders angegeben. In: Peter Chroust: Innenansichten. Insbesondere Einleitung (S. 1–14) und Personalbogen für SS-Führerpersonalakte (S. 1423–1434). Ferner: Peter Sandner: Verwaltung. S. 737. Seine Schulausbildung vervollständigte er ab 1914 auf dem Realprogymnasium in Alfeld und ab 1920 auf dem Realgymnasium in Einbeck, das er 1923 mit dem Abitur abschloss. Im selben Jahr verstarb sein Vater im Alter von 50 Jahren nach langer Krankheit: Karl Mennecke, ein aktiver Sozialdemokrat, war 1917 gelähmt aus dem Ersten Weltkrieg zurückgekehrt. Friedrich Mennecke absolvierte nach dem Abitur eine einjährige Kaufmannslehre bei der Deutschen Spiegelglas AG in Freden und arbeitete anschließend bei derselben Firma als Exportkaufmann.

Im Oktober 1927 konnte Mennecke, finanziell unterstützt von einem Verwandten, ein Medizinstudium an der Universität Göttingen aufnehmen. Ab Sommersemester 1929 studierte er für zwei Semester an der Universität Marburg, wo er am 31. Mai 1930 das Physikum ablegte. Zurück in Göttingen schloss er sein Studium ab: Am 28. April 1934 mit der ärztlichen Prüfung und am 11. Mai 1934 mit der Promotion über das Thema Hämosiderinknötchen am Epikard. Erste praktische Erfahrungen sammelte er als Medizinalpraktikant von Juni 1934 bis Mai 1935 an der chirurgischen Klinik Göttingen, dem Stadtkrankenhaus Peine, der Landesheilanstalt Göttingen und der Universitäts-Frauenklinik Frankfurt am Main.

In Göttingen lernte Mennecke die medizinisch-technische Assistentin Eva Wehlan kennen, die er am 4. Juni 1937 heiratete. Die Ehe von Friedrich und Eva Mennecke blieb kinderlos.

Arztpraxis und NS-Karriere Zum 1. Mai 1932 trat Mennecke in die NSDAP (Mitgliedsnummer 1.095.280)Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/28291309 und in die SS ein (SS-Nummer 142.813). Noch als Student führte er die medizinische Untersuchung von neu aufgenommenen SS-Mitgliedern durch.

Nach Abschluss seiner Medizinalpraktikantenzeit fand er ab dem 1. Juli 1935 Arbeit als Assistenzarzt am Kreiskrankenhaus Bad Homburg vor der Höhe. Am 1. Januar 1936 wechselte er als Anstaltsarzt zur Landesheilanstalt Eichberg bei Eltville am Rhein. Ab dem 22. Januar 1938 Oberarzt, wurde er am 30. Januar 1939 Chefarzt und auch offiziell Direktor der Landesheilanstalt Eichberg, die er schon seit Anfang 1938 kommissarisch leitete.

In der SS wurde Mennecke ab 1. Februar 1937 als Adjutant des SS-Arztes im SS-Oberabschnitt Rhein/Westmark in Wiesbaden eingesetzt. Mehrfach befördert, erreichte er am 20. April 1939 den Rang eines SS-Obersturmführers; im Oktober 1940 wurde er SS-Hauptsturmführer. In der NSDAP übernahm er im August 1937 das Amt des Kreisbeauftragten des Rassenpolitischen Amtes für die Kreise Rheingau und Sankt Goarshausen. Ab dem 1. April 1939 leitete er die Ortsgruppe Erbach-Eichberg der NSDAP. Mennecke, der schon vor dem Anfang des Zweiten Weltkrieges mehrfach an Wehrübungen teilgenommen hatte, wurde ab Kriegsbeginn als Truppenarzt am Westwall eingesetzt.

Gutachter der Aktion T4 Am 1. Februar 1940 wurde Mennecke offiziell auf Intervention der I.G. FarbenSchreiben der I.G. Farbenindustrie A.G. an den Oberpräsidenten des Bezirksverbandes Nassau vom 13. Dezember 1939. In: Peter Chroust: Innenansichten, S. 74 ff. vom Wehrdienst zurückgestellt, um seit Sommer 1939 am Eichberg durchgeführte Versuche mit einem Arsenbenzolpräparat des Höchster I.G.-Farben-Werkes fortsetzen zu können. Etwa am 8. Februar 1940 nahm er an einem Treffen von acht bis zehn Ärzten im Berliner Columbushaus teil. Dort erläuterte Viktor Brack von der Kanzlei des Führers, dass durch einen „Führerbefehl“ die Tötung von „lebensunwertem Leben“ beschlossen sei und Gutachter für diese Aktion T4 gesucht würden. Mennecke stimmte wie alle anwesenden Ärzte einer Teilnahme zu. Die Planungen und Vorbereitungen der „Aktion T4“ liefen bereits seit Juli 1939; im Januar 1940 war mit der Ermordung von Kranken und Behinderten in den Tötungsanstalten Grafeneck und Brandenburg begonnen worden.

Menneckes Aufgabe als so genannter „Gutachter“ bestand darin, anhand eines von der Anstalt des Kranken ausgefüllten MeldebogensMeldebogen im Faksimile. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (M16). über die Auswahl der zu tötenden Patienten mitzuentscheiden. Im gerahmten Kasten des Meldebogens trug er ein ‚+’ ein, wenn der Patient getötet werden sollte, ein ‚−’ stand für das Weiterleben des Kranken. Möglich war auch ein ‚?’ für eine fragliche Entscheidung. Die endgültige Entscheidung traf ein „Obergutachter“ anhand von drei solcher zuvor erstellten Gutachten. Die Meldebogen wurden von der Berliner Zentrale der „Aktion T4“ per Post zugesandt und von Mennecke in „Heimarbeit“ neben seiner Tätigkeit als Anstaltsdirektor des Eichbergs bearbeitet. Nach eigenen Angaben fertigte er etwa 7.000 „Gutachten“ an; dabei will er etwa 2.500 Patienten zur Tötung vorgeschlagen haben.Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 1946 (4 Kls 15/46) in: Adelheid L. Rüter-Ehlermann (Bearb.): Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966. University Press Amsterdam, Amsterdam 1968, S. 144. Das Urteil erlangte für Mennecke keine Rechtskraft mehr, da er vor der Revisionsverhandlung starb.

Parallel zu seiner Tätigkeit als „Gutachter“ war er Mitglied von Ärztekommissionen, die vor Ort in den Anstalten Meldebogen ausfüllten oder überprüften. Mennecke nahm an den Selektionen bei der Räumung der Anstalt Bedburg-Hau zwischen dem 26. Februar und dem 4. März 1940 teil.Aussage Menneckes im Eichberg-Prozess vom 2. Dezember 1946. in: Thomas Vormbaum (Hrsg.): „Euthanasie“ vor Gericht. Die Anklageschrift des Generalstaatsanwalts beim OLG Frankfurt/M. gegen Dr. Werner Heyde u. a. vom 22. Mai 1962. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-8305-1047-0, S. 170 ff., 369 und 377. Hier auch Angaben zu weiteren Reisen. Im Juni 1940 war er Mitglied einer Ärztekommission, die in Österreich, das zu dieser Zeit zum Deutschen Reich gehörte, Kranke für die Tötung in Hartheim aussuchte. Die Ziele weiterer Selektionsreisen waren im September 1940 Lohr und Hall in Tirol, im Februar 1941 die Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel sowie im Juni 1941 der Raum Lemgo.

Spätestens im November 1940 erfuhr Mennecke auf einer Besprechung in Berlin, dass auch die Anstalt in Hadamar zur Tötungsanstalt umgebaut werden sollte.Zeugenaussage Menneckes am 3. Dezember 1946, zitiert in: Heyde-Anklage, S. 168 f. Siehe auch: Peter Sandner: Verwaltung, S. 409 f. Menneckes eigene Anstalt Eichberg war hierbei als Zwischenanstalt für das 70 km entfernte Hadamar vorgesehen, in die die Patienten zunächst verlegt wurden, um den wahren Zweck der Krankentransporte zu verschleiern. Zwischen Januar und August 1941 wurden dabei 784 Patienten vom Eichberg und weitere 1.487 Kranke aus der dortigen Zwischenanstalt nach Hadamar verlegt und dort getötet.Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 1946 (4 Kls 15/46). In: Justiz und NS-Verbrechen. S. 144. Siehe auch: Peter Sandner: Verwaltung. S. 454. Nach eigenen Angaben hat Mennecke einmal den Tod der Kranken in der Gaskammer von Hadamar durch ein kleines Fenster beobachtet.Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 1946 (4 Kls 15/46). In: Justiz und NS-Verbrechen. S. 139. Siehe auch: Peter Sandner: Verwaltung. S. 468.

Selektion von KZ-Häftlingen in der „Aktion 14f13“ Unter dem Begriff „Aktion 14f13“, auch „Sonderbehandlung 14f13“ genannt, wurde die „Aktion T4“ – wahrscheinlich Ende März 1941 – auf Häftlinge der Konzentrationslager ausgedehnt: Ärzte der „Aktion T4“ selektierten in den Konzentrationslagern Häftlinge, die anschließend in den Tötungsanstalten vergast wurden. Friedrich Mennecke war hierbei an den ersten bekannten Selektionen im KZ Sachsenhausen beteiligt, insbesondere im Winter 1941/1942 war die „Begutachtung“ von KZ-Häftlingen ein Schwerpunkt seiner Arbeit. Nach eigenen Angaben war er in den Konzentrationslagern Dachau, Buchenwald, Auschwitz, Ravensbrück, Neuengamme und Groß-Rosen tätig.Aussage Menneckes im Nürnberger Ärzteprozess am 17. Januar 1941 in: Klaus Dörner (Hrsg.): Der Nürnberger Ärzteprozeß 1946/47. Wortprotokolle, Anklage- und Verteidigungsmaterial, Quellen zum Umfeld. München 1999, ISBN 3-598-32028-0, S. 2/1887. Die Selektionen in den Konzentrationslagern Sachsenhausen, Dachau, Buchenwald, Ravensbrück und Groß-Rosen sind zudem durch Briefe Menneckes an seine Frau belegt. Bei den Selektionen der „Aktion 14f13“ wurden die schon bei der Aktion T4 benutzten Meldebogen verwandt, allerdings nur zum Teil ausgefüllt. Zumindest bei jüdischen Häftlingen des KZ Buchenwald stellte Mennecke keine ärztlichen Diagnosen, sondern übertrug stattdessen die Verhaftungsgründe aus den Häftlingsakten auf die Meldebogen.Brief Menneckes an seine Frau vom 25. November 1941. In: Peter Chroust: Innenansichten. S. 241 ff.

Kinder-„Euthanasie“ auf dem Eichberg Parallel zur „Aktion T4“ betrieb die Kanzlei des Führers unter der Tarnbezeichnung „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ die Ermordung von Kindern, die mit Behinderungen geboren wurden. Hierzu wurden an ausgesuchten Krankenhäusern so genannte Kinderfachabteilungen eingerichtet, in denen die Kinder meist durch Überdosierung von Medikamenten ermordet wurden. Leiter des „Reichsausschusses“ war Hans Hefelmann, sein Stellvertreter war Richard von Hegener. Beide kamen Anfang 1941 in die Anstalt Eichberg, um dort die Einrichtung einer „Kinderfachabteilung“ zu besprechen. Leiter dieser Abteilung wurde Menneckes Stellvertreter, der Oberarzt Walter Schmidt. Die Ermordung der Kinder erfolgte nach einer Beobachtungszeit, sobald eine „Behandlungsermächtigung“ des „Reichsausschusses“ aus Berlin vorlag. Mennecke wickelte den Schriftverkehr mit dem „Reichsausschuss“ ab und besprach die Tötung der Kinder mit seinem Oberarzt Schmidt, soweit er in seiner Anstalt anwesend war.Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 1946 (4 Kls 15/46). In: Justiz und NS-Verbrechen. S. 146. Bis Kriegsende starben in der Anstalt Eichberg 430 Kinder unter zehn Jahren.Hans Faulstich: Hungersterben in der Psychiatrie 1914–1949. Mit einer Topographie der NS-Psychiatrie. Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau 1998, ISBN 3-7841-0987-X, S. 561. Ein Teil dieser Kinder war zuvor in der Heidelberger Psychiatrischen Universitätsklinik unter Carl Schneider in einem Forschungsprojekt untersucht worden. Die Ermordung der Kinder war dabei konzeptionell eingeplant, die Gehirne der Kinder sollten nach ihrem Tod zur Untersuchung nach Heidelberg geschickt werden. Zur Anzahl der in diesem „Forschungsprojekt“ getöteten Kinder liegen unterschiedliche Angaben vor: Teils wird von 110 Ermordeten ausgegangen,Peter Sandner: Verwaltung. S. 551, auch Hans Faulstich: Hungersterben. S. 561. eine Heidelberger Forschungsgruppe kam zu dem Ergebnis, dass 21 Kinder ermordet wurden, bedingt durch die bei Kriegsende zunehmenden Kommunikations- und Transportschwierigkeiten jedoch nur in drei Fällen die Gehirne nach Heidelberg geschickt wurden.Maike Rotzoll, Gerrit Hohendorf: Zwischen Tabu und Reformimpuls. Der Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit in der Heidelberger Psychiatrischen Universitätsklinik nach 1945. In: Sigrid Oehler-Klein (Hrsg.): Vergangenheitspolitik in der universitären Medizin nach 1945. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-515-09015-5, S. 308.