Unter Volkswehr werden im Allgemeinen militärisch organisierte, bewaffnete Verbände wie eine Miliz oder eine Bürgerwehr verstanden, die – wie schon der Name zum Ausdruck bringt – der Volkssouveränität unterstehen.
Die Idee der Volkswehren in der Märzrevolution von 1848 Während der Märzrevolution von 1848 wurden Forderungen nach allgemeiner Wehrpflicht, Volksbewaffnung, kommunal aufgestellten Volkswehren mit freier Wahl ihrer Führer und regionalen Militärschulen erhoben. Seine Wurzeln hat der Volkswehrgedanke in der Französischen Revolution, als im Bedarfsfall die Nationalgarde mit aufgebotenen Bürgerwehren aufgestockt wurde (→ Levée en masse).
Die Volkswehr entsprach im Wesentlichen der während der Märzrevolution herausgebildeten Organisationsform. Mehrere entsprechende Volkswehrentwürfe wurden in der Frankfurter Nationalversammlung und in der preußischen Nationalversammlung eingereicht, unter anderem die Charte Waldeck vom 26. Juli 1848 und der Entwurf zu einem Wehrgesetze auf den Grundlagen der Gemeinde-Ordnung vom 10. August 1848.
Die Forderung nach einer Volkswehr beruhte auf dem Staatsverständnis der Volkssouveränität. Sie fügte sich in den Rahmen der Arbeiterbewegung, tauchte aber vereinzelt auch im Militär auf.
Zwischen November 1848 und Februar 1849 kam es daher zu mehr als 300 Militärgerichtsverfahren. In Pillau wurden vier Offiziere zu drei Jahren Festungshaft verurteilt, weil sie einen entsprechenden Antrag an die Nationalversammlung unterzeichnet hatten. Zu den bekanntesten Offizieren, die für die Volkswehr eintraten, gehörte auch Wilhelm Rüstow. Auf Drängen des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV. wurde er am 6. August 1850 in Abwesenheit schließlich zu 31,5 Jahren Festungshaft verurteilt. In seinem im Dezember 1849 erschienenen Buch Der deutsche Militärstaat vor und während der Revolution untermauerte Rüstow die Idee einer Volkswehr, die er im Schweizer Exil zusammen mit anderen, darunter Emil Rothpletz, in der Schweizer Armee umsetzen konnte.
In Deutschland und Österreich wurde die Idee der Volkswehren von Monarchen und oberen Militärs auf das Entschiedenste bekämpft und verfolgt sowie erforderliche Heeresreformen aus Furcht davor verschleppt. Schließlich gehörte das Militär zu den Königsrechten, die man dem Volk nicht abtreten wollte.
Dies wurde erst nach dem Ersten Weltkrieg möglich. In einer demokratischen Republik ist nämlich das Volk der Souverän und nicht ein König oder irgendeine Dynastie. Daher hat auch das Staatsvolk selbst über sein Heer, wie es etwa in der Schweiz schon seit Jahrhunderten der Fall ist, zu entscheiden.
Die Volkswehren tauchten deshalb erst wieder am Ende des Ersten Weltkrieges im Rahmen der Novemberrevolution und der Münchner Räterepublik auf, als die monarchische Gewalt bei den Kriegsverlierern keinen Einfluss mehr hatte, allerdings nur für kurze Zeit wieder auf. Zunächst befürchteten die Siegermächte nämlich eine gewaltige Steigerung des Militärpotentials der Kriegsverlierer durch die Volksbewaffnung und wollten daher einem naheliegenden Revanchekrieg schon von vornherein die Basis entziehen.
Anschließend war es dann der Faschismus, der sich im Beispiel Spaniens (Franquismus) als Platzhalter der monarchischen Systeme verstand und daher die Verfügungsgewalt über das Heer für sich und seine Führer beanspruchte. Im Falle von Francisco Franco oder beim Führereid auf Adolf Hitler wurden die Soldaten persönlich vereidigt. Bei der demokratisch-republikanischen Volkssouveränität kann es naheliegenderweise keinen persönlichen Eid geben, sondern ein Gelöbnis auf die Republik, wie es heute auch in Österreich der Fall ist.
Da aber umgangssprachlich auch in demokratisch-republikanischen Staaten häufig immer noch von der Vereidigung der Soldaten gesprochen wird, sind die Unterschiede zwischen dem Eid auf eine Person und einem Gelöbnis auf eine staatliche Institution wie etwa die Republik Österreich noch immer weitgehend unbekannt.
So hätte Hitler die neue Wehrmacht niemals durch einen persönlichen Eid an sich binden dürfen. Verfassungskonform wäre ein Gelöbnis auf die Weimarer Republik gewesen.
Die Deutschösterreichische Volkswehr 1918–1920 mini|Oberleutnant-Uniform der Deutschösterreichischen Volkswehr. Oberhalb der rechten Brusttasche das Volkswehrabzeichen aus silberfarbigem Metall Die Deutschösterreichische Volkswehr war die erste provisorische Streitmacht der Republik Deutschösterreich. Bereits wenige Tage vor der Quasi-Abdankung Kaiser Karls (11. November 1918), waren, am 8. November, Richtlinien zu ihrer Aufstellung verfasst worden. Förmlich ins Leben gerufen wurde sie mittels des 1. Wehrgesetzes, vom 18. Dezember 1918. Ihr Ende kam am 18. März 1920, dem Aufstellungstag des Bundesheeres, dass große Teile des Volkswehrpersonals übernahm.
Das in Spitzenzeiten an die 50.000 Mann starke „Übergangsheer“ bestand aus Teilen der ehemaligen österreichisch-ungarischen Armee, die den Krieg zum Teil im Hinterland erlebt hatten und aus freiwilligen Kriegsheimkehrern, die im Mannschaftsstand meist dem sozialistischen Lager angehörten. Es dienten aber auch viele adelige Offiziere wie etwa Theodor Körner, Erwin Lahousen-Vivremont, Alexander Löhr und viele andere in diesem ersten, provisorischen Heer der damaligen Republik Deutschösterreich.
Eine Stärke dieser Volkswehr war, dass sie mehrheitlich aus voll ausgebildeten Soldaten bestand, deren überwiegender Teil noch dazu über mehrjährige Fronterfahrung verfügte. Somit war sie wesentlich kampfkräftiger als ihr das eine spätere ideologisch determinierte Geschichtsschreibung zubilligen wollte. Ihre besondere Schwäche allerdings war ihre, durchaus zeitbedingte, teilweise krasse Disziplinlosigkeit, die erst allmählich durch ein Dienstreglement gemildert werden konnte.
Dies war vor allem das Verdienst des damaligen Staatssekretärs für Heereswesen, Julius Deutsch und seiner leitenden Mitarbeiter, darunter die Obersten Theodor Körner und Karl Schneller.
Oberkommandierender der Volkswehr war Feldmarschallleutnant Adolf von Boog, ein schon in der Monarchie wegen seiner Eigenwilligkeit umstrittener Offizier. Am 8. November 1918 legte er sein Gelöbnis ab, „als deutscher Mann, in heißer Liebe für mein deutsches Volk … und bei seiner staatsbürgerlichen Ehre als deutscher Bürger und Soldat“.Karl Glaubauf: Die Volkswehr und die Gründung der Republik. S. 28. Er war also Oberkommandierender der deutschösterreichischen Volkswehr und gleichzeitig deutscher Bürger und Soldat. Er musste aber schon 1919 zurücktreten, da er neben der Volkswehr sieben geheime Offiziersregimenter aufgestellt hatte. Mit diesen wollte er in Deutsch-Westungarn, dem heutigen Burgenland, einmarschieren. Noch schlechtere Bedingungen für Österreich bei den Friedensverhandlungen von 1920 wären die Folge gewesen, auch wenn die Siegermächte schon aus sprachlichen und vielen anderen Gründen nicht abgeneigt waren, Deutsch-Westungarn Österreich zuzusprechen. Aber eben im Rahmen von Verhandlungen und nicht im Zuge neuer Kämpfe.
Die ideologische Zuordnung der Volkswehr ist schwierig, weil sie unter anderem auch ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Kriegsheimkehrer war. Viele traten auch wegen des guten Soldes, immerhin das Dreifache eines Arbeiterlohnes, und wegen der sicheren Verpflegung ein, waren also keineswegs primär ideologisch motiviert.
Hervorgegangen aus einer Geheimorganisation innerhalb der K.u.k. Armee, entwickelte sich diese „Rumpfarmee“ in den einzelnen Bundesländern völlig unterschiedlich, aber immer den jeweiligen politischen Verhältnissen des Heimat-Bundeslandes angepasst: Stärkste Teilorganisation war die Wiener Volkswehr, da damals die Bundesländer Wien und Niederösterreich noch nicht voneinander getrennt waren. Folgerichtig gliederte sie sich auch in die Befehlsbereiche „Wien-Stadt“ und „Wien-Land“, auch als „Wien-Provinz“ bezeichnet. Auch ideologisch gab es Unterschiede zwischen den einzelnen Landes-Organisationen. So schloss man in Oberösterreich direkt an die monarchistische Tradition der Habsburger-Armee an, in Wien lag man jedoch strikt auf republikanischem Kurs. Zu bewaffneten Einsätzen teils gemeinsam mit Einheiten der paramilitärischen Heimwehr kam es beim Kampf um Kärnten 1918/19, wo diese Deutschösterreichische Volkswehr als offizielles Heer der Republik unter dem Kommando des späteren Vizekanzlers Oberstleutnant Ludwig Hülgerth die offizielle, staatliche Trägerin dieses Abwehrkampfes war und bei der Niederschlagung des Aufstands der kommunistischen Roten Garde unter der Führung des damaligen Oberleutnants Egon Erwin Kisch am 12. November 1918 in Wien. Diese Deutschösterreichische Volkswehr vereitelte auch 1919 am Gründonnerstag und am 15. Juli zwei weitere kommunistische Umsturzversuche und verhinderte so in Wien die Errichtung einer Räterepublik.
Wegen Tapferkeit vor dem Feind ausgezeichnete Unteroffiziere konnten, auch ohne Matura, in der Volkswehr zum Offizier aufsteigen. Bei den zehn Ernennungsterminen zwischen dem 20. November 1918 und dem 1. Jänner 1920 wurden insgesamt 122 „Volkswehrleutnante“ ernannt, darunter sechs Verpflegungsmeister und vier Zahlmeister.Christian Frech, Markus Pichler, Peter Steiner: Die Offiziere der österreichischen Revolution. Die Erste Republik und ihre Volkswehrleutnante. Verlag Militaria. Wien 2018. ISBN 9783902526915. S. 14. Der spätere Gauleiter von Niederösterreich Hauptmann Josef Leopold war einer dieser Volkswehrleutnante.
Aufgrund des allgemeinen Materialmangels blieben die Uniformstücke des kaiserlichen Heeres oft weiterhin in Tragung, allerdings versuchte man die Ausrüstungsteile nach Möglichkeit rasch zu entnobilitieren. Erhalten gebliebene Uniformteile belegen, dass fallweise auch die bisherige bunte k.u.k. Ausgehmontierung umgearbeitet wurde, indem man die alten Rangabzeichen (Kragensterne sowie Kragen- und Ärmelborten) entfernte und durch schlichte Armwinkel (Mannschaften) und - querborten (Offiziere) aus blauem Stoff ersetzte. Dies geschah jedoch nicht überall einheitlich. Manche, besonders sozialistisch eingestellte, Volkswehrbataillone verzichteten gänzlich auf Rangabzeichen. Neu herausgegebene Montierungstücke besaßen häufig einen bräunlichen oder grünlichen Khaki-Ton.
Die Volkswehr in den Bundesländern mini|Feldbluse eines Volkswehrobersten. Der Kragen mit traditioneller Stabsoffiziersborte, doch statt der Kragenterne neue Rangabzeichen aus blauem Stoff am Unterärmel Die Volkswehr „Wien-Stadt“ gliederte sich in sechs Unterbefehlsbereiche, nämlich die Kreise A bis E und „Arsenal“. Mit Stichtag 11. Jänner 1919 verfügte sie über 35 Bataillone mit einem Gesamtstand von 18.929 Mann.Karl Glaubauf: Die Volkswehr und die Gründung der Republik. S. 56. Der Befehlsbereich „Wien-Land“, auch „Wien-Provinz“ genannt, gliederte sich in fünf Kreise, und zwar in den Kreis I mit dem Kommando in Krems an der Donau und den Bataillonen in Krems, Gmünd und Waidhofen, den Kreis II, Kommando in Gänserndorf mit den unterstellten Teilen (zum Teil Depotwachen) in Floridsdorf, Korneuburg und Stockerau, den Kreis III mit dem Kommando in Hietzing, zwei Bataillonen in Wiener Neustadt und einem in Neunkirchen und den Kreis V mit dem Kommando in St. Pölten, wo auch zwei Bataillone garnisonierten, das dritte war in Melk stationiert. Der Kreis Deutsch-Südmähren bildete das letzte Organisationselement, Kreis IV, blieb aber Fragment. Am 1. April 1919 wies der Befehlsbereich „Wien-Land“ einen Verpflegungsstand von 12.867 Mann auf.Karl Glaubauf: Die Volkswehr und die Gründung der Republik. S. 59.