Wappen Lage 120px180px|Barmen und die 1929 entstandene Stadt WuppertalLage Barmens in der 1929 entstandenen Stadt Wuppertal (rot umrandet)

Barmen war bis zu seiner Vereinigung im Jahr 1929 mit vier anderen Städten zum heutigen Wuppertal eine Großstadt im östlichen Rheinland. Heute erstreckt sich Barmen als nordöstlicher Teil Wuppertals auf die Stadtbezirke Barmen, Heckinghausen und Oberbarmen. Das westfälische Langerfeld, vormals Gemeinde im Kreis Schwelm, heute der östliche Teil des Wuppertaler Stadtbezirks Langerfeld-Beyenburg, gehörte ab 1922 ebenfalls zur Stadt Barmen, ebenso das Westfalen zugehörige Nächstebreck mit vereinzelten Eingemeindungen aus der Stadt Sprockhövel.

Geschichte Besiedlung, Frühmittelalter mini|Barmen-Gemarke auf einer Karte von 1761 mini|Urkunde der Erstnennung im Jahr 1070

Ab dem 7. Jahrhundert erfolgte die relativ späte und spärliche Besiedelung des überwiegend bewaldeten Wupperraums durch altgermanische Volksstämme (möglicherweise Brukterer). Belegt wird diese Besiedlung durch dafür typische Ortsnamen, die auf -inghausen enden: Wichlinghausen (früher Wichmaringhausen = Haus der Sippe des Wichmars) und Heckinghausen (Haus der Sippe des Heckos). Spätestens ab dem 8. oder 9. Jahrhundert folgten rheinfränkische Rodungen und Siedlungsgründungen nach, die ebenfalls anhand von Ortsnamensbestandteilen festgemacht werden können. Nach neueren Forschungen ging diese fränkische Besiedlung möglicherweise vom Werdener Fronhof in Schwelm aus, das spätestens ab dem 11. Jahrhundert Zentrum eines Kirchspiels und eines fast deckungsgleichen Gogerichtsbezirks war. Die Region war lange Zeit Grenzgebiet zwischen dem Fränkischen Reich und dem Einflussgebiet der Sachsen, was neben den im Vergleich zur Rheinebene unwirtlicheren landwirtschaftlichen Bedingungen größere Siedlungsstrukturen verhinderte.

Frühe Besitzverhältnisse in Barmen, urkundliche Ersterwähnungen Ab dem 10. Jahrhundert ist das Gebiet Teil des zwischen Rhein, Ruhr und Wupper gelegenen, von der neueren Forschung Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft genannten Bezirks, der im Besitz der Nachfahren der Ezzonen war. Diese besaßen im Barmer Gebiet aller Wahrscheinlichkeit bereits zu dieser Zeit daher dort auch Allode. Der Name Barmen wurde vermutlich 1070 das erste Mal als Barmon in einer Abgabenliste der Abtei Werden urkundlich erwähnt, wobei der später in die Stadt Barmen eingemeindete Hof Einern bereits seit 1050 beurkundet ist. Nach neueren Forschungen könnte sich das Barmon dieser Urkunde möglicherweise aber auch auf einen Hof bei Hiddinghausen beziehen.

Um 1150 findet eine erste Erwähnung der Höfe Bruoke (Bruch) und Horehuson (Haarhausen) statt, die dem Werdener Oberhof Schöpplenberg Abgaben zu entrichten hatten. 1220 finden sechs Höfe in und bei Braken (Bracken) Erwähnung.

Graf Ludwig von Ravensberg, einer der oben erwähnten Nachfahren der Ezzonen, war im 13. Jahrhundert Besitzer eines Verbands von Höfen auf Barmer Gebiet, wobei sich hier neben dem Ravensberger Besitztum auch Höfe und Höfeverbände mit anderen Besitzern (u. a. Abtei Werden) oder Freihöfe befanden. 1244 gingen diese Ravensberger Höfe auf Barmer Gebiet aus dem Allodialbesitz der Ravensberger in den der Grafen von Berg unter Graf Heinrich IV. über. In der dazugehörigen Vertragsurkunde, welche die zweite urkundliche Erwähnung Barmens ist (bzw. die erste, falls die Urkunde von 1070 nicht Barmen meint), wird dieser Besitz als Bona de Barme („Güter in Barmen“) bezeichnet. Der Oberhof dieser Villikation war vermutlich der Sehlhof. Im gleichen Jahr erwähnen Urkunden in Brabanter Klöstern einen Ridderhoff to Kimnah (Kemna) und Ridderhoff to Ruwendael (Rauental).

Barmen war also zunächst die Sammelbezeichnung für ein Gebiet, das aus einem lockeren Verbund von Höfeverbänden, Einzelhöfen und Siedlungsplätzen bestand, das jedoch nicht territorial einer Herrschaft unterstand, sondern je nach Hof oder Höfeverband weltlicher oder geistlicher Allodialbesitz waren, oder Freibauern gehörten. Der Hof Wichlinghausen war z. B. der Oberhof eines Wichlinghauser Höfeverbands, der 1384 von den Grafen von der Mark von der Familie von Kappeln erworben wurde, die ihrerseits den Besitz vor 1245 von den Grafen von Ravensberg erlangt haben müssen.

Die Barmer Landwehr als Trennlinie Mitten durch Barmen verlief auf der Linie Leimbach/Fischertaler Bach die Grenze des kurkölnischen Kirchspiels Schwelm und des ebenfalls kurkölnischen Kirchspiels Hilden (ab 1300 dem davon abgespalteten Kirchspiel Elberfeld). Zugleich schied diese Grenze ab dem 9./10. Jahrhundert das Dekanat Lüdenscheid vom Dekanat Neuss sowie die beiden Gogerichtsbezirke Schwelm und Elberfeld. Diese Grenze besteht heute indirekt noch in der Trennlinie zwischen Oberbarmen und Unterbarmen (auch Niederbarmen genannt). Diese Grenze war im Spätmittelalter durch eine Landwehr gesichert, die von Horath (Sprockhövel, Wuppertal) über Hatzfeld, entlang den Bächen Leimbach und Fischertaler Bach und über den Scharpenacker Berg an Laaken vorbei bis zur Burg Beyenburg verlief, noch im 16. Jahrhundert in Teilen beschrieben wird und deren wenige Reste heute als Bodendenkmal unter Schutz gestellt sind. Die Entstehungszeit und der Zweck dieser Landwehr ist in der Forschung umstritten. Justus Bockemühl nimmt z. B. einen Ursprung im 10. Jahrhundert als Sicherung der Dekanatsgrenze an, andere Forscher sehen eher einen spätmittelalterlichen Ursprung infolge der bergisch/märkischen Territorialbildung an.

Etymologische Deutung des Namens Barmen Der Name Barmen steht laut einigen Forschern etymologisch in Zusammenhang mit dieser Landwehr. So wird der Name als Wall / Erdhaufen gedeutet. Der altsächsische Wortstamm Berm, Barm findet sich auch im Begriff Heubarme (Heuhaufen) wieder, so dass hier mit Bona de Barme von den Höfen am Erdwall die Rede sein könnte. Bockemühl deutet die Etymologie anders: Ahd. brama; mhd. brame = Dornstrauch (vgl. Brombeere; engl. broom) wurde nach einer Lautumstellung zu Barme (vgl. auch analog Bronnen (Brunnen) zu Born). Eine Dornenhecke ist ebenfalls integraler Bestandteil einer Landwehr und der spätere bergische Oberhof Dörner Hof wurde ebenfalls aufgrund seiner Lage an dieser Landwehr und deren Dornenhecke so benannt.

Der altsächsische Wortstamm Berm oder Barm lässt aber auch andere Deutungen zu. So ist das Wort Berme ein ebenes Stück oder eine Trasse in der Böschung eines Dammwerkes oder eines Walls oder an einem Hang. Sie kann die Böschung in diverse Abschnitte teilen. Das Tal der Wupper war seit Menschengedenken eher ein beschwerlicher Durchzugkorridor vom Rhein in den Osten und umgekehrt.

Die Hanglagen oberhalb der Wupper zwischen Unter- und Oberbarmen waren nicht gut begehbar, da sie häufig abschüssig waren. Dafür war die Herrichtung eines Wegenetzes nötig, das dem Rechnung trug. Die Wortstämme stehen auch für eine Grabenkante oder eine Deichstufe, die von Fahrzeugen genutzt wurde. Die Ortsbezeichnung Barmstedt geht zurück auf eine Bildung aus dem niederfränkischen oder niederdeutschen barm für Erhebung, Anhöhe oder (Erd) Anhäufung und barm bedeutet in einer älteren Form auch Stadt oder Siedlung. Frühe Siedlungszentren lagen bevorzugt auf Anhöhen und Deutungen zu dem erhöht liegenden Ort Barum besagen „Siedlung auf der Anhöhe“. Alte Bezeichnungen für Barum lauten auch: 1290 Berne, 1304 Barem, 1305 Barme, 1319 Barme, 1339 Barme, 1344 Barem, 1344 barme, 1348 Barum, 1354 Barem, 1366 Barum Barme, 1384 Barem.

Im Braunkohletagebau oder in der Forst- und Landwirtschaft wird heute noch die Bezeichnung „Berme“ verwendet, womit ein Hangweg mit Gegengefälle zwecks Wasserableitung bezeichnet wird und der den Erddruck auf den Fuß der Böschung reduzieren und den Hang so auch rechts und links der Wupper standsicher machen sollte. Man könnte in etwa gesagt haben: „Folge dem Weg längs der Barmen neben der Wupper und du erreichst die Siedlung auf der Anhöhe.“

Gerichtsbarkeit Barmen mit seinen beiden Teilen Ober- und Unterbarmen gehörte im Spätmittelalter zum Bereich der Freigrafschaft Volmarstein, deren Freistühle bis in das 15. Jahrhundert nicht den Gerichtsbarkeiten der bergischen oder märkischen Allodial- und Territorialbesitzer unterstanden. Dies unterstreicht zusätzlich die Inhomogenität Barmens, das erst sukzessive ab dem 14. Jahrhundert zu einer territorialen Einheit fand. Die Außengrenze der Freigrafschaft Volmarstein, die in etwa deckungsgleich mit den beiden Gogerichten Schwelm und Hagen war, findet sich ausweislich einer aus dem 16. Jahrhundert stammenden Abschrift der Grenzbeschreibung noch heute exakt in der Stadtteilgrenze zwischen Barmen und Elberfeld wieder und war ebenfalls durch eine Landwehr (Elberfelder Landwehr genannt) gesichert. Das gleichzeitige, konkurrierende Vorhandensein von Freigrafschaft und Gogericht resultierte aus der Grenzlage zum fränkischen und sächsischen Kulturraum, in denen das überlieferte altgermanische Rechtssystem jeweils eine andere Entwicklung nahm und im Hoch- und Spätmittelalter zu konkurrierenden formalen Strukturen führte.

Territorialbildung, Übergang in bergischen Besitz Die bergischen und märkischen Grafen emanzipierten sich ab dem 13. Jahrhundert von dem Status des Dienstadels und der Vögte des Kölner Erzbischofs und begannen eigene Territorien aufzubauen.

Zwischen 1300 und 1324 annektierten die Grafen von der Mark das Kirchspiel Schwelm und somit den Osten von Barmen mit den Gebieten bei Wichlinghausen, Heckinghausen und Nächstebreck von Kurköln. Die Grundherrschaft über einzelne Höfe im von Mark annektierten Gebiet gehörte aber seit dem Erwerb der Güter in Barmen 1245 mehrheitlich den Grafen von Berg – andere Höfe in Unterbarmen, die zum Höfeverband Wichlinghausen gehörten, waren später im Gegenzug trotz territorialer Zugehörigkeit zur Grafschaft Berg den Grafen von Mark verpflichtet, was zu unterschiedlichen Abgabenansprüchen und Gerichtsbarkeiten innerhalb der bergischen und märkischen Einflusssphären führte. Kirchlich waren auch die bergischen Höfe in Oberbarmen der märkischen Pfarrei in Schwelm verpflichtet, nicht der bergischen in Hilden (später der in Elberfeld), was mit umgekehrten Vorzeichen natürlich auch für die märkischen Höfe in Unterbarmen galt.

Ab Beginn des 14. Jahrhunderts machten auch die bergischen Grafen, die 1380 zu Herzögen ernannt wurden, nach ihren militärischen Erfolgen gegen den Kölner Erzbischof 1288 in der Schlacht von Worringen und einer weiteren Auseinandersetzung im Jahr 1306 zunehmend auf Kosten Kurkölns territoriale Ansprüche an der mittleren Wupper geltend, die sich durch die Gründung des Amtes Beyenburg zwischen 1363 und 1399 und der Zuordnung Unterbarmens zu dem Amt manifestierten. 1397 versuchte Wilhelm II. von Berg Ansprüche an seine Neffen Adolf von Kleve und Dietrich II. von der Mark geltend zu machen. Er unterlag in der Schlacht von Kleverhamm seinen Neffen und wurde gefangen genommen. Um die gewaltige Summe von 3.000 Goldschilde zur Freilassung aufbringen zu können, verpfändete er 1399 große Teile seines Besitzes an die Sieger, darunter die Burg Elberfeld und das Amt Beyenburg mit Barmen. Durch die Pfandurkunde von 1399 wird auch erstmals die Verwaltungszugehörigkeit der bergischen Höfe Barmens zum bergischen Amt Beyenburg deutlich.