Die Witwenrente ist eine Hinterbliebenenleistung an den überlebenden Ehegatten einer versicherten Person.

Sie wird in Deutschland gewährt in der gesetzlichen Rentenversicherung, siehe Rente wegen Todes nach dem Beamtenversorgungsgesetz in der berufsständischen Versorgung in der gesetzlichen Unfallversicherung im Recht der sozialen Entschädigung, siehe Bundesversorgungsgesetz

Für Österreich siehe Witwenpension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz

Für die Schweiz siehe Hinterlassenenrente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung

Kategorie:Sozialrecht (Deutschland) Kategorie:Sozialrecht (Österreich) Kategorie:Sozialversicherungsrecht (Schweiz) Kategorie:Tod und Recht Kategorie:Witwenschaft