mini|hochkant|Martin Wehrle, 2012 Martin Wehrle (* 17. März 1970 in Löffingen) ist ein deutscher Journalist und Sachbuchautor.

Leben Martin Wehrle besuchte die Akademie für Publizistik in Hamburg, von der er Ende 1992 den Reportagepreis verliehen bekam, und war stellvertretender Chefredakteur der Angler-Zeitschrift Blinker. In dieser Zeit siegte er bei der Europameisterschaft im Hechtangeln. Später leitete er zwei Abteilungen in einem MDAX-Konzern. Ehe er den zweiten Bildungsweg einschlug, hatte Wehrle seine Berufslaufbahn mit 18 Jahren in einer Gemeindeverwaltung als Beamtenanwärter begonnen.

Anfang der 2000er Jahre machte er sich als Karriereberater selbstständig und veröffentlichte 2003 das Buch Geheime Tricks für mehr Gehalt. In den folgenden Jahren schrieb er weitere Bücher zu den Themen Karriere und Gehalt, beispielsweise Die Geheimnisse der Chefs. Im Jahre 2007 verfasste Wehrle mit Uwe Kamenz Professor Untat, das unter anderem von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als „Universalangriff auf das deutsche Hochschulsystem“ eingestuft wurde. Es löste eine Debatte über Nebentätigkeiten von Professoren aus. Im Jahre 2011 erschien Ich arbeite in einem Irrenhaus, das zu einem der meistverkauften Wirtschaftsbücher in Deutschland wurde. Der Stern beurteilte es als das „ultimative Trostbuch für genervte Mitarbeiter“. Im Jahre 2012 fand es mit dem Bestseller Ich arbeite immer noch in einem Irrenhaus seine Fortsetzung.

Die Bücher von Wehrle basieren laut Spiegel Online auf der Sicht seiner Kunden und seiner eigenen Erfahrungen als Führungskraft, die satirisch zugespitzt würden. Er leitet eine Karriereberater-Akademie in Hamburg und hat nach eigener Aussage die erste Ausbildung für Karriereberater in Deutschland realisiert. Von 2010 bis 2017 war er als Kolumnist für Die Zeit tätig, über den Irrsinn Büro schrieb er 2012 eine Titelgeschichte für den Stern. Wehrle unterstützte die Einführung des Entgelttransparenzgesetzes.

Prozess um Leserbrief Im Jahre 1992 veröffentlichte die Badische Zeitung einen seiner Leserbriefe, der die nächtliche Abschiebung einer asylsuchenden Familie durch die Polizei mit Gestapo-Methoden verglich. Die Behörden sahen sich in den Äußerungen in ihrer Ehre verletzt; Wehrle wurde zunächst vom Amtsgericht Titisee-Neustadt und später vom Landgericht Freiburg wegen Beleidigung verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hob die Entscheidungen mit Verweis auf die Meinungsfreiheit auf, die in den vorhergehenden Urteilen nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.

Publikationen (Auszug)

Ratgeber

Romane

Fachbücher

Weblinks

Website von Martin Wehrle

Einzelnachweise

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