Das Reichsjustizministerium war ein Ministerium des Deutschen Reiches. Es wurde 1919 in Nachfolge des Reichsjustizamtes errichtet und bestand bis zum 23. Mai 1945. Die Bundesrepublik Deutschland hat seit dem 20. September 1949 ein Bundesministerium der Justiz, diesem nachgeordnet existiert seit 2007 außerdem das Bundesamt für Justiz.
Gebäude mini|Das Reichsjustizministerium in der Wilhelmstraße 65, Berlin 1938 Das Reichsjustizministerium war zunächst im Gebäude des ehemaligen Reichsjustizamts in der Voßstraße 4–5 in Berlin untergebracht. Wegen des Baus der Neuen Reichskanzlei wurde das Gebäude 1937 abgerissen.
Nachdem die Souveränität der Länder mit dem Gleichschaltungsgesetz vom 31. März 1933 aufgehoben worden war, wurde 1935 das preußische Justizministerium mit dem Reichsjustizministerium zusammengelegt. Das Reichsjustizministerium nutzte dann zwischen 1935 und 1944 – als es bei einem Luftangriff zerstört wurde – das Gebäude des ehemaligen preußischen Justizministeriums in der Wilhelmstraße 65.
Es war im Jahre 1736 errichtet worden und diente nach einem Umbau durch den Architekten David Gilly im Jahre 1808 dem preußischen Prinzen August Ferdinand als Wohnsitz. Karl Friedrich Schinkel gestaltete es 1815 und 1817 für dessen Sohn August und Karoline Friederike von Waldenburg erneut um. Nach beider Tod verkauften ihre Erben und die der Auguste von Prillwitz es 1844 an den preußischen Staat.Zur Besitz- und Gebäudegeschichte, auch unten, siehe Laurenz Demps: Berlin-Wilhelmstrasse. Eine Topographie preussisch-deutscher Macht. Ch. Links Verlag, Berlin 1994, ISBN 3-86153-080-5, S. 155, 301f.
Dieser nutzte es als Ministerium und Dienstwohnung für den Minister und die preußische Justizverwaltung. Eine Reihe von Erweiterungsbauten 1865–1872, 1898 und 1909 sorgten für Arbeitsraum im wachsenden Ministerium. Das benachbarte Königliche Zivilkabinett musste seinen hinteren Grundstücksteil an das Justizministerium abtreten, damit Carl Vohl dort einen Ergänzungsbau erbauen konnte.
Im Zweiten Weltkrieg zerstörte ein Luftangriff im Dezember 1944 das Hauptgebäude bis auf die Umfassungsmauern. Nach 1950 samt einem erhalten gebliebenen Gartenpavillon aus der Zeit um 1735 vollständig abgeräumt, wurde das Grundstück zunächst für eine Durchlegung der Französischen Straße zur Wilhelmstraße freigehalten.Siehe Götz Eckardt (Hrsg.): Schicksale deutscher Baudenkmale im zweiten Weltkrieg. Eine Dokumentation der Schäden und Totalverluste auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Band 1, Henschelverlag Kunst und Gesellschaft, Berlin 1980, S. 34. Der Bau der Berliner Mauer verhinderte den Straßendurchbruch, und 1966 wurde ein Spielplatz auf dem Grundstück angelegt. Erst die Verlängerung der Französischen Straße im Jahr 2009 verwandelte es in Straßenland. Vohls Hintergebäude hatte den Krieg überstanden, war jahrzehntelang Sitz der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Berlin und ist heute mit dem Haus des ehemaligen Zivilkabinetts verbunden, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft genutzt wird.
Entstehungsgeschichte und Funktion nach der Weimarer Reichsverfassung mini|Stempel des ersten Reichsjustizministeriums 1848/1849 in der Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte Bereits im entstehenden Deutschen Reich von 1848/1849 gab es eine Reichsregierung, die Provisorische Zentralgewalt. Am Kabinettstisch saß ein Reichsjustizminister: zunächst kurz Johann Gustav Heckscher, von August 1848 bis Mai 1849 dann Robert von Mohl, und bis 20. Dezember 1849 Johann Hermann Detmold.
Nach der Reichsgründung im Jahre 1871 wurde im Jahr 1877 das Reichsjustizamt als eine Abteilung in der damaligen Reichskanzlei geschaffen. In seine Zeit fällt beispielsweise das Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze GVG, ZPO und StPO im Jahr 1879 sowie des BGB zum 1. Januar 1900. Trotz dieser Rechtsvereinheitlichung oblag die Verwaltung der Gerichte und Justizbehörden aber nach wie vor den deutschen Ländern.
1919 wurde mit Gründung der Weimarer Republik das Reichsjustizamt verselbständigt und in „Reichsjustizministerium“ umbenannt. Das Ministerium hatte seinen Sitz weiterhin in Berlin im Gebäude des ehemaligen Reichsjustizamtes.
Mit Gustav Radbruch stand dem Ministerium in den Jahren 1921 bis 1923 einer der bedeutsamsten Rechtspolitiker und Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts vor. Mit seinem Namen ist vor allem eine umfassende Reform des Strafgesetzbuchs und das erste deutsche Jugendgerichtsgesetz verbunden. BMJV. Abgerufen am 20. Oktober 2014.
Aufgabe des Reichsjustizministeriums war die Vorbereitung von Gesetzgebungsvorhaben im Justizbereich. Die einzelnen Reichsminister führten innerhalb der Richtlinienkompetenz des Reichskanzlers ihren Geschäftsbereich eigenverantwortlich (Ressortprinzip) und konnten ihre Gesetzentwürfe über die Reichsregierung in den Reichstag zur Beschlussfassung einbringen (Art. 56, 57 und Art. 68 WRV).
Im Reichstag war die NSDAP seit der Reichstagswahl vom 31. Juli 1932 stärkste Fraktion,Reichstagshandbuch IX. Wahlperiode 1933 Hermann Göring seitdem Reichstagspräsident.
Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zunächst zum Reichskanzler und nach dem Tod von Paul von Hindenburg im August 1934 auch zum Reichspräsidenten ernannt worden war,Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs vom 1. August 1934, nachträglich durch Volksabstimmung legitimiert am 19. August 1934 gemäß Beschluss der Reichsregierung zur Herbeiführung einer Volksabstimmung vom 2. August 1934. Abgerufen am 20. Oktober 2014. bestimmte er nicht nur die Richtlinien der Politik, sondern hatte auch allein das Recht, die Reichsminister zu ernennen und zu entlassen (Art. 53 und 56 WRV) sowie den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reiches (Art. 47 WRV).
Liste der Justizminister
Name Amtsantritt Ende der Amtszeit Partei Otto Landsberg 13. Februar 1919 20. Juni 1919 SPD Eugen Schiffer 3. Oktober 1919 26. März 1920 DDP Andreas Blunck 27. März 1920 8. Juni 1920 DDP Rudolf Heinze 25. Juni 1920 4. Mai 1921 DVP Eugen Schiffer 10. Mai 1921 22. Oktober 1921 DDP Gustav Radbruch 26. Oktober 1921 14. November 1922 SPD Rudolf Heinze 22. November 1922 12. August 1923 DVP Gustav Radbruch 13. August 1923 3. November 1923 SPD Erich Emminger 30. November 1923 15. April 1924 BVP Curt Joël 15. April 1924 15. Dezember 1924 parteilos Josef Frenken 15. Januar 1925 21. November 1925 Zentrum Hans Luther kommissarisch 21. November 1925 5. Dezember 1925 parteilos Wilhelm Marx 20. Januar 1926 12. Mai 1926 Zentrum Johannes Bell 16. Mai 1926 17. Dezember 1926 Zentrum Oskar Hergt 29. Januar 1927 12. Juni 1928 DNVP Erich Koch-Weser 28. Juni 1928 13. April 1929 DDP Theodor von Guérard 13. April 1929 27. März 1930 Zentrum Johann Viktor Bredt 30. März 1930 5. Dezember 1930 Wirtschaftspartei Curt Joël kommissarisch 5. Dezember 1930 9. Oktober 1931 parteilos Curt Joël 10. Oktober 1931 30. Mai 1932 parteilos Franz Gürtner 1. Juni 1932 29. Januar 1941 DNVP/ab 1937 NSDAP Franz Schlegelberger kommissarisch 30. Januar 1941 20. August 1942 NSDAP Otto Georg Thierack 20. August 1942 5. Mai 1945 NSDAP Herbert Klemm 5. Mai 1945 23. Mai 1945 NSDAP
Staatssekretäre + 1920 bis 1931 Curt Joël 1930/31 zugleich Reichsjustizminister (kommissarisch),ab 10. Oktober 1931 Reichsjustizminister 1931 bis 1942 Franz Schlegelberger 1941/42 zugleich Reichsjustizminister (kommissarisch),am 20. August 1942 in den Ruhestand versetzt,Amt eines 2. Staatssekretärs weggefallen 1934 bis 1942 Roland Freisler ab 1942 Präsident des Volksgerichtshofs als Nachfolger von Otto Georg Thierack 1942 bis 1943 Curt Rothenberger am 21. Dezember 1943 Amtsenthebungvgl. zu den Umständen: Susanne Schott: Curt Rothenberger – eine politische Biographie, Univ.-Diss. Halle (Saale) 2001, S. 148 ff. (vollständig online gestellt) 1944 bis 1945 Herbert Klemm zuvor persönlicher Referent von Reichsjustizminister Otto Georg Thierack
Organisation und Funktion im Nationalsozialismus
Organigramm:Susanne Schott: Curt Rothenberger – eine politische Biographie. Univ.-Diss. Halle (Saale) 2001, Anlagen 17 und 18. Abgerufen am 1. Oktober 2014.
Reichskanzler und Führer der NSDAP Adolf Hitler Reichskanzlei: Hans Heinrich Lammers (Leitung), ab 1939 zugleich Geschäftsführer des Ministerrats für die Reichsverteidigung, des sog. Kriegskabinetts „Stab des Stellvertreters des Führers“: Rudolf Heß; ab 1941 „Parteikanzlei“ unter Martin Bormann Reichsjustizminister: Franz Gürtner, Otto Georg Thierack Staatssekretäre im Reichsjustizministerium: Franz Schlegelberger, Roland Freisler, Curt Rothenberger, Herbert Klemm Abtlg. I Abtlg. II Abtlg. III Strafrecht (Gesetzgebung) Abtlg. IV Strafrecht, Strafrechtspflege, Strafvollstreckung: Wolfgang Mettgenberg (Referatsleiter Strafrechtspflege in den besetzten Gebieten), Wilhelm von Ammon (Gruppenleiter „Nacht-und-Nebel-Sachen“), Günther Joel (Referent Verurteilungen nach dem Nacht-und-Nebel-Erlass und Sonderreferatsleiter Kriegsdelikte), Carl Westphal (Straftaten nach dem Nacht-und-Nebel-Erlass, Gnadengesuche) Reichsgericht: Erwin Bumke (Präsident), Paul Barnickel (Stellvertreter des Oberreichsanwalts) Oberlandesgerichte Landgerichte Amtsgerichte Sondergerichte: Paul Barnickel (Beisitzer am Sondergericht München), Hermann Cuhorst (Präsident Sondergericht Stuttgart), Oswald Rothaug (Vorsitzender Richter am Sondergericht Nürnberg), Rudolf Oeschey (Vorsitzender Richter am Sondergericht Nürnberg als Nachfolger von Rothaug), Günther Joel (Dienstaufsicht über die Oberstaatsanwälte an den Sondergerichten Hamm und Essen) Volksgerichtshof: Fritz Rehn, Wilhelm Bruner, Otto Georg Thierack, Roland Freisler, Wilhelm Crohne, Harry Haffner (Präsidenten), Karl Engert (Vizepräsident und Vorsitzender des 2. Senats), Günther Nebelung (Vorsitzender des 4. Senats, zuständig für Landesverrat), Ernst Lautz (Oberreichsanwalt, Anklagevertreter gegen Beteiligte des Attentats vom 20. Juli 1944), Paul Barnickel (Stellvertretender Oberreichsanwalt), Oswald Rothaug (Stellvertretender Oberreichsanwalt), Hans Petersen (Laienrichter) Generalstaatsanwälte Abtlg. V Strafvollzug Abtlg. VI Bürgerliches Recht: Hans Peter Ipsen (1943/44), Josef Altstötter (Leitung) Abtlg. VII Abtlg. VIII Geheime Sonderabtlg. XV: Karl Engert (Leitung) Amt I: Rechtsprechung durch das Volkzum 1. Januar 1943 von Curt Rothenberger geplant, aber nicht mehr errichtet Amt II: Richter und Rechtspfleger Amt III: Neuordnung der Gerichtsverfassung
Dem Führerprinzip entsprechend, unterstand auch das Reichsjustizministerium dem alleinigen Führungsanspruch Adolf Hitlers.
Bereits seit 1871 war den deutschen Reichskanzlern die Reichskanzlei mit Sitz in Berlin direkt nachgeordnet. Seit Januar 1933 organisierte und koordinierte dort ihr Leiter Hans Heinrich Lammers die nationalsozialistischen Regierungsgeschäfte.
Nach der Machtergreifung war der Stab des Stellvertreters des Führers in München errichtet worden, der bis 1941 von Rudolf Heß geleitet und nach dessen Flug nach Großbritannien von Martin Bormann unter der Bezeichnung Parteikanzlei fortgeführt wurde. Die Parteikanzlei war das oberste Führungsorgan der NSDAP und in dieser Eigenschaft vor allem für Parteiangelegenheiten zuständig, wie die Besetzung von Parteiämtern, ein detailliertes internes Berichtswesen oder ideologische Schulung und öffentliche Propaganda. Im Erlaß des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-KanzleiErlaß des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei. 29. Mai 1941 (RGBl. I, S. 295) war aber auch die „Zusammenarbeit mit den Obersten Reichsbehörden“ vorgesehen. Als sog. Parteiministerium sollte es die Interessen der NSDAP bei Führung der Staatsgeschäfte durch die einzelnen Ministerien wahren. Schließlich war die Führerpartei „die Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staat unlöslich verbunden“.Gesetz der Reichsregierung über die Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933. Abgerufen am 6. Oktober 2014.