mini|Mäpplein, in dem Fähigkeitszeugnis und Notenausweis ausgehändigt werden mini|Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mini|Notenausweis zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis

Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ; , , ) ist der Berufsausweis für Lernende nach erfolgreichem Abschluss einer drei- oder vierjährigen Lehre in der Schweiz. Es gibt rund 180 unterschiedliche EFZ-Berufe. Eine verkürzte berufliche Grundbildung dauert zwei Jahre und wird mit dem Eidgenössischen Berufsattest (EBA) abgeschlossen.

Abschlussprüfung Im Qualifikationsverfahren werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Berufslernenden überprüft: Es müssen mindestens 60 Prozent der im Betrieb, im üK (überbetriebliche Kurse) und der Berufsfachschule aufgebauten beruflichen Kompetenzen erreicht werden, dies entspricht der Note 4 (genügend).

Parallel zur beruflichen Grundbildung kann die Berufsmaturität erlangt werden. Diese berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in eine Fachhochschule.

Das Fähigkeitszeugnis kann in Zukunft mit entsprechenden Praxisanteilen auch in der Wirtschaftsmittelschule (kaufmännische Vollzeitausbildung) und in der Fachmittelschule (Allgemeinbildende Vollzeitausbildung) erworben werden. Zweijährige Grundbildungen schliessen mit einem Berufsattest ab.

Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis selbst wird nach bestandener Lehrabschlussprüfung von den kantonalen Behörden ausgestellt.Artikel 38: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. In: Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG). 13. Dezember 2002, Schweizerische Eidgenossenschaft, der Bundesrat, auf admin.ch, abgerufen am 15. Februar 2017.

Das Dokument ist im DIN-A5-Format; der Notenausweis ist ein eigenes Dokument. Dadurch kann das eigentliche Fähigkeitszeugnis ohne Notenausweis geführt werden. Der Notenausweis kann jedoch nicht ohne Fähigkeitszeugnis geführt werden.

Entsprechung Liechtenstein Die Berufsbezeichnungen in Liechtenstein entsprechen jenen der Schweiz. Seit 2008 werden die Abschlusszeugnisse drei- und vierjähriger Lehren als Fähigkeitszeugnis (FZ) bezeichnet. Sie entsprechen dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) in der Schweiz. Die beiden Länder anerkennen ihre Berufsabschlüsse gegenseitig. Verfasst vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Bern Nur in Liechtenstein, nicht aber in der Schweiz wird die Berufslehre als Werkstofftechniker/in (FZ) angeboten. Auf: berufsberatung.ch, aktualisiert am 1. Dezember 2018

Deutschland Dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis entspricht in Deutschland der Gesellenbrief, der Facharbeiterbrief beziehungsweise das IHK-Prüfungszeugnis.

Einzelnachweise

Weblinks

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), abgerufen am 2. Dezember 2016 Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK), abgerufen am 2. Dezember 2016 [ Dachverband der Schweizerischen Organisationen der Arbeitswelt (SQUF)], abgerufen am 2. Dezember 2016 Schweizerische Direktorinnen- und Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen (SDK-CSD), abgerufen am 2. Dezember 2016 «Das Risikopapier». In: NZZ Folio (Analyse). Abgerufen am 2. Dezember 2016

Kategorie:Abschluss oder Zertifikat Kategorie:Berufsbildung in der Schweiz