mini|hochkant=1.3|Übertragung der Verwaltungshoheit der SMAD an die Regierung der DDR durch Wassili Tschuikow Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD, ), auch als Sowjetische Militärverwaltung (SMV) bezeichnet, kontrollierte nach Ende des Zweiten Weltkrieges die von ihr in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) im Deutschland der Jahre 1945–1949 eingesetzten Verwaltungsbehörden bis zur Übertragung der Staatsgewalt an die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) am 10. Oktober 1949.

Aufbau und Geschichte Vereinbarte Grundlagen und Organisation mini|hochkant|SMAD-Offizier für Kultur Alexander Dymschitz bei einer Rede, 1947 mini|SMAD-Übergabe des Guts Großbeeren an die Verwaltung der späteren DDR, Juni 1949 Mit der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 (auch als Berliner Deklaration oder Juni-Deklaration bezeichnet) übernahmen die vier Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkriegs durch ihre Oberbefehlshaber kraft Besatzungsrechts die oberste Regierungsgewalt im Gebiet des Deutschen Reiches.

Formale Grundlage der SMAD war der Befehl Nr. 1 des Obersten Befehlshabers der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland vom 9. Juni 1945. Er folgte interalliierten Abmachungen aus der Endphase des Zweiten Weltkriegs, nach denen jede Besatzungsmacht innerhalb ihrer Besatzungszone eine autonome Militärregierung einzurichten hatte. Die SMAD war dem Rat der Volkskommissare (ab 1946 Ministerrat der UdSSR) und damit Josef Stalin direkt unterstellt.Martin Broszat, Gerhard Braas, Hermann Weber: SBZ-Handbuch. 1993, ISBN 3-486-55262-7, S. 39.

Die organisatorischen Strukturen der SMAD entsprachen inhaltlich und geografisch dem neu entstehenden deutschen Verwaltungsaufbau in der SBZ. Neben der Zentralbehörde in Berlin-Karlshorst bestanden SMA-Einrichtungen auf Länderebene (Mecklenburg(-Vorpommern), Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen) sowie ein Netz unterschiedlicher regionaler bis lokaler Militärkommandanturen. Spezielle Fachabteilungen überwachten die Tätigkeiten der verschiedenen deutschen Verwaltungsbehörden. An der Spitze der SMAD stand ihr „Oberster Chef“, dies waren von Juni 1945 bis März 1946 Georgi Schukow, von März 1946 bis März 1949 Wassili Sokolowski und schließlich bis 1953 (seit Oktober 1949 als Chef der Sowjetischen Kontrollkommission) Wassili Tschuikow. Diese Offiziere waren in Personalunion Oberkommandierende der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland.

Als sichtbarstes Zeichen ihrer Regierungshoheit erließ die SMAD von 1945 bis 1949 zahlreiche schriftliche Befehle an eigene und deutsche Dienststellen. Daneben regierte sie aber auch auf eher informeller Ebene mittels mündlicher, nur selten dokumentierter Weisungen und Kommentare oder auch nur durch die nicht zu übersehende Präsenz ihrer Mitarbeiter in den deutschen Verwaltungsstellen. Auf Basis eines Befehls der SMAD-Transportabteilung musste bspw. die Deutsche Reichsbahn (DR) für die Einrichtung einer täglichen Zugverbindung zwischen Berlin und Brest (wo Anschluss nach Moskau bestand) den nötigen Wagenpark und die Lokomotiven zur Verfügung stellen. Dieser umgangssprachlich als Blauer Express bekannt gewordene Zug diente bis 1955 der der Beförderung von Offizieren der Sowjetarmee, Vertretern der SMAD und anderer sowjetischer Behörden, Politikern und Diplomaten.Robin Garn: Die Nulleins unterem Roten Stern. Kolonnenlokomotiven der Baureihe 01 im Dienst der Sowjets. In: Eisenbahnklassik 15, Winter 2025, S. 36–51, hier S. 38

Obwohl die SMAD über ein beträchtliches Gestaltungspotenzial verfügte, waren ihre Kompetenzen innerhalb des stalinistischen Herrschaftssystems begrenzt. So war die SMAD verschiedenen sowjetischen Dienststellen unterstellt, die mitunter konkurrierende Konzepte verfolgten. Daneben verfügten einzelne SMAD-Mitarbeiter wie Wladimir Semjonow (politischer Berater der SMAD) und Sergei Tjulpanow (Leiter der Propagandaabteilung) über besondere Beziehungen zum sowjetischen Staatsapparat oder zur KPdSU. Auch auf personalpolitischer Ebene wurde Moskau aktiv: Der populäre Marschall Schukow wurde bereits nach einigen Monaten an der SMAD-Spitze durch seinen Stellvertreter Marschall Sokolowski ersetzt.

Das Verhältnis der Militärregierung zum sowjetischen Ministerium für Staatssicherheit (MGB) und anderen sowjetischen Organen, die oft unabhängig von ihr in der SBZ operierten, war ambivalent. Einerseits wussten leitende Besatzungsoffiziere das vorhandene Drohpotenzial geschickt zu nutzen, um bei Verhandlungen mit deutschen Dienststellen ihre Vorstellungen durchzusetzen. Andererseits beklagten SMAD-Mitarbeiter, die sowjetischen Geheimdienste würden mit ihrem Vorgehen die materielle und politische Aufbauarbeit der SMAD gefährden.

Es bleibt festzustellen, dass die SMAD zunächst – wie die übrigen alliierten Militärregierungen in Deutschland – den Wiederaufbau des Landes innerhalb der von der eigenen Regierung vorgegebenen Rahmenbedingungen umzusetzen versuchte. Die anscheinend willkürlichen massenhaften Verhaftungen und die politische Verfolgung waren nicht das Ergebnis der SMAD-Politik, obwohl die Militärregierung diese Realität für ihre Interessen zu nutzen wusste und sicherlich nicht wenige Besatzungsoffiziere einer allgemeinen Bestrafung der „Deutschen“, die nicht an individuelle Kriterien gebunden war, positiv gegenüberstanden.

Die SMAD kritisierte mehrfach aus sachorientiertem Eigeninteresse Exzesse bei den Verfolgungsmaßnahmen, die erkennbar über die Bestrafung von NS- und Kriegsverbrechern hinausgingen.

Am 10. Oktober 1949 wurde die SMAD aufgelöst und die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) als Nachfolgerin gebildet.1949–55: Zwei Staaten – zwei Wege: Sowjetische Kontrollkommission. Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland; abgerufen am 6. April 2013.

Gesetzgebung unter Besatzungsrecht Anfang Juli 1945 setzte die sowjetische Militärregierung deutsche Provinzial- und Länderverwaltungen ein. Diese erhielten das Recht

Diese formale Eigenständigkeit der deutschen Verwaltung war jedoch eingeschränkt. Zum einen behielt die sowjetische Besatzungsmacht sich eine übergeordnete Gesetzgebungskompetenz vor, zum anderen waren die Provinzial- und Länderverwaltungen mit Kommunisten besetzt worden. Als die Gesetzgebungskompetenz später auf die neu gewählten Landtage überging, blieb es auch weiterhin bei einem von den sowjetischen Behörden vorgezeichneten Entscheidungsrahmen. Aus formaler Sicht war zwar keine sowjetische Zustimmung zu Landesgesetzen erforderlich, aber über die SED und über die „Blockausschüsse der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ konnte die Militärregierung eine politische Steuerung vornehmen.

Zentralverwaltungen Die SMAD ordnete mit Befehl Nr. 17 vom 27. Juli 1945 den Aufbau sogenannter Deutscher Zentralverwaltungen (DZVs) innerhalb der SBZ an, „zwecks Entwicklung der Wirtschaft und Wiederherstellung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens, der Gesundheitsfürsorge und Volkserziehung“. Diese Zentralverwaltungen sollten die SMAD entlasten und gleichzeitig den Aufbau eines sozialistischen Staats auf deutschem Gebiet vorbereiten; einige davon, wie etwa die Zentralverwaltung für Justiz, gingen 1949 bei Gründung der DDR nahtlos in Ministerien über. Zunächst entstanden bis zum Herbst 1945 elf solcher Zentralverwaltungen: für Verkehrswesen, Nachrichtenwesen, Brennstoffindustrie, Handel und Versorgung, Industrie, Landwirtschaft, Finanzen, Arbeit und Sozialfürsorge, Gesundheitswesen, Volksbildung, Justiz. Durch weitere SMAD-Anordnungen bildeten sich bis Mitte 1947 fünf weitere Zentralverwaltungen: für deutsche Umsiedler (aufgelöst 1948), Statistisches Zentralamt, Zentrale Deutsche Kommission für Sequestrierung und Beschlagnahme, Deutsche Zentralverwaltung des Innern, Deutsche Verwaltung für Interzonen- und Außenhandel.Martin Broszat, Hermann Weber (Hrsg.): SBZ-Handbuch: Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone. Oldenbourg, München 1993, ISBN 3-486-55262-7, S. 201.

Am 11. Juni 1947 gingen diese Behörden in der Deutschen Wirtschaftskommission auf. Bei diesen Behörden handelte es sich um „Hilfsorgane“ der SMAD.BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2004 – 2 BvR 955/00 – Rn. (1-160), Rn. 7 (ECLI:DE:BVerfG:2004:rs20041026.2bvr095500)

Persönlichkeiten Oberste Chefs: Juni 1945 bis März 1946: Georgi Schukow März 1946 bis März 1949: Wassili Sokolowski März 1949 bis 1953 (ab Oktober 1949 als Chef der Sowjetischen Kontrollkommission): Wassili Tschuikow

Propagandaabteilung (später umbenannt in Informationsabteilung): Oktober 1945 bis 1949: Sergei Tjulpanow

Kulturabteilung: 1945 bis 1949: Alexander Dymschitz

Stellvertreter für die Sowjetischen Aktiengesellschaften in Deutschland: Mai 1947 bis 1949: Bogdan Kobulow

Auswahl wichtiger SMAD-Befehle

Neben Befehlen () des jeweiligen Chefs gab es u. a. Befehle des Stellvertreters und weiterer Stellen, Stabsbefehle (), Anweisungen () und Direktiven (). All diese Dokumentengruppen wurden jahresweise eigens nummeriert, ggf. nochmals separat nach vorangestellter Null für „geheim“ und Doppelnull für „streng geheim“.zum Ganzen Elke Scherstjanoi: Sowjetische Befehle der Besatzungszeit – eine kaum genutzte Quelle im Bundesarchiv. (PDF) bundesarchiv.de, 2019.

Zitiert werden sie oftmals nach ihrer Fundstelle (Signatur- und Blattangabe) im Staatsarchiv der Russischen Föderation (GARF).Информационно-поисковая система ГА РФ online So steht beispielsweise „GARF R-7317/8/1, Bl. 2–3“ für Bestand R-7317 (SMAD), Verzeichnis 8 (Stab), Akte 1 (Befehle 1–100 von 1945), Blätter 2–3: Befehl Nr. 2 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärischen Administration vom 10. Juni 1945.