mini| Jürgen Rose, Paul Schäfer und Ralf Siemens (v. l. n. r.), 2011 Hans-Jürgen Rose (* 18. Juli 1958 in Worms) ist ein deutscher Publizist, ehemaliger Offizier.Nicht mehr mitmachen! in: taz, 13. September 2007. 2007 verweigerte der Oberstleutnant als erster Soldat der Bundeswehr aus Gewissensgründen seine Beteiligung am Tornado-Einsatz in Afghanistan. Er ist Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Darmstädter Signal.

Leben Militärische Laufbahn Rose verpflichtete sich im Jahr 1977 als Zeitsoldat und Offizieranwärter bei der Luftwaffe der Bundeswehr.Europäische Sicherheit, Band 41, 1992, S. 148. Sein Vater war während des Zweiten Weltkrieges als Unteroffizier Jagdflieger im Jagdgeschwader 6 „Horst Wessel“ (JG 6), beide Großväter waren Offiziere gewesen.Ein Oberst für die Linke, in: taz, 17. Dezember 2010. Nach Roses militärischer Ausbildung, unter anderem am FlaRak-System Hawk in Fort Bliss, Texas, absolvierte er ab 1983 ein Studium der Pädagogik an der Universität der Bundeswehr München,Österreichische Militärische Zeitschrift, Band 33, 1995, S. 234. das er als Diplom-Pädagoge abschloss. Von 1988 bis 1991 war er Mitarbeiter an der Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation in Waldbröl im Forschungsbereich Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Während dieser Zeit war er Ausbildungsleiter für die interaktive Simulation POL&IS. Von 1991 bis 1995 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale Politik, Sicherheitspolitik, Wehrrecht und Völkerrecht an der Universität der Bundeswehr München. Während dieser Zeit veröffentlichte er Beiträge u. a. über das Ende des Kalten Krieges und Nuklearstrategien in militärischen und sicherheitspolitischen Fachzeitschriften: Truppenpraxis (1989, 1993), Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift (1992), S+F (1992, 1995), Europäische Sicherheit (1993) und Österreichische Militärische Zeitschrift (1995). Danach war er von 1995 bis 1998 wissenschaftlicher Mitarbeiter am deutsch-amerikanischen Studienzentrum George C. Marshall European Center for Security Studies in Garmisch-Partenkirchen und External Fellow am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH). Ab 1997 setzte sich Rose dienstlich und öffentlich immer kritischer mit der Bundeswehr und der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland auseinander, was zu Disziplinarverfahren, Versetzungen und Klagen beim Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führte. Im Januar 2010 wurde er in den Ruhestand versetzt.

Kontroversen Versetzung wegen Kritik an der Wehrpflicht 1997 Am 2. Oktober 1997 kritisierte er in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die allgemeine Wehrpflicht, was ihn in Konflikt mit der Bundeswehrführung brachte. Er hatte dafür plädiert, die Wehrpflicht auszusetzen, damit die Bundeswehr finanzierbar, flexibel und auf den neuesten Stand zu bringen sei.

In der Folge wurde disziplinarisch gegen ihn bis zur fachfremden Versetzung vorgegangen.Paul Klein, Jürgen Kuhlmann: Germany and its Armed Forces in Transition. In: Jürgen Kuhlmann, Jean Callaghan (Hrsg.): Military and society in 21st century Europe. A comparative analysis. Transaction Publishers, Piscataway 2000, ISBN 3-8258-4449-8, S. 210. Rose wurde vom stellvertretenden Generalinspekteur, Vizeadmiral Hans Frank, vernommen und an das Luftwaffenamt Köln versetzt.

Nach Darstellung des Spiegel stand dahinter Verteidigungsminister Volker Rühe, der Rose „drangsalieren“ ließ. Auch Bernhard Gertz, Vorsitzender des Bundeswehrverbands kritisierte, dass Rose „von oben“ unter Druck gesetzt werde. Die Ermittlungen gegen Rose wurden wegen der Rechtmäßigkeit seiner Meinungsäußerung eingestellt, trotzdem wurde Rose auf Weisung „von höherer Stelle“ im Jahr 1999 in das Luftwaffenamt in Köln-Wahn „zum Sockenzählen abkommandiert“.Charima Reinhardt: Abkommandiert zum Sockenzählen. In: Frankfurter Rundschau, 23. Dezember 1997, S. 3 Gegen die von ihm als „Strafversetzung“ wahrgenommene Maßnahme beschwerte sich Rose bei der Wehrbeauftragten Claire Marienfeld. Das Verhalten Rühes wurde von Bernhard Gertz verurteilt. Horst Prayon, früherer Leiter der Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation, kritisierte das „Klima des Misstrauens“ in der Bundeswehr: Statt des Geistes der Offenheit, den die Innere Führung eigentlich verlange, werde von der Bundeswehrführung „das Gegenteil praktiziert, dass man alles und jeden reglementieren will, damit nichts passiert“.

Verurteilung wegen Herabwürdigung von Vorgesetzten 2006 Im Jahr 2006 veröffentlichte Rose in der Zeitschrift „Ossietzky“ unter dem Titel „Geist und Ungeist der Generalität“ einen Beitrag, in dem er sich kritisch mit dem Verhalten der deutschen Generalität im Irakkrieg auseinandersetzte. Der entscheidende Passus lautete: „Dass die Generalität auf Grund intellektueller Insuffizienz nicht hätte erkennen können, was da vor sich ging, wird man mit Fug und Recht ausschließen dürfen. […] Da Dummheit ergo auszuschließen ist, bleibt nur noch die zweite Alternative zur Erklärung – und die lautet: Opportunismus, Feigheit und Skrupellosigkeit. […] Hätte die deutsche Generalität auch nur einen Funken Ehrgefühl sowie Rechts- und Moralbewusstsein im Leibe, so hätte der Generalinspekteur im Verein mit seinen Teilstreitkraftinspekteuren sich geweigert, den völkerrechts- und verfassungswidrigen Ordres der rot-grünen Bundesregierung Folge zu leisten.“ Weil Rose damit Vorgesetzte „in ehrverletzender Weise“ herabgewürdigt habe, verhängte der Befehlshaber des Wehrbereichskommandos IV München als Disziplinarvorgesetzter am 24. Juli 2006 eine Disziplinarbuße in Höhe von 750 Euro. Die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung wurde später vom Truppendienstgericht Süd bestätigt.European Court of Human Rights - Application no. 51001/07http://lehofer.at/pdfs/Beschwerde_Rose_EGMR.pdf

Die Vorgänge führten zu einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag,Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE. (PDF; 77 kB) Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4533. die von der Bundesregierung beantwortet wurde: Der Vorwurf Roses entbehre jeder Grundlage, da die Bundeswehr keine „Unterstützungsleistungen für den völkerrechtswidrigen Irak-Krieg“ erbracht habe. Die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts im Falle Florian Pfaffs sei in der Völkerrechtslehre kontrovers. Artikel 4 Abs. 1 GG impliziere auch kein Recht eines Vorgesetzten, unter Berufung auf das eigene Gewissen von anderen eine gleichartige Gewissensentscheidung verlangen zu können. Die eigene höchstpersönliche Gewissensentscheidung schütze keine aktive Werbung (Propaganda) für ein bestimmtes Handeln anderer. Die Bundesregierung betrachte die Äußerungen Roses als Ehrverletzungen, die den Rahmen der Meinungsfreiheit überschreiten.https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/047/1604726.pdf

Roses Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Meinungsfreiheit vor der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts wurde im April 2007 von den Richtern als unbegründet zurückgewiesen. Dabei kritisierte das Gericht die ursprüngliche Begründung der Disziplinarstrafe: Es handele sich um eine erlaubte Meinungsäußerung, durch die die Menschenwürde der Betroffenen nicht, wie behauptet, verletzt worden sei. Trotzdem hielt das Gericht die Disziplinarstrafe für gerechtfertigt, weil im Soldatenrecht die freie Meinungsäußerung mit dem Ziele der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr eingeschränkt sei. Die Kritik Roses gefährde die notwendige Autorität und Loyalität.Helmut Kramer: Grundrechte für Soldaten? – Der Maulkorb als Herausforderung, in: FF2007-3. Auch seine Individualbeschwerde wurde in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom September 2010 wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen.Entscheidung vom 14. September 2010, Rose gegen Deutschland (Appl. Nr. 51001/07). In der Begründung führten die Richter im Anschluss an die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung aus, Rose sei nicht wegen seiner subjektiven Meinung, sondern aufgrund der ehrverletzenden und rufschädigenden Aussagen disziplinarrechtlich verurteilt worden.

Kritik am Afghanistan-Einsatz 2007 Im November 2006 wurde Rose Mitglied im Vorstand des „Arbeitskreises Darmstädter Signal“. Trotz seines Außenseiterstatuses kritisiert er über dieses Forum die aus seiner Sicht vorliegende „Militarisierung der Außenpolitik“.Wilfried von Bredow: Probleme der Transformation und das neue Bild des Soldaten. In: Angelika Dörfler-Dierken, Gerhard Kümmel (Hrsg.): Identität, Selbstverständnis, Berufsbild. Implikationen der neuen Einsatzrealität für die Bundeswehr (= Schriftenreihe des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr. Band 10). VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-17518-8, S. 122. Anfang 2007 unterzeichnete er mit Major Helmuth Prieß und Hauptfeldwebel Christiane Ernst-Zettl einen Offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, in dem diese zur Ablehnung des Antrages der Bundesregierung zum Tornado-Einsatz in Afghanistan aufgefordert wurden.Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Darmstädter Signal, Februar 2009.

Am 15. März 2007 bat Rose aus Gewissensgründen in einem Schreiben an seinen Vorgesetzten um Versetzung und Entbindung von allen Aufträgen, die seine Mitarbeit an logistischen Unterstützungsleistungen für den Einsatz von Tornado-Jets des Aufklärungsgeschwaders 51 „Immelmann“Afghanistan: Bundeswehrsoldat verweigert „Tornado“-Einsatz, Spiegel Online, 15. März 2007. in Afghanistan betreffen.Matthias Gillner: Für einen „die ethischen Grenzmarken des eigenen Gewissens bedenkenden Gehorsam“. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Gewissensfreiheit des Soldaten und seine Konsequenzen für die Bundeswehr. In: Sabine Jaberg (Hrsg.): Auslandseinsätze der Bundeswehr. Sozialwissenschaftliche Analysen, Diagnosen und Perspektiven (= Sozialwissenschaftliche Schriften. H. 47). Duncker & Humblot, Berlin 2012, ISBN 978-3-428-13072-6, S. 212.

Verschiedene Medien u. a. das politische Fernsehmagazin Panorama berichteten über Roses Entscheidung; er gab mehrere Interviews. Sympathiebekundungen bekam er u. a. von Politikern der Grünen und Linken. Der CSU-Verteidigungsexperte Hans Raidel meinte hingegen, dass er seine Kameraden „zu willfährigen Befehlsempfängern“ degradiere. Der SPD-Wehrexperte Rainer Arnold forderte Rose auf, angesichts seiner massiven Vorbehalte den Dienst mit der Waffe zu quittieren und aus der Bundeswehr auszuscheiden. Dies lehnte Rose ab.Afghanistan: Erster deutscher Soldat verweigert erfolgreich Tornado-Einsatz, in: Spiegel Online, 16. März 2007.