Die Wehrdisziplinarordnung (WDO) wurde durch das Dritte Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG) vom 17. Dezember 2024 zum 1. April 2025 neu gefasst.https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/424/VO.html

Sie regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Würdigung besonderer Leistungen und die Ahndung von Dienstvergehen von Soldaten der Bundeswehr. Für besondere Leistungen werden „Förmliche Anerkennungen“ ausgesprochen, Dienstvergehen können mit Disziplinarmaßnahmen belegt werden.

Einfache Disziplinarmaßnahmen dürfen von den Disziplinarvorgesetzten verhängt werden, gerichtliche nur von Wehrdienstgerichten.

Verstöße gegen militärische Pflichten, bei denen die Ahndung mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen nicht ausreicht, werden nach dem Wehrstrafgesetz bestraft.BT-Drs. 3040 Entwürfe eines Wehrstrafgesetzes und eines Einführungsgesetzes zum Wehrstrafgesetz vom 20. Dezember 1956, Anlage 2, S. 12.

Gliederung Einleitende Bestimmungen Erster Teil: Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen Zweiter Teil: Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Zweiter Abschnitt: Die Disziplinarbefugnis der Disziplinarvorgesetzten und ihre Ausübung 1. Einfache Disziplinarmaßnahmen 2. Disziplinarbefugnis 3. Ausübung der Disziplinarbefugnis 4. Beschwerde gegen Maßnahmen und Entscheidungen des Disziplinarvorgesetzten 5. Nochmalige Prüfung 6. Vollstreckung Dritter Abschnitt: Das gerichtliche Disziplinarverfahren 1. Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen 2. Wehrdienstgerichte a) Truppendienstgerichte b) Bundesverwaltungsgericht 3. Wehrdisziplinaranwälte 4. Allgemeine Vorschriften für das gerichtliche Disziplinarverfahren 5. Einleitung des Verfahrens 6. Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts 7. Verfahren bis zur Hauptverhandlung 8. Hauptverhandlung 9. Gerichtliches Antragsverfahren 10. Rechtsmittel a) Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen b) Berufung c) Rechtskraft 11. Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung von Dienstbezügen 12. Antragsverfahren vor dem Wehrdienstgericht bei nachträglicher strafgerichtlicher Ahndung 13. Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens 14. Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen 15. Kosten des Verfahrens Schlussvorschriften

Einzelnachweise

Literatur Klaus Dau, Christoph Schütz: Wehrdisziplinarordnung, Kommentar, 9. Auflage, München 2026 (voraussichtlich Juni), Verlag: Vahlen, ISBN 978-3-8006-7818-1.

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