Lautern ist ein Ortsteil der Gemeinde Lautertal (Odenwald) im hessischen Landkreis Bergstraße. mini|Hauptstraße am östlichen Ortseingang (2025) mini|Hauptstraße Ecke Hohlweg, am Bach Lauter (2025) Geographie Lautern liegt im Vorderen Odenwald in einem kleinen Talkessel der oberen Lauter und ca. einen Kilometer nordöstlich des Hauptortes Reichenbach und 8,5 km nordöstlich von Bensheim. Das Gebiet des Ortsteils besteht aus der Gemarkung Lautern mit einer Fläche von 164 Hektar, davon sind 43 Hektar Wald. In der Gemarkung liegt der Weiler Marienberg. Die Ortslage befindet sich auf 268 bis . Zum Ortsteil Lautern gehört neben dem auf der nördlichen Talseite gelegenen Alt-Lautern noch die Siedlung Marienberg südwestlich davon jenseits der Lauter und ein Gewerbegebiet, das sich an der Nibelungenstraße bis zur westlichen Gemarkungsgrenze erstreckt. Die höchste Erhebung in der Gemarkung ist der 408 Meter hohe bewaldete Knorz im Norden. Waldflächen befinden sich hauptsächlich am unteren Ausgang des Talkessels zwischen Lautern und Reichenbach im Bereich der Talenge.

Die nächstgelegenen Ortschaften sind im Südwesten Reichenbach, im Nordwesten Beedenkirchen, im Nordosten Brandau, im Osten Gadernheim und im Süden, etwas weiter entfernt, Knoden. Durch Lautern verläuft die Bundesstraße 47, die auch als Nibelungenstraße bekannt ist. Lauter liegt im Abschnitt Bensheim–Lindenfels.

Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Die gesicherte schriftliche Ersterwähnung des Dorfes geht auf eine Eintragung im Zinsbuch des Kurpfälzer Oberamts Heidelberg im Jahr 1369 zurück. Zwar wurde schon 1012 in einer Übertragungsurkunde Kaiser Heinrichs II. an das Kloster Lorsch der Begriff Lûddera erwähnt (Lûddera an der Grenze des dem Kloster Lorsch verliehenen Wildbanns), doch es kann nicht genau differenziert werden, ob damit der Bach Lauter oder der Ort Lautern gemeint ist. In dieser Urkunde wurde dem Kloster der Forst- und Wildbann innerhalb der Mark Michelstadt und der Mark Heppenheim auf ewig verliehen, um die Besiedelung des vorderen Odenwaldes voranzutreiben.

Als Kaiser Friedrich II. 1232 die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und dessen Bischof Siegfried III. zur Reform überstellte, befand sich das Gebiet des späteren Amtes Schönberg, wozu auch Lautern gehörte, bereits im Besitz der Kurpfalz. Im 14. Jahrhundert gehörte Lautern zur Thalzent des pfälzischen Amt Lindenfels, das dem Oberamt Heidelberg unterstand.

Das Dorf entstand als offenes Reihendorf bei getrennter doppelseitiger Tallage, wo 1488 eine Mühle von einer halben Hube erwähnt wurde, die in Erbleihe gegeben ist. Ein erster Hinweis auf die Größe Lauterns datiert ebenfalls aus dem Jahr 1488, als die Kurpfalz von 32 Huben in den Dörfern Gadernheim, Lautern und Reidelbach „Bede“, „Hubhafer“ und zwei Drittel des großen und kleinen Zehnten bezog. Außerdem übte die Kurpfalz damals in diesen Dörfern „Hauptrecht (Abgabe beim Tod an den Leibherrn), Herdrecht (Abgabe beim Tod an den Grundherrn), Frevel (Geldstrafe und Bußgeld) und Unfälle (Recht auf havarierte Ladung)“ aus. Die Hohe Gerichtsbarkeit über den Ort wurde durch die Zent Heppenheim ausgeübt, deren oberster Richter der 1267 erstmals erwähnte Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) war. Lautern gehörte damals mit Reidelbach zum pfälzischen Dorfgericht in Gadernheim.

In der Nachbarschaft von Lautern hatte sich inzwischen die Herrschaft Erbach etabliert, wie aus einer Urkunde von 1339 hervorgeht. Dort bewittumte der Schenk Konrad von Erbach seine Ehefrau Kunigunde, geb. von Brugge, mit Zustimmung seines Lehensherren, Pfalzgraf Rudolf II., mit einem Viertel der Burg Schönberg, zu der Gefälle in Schönberg, Elmshausen, Wilmshausen, Gronau, Zell und Reilenbach gehören. Die Herrschaft Erbach gehörte ab 1500 zum Fränkischen Reichskreis und die Schenken zu Erbach wurden 1532 in den Reichsgrafenstand erhoben.

Im Zuge der Bayrischen Fehde wurden im Jahr 1504 die Burg Schönberg und das ganze Tal der Lauter durch Truppen des Landgrafen Wilhelm II. von Hessen verwüstet. Der Landgraf führte als Vollzieher der gegen die Kurpfalz verhängten Reichsacht einen Feldzug gegen die Kurpfalz und deren Verbündete, zu denen auch die Schenken von Erbach zählten.

Im 16. Jahrhundert hielt die Reformation auch im Odenwald Einzug. Bis 1544 hatten die Schenken von Erbach für ihre Grafschaft das lutheranische Glaubensbekenntnis eingeführt, und auch die pfälzischen Herrscher sympathisierten offen mit dem lutherischen Glauben aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Die Untertanen hatten ihren Herrschern damals auch in Glaubensfragen zu folgen. Kirchlich gehörte Lautern vor der Reformation zum Bensheimer Landkapitel und wurde nach der Reformation Teil des Kirchspiels Reichenbach.Gustav Simon: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Verlag Brönner, Frankfurt a. M. 1858, S. 147ff (online bei Google Books)

Da es im Grenzgebiet zwischen der Kurpfalz und der Grafschaft Erbach mehrere Vorfälle durch die unübersichtliche Gebietszugehörigkeit gab, einigte sich am 4. Juni 1561 der Kurfürst Friedrich III. mit den Brüdern Georg, Eberhard und Valentin, Grafen von Erbach, über einen Gebietstausch. Dadurch kamen die zu Pfälzer Thalzent gehörigen Dörfer Lautern, Gadernheim und Reidelbach, sowie der pfälzische Anteil an Reichenbach an die Grafschaft Erbach und die erbachischen Dörfer Mittershausen, Mitlechtern, Scheuerberg, Schannenbach, Knoden, Breitenwiesen und Oberlaudenbach an die Pfalz. Dort bildeten sie die Neu-Zent des Amts Lindenfels. Die erbachischen Dörfer blieben aber weiter pfälzisches Lehen. Die erbachische Verwaltung und Niedere Gerichtsbarkeit erfolgte jetzt durch das Amt Schönberg, die Hoher Gerichtsbarkeit blieb hingegen bei der Zent Heppenheim.

Nach den Verwüstungen in der Bayrischen Fehde konnte sich das Amt Schönberg bis zum Dreißigjährigen Krieg, der 1618 begann, erholen. Besonders in den letzten Friedensjahren war eine rege Bautätigkeit in Schloss Schönberg und den Dörfern zu verzeichnen. Spätestens 1622 hatte aber auch das Amt Schönberg unter dem Krieg zu leiden, als ligistische Truppen das Amt mehrfach überfielen und ausplünderten. Mitte der 1630er Jahre folgte mit dem Schwedisch-Französischen Krieg das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichteten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Bei Kriegsende im Jahre 1648 war die Bevölkerung in der Region auf ein Viertel geschrumpft, etliche Dörfer waren über Jahre menschenleer. Nach kurzer Friedenszeit folgten die französischen Reunionskriege, die für die Region neue Heimsuchungen brachten. Im Herbst 1696 wurde im Pfälzischen Erbfolgekrieg das Schloss Schönberg überfallen. Erst mit dem Frieden von Rijswijk, 1697, zogen sich die Franzosen hinter den Rhein zurück.

Im Jahr 1717 kam es zur Teilung des Erbacher Grafenhauses und Schloss Schönberg wurde Sitz der jüngeren Linie Erbach-Schönberg unter Graf Georg August zu Erbach-Schönberg. Dieser erhielt die Ämter Schönberg und König und die Hälfte der Herrschaft Breuberg. Die Linie Erbach-Schönberg machte die Burg zu ihrem Wohnsitz, wodurch sie ihren heutigen Schlosscharakter erhielt.

Vom 19. Jahrhundert bis heute Am 9. Dezember 1803 wurde durch eine Ausführungsverordnung das Gerichtswesen in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum. Mit der Rheinbundakte wurde die Grafschaft Erbach mediatisiert und zum größten Teil in das Großherzogtum Hessen eingegliedert; dazu gehörte auch das „Amt Schönberg“, das vorerst jedoch als standesherrschaftliches Amt erhalten blieb.

Der Wiener Kongress 1814/15 bestätigte die Zugehörigkeit der einstigen Grafschaft Erbach zum „Fürstentum Starkenburg“ des Großherzogtums Hessen. Daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet und dabei das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. 1821/22 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei 1822 das Amt Schönberg dem Landratsbezirk Lindenfels zugeteilt wurde. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Für das Amt Schönberg wurde die Niedere Gerichtsbarkeit im Namen der Standesherren durch den Landrat ausgeübt. Erst 1826 gingen alle Funktionen des ehemaligen standesherrschaftlichen Amts Schönberg an die Landesinstitutionen über. Diese Reform ordnete auch die administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Gadernheim auch für Lautern und Raidelbach zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Lautern:

1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim, der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Lautern gehörte. Mit der Grossherzoglichen Regierungsverordnung Nr. 37 vom 31. Dezember 1839 wurde mit Wirkung zum 15. Januar 1840 Lautern dem Kreis Bensheim zugeteilt.

Ab 1839 wurde die Nibelungenstraße von Bensheim ins Lautertal bis Lindenfels ausgebaut und damit ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur des vorderen Odenwaldes geschaffen. Eine weitere Verbesserung wurde 1846 durch die Eröffnung der Main-Neckar-Bahn erreicht, die Bensheim zunächst mit Langen, Darmstadt und Heppenheim verband und wenig später vollendet wurde.

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 findet sich folgender Eintrag:

Am 31. Juli 1848 wurden in den Provinzen die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Lautern wurde wieder Teil des Kreises Bensheim.

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Lautern:Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 297 (online bei Google Books) Lutherisches Pfarrdorf mit 178 Einwohnern. Dazu gehört die Lamperts- oder Schallersmühle. Die Gemarkung bestand aus 656 Morgen, davon 341 Morgen Ackerland, 24 Morgen Wiesen, 9 Morgen Weiden und 53 Morgen Wald.